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   BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52   

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https://dejure.org/1958,289
BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52 (https://dejure.org/1958,289)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1958 - 1 BvF 3/52 (https://dejure.org/1958,289)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1958 - 1 BvF 3/52 (https://dejure.org/1958,289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Volksbefragungsverbot

  • openjur.de

    Volksbefragungsverbot

  • opinioiuris.de

    Volksbefragungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2
    Verfahrenseinstellung nach Antragsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 183
  • DÖV 1959, 717
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Vielmehr steht unter diesen Umständen die Funktion der Verfassungsbeschwerde, das objektive Verfassungsrecht zu wahren sowie seiner Auslegung und Fortbildung zu dienen (vgl. BVerfGE 79, 365 ; 85, 109 ), gegenüber dem Interesse des Beschwerdeführers an verfassungsgerichtlichem Individualrechtsschutz derart im Vordergrund, daß es geboten ist, im öffentlichen Interesse trotz der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde zur Sache zu entscheiden und den Ausgang des Verfahrens nicht von Verfahrenshandlungen des Beschwerdeführers abhängig zu machen (vgl. auch zur Antragsrücknahme im Normenkontroll- und im Organstreitverfahren BVerfGE 1, 396 ; 8, 183 ; 24, 299 ; 25, 308 ).
  • BVerfG, 22.03.2023 - 2 BvF 1/21

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung des Ruhens des Normenkontrollverfahrens zur

    Ist das Verfahren durch den Antrag in Gang gesetzt, kommt es für dessen weiteren Verlauf nicht mehr auf die Anträge und Anregungen des Antragstellers, sondern ausschließlich auf Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses an (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 8, 183 ; 68, 346 ; 110, 33 ).

    Das Verfahren ist nur einzustellen, wenn keine Gründe für seine Fortführung im öffentlichen Interesse vorliegen (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 8, 183 ; 25, 308 ; 77, 345 ; 87, 152 ).

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Die Praxis der Verfassungsgerichte geht dahin, das Verfahren einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens besteht (so z.B. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308 [309]; vgl. zuletzt StGH, Urteil vom 06.07.84 - P.St. 1014 -, StAnz.
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvF 2/84

    Unzulässigkeit des Betritritts im Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle

    Ist das Verfahren durch den Antrag in Gang gesetzt, so kommt es für dessen weiteren Verlauf nicht mehr auf die Anträge und Anregungen des Antragstellers, sondern ausschließlich auf Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses an (vgl. BVerfGE 1, 396 (414); 8, 183 (184)).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes mit dem

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152 ).
  • BVerfG, 31.07.2009 - 1 BvF 3/05

    Bayerische Staatsregierung nimmt Antrag auf Feststellung der

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f. ; 87, 152 ; 115, 394 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88

    Atomgesetz

    Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zurücknahme des Antrags im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308 f.; 87, 152 f.), gelten für das Ruhen des Verfahrens entsprechend.
  • BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88

    Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Ruhen des Verfahrens

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 f.; 87, 152 f.).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89

    Wirtschaftskraft

    Die Verfahren sind einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für ihre Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308).
  • StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1052

    Abstrakte Normenkontrolle; Antragszeitpunkt; Einstellung; Erledigung der

    Seine Fortführung wird nicht einmal dadurch gehindert, daß der Normenkontrollantrag von dem Antragsteller gänzlich zurückgenommen wird (vgl. BVerfGE 1, 396 [414]; 8, 183 [184]; 25, 308 f.; Söhn, in: Festg. BVerfG Bd. I, 1976, S. 292 ff., insbes. S. 309 f.; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Stand Oktober 1985, § 76 Rdnr. 3).
  • BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66

    Bundeshaushaltsplan

  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvF 1/97

    Verfahrenseinstellung bei abstrakter Normenkontrolle nach Antragsrücknahme

  • StGH Hessen, 06.07.1984 - P.St. 1014

    Normenkontrolle gegen das Kreditgesetz und Bürgschaftsgesetz 1984

  • StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 850

    Antragsbefugnis; Ausscheiden; Beförderungskosten; Entscheidungszeitpunkt;

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