Rechtsprechung
BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Atomgesetz
- openjur.de
Atomgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Anordnung des Ruhens des Verfahrens im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rücknahme des Antrags - Abstrakte Normenkontrolle - Ruhen des Verfahrens - Entsprechende Geltung
Verfahrensgang
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88
- BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88
Papierfundstellen
- BVerfGE 89, 327
- NVwZ 1994, 473
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66
Bundeshaushaltsplan
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88
Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zurücknahme des Antrags im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308 f.; 87, 152 f.), gelten für das Ruhen des Verfahrens entsprechend. - BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52
Volksbefragungsverbot
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88
Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zurücknahme des Antrags im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308 f.; 87, 152 f.), gelten für das Ruhen des Verfahrens entsprechend. - BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89
Wirtschaftskraft
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88
Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zurücknahme des Antrags im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 183 [184]; 25, 308 f.; 87, 152 f.), gelten für das Ruhen des Verfahrens entsprechend.
- BVerfG, 22.03.2023 - 2 BvF 1/21
Erfolgloser Antrag auf Anordnung des Ruhens des Normenkontrollverfahrens zur …
In der Folge muss das Verfahren trotz eines Antrags, es ruhen zu lassen, von Amts wegen fortgeführt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. BVerfGE 89, 327 ). - BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Ruhen des Verfahrens …
Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Dezember 1993 das Ruhen des vorliegenden Verfahrens angeordnet (BVerfGE 89, 327).
Rechtsprechung
BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Ruhen des Verfahrens und Antragsrücknahme
- Wolters Kluwer
Verfahren - Ruhen - Rücknahme - Verfahrenseinstellung - Öffentliches Interesse
- Judicialis
AtG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; AtG § 3; ; AtG § 4; ; AtG § 6; ; AtG § 7; ; AtG § 9 a Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88
- BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvF 3/88
Atomgesetz
Auszug aus BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88
Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Dezember 1993 das Ruhen des vorliegenden Verfahrens angeordnet (BVerfGE 89, 327). - BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66
Bundeshaushaltsplan
Auszug aus BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 f.; 87, 152 f.). - BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvR 720/90
Wiederholung der einstweiligen Anordnung betreffend das vorläufige …
Auszug aus BVerfG, 08.05.2001 - 1 BvF 3/88
Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 f.; 87, 152 f.). - BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvF 3/52
Volksbefragungsverbot
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - 7 A 108/86
Teilbetriebsgenehmigung; Kernkraftwerk; Brokdorf; Druckwasserreaktor
Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger im wesentlichen geltend: Er rege an, zur Verfassungsmäßigkeit des § 7 AtG gemäß Art. 100 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen bzw. das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über den Normenkontrollantrag 1 BvF 3/88 der Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion gemäß § 94 VwGO auszusetzen.Soweit sich der Kläger die Begründung des Normenkontrollantrags der Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion in der Sache 1 BvF 3/88 vor dem Bundesverfassungsgericht zu eigen macht, den die Landesregierung Schleswig-Holstein gemäß der vom Beklagten vorgelegten Stellungnahme vom 7. Februar 1989 an das Bundesverfassungsgericht inhaltlich unterstützt, stellen sich die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen (Zulässigkeit der im Atomgesetz zugelassenen Nutzung von Plutonium zu wirtschaftlichen Zwecken; Regelungsdefizite der atomrechtlichen Vorschriften im Blick auf das Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes) im Anfechtungsstreit des Klägers um die Zweite Teilbetriebsgenehmigung - wovon auch der Beklagte ersichtlich ausgeht - in Anbetracht der zu beurteilenden Genehmigungsgegenstände und der Bindungswirkung der vom Kläger nicht angefochtenen vorangegangenen Genehmigungen in dieser allgemeinen Form nicht (mehr) (dazu noch näher unten).
In bezug auf den Einsatz von MOX-Elementen werden indessen in der Begründung des erwähnten Normenkontrollantrags 1 BvF 3/88, die der Kläger zum Gegenstand seines Vortrags macht, ausschließlich erhöhte Risiken bei einer späteren Wiederaufarbeitung infolge der Zunahme der Plutoniummenge und des Wachsens des Anteils der Actinide herausgestellt (S. 93 der Antragsbegründung).
Im Schwerpunkt beziehen sich die im beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren 1 BvF 3/88 gestellten Forderungen nach höherer Regelungsdichte der atomrechtlichen Maßstäbe, was Kernkraftwerke angeht, auf die sicherheitstechnischen Anforderungen zur erforderlichen Vorsorge gegen Risiken durch Stör- und Unfälle hinsichtlich anlagenspezifischer Gefahren und Einwirkungen von außen.