Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.03.1957

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1
BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51 (https://dejure.org/1956,1)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.1956 - 1 BvB 2/51 (https://dejure.org/1956,1)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 (https://dejure.org/1956,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

KPD-Verbot

Art. 21 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    2. Parteienverbot des Bundesverfassungsgerichts / BVerfG verbietet Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wegen Verstoßes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und aktiv kämpferischer agressiver Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung - Kommunistische ...

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    KPD-Verbot

Sonstiges (2)

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Parteihund

  • deutschlandfunk.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 17.08.2006)

    Auszeit für die Revolution: Vor 50 Jahren wurde die KPD verboten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 85
  • NJW 1956, 1393
  • NJW 2017, 3063
  • DVBl 1956, 646
  • DÖV 1956, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (335)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
    Art. 21 Abs. 2 GG ist unmittelbar anwendbares Recht (Bestätigung von BVerfGE 2, 1 [13 f.]).

    Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [13 f.]) entschieden hat, kann Art. 21 Abs. 2 GG schon jetzt angewendet werden, obwohl Abs. 3 eine "nähere Regelung" durch Bundesgesetze vorsieht.

    Das gilt namentlich von dem Begriff der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung", dessen wesentliche Elemente das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 23.0ktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [12 f.]) aus einer Gesamtinterpretation des Grundgesetzes und seiner Einordnung in die moderne Verfassungsgeschichte heraus entwickelt hat.

    Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [10 ff., 73]) ausgesprochen.

    Sieht man mit diesen Entscheidungen in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG nicht die beschreibende Feststellung eines Tatbestandes der gesellschaftlich-politischen Wirklichkeit, gibt man der Bestimmung vielmehr den normativen Sinn, daß sie den Parteien ihre Stelle in der Ordnung des Staatsaufbaus anweist, dann wird deutlich, daß an der "Inkorporation" der Parteien in das Verfassungsgefüge "politisch sinnvoll" nur die Parteien teilhaben können, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen (BVerfGE 2, 1 [73]).

    Auszugehen ist davon, daß eine politische Partei nur dann aus dem politischen Leben ausgeschaltet werden darf, wenn sie, wie das Bundesverfassungsgericht in dem SRP-Urteil vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [14]) ausgeführt hat, "die obersten Grundsätze der freiheitlichen Demokratie ablehnt".

    Nur eine solche Auslegung, die auch dem Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [22, 23, 47, 48, 50, 68, 70]) zugrunde liegt, wird dem Grundgedanken und der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift gerecht.

    Ohne weiteres leuchtet es ein, daß Ziele, aus denen sich die Verfassungswidrigkeit einer Partei ergeben könnte, niemals offen verkündet werden (BVerfGE 2, 1 [20]).

    Im Urteil vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 [71]) hat das Gericht diese Bestimmung angewandt, ohne sich mit der Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit besonders auseinanderzusetzen.

    Aus der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ergibt sich, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 23. Oktober 1952 festgestellt hat, daß die Abgeordneten in den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder ihre Mandate verlieren (vgl. BVerfGE 2, 1 [72 ff.]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
    Schon in einer früheren Entscheidung hatte das Gericht die Parteien als "integrierende Bestandteile des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens" bezeichnet (BVerfGE 1, 208 [225]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
    Schließlich nennt die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1954 (BVerfGE 4, 27 [30]) die Parteien "notwendige Bestandteile des Verfassungsaufbaus", die durch ihre Mitwirkung bei der politischen Willensbildung "Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben".
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

    Das Bundesverfassungsgericht kann dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn er die Grenzen dieses Ermessens eindeutig überschreitet, wenn seine Maßnahme also rechtlich oder tatsächlich einer Wiedervereinigung in Freiheit offensichtlich entgegensteht (BVerfGE 5, 85 [126 ff.]; 12, 45 [51 f.]).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    a) Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde und der Freiheit sind grundlegende Prinzipien der Verfassungsordnung, die den Menschen als eine zu Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fähige Persönlichkeit begreift (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 45, 187 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Über die freiheitliche demokratische Ordnung heißt es im KPD-Urteil, sie gehe davon aus, daß die bestehenden, historisch gewordenen staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse verbesserungsfähig und verbesserungsbedürftig seien; damit werde eine nie endende Aufgabe gestellt, die durch stets erneute Willensentscheidung gelöst werden müsse (BVerfGE 5, 85 [197]).

    Schon generell gewinnen die von diesen Organen auf der Grundlage des Mehrheitsprinzips getroffenen Entscheidungen an Legitimation, je effektiver Minderheitenschutz gewährleistet ist; die Akzeptanz dieser Entscheidungen wird davon beeinflußt, ob zuvor die Minderheit auf die Meinungsbildung und Willensbildung hinreichend Einfluß nehmen konnte (vgl. BVerfGE 5, 85 [198 f.]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,214
BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51 (https://dejure.org/1957,214)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.1957 - 1 BvB 2/51 (https://dejure.org/1957,214)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 (https://dejure.org/1957,214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 300
  • NJW 1957, 785
  • DVBl 1957, 509
  • DÖV 1957, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52

    Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51
    Sie hat im Antrag vom 18. Januar 1957, der, wenn überhaupt, nur als "Vollstreckungsbeschwerde" [BVerfGE 2, 139 ff.] zulässig sein könnte, alle Umstände vorgetragen, die nach ihrer Auffassung dem Vollzug des Urteils vom 17. August 1956 gegen sie entgegenstehen.
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Von dem Erlass von Anordnungen für die Übergangszeit wird abgesehen; eine gegebenenfalls erforderliche nachträgliche Vollstreckungsanordnung von Amts wegen ist hierdurch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 100, 263 ).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15

    Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem

    Da § 35 BVerfGG sicherstellen will, dass dem Bundesverfassungsgericht alle dafür notwendigen Kompetenzen zur Verfügung stehen, ist er weit auszulegen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; Burkiczak, in: ders./Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 35 Rn. 1 f., 39).

    Insoweit genügt das Äußerungsrecht aus dem zugrundeliegenden Verfahren der Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 6, 300 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 74a ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 35 Rn. 17; kritisch hierzu bei einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung Burkiczak, in: ders./Dollinger/ Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 35 Rn. 33; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 35 Rn. 21).

    Es kann insoweit bestimmen, wer seine Entscheidung vollstreckt, und im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ; 142, 116 ; Gaier, JuS 2011, S. 961 ).

    Dazu gehört nicht zuletzt das Verhalten der Adressaten der Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ).

    Allerdings darf dieser (nachträgliche) Beschluss die Sachentscheidung, deren Vollstreckung er dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ; 100, 263 ; 142, 116 ; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 35 Rn. 6); er bleibt - wie eine Vollstreckungsanordnung, die zusammen mit der Hauptsacheentscheidung ergeht - ausschließlich auf die Durchsetzung der Hauptsachentscheidung ausgerichtet und begrenzt (vgl. BVerfGE 6, 300 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 73 ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 35 Rn. 1).

    d) Das Erfordernis, die Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts bei der Sachentscheidung und der Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG voneinander abzugrenzen, damit nach dem Abschluss des Hauptverfahrens nicht noch weitere Sachentscheidungen getroffen werden (vgl. Burkiczak, in: ders./Dollinger/ Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 35 Rn. 43), gebietet es, Inhalt und Tragweite der zu vollstreckenden Sachentscheidung genau zu bestimmen (vgl. BVerfGE 6, 300 ).

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

    Die Vollstreckungsentscheidung gemäß § 35 BVerfGG ergeht von Amts wegen, also unabhängig von "Anträgen" oder "Anregungen" (vgl. BVerfGE 2, 139 ; 6, 300 ).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auch die Übergangsregelungen und Rechtsfolgenanordnungen, die ergehen, um der Sachentscheidung Geltung zu verschaffen und das vom Bundesverfassungsgericht gefundene Recht zu verwirklichen (BVerfGE 6, 300 ; vgl. auch BVerfGE 39, 1 ; 82, 322 ; 93, 362 ), wirken nur in den Grenzen des Tenors und der ihn tragenden Entscheidungsgründe (vgl. BVerfGE 61, 319 ).
  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

    Nur scheinbar lehnen sie sich an das Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die KPD (BVerfGE 5, 85, 141) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] und in etwa auch an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 104, 106 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]; 15, 167, 177 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; 15, 257 [BGH 09.12.1960 - 7 StE 6/60]; HuSt II 353) an.

    Auch kommt es nicht auf den Parteistatus der Organisation an, sondern nur darauf, daß der Personenzusammenschluß "funktionell dasselbe will" wie die aufgelöste Partei (BVerfGE 6, 300, 307) [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51] und die Ideen dieser Partei weiter verbreitet oder verbreiten will (BVerfGE 2, 1, 78 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; BGHSt 15, 177 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]).

    Hiernach ist eine Ersatzorganisation ein Personenzusammenschluß, der an Stelle der aufgelösten Partei deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt weiterverfolgt oder weiterverfolgen will (sachlich übereinstimmend: Begründung zu § 374 im E 1960 und § 32 Abs. 1 des Entwurfs eines Parteiengesetzes [BT-Drucksache 1509 vom 22.12.1959], sowie BVerfGE 2, 78 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]; BGHSt 15, 177 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; 15, 258 [BGH 15.12.1960 - 3 StR 37/60]; OVG Lüneburg a.a.O.; Rabus AöR 80, 206 und wohl auch Seifert ÖV 1961, 88).

    Ob dieser Rechtsbegriff erfüllt ist, kann nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter sorgfältiger Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

    Weiter kommt es auf die politische Haltung ihrer Anhänger an, insbesondere derer, die den Wahlvorschlag durch Unterschrift unterstützt haben, und derer, die bei der Wahl angesprochen werden sollen (BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

    Inhaltliche Übereinstimmung der Propaganda mit kommunistischen Parolen und Verwendung der bekannten kommunistischen Ausdrucksweise (BVerfGE 5, 380 ff [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]) können ebenfalls Anhaltspunkte bieten.

    Damit könnten bekannte kommunistische Angriffe gegen die "rechten Führer der SPD" (BVerfGE 5, 312 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]; BGH HuSt I 119 und 154) übernommen worden sein.

  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 6.21

    Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen

    Es trifft von Amts wegen, somit unabhängig von Anträgen oder Anregungen, alle Anordnungen, die erforderlich sind, um seinen ein Verfahren abschließenden Sachentscheidungen Geltung zu verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ).

    Vielmehr sind Art, Maß und Inhalt einer Vollstreckungsanordnung abhängig vom Inhalt der zu vollstreckenden Sachentscheidung sowie von den konkreten Verhältnissen, unter denen diese umzusetzen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 und vom 29. April 2021 - 2 BvR 1651/15, 2006/15 - BVerfGE 158, 89 Rn. 76).

    Auch wenn eine Vollstreckungsanordnung ausschließlich auf die Durchsetzung der Sachentscheidung ausgerichtet ist und dadurch begrenzt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 und vom 29. April 2021 - 2 BvR 1651/15, 2006/15 - BVerfGE 158, 89 Rn. 77 m. w. N.), schließt dies Pauschalierungen des Bundesverfassungsgerichts bei der Schaffung von Übergangsregelungen nicht aus.

  • BVerfG, 07.06.2016 - 2 BvL 3/12

    Unzulässige Anträge auf Erlass von Vollstreckungsanordnungen (R-Besoldung

    Allerdings darf die Vollstreckungsanordnung die Sachentscheidung, deren Vollstreckung sie dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 [303 f.]; 68, 132 [140]; 100, 263 [265]).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 7.21

    Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen

    Es trifft von Amts wegen, somit unabhängig von Anträgen oder Anregungen, alle Anordnungen, die erforderlich sind, um seinen ein Verfahren abschließenden Sachentscheidungen Geltung zu verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ).

    Vielmehr sind Art, Maß und Inhalt einer Vollstreckungsanordnung abhängig vom Inhalt der zu vollstreckenden Sachentscheidung sowie von den konkreten Verhältnissen, unter denen diese umzusetzen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 und vom 29. April 2021 - 2 BvR 1651/15, 2006/15 - BVerfGE 158, 89 Rn. 76).

    Auch wenn eine Vollstreckungsanordnung ausschließlich auf die Durchsetzung der Sachentscheidung ausgerichtet ist und dadurch begrenzt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 und vom 29. April 2021 - 2 BvR 1651/15, 2006/15 - BVerfGE 158, 89 Rn. 77 m. w. N.), schließt dies Pauschalierungen des Bundesverfassungsgerichts bei der Schaffung von Übergangsregelungen nicht aus.

  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 9.21

    Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen

    Es trifft von Amts wegen, somit unabhängig von Anträgen oder Anregungen, alle Anordnungen, die erforderlich sind, um seinen ein Verfahren abschließenden Sachentscheidungen Geltung zu verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ).

    Sachentscheidung sowie von den konkreten Verhältnissen, unter denen diese umzusetzen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 und vom 29. April 2021 - 2 BvR 1651/15, 2006/15 - BVerfGE 158, 89 Rn. 76).

    Auch wenn eine Vollstreckungsanordnung ausschließlich auf die Durchsetzung der Sachentscheidung ausgerichtet ist und dadurch begrenzt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 und vom 29. April 2021 - 2 BvR 1651/15, 2006/15 - BVerfGE 158, 89 Rn. 77 m. w. N.), schließt dies Pauschalierungen des Bundesverfassungsgerichts bei der Schaffung von Übergangsregelungen nicht aus.

  • BVerwG, 14.12.2022 - 6 A 6.21

    Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie "funktionell" dasselbe will wie die zuvor verbotene Vereinigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1958 - 7 C 3.58 - BVerwGE 6, 333 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; Beschluss vom 6. September 1995 - 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 S. 67; BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 ).

    Auf die Form und die räumliche Ausdehnung der neuen Organisation kommt es dabei nicht entscheidend an (BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ).

    Letztlich entscheidend kommt es aber nicht auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; Beschluss vom 6. September 1995 - 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 S. 67; BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ; BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 ).

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlaß einer Vollstreckungsanordnung nach

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvC 2/62

    Umfang des Parteienprivilegs - Verfassungswidrigkeit der KPD

  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer

  • SG Hamburg, 24.09.2020 - S 58 AS 369/17

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Rechtsprechung des BVerfG - Anforderungen an

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1973 - 2 A 24/73
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98

    Ersatzorganisation einer durch Verfügung verbotenen Vereinigung - Feststellung

  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
  • BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93

    Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Besuchsrechts von Untersuchungsgefangenen

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 24/02

    Zulässigkeit einer Singularzulassung in der Übergangszeit

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60

    Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens

  • BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62

    Widerruf einer Beamtenbestellung wegen eines Strafverfahrens - Anfechtung eines

  • VG München, 26.08.2013 - M 7 E 13.3036
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht