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   BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,10
BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53 (https://dejure.org/1956,10)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1956 - 1 BvF 3/53 (https://dejure.org/1956,10)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53 (https://dejure.org/1956,10)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Apothekenerrichtung

  • openjur.de

    Apothekenerrichtung

  • opinioiuris.de

    Apothekenerrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 74 Nr. 11
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Errichtung von Apotheken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 25
  • NJW 1956, 1025
  • DVBl 1956, 569
  • DÖV 1956, 404
 
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Wird zitiert von ... (126)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Damit besteht das erforderliche objektive Interesse an einer Sachentscheidung fort (vgl. BVerfGE 5, 25 [28]; 79, 311 [327]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Das Recht der Errichtung von Apotheken gehört zur konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach Art. 74 Nr. 11 GG (BVerfGE 5, 25).

    Dieses Gesetz ist durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 (BVerfGE 5, 25) für nichtig erklärt worden.

    Die Reichsgewerbeordnung nimmt die "Errichtung und Verlegung von Apotheken" von ihrem Geltungsbereich aus, aber nicht deshalb, weil der Apothekenbetrieb kein Gewerbe sei, sondern weil das Apothekenrecht einer spezialgesetzlichen Regelung bedürfe (s. dazu BVerfGE 5, 25 [30]).

    Die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers brauchen hier nicht näher untersucht zu werden, da die bayerische Regelung in Übereinstimmung mit den allgemeinen deutschen Apothekenverhältnissen (vgl. BVerfGE 5, 25) - trotz gewisser öffentlich-rechtlicher Bindungen sich ihrer Struktur nach als eine gewerberechtliche darstellt.

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    a) aa) Der Begriff des Rechts der Wirtschaft im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ist weit zu verstehen (vgl. BVerfGE 5, 25 ; 116, 202 ; stRspr).
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