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   BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90   

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BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 (https://dejure.org/1993,59)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 (https://dejure.org/1993,59)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 (https://dejure.org/1993,59)
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Konkursverwaltervergütung im massearmen Konkurs

§ 60 Abs. 1 Nr. 1, 2 KO, Art. 12 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche des Konkursverwalters - Feststellung der Massearmut

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 145
  • NJW 1993, 2861
  • ZIP 1993, 838
  • MDR 1993, 753
  • WM 1993, 1208
  • DB 1993, 1137
 
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Wird zitiert von ... (385)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Diese dürfen nach nahezu einhelliger Auffassung nicht sich selbst überlassen bleiben, sondern müssen realisiert und - nach Rechnungslegung - verteilt werden (vgl. Henckel, a.a.O., S. 187; Pape, Zur Systematik des Paragraphen 60 KO , 1985, S. 19 FN 98 mit zahlr. Nachw.; zuletzt BGHZ 116, 233 >236 f. 244 ff.<).

    Da die Problematik des "Konkurses im Konkurs" für den historischen Gesetzgeber nicht erkennbar gewesen sei, stehe Art. 20 Abs. 3 GG einer richterlichen Rechtsfortbildung nicht entgegen (BGHZ 116, 233 ).

    Im Hinblick auf die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 116, 233 ) wurde das Amtsgericht mit Schreiben des Berichterstatters um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten, ob § 60 Abs. 1 KO verfassungskonform ausgelegt werden könne.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1991 (BGHZ 116, 233 ) mache die Situation für die Konkursverwalter zwar erträglich, beseitige die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift jedoch nicht vollständig.

    Tatsächlich ist es üblich, daß sich Konkursverwalter unmittelbar nach Eröffnung des Konkursverfahrens die Entnahme eines angemessenen Vorschusses bewilligen lassen, der sogar die Regelvergütung überschreiten kann (vgl. BGHZ 116, 233 >242< m.w.N.).

    Die tiefgreifenden Änderungen des Konkursverfahrens und seiner rechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. oben A I 2 b) haben nicht nur dazu geführt, daß § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KO das gesetzgeberische Ziel teilweise verfehlt (vgl. oben I 3), sie haben - wie der Bundesgerichtshof dargelegt hat (BGHZ 116, 233 ) - auch eine verdeckte Regelungslücke entstehen lassen.

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof zutreffend auf die Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG und die Pflicht der Gerichte hingewiesen, § 60 Abs. 1 KO verfassungskonform auszulegen (BGHZ 116, 233 >238 f.<).

  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    § 60 KO sei eine abschließende Regelung, die eine Unterscheidung von neuen und alten Masseschulden nicht zulasse (BGHZ 90, 145 >152 f.<).

    Soweit der Bundesgerichtshof (BGHZ 90, 145) einen abweichenden Standpunkt eingenommen habe, sei dem nicht zu folgen.

    Der Bundesgerichtshof habe dies mit seinem Urteil vom 15. Februar 1984 (BGHZ 90, 145) praktisch unmöglich gemacht.

  • BGH, 17.12.1970 - VII ZR 39/69

    Rang von Honoraransprüchen des Konkursverwalters für Prozeßführung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Er habe die beste Übersicht und solle unnötige Risiken vermeiden, sobald er erkennen könne,daß die Masse möglicherweise nicht einmal die Kosten decken werde, also ein Ausfall seiner eigenen Ansprüche drohe (vgl. BGHZ 55, 101 >103 1926 171 f. 762<).

    Daneben wurde aber auch ein Steuerungs- und Beschleunigungseffekt angestrebt; der Konkursverwalter als Herr des Konkursverfahrens sollte im Blick auf sein Ausfallrisiko veranlaßt werden, das Konkursverfahren im eigenen Interesse schnell ohne unnötige Risiken abzuwickeln (vgl. BGHZ 55, 101 >103 1926 171 f. 762<).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Gesetzliche Vergütungsregelungen sind daher am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 54, 251 >271<; 68, 193 >216<; 83, 1 >13<).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Eine solche gehört zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen (für viele: Brandenburg, Die teleologische Reduktion, 1983) und ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfGE 35, 263 >279 f.<).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Eine Übernahme der Verfahrenskosten durch die Staatskasse würde die Lasten nicht mindern, sondern nur umverteilen und ist deshalb bei der Frage der Erforderlichkeit nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 77, 308 >334<).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfGE 83, 201>214 f.<).
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Er muß keine Rücksicht auf andere Konkursgläubiger oder die Absichten des Konkursverwalters nehmen (BGH, WM 1958, S. 903; Jaeger/Lent, KO , 8. Aufl., § 57 Rdnr. 10).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Gesetzliche Vergütungsregelungen sind daher am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 54, 251 >271<; 68, 193 >216<; 83, 1 >13<).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
    Eine Rechtsfortbildung "praeter legem" bedarf zwar sorgfältiger Begründung, ist jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 82, 6 >11 ff.<; zur älteren Rechtsprechung: Seidl, ZGR 1988, S. 296 >303 ff.<).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG - 1 BvL 11/90 (anhängig)
  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 202/89

    Insolvenz: Neumasseschulden - Rangordnung

  • BVerfG - 1 BvR 1381/90 (anhängig)
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst

    aa) Die Korrektur einer Vorschrift durch einschränkende Auslegung im Wege einer teleologischen Reduktion ist vorzunehmen, wenn die auszulegende Vorschrift auf einen Teil der vom Wortlaut erfassten Fälle nicht angewandt werden soll, weil Sinn und Zweck der Norm, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (zu den Voraussetzungen und Grenzen dieses methodischen Vorgehens vgl BVerfG vom 19.6.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 - BVerfGE 35, 263, 279 f; BVerfG vom 30.3.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145, 166 ff; vgl letztens etwa BVerfG vom 31.10.2016 - 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 - RdNr 22; vgl aus der Rechtsprechung des Senats letztens BSG vom 28.11.2018 - B 14 AS 31/17 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 42a Nr. 2, RdNr 25 ff) .
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Sind bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen mehrere Deutungen möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]; 88, 145 [166]; 129, 78 [102]) und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt.
  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 31/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Diese ist vorzunehmen, wenn die auszulegende Vorschrift auf einen Teil der vom Wortlaut erfassten Fälle nicht angewandt werden soll, weil Sinn und Zweck der Norm, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (zu den Voraussetzungen und Grenzen dieses methodischen Vorgehens vgl BVerfG vom 19.6.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 - BVerfGE 35, 263, 279 f; BVerfG vom 30.3.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145, 166 ff ; vgl letztens etwa BVerfG vom 31.10.2016 - 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 - RdNr 22) .
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