Rechtsprechung
| BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- DFR
Rentenüberleitung IV
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschland aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli 1998
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Urteile zur "Rentenüberleitung" aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli 1998
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 18.03.1994 - S 5 An 1679/93
- BSG, 30.03.1994 - 4 RA 33/92
- SG Berlin, 30.08.1994 - S 22 J 42/91
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94
- BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 1560/97
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 100, 138
- NJW 1999, 2505
- NJ 1999, 380
- FamRZ 1999, 1341
Wird zitiert von ... (240)
- SG Berlin, 26.04.2004 - S 18 RA 7460/01
Stasi-Mitarbeiter - Rentenkürzung verfassungswidrig
Das Gericht ist nicht über § 31 BVerfGG durch die Entscheidung des BVerfG vom 28. April 1999, Az.: 1 BvL 11/94, 33/95 und 1 BvR 1560/97 (BVerfGE 100, 138) an einer verfassungsrechtlichen Prüfung des § 7 AAÜG hinsichtlich des Ausschlusses der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Entgelten oberhalb der allgemeinen Durchschnittsverdienste gehindert, da weder entschieden wurde, dass eine pauschale Kürzung aller Entgelte auf das Durchschnittseinkommen verfassungsgemäß ist, noch sich der Entscheidung eine Begründung für die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Kürzung entnehmen lässt.In seiner Entscheidung vom 28. April 1999, Az.: 1 BvL 11/94, 33/95 und 1 BvR 1560/97 (BVerfGE 100, 138) hat das BVerfG in der Entscheidungsformel zu Ziff. 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 6 des AAÜG a.F. für mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG für unvereinbar und nichtig erklärt, soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt abgesenkt wird.
Allerdings hat das BVerfG in den beiden letzten Sätzen des Abschnittes CII3 der Entscheidungsgründe ausgeführt, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet sei, bei einer Neuregelung über dem Durchschnitt liegende Einkommensanteile als rentenwirksam anzuerkennen (BVerfGE 100, 138, 183).
Zur hier zu beurteilenden Regelung des Ausschlusses der Berücksichtigung der Entgelte oberhalb des allgemeinen DDR-Durchschnittsverdienstes hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 28.04.1999 (Az.: 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95 und 1 BvR 1560/97) zwar die tatsächlichen Grundlagen seiner Entscheidung, nicht aber die wesentlichen verfassungsrechtlichen Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Dabei hält es eine in typisierender und pauschalierender Weise geschaffene Sonderregelung für Angehörige des Sonderversorgungssystems des MfS für zulässig (cc-1), schließt aber eine Rechtfertigung für die Absenkung unter den allgemeinen Durchschnitt aus und hält "allenfalls" (BVerfGE 100, 138, 182) eine Absenkung auf den allgemeinen Durchschnitt für möglich (cc-2).
Im Hinblick auf den Ausschluss überhöhter Versorgungsleistungen komme "allenfalls" eine Absenkung auf die jeweiligen allgemeinen Durchschnittsentgelte in Betracht (cc2- bb, BVerfGE 100, 138, 182).
Unter CII2 stellt es einen Verstoß gegen Art. 14 GG fest, weil ein Eingriff, der einen "jedenfalls zu erhaltenden Leistungsrest" im Sinne einer bedürftigkeitsunabhängigen Sicherung nach einem vollen Versicherungsleben (CII2a, BVerfGE 100, 138, 182) nicht belasse, unverhältnismäßig sei.
Zusammenfassend und den Gesetzgeber beratend zieht das BVerfG unter CII3 den Schluss, dass es im Hinblick auf das Ziel der Regelung, überhöhte Arbeitsverdienste in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu berücksichtigen, verfassungsrechtlich geboten erscheine, "jedenfalls bei einer Kürzung das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet (100 vom Hundert) nicht zu unterschreiten." (BVerfGE 100, 138, 183) Dies sichere den Betroffenen typischer Weise eine Altersversorgung, die sie von sonstigen Sozialleistungen unabhängig mache.
Die Vorschrift dient der Umsetzung der in EV Nr. 9 für den Gesetzgeber enthaltenen Vorgabe, im Zusammenhang mit der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Versorgungssystemen der DDR zu überprüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dort erzielte Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen die Gewährung einer Rente nach den Vorschriften des SGB VI rechtfertigen (…vgl. BRDrucks. 197/91, S. 113;… BTDrucks. 12/405, S. 113; vgl. BVerfGE 100, 138, 175f.).
Insoweit hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG an die Maßgaberegelung der Nr. 1 des Einigungsvertrages ("Abbau überhöhter Leistungen") angeknüpft (BVerfGE 100, 138, 176).
(BVerfGE 100, 138, 177).
(BVerfGE 100, 138, 178) Dies wird nunmehr auch durch die Gutachten von Dr. Napierkowski und Prof. Dr. Kaufmann bestätigt und vom Kläger ausweislich seiner Anträge nicht bestritten.
(BVerfGE 100, 138 180).
Das BVerfG ging in seiner Entscheidung vom 29. April 1999 nicht davon aus, dass die Angehörigen des MfS durchweg deutlich unterdurchschnittlich qualifiziert gewesen könnten (BVerfGE 100, 138, 181).
Ergänzend dazu sollte für die entsprechend der Versorgungsordnung geleisteten Beiträge über 60 M monatlich ab 1. März 1971 eine Zusatzrente nach den Bestimmungen der FZR-Verordnung gewährt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AufhebG), wobei der Gesamtbetrag maßvoll auf 990 DM (als dem Doppelten der Mindestsicherung im Beitrittsgebiet zum Zeitpunkt des 30. Juni 1990) zu begrenzen und später zu dynamisieren war - § 3 Abs. 3 und 4 AufhebG (vgl. BVerfGE 100, 138, 180).
Die in der DDR erworbenen und im Einigungsvertrag nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 100, 1, 32 ff. und 100, 138, 182).
Diese Regelungen ließen überdurchschnittliche Leistungen der Altersversorgung zu (bis zu 171 % einer SV-/FZR-Rente auf Grund durchschnittlicher Verdienste - s.o. 2.1.3.4.7.), auch wenn die Zahlbetragsgarantie von Nr. 9 EV bis Dezember 1991 zunächst nur einen statischen Besitzschutz gewährleistete (vgl. BVerfGE 100, 1 und 100, 138, 184 ff.).
Die Vorschrift dient zwar einem Zweck des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 100, 138, 182 f.).
(vgl. BVerfGE 100, 138, 172 und BSG Vorlagebeschluss vom 14.06.1995) Die hier zu beurteilende Vorschrift unterscheidet sich von der in der Entscheidung des BVerfG behandelten lediglich hinsichtlich der numerischen Beträge der Anlage 6 und des Wegfalls von § 7 Abs. 1 Satz 3 AAÜG (Ausschluss von Mindestentgeltpunkten).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 1560/97 - 1 BvR 1560/97 - - 1 BvL 33/95 - - 1 BvL 11/94 -.
- 1 BvR 1560/97 - - 1 BvL 33/95 - - 1 BvL 11/94 -.
- 1 BvL 11/94 -,.
- 1 BvL 33/95 -,.
a) Der 1939 geborene Kläger im Ausgangsverfahren des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 11/94 stand seit 1959 hauptberuflich im Dienst des MfS/AfNS, bis er am 28. Februar 1990 wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis im Rang eines Oberstleutnants ausschied.
a) Die 1933 geborene Klägerin im Ausgangsverfahren des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 33/95 war von 1973 bis zum 31. Oktober 1989 als Berufssoldatin in der Diensteinheit Hauptabteilung Kader und Schulung des MfS beschäftigt.
Zu den Vorlagen und zur Verfassungsbeschwerde haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesministerium des Innern namens der Bundesregierung, die Verwaltung für Gesundheit und Soziales namens des Senats von Berlin, der Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen im Deutschen Beamtenbund, die Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. (GBM), die Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger der bewaffneten Organe und der Zollverwaltung der DDR - ISOR e.V. und die Kläger in den Ausgangsverfahren der Normenkontrollverfahren 1 BvL 11/94 und 1 BvL 33/95 Stellung genommen.
Auch die Kläger in den Ausgangsverfahren der Normenkontrollverfahren 1 BvL 11/94 und 1 BvL 33/95 halten die zur Prüfung gestellten Vorschriften für verfassungswidrig.
Das Bundessozialgericht ist in dem Vorlageverfahren 1 BvL 11/94 zutreffend davon ausgegangen, daß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AAÜG für den Ausgang des Revisionsverfahrens erheblich ist, weil sich die Begrenzung des Zahlbetrags auf 802 DM monatlich für den Rentenbezugszeitraum, über den es zu entscheiden hat (1. August bis 31. Dezember 1991), als endgültig darstellt.
Die in dem Vorlageverfahren 1 BvL 33/95 zur Prüfung gestellte Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG (in Verbindung mit Anlage 6) ist verfassungswidrig.
Auch die Gruppe von Bestandsrentnern, deren Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des MfS/AfNS in die gesetzliche Rentenversicherung überführt wurden und zu der die Kläger der Ausgangsverfahren der Normenkontrollverfahren 1 BvL 11/94 und 1 BvL 33/95 gehören, ist in ihren Grundrechten aus Art. 14 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt, wenn der im Einigungsvertrag garantierte Zahlbetrag ab 1. Januar 1992 an die Lohn- und Einkommensentwicklung in den Fällen angepaßt wird, in denen er für die davon betroffenen Bestandsrentner auch nach dem 31. Dezember 1991 weiter Bedeutung behält (§ 307 b Abs. 3 Satz 2 SGB VI), weil der Monatsbetrag der neuberechneten Renten diesen Betrag zum 1. Januar 1992 nicht erreicht (…Bundesverfassungsgericht, a.a.O., Umdruck S. 59 f., 64 f.).
Die in dem Vorlageverfahren 1 BvL 33/95 zur Prüfung gestellte Norm des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG (in Verbindung mit Anlage 6) verletzt Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG.
Die in dem Vorlageverfahren 1 BvL 11/94 zur Prüfung gestellte Vorschrift des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AAÜG verstößt gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG.
Personen wie dem Kläger des Ausgangsverfahrens des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 11/94 wurden auf diese Weise 188 DM monatlich - etwa 19 vom Hundert der ihnen im Einigungsvertrag zugesagten Altersversorgung - so lange vorenthalten, bis der sich aus der Überführung ergebende dynamische Rentenanspruch den Betrag von 990 DM monatlich erreichte.
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …
Mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen der Rentenüberleitung für grundgesetzwidrig (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).Hingegen erklärte das Bundesverfassungsgericht die Entgeltbegrenzungen nach § 7 AAÜG bei den Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit/ Amt für Nationale Sicherheit für grundsätzlich legitim und beanstandete lediglich den Umfang der Kürzung, welche das berücksichtigungsfähige Entgelt unter das Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten im Beitrittsgebiet abgesenkt und damit für die Betroffenen eine übermäßige Eigentumsbeschränkung bedeutet hatte, weil sie dazu führte, dass eine bedürftigkeitsunabhängige Altersversorgung nicht gewährleistet war (BVerfGE 100, 138 [182 f.]).
Hierbei habe sich der Gesetzgeber zusätzlich darauf stützen können, dass das Ministerium für Staatssicherheit im Laufe der Zeit ein System von Einrichtungen aufgebaut hatte, das zwar der Form nach den Einrichtungen in den Betrieben und sonstigen Institutionen der DDR entsprochen, tatsächlich die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit aber in vielerlei Hinsicht privilegiert habe (vgl. BVerfGE 100, 138 [178 f.]).
Er darf dabei an Differenzierungen anknüpfen, die schon der mit den Verhältnissen vertraute Gesetzgeber der DDR zur Grundlage von Entgeltkürzungen gemacht hat, und sie weiterführen (vgl. BVerfGE 100, 138 [193 f.]).
Der Gesetzgeber durfte die generelle Wertung des Gesetzgebers der DDR aufgreifen und weiterführen (vgl. BVerfGE 100, 138 [193 f.]).
Insbesondere ist die durch § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG vorgenommene Anknüpfung an bestimmte und durchweg sehr eng begrenzte Funktionen in Führungspositionen des Staatsapparates der DDR ein geeignetes Kriterium, um der Vorgabe des Einigungsvertrages zu entsprechen, überhöhte Anwartschaften abzubauen (vgl. BVerfGE 100, 59 [98]; 100, 138 [176]).
Während der Gesetzgeber im Bestreben, überhöhte Anwartschaften abzubauen, wegen der Sonderstellung des MfS die Mitarbeiter der Staatssicherheit mit der Begrenzungsregelung des § 7 AAÜG unterschiedslos ohne Differenzierung nach der ausgeübten Tätigkeit erfassen konnte (vgl. BVerfGE 100, 138 [179]), würde eine entsprechende Regelung für alle Mitarbeiter des Partei- und Staatsapparats indessen zu weit gehen.
Dass der Gesetzgeber gegenüber spezifisch eingegrenzten Gruppen im Blick auf deren allgemein privilegierte Sonderstellung in der DDR ohne langwierige Ermittlungen des Gesetzgebers zu deren Beschäftigungs- und Qualifikationsstruktur sowie zur Struktur des von dieser Gruppe erzielten Pro-Kopf-Einkommens zu solchen Rentenkürzungen befugt sein kann, widerspricht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine auf hinreichende Tatsachen gegründete Differenzierung nicht (vgl. BVerfGE 100, 138 [179 f.]).
Noch vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags hat der demokratisch gewählte Gesetzgeber der DDR durch den Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 und die Begrenzungsregelungen im Rentenangleichungsgesetz vom 28. Juni 1990 verdeutlicht, dass er bestimmte, unter den Bedingungen der Diktatur begründete staatliche Bevorzugungen im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme gerade nicht aufrechterhalten wollte, und deshalb die Versorgungsansprüche von Bestandsrentnern mit Ansprüchen aus systemnahen Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, in denen es nach seinen Erkenntnissen strukturelle Entgeltüberhöhungen gegeben hatte, auf bestimmte Höchstbeträge beschränkt (vgl. BVerfGE 100, 138 [193 f.]).
An die Differenzierungen des mit den Verhältnissen vertrauten Gesetzgebers der DDR hat der bundesdeutsche Gesetzgeber bei der Gestaltung des Übergangsrechts anknüpfen dürfen (vgl. BVerfGE 100, 138 [194]).
Solche Prämien für Systemtreue konnte der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise auf das durch Arbeit und Leistung gerechtfertigte Maß begrenzen (vgl. BVerfGE 100, 59 [93]; 100, 138 [178 f.]).
- BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 24/03 R
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 28. April 1999 (1 BvL 11/94 ua = BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) auf Vorlage des Senats vom 14. Juni 1995 (4 RA 54/94) § 7 Abs. 1 Satz 1 (iVm Anlage 6) AAÜG idF des RÜG-ÄndG für nichtig erklärt hatte, "soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt wird", stellte der beklagte Rentenversicherungsträger (BfA) mit Bescheid vom 9. Mai 2000 den Wert des Rechts auf Altersrente für Bezugszeiten ab 1. Mai 1999 mit 1.962,01 DM neu fest.Das BVerfG habe bereits in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (1 BvL 11/94 ua = BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber mit der Begrenzung des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG ein einsichtiges und legitimes Ziel verfolgt habe und dass der von dieser Vorschrift erfasste Personenkreis ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG festgelegt worden sei.
Sie habe nach der Entscheidung des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 11/94 ua = BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) in ihrem Bescheid die Anlage 6 in der Fassung des 2. AAÜG-ÄndG vorweg genommen und die kalenderjährlichen Durchschnittsentgelte im Beitrittsgebiet berücksichtigt.
Auf Vorlagebeschluss des Senats vom 14. Juni 1995 (4 RA 54/94) hatte das BVerfG am 28. April 1999 (1 BvL 11/94 ua = BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) § 7 Abs. 1 Satz 1 (iVm Anlage 6) AAÜG idF des RÜG-ÄndG (im Folgenden: Anlage 6 aF) für nichtig erklärt, "soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt wird".
Danach verfolgt der Gesetzgeber mit der Begrenzung des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG ein einsichtiges und legitimes Ziel, nämlich den Zweck, Einkommen bestimmter Personengruppen aus Tätigkeiten, in denen diese im Vergleich zur anderen Personengruppe bei typisierender Betrachtung einen erheblichen Beitrag zur Stärkung oder Aufrechterhaltung des politischen Systems der DDR geleistet haben, nicht in vollem Umfang in die Rentenversicherung zu übernehmen und bei der künftigen sozialen Sicherung fortwirken zu lassen (vgl BVerfGE 100, 138, 175 f = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 18).
Auch die Abgrenzung des von der Begrenzungsregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG erfassten Personenkreises (Angehörige des Sonderversorgungssystems des MfS/AfNS ua) hatte das BVerfG verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl BVerfGE, aaO, 176 f = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 19 f).
Das BVerfG hatte den Gesetzgeber ferner nicht verfassungsrechtlich für verpflichtet gehalten, bei einer Neuregelung auch über dem Durchschnitt liegende Einkommensanteile als rentenwirksam anzuerkennen (vgl BVerfGE, aaO, 183 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 23 f).
Das BVerfG hat mit bindender Wirkung für alle Gerichte und Behörden (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) die Begrenzungsregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinsichtlich Zielsetzung und erfassten Personenkreis für verfassungsgemäß angesehen (vgl BVerfGE 100, 138, 175 f = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 18 f).
Lediglich die konkrete Ausgestaltung der Begrenzungsregelung ("soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt wird") hat es für nichtig erklärt (vgl BVerfGE, aaO, 139, 181 ff = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 22 f).
Es hat ausdrücklich festgelegt, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht verpflichtet war, eine höhere BBG festzusetzen (vgl BVerfGE, aaO, 183 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 24).
d) Die Auffassung des Klägers, das BVerfG habe dem Gesetzgeber eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erkenntnissen und Erfahrungen verbunden mit einer Überprüfungspflicht eingeräumt, lässt sich aus dem Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 11/94 ua = BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) zu § 7 Abs. 1 Satz 1 (iVm Anlage 6) AAÜG nicht herleiten.
Zum anderen hat das BVerfG in dieser Entscheidung mit bindender Wirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG ausgeführt, dass es bei der Abgrenzung des von § 7 Abs. 1 Satz 1 (iVm Anlage 6) AAÜG erfassten Personenkreises zur pauschalierenden Einstufung und Bewertung der Tätigkeiten im Bereich des MfS/AfNS im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG weder einer Auswertung noch vorhandenen dienstinternen Materials des MfS/AfNS noch sonstiger langwieriger Ermittlungen des Gesetzgebers zur Beschäftigten- und Qualifikationsstruktur sowie zur Struktur des beim MfS/AfNS erzielten Pro-Kopf- und Durchschnittseinkommens bedurfte (vgl BVerfGE 100, 138, 179 f = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1 S 21).
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 R 1512/08
Versorgung MfS; Zuständigkeit des Versorgungsträgers; Überführungsbescheid und …
Es wies nunmehr unter Hinweis auf das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 (1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95 und 1 BvR 1560/97) 100 v. H. des jeweiligen Durchschnittsentgelts im Beitrittsgebiet als die sich ergebenden Höchstwerte aus.Im Übrigen entfaltet die Entscheidung des BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 (abgedruckt in BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) weiterhin Rechtskraft, denn neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen liegen nicht vor, so dass der Senat an diese Entscheidung gebunden ist.
Ungeachtet dessen hindert die Rechtskraft des Urteils des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95, höhere Durchschnittsverdienste zu berücksichtigen, als in § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG vorgesehen.
Eine wesentliche Rechtsänderung war damit jedoch nicht verbunden, denn diese Gesetzesänderung beruhte auf dem Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95.
Neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 liegen nicht vor.
Das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 entfaltet Rechtskraftwirkung insoweit, als § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. Anlage 6 AAÜG in der bisherigen Fassung nicht für verfassungsgemäß und in der jetzigen Fassung nicht für verfassungswidrig beurteilt werden darf.
Das Gutachten des biab weist keine neuen rechtserheblichen Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 aus, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.
Dies bestätigt wiederum die Aussage im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95, wonach dem Gesetzgeber Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen beim MfS/AfNS die allgemein in der Deutschen Demokratischen Republik für eine vergleichbare Tätigkeit oder eine Position mit gleichwertiger Qualifikation erzielbaren Verdienste überstiegen.
Im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 werden zwar auch solche Ausgleichszahlungen in der Gestalt von Übergangsbeihilfen und gesonderten Übergangsgebührnissen erwähnt; diese sind jedoch nach diesem Urteil (aus dem genannten Grund) nicht zu den Tatsachen zu rechnen, die zu den tragenden Feststellungen im Urteil gehören.
Soweit das BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 darauf eingegangen ist, ist dies lediglich als weiteres Argument (zusätzlich) im Sinne eines Indiz erfolgt.
Wie im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 dargelegt hat das Gutachten bestätigt, dass Zulagen und Zuschläge zur Besoldung erbracht wurden.
Mangels neuer rechtserheblicher Tatsachen entfaltet das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 weiterhin Rechtskraft, so dass der Senat gehindert ist, § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 6 AAÜG für verfassungswidrig zu halten.
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 22 R 1545/08
Versorgung; MfS; Zuständigkeit des Versorgungsträgers; Überführungsbescheid und …
Es wies nunmehr unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. April 1999 (1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95 und 1 BvR 1560/97) 100 v. H. des jeweiligen Durchschnittsentgelts im Beitrittsgebiet als die sich ergebenden Höchstwerte aus.Im Übrigen entfaltet die Entscheidung des BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 (abgedruckt in BVerfGE 100, 138 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1) weiterhin Rechtskraft, denn neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen liegen nicht vor, so dass der Senat an diese Entscheidung gebunden ist.
Ungeachtet dessen hindert die Rechtskraft des Urteils des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95, höhere Durchschnittsverdienste zu berücksichtigen als in § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG vorgesehen.
Neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 liegen nicht vor.
Das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 entfaltet Rechtskraftwirkung insoweit, als § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V. m. Anlage 6 AAÜG in der bisherigen Fassung nicht für verfassungsgemäß und in der jetzigen Fassung nicht für verfassungswidrig beurteilt werden darf.
Das Gutachten des biab weist keine neuen rechtserheblichen Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 aus, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.
Dies bestätigt wiederum die Aussage im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95, wonach dem Gesetzgeber Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen beim MfS/AfNS die allgemein in der Deutschen Demokratischen Republik für eine vergleichbare Tätigkeit oder eine Position mit gleichwertiger Qualifikation erzielbaren Verdienste überstiegen.
Im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 werden zwar auch solche Ausgleichszahlungen in der Gestalt von Übergangsbeihilfen und gesonderten Übergangsgebührnissen erwähnt; diese sind jedoch nach diesem Urteil (aus dem genannten Grund) nicht zu den Tatsachen zu rechnen, die zu den tragenden Feststellungen im Urteil gehören.
Soweit das BVerfG im Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 darauf eingegangen ist, ist dies lediglich als weiteres Argument (zusätzlich) im Sinne eines Indiz erfolgt.
Wie im Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 dargelegt hat das Gutachten bestätigt, dass Zulagen und Zuschläge zur Besoldung erbracht wurden.
Mangels neuer rechtserheblicher Tatsachen entfaltet das Urteil des BVerfG vom 28. April 1999 - 1 BvL 33/95 weiterhin Rechtskraft, so dass der Senat gehindert ist, § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 6 AAÜG für verfassungswidrig zu halten.
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1560/97
A AÜG § 7 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1; …
a) Der 1939 geborene Kläger im Ausgangsverfahren des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 11/94 stand seit 1959 hauptberuflich im Dienst des MfS/AfNS, bis er am 28. Februar 1990 wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienstverhältnis im Rang eines Oberstleutnants ausschied.a) Die 1933 geborene Klägerin im Ausgangsverfahren des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 33/95 war von 1973 bis zum 31. Oktober 1989 als Berufssoldatin in der Diensteinheit Hauptabteilung Kader und Schulung des MfS beschäftigt.
Zu den Vorlagen und zur Verfassungsbeschwerde haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und das Bundesministerium des Innern namens der Bundesregierung, die Verwaltung für Gesundheit und Soziales namens des Senats von Berlin, der Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen im Deutschen Beamtenbund, die Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V. (GBM), die Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger der bewaffneten Organe und der Zollverwaltung der DDR - ISOR e.V. und die Kläger in den Ausgangsverfahren der Normenkontrollverfahren 1 BvL 11/94 und 1 BvL 33/95 Stellung genommen.
Auch die Kläger in den Ausgangsverfahren der Normenkontrollverfahren 1 BvL 11/94 und 1 BvL 33/95 halten die zur Prüfung gestellten Vorschriften für verfassungswidrig.
Das Bundessozialgericht ist in dem Vorlageverfahren 1 BvL 11/94 zutreffend davon ausgegangen, daß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AAÜG für den Ausgang des Revisionsverfahrens erheblich ist, weil sich die Begrenzung des Zahlbetrags auf 802 DM monatlich für den Rentenbezugszeitraum, über den es zu entscheiden hat (1. August bis 31. Dezember 1991), als endgültig darstellt.
Die in dem Vorlageverfahren 1 BvL 33/95 zur Prüfung gestellte Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG (in Verbindung mit Anlage 6) ist verfassungswidrig.
Auch die Gruppe von Bestandsrentnern, deren Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des MfS/AfNS in die gesetzliche Rentenversicherung überführt wurden und zu der die Kläger der Ausgangsverfahren der Normenkontrollverfahren 1 BvL 11/94 und 1 BvL 33/95 gehören, ist in ihren Grundrechten aus Art. 14 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt, wenn der im Einigungsvertrag garantierte Zahlbetrag ab 1. Januar 1992 an die Lohn- und Einkommensentwicklung in den Fällen angepaßt wird, in denen er für die davon betroffenen Bestandsrentner auch nach dem 31. Dezember 1991 weiter Bedeutung behält ( § 307 b Abs. 3 Satz 2 SGB VI) , weil der Monatsbetrag der neuberechneten Renten diesen Betrag zum 1. Januar 1992 nicht erreicht (…Bundesverfassungsgericht, a.a.O., Umdruck S. 59 f., 64 f.).
Die in dem Vorlageverfahren 1 BvL 33/95 zur Prüfung gestellte Norm des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG (in Verbindung mit Anlage 6) verletzt Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG .
Die in dem Vorlageverfahren 1 BvL 11/94 zur Prüfung gestellte Vorschrift des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AAÜG verstößt gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG .
Personen wie dem Kläger des Ausgangsverfahrens des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 11/94 wurden auf diese Weise 188 DM monatlich - etwa 19 vom Hundert der ihnen im Einigungsvertrag zugesagten Altersversorgung - so lange vorenthalten, bis der sich aus der Überführung ergebende dynamische Rentenanspruch den Betrag von 990 DM monatlich erreichte.
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen …
Der Gesetzgeber könne sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Überleitung der versorgungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem der Mitarbeiter des MfS berufen (BVerfGE 100, 138).Solche Maßstäbe enthalte aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom gleichen Tage (BVerfGE 100, 138), welches die Sonderregelungen zum Sonderversorgungssystem des MfS betreffe.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Pauschalierungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der Kürzungsregelung in § 7 AAÜG aus Gründen eingeräumt, die in den ganz spezifischen Verhältnissen des von dieser Vorschrift erfassten Bereichs begründet sind (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).b) Der Gesetzgeber ist - insbesondere bei Massenerscheinungen - auch befugt, zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 17, 1 ; 100, 138 ; 101, 297 ), ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
Eine zulässige Typisierung setzt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes freilich voraus, dass mit ihr verbundene Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 100, 138 ; stRspr), dass sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 100, 138 ).
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
Da schließlich Praktikabilität und Einfachheit des Rechts stets zu den notwendigen Voraussetzungen eines gleichheitsgerechten Gesetzesvollzugs gehören, war der Gesetzgeber befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende und auch pauschaliert quantifizierende Regelungen zu treffen (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 [290]; - 100, 138 [174]; - 103, 392 [397]; - 105, 73 [127]). - BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R
Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen - …
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …
- BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97
Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93
Dienstbeschädigtenrente
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
- BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
Eckregelsatz f & uuml; r Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Beamtenbesoldung Ost II
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R
Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer …
- BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in …
- LSG Berlin, 24.01.2002 - L 8 RA 246/95
Keine höhere Rente für ehemalige Stasi-Mitarbeiter
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94
Pflegeversicherung IV
- BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
Zuordnung zu einem Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung; …
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02
Energierecht - Pflicht zur Abnahme von "ökologischem" Strom
- BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB …
- LSG Thüringen, 25.02.2008 - L 6 R 885/05
Verfassungsmäßigkeit der Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus der …
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von …
- BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04
Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach § …
- BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R
Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, …
- BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"
- BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/11 R
Sonderversorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS - Begrenzung der Entgelte nach § …
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Antrags auf Befreiung von den …
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 246/98
Gewerbliche Qualifikation der Einkünfte eines Einzelunternehmers nach …
- BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R
Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von …
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 1/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04
Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 22/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 21/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98
Behandlung von Zusatzrenten aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR
- BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R
Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung …
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 5/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1162/08
Neuberechnung; Vergleichsrente; MfS; Entgelte; Begrenzung; Verfassung
- BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR
- OVG Hamburg, 19.01.2009 - 1 Bf 69/05
Anrechnung des Einkommens aus Nebentätigkeit bei Rechtsreferendaren
- BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01
Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten; …
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
Vergütung für Beratungshilfe durch "geeignete Stellen" im Insolvenzverfahren
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 1 R 513/05
Freiwillige Zusatzrentenversicherung der ehemaligen DDR - Belegung der …
- BVerfG, 14.06.2011 - 1 BvR 429/11
Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der …
- BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
Versorgungsträger; Zuständigkeit
- OLG Brandenburg, 19.01.2000 - 9 UF 279/99
Aussetzung des Verfahrens zur Regelung des Versorgungsausgleichs - Warten auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 6.08
Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
- LSG Berlin, 27.03.2000 - L 16 RA 2/99
- LSG Brandenburg, 07.10.2003 - L 2 RA 230/02
- FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
- SG Berlin, 27.10.2008 - S 10 R 4810/06
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Normenklarheit und der "Absenkungsfaktor Ost"
- VG Stade, 10.10.2002 - 3 A 1626/01
Zum Ausschluss der Versorgungsempfänger von der Einmalzahlung im Sinne des Art. 3 …
- BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer …
- BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 653/95
Zuordnung von Sonderversorgungsempfänger als freiwillige Mitglieder in der …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - 2 O 8/07
Arbeitslosengeld II mit Zulage; besonderer Härtefall; Rundfunkgebührenbefreiung
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - L 33 R 1199/08
Berücksichtigung unbegrenzter Entgelte für Rentenbezugszeiten bei der Berechnung …
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04
Arbeitzeitverlängerung für bayerische Beamte verstößt nicht gegen die Bayerische …
- OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; …
- BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 33/99 R
MfS-Versorgung - Offizier im besonderen Einsatz - OibE - Anwendung des …
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungswidrigkeit der …
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …
- BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2010 - 6 A 10320/10
Keine Rente für Witwe bei verspäteter Eheschließung
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1894/99
Vereinbarung der sog. abgesenkten "Ostbesoldung" mit dem Grundgesetz; Gewährung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 10/09
Immobilien - Begrenzung der Ausbaubeiträge verstößt gegen Landesverfassung
- BVerwG, 17.12.2003 - 2 C 1.03
Zum Reisekostenerstattungsanspruch eines Rechtsreferendars, der einen Teil seiner …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 R 235/05
Sonderversorgung MfS/AfNS; Verfassungsgemäßheit der Beschränkung der …
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- LSG Berlin, 16.06.2003 - L 16 RA 39/02
- VG Stuttgart, 22.04.2008 - 13 K 3584/07
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Zuschlag zum ALG II
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 115/08
Anrechnung eines schwerbehinderten Sozius auf einen Pflichtarbeitsplatz für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - L 16 R 971/06
Zulässigkeit einer Klage auf höhere Rentenwertfestsetzung bei noch anhängiger …
- LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 AL 195/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Versicherungspflicht von Studenten nach dem …
- LSG Thüringen, 29.01.2007 - L 6 R 509/05
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, …
- LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2246/07
- LSG Berlin, 29.01.2003 - L 17 RA 110/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - 13 A 652/10
Vereinbarkeit der im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vorgesehenen Baupauschale …
- BVerfG, 17.03.2011 - 1 BvR 3255/08
Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Zuordnung der …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1290/03
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2404/02
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2418/02
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 457/04
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1289/03
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1428/04
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2416/02
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 2417/02
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1427/04
SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2007 - 2 O 21/07
- SG Berlin, 03.12.2008 - S 35 R 6322/08
Ehemalige Stasi-Mitarbeiter scheitern mit Rentenklage // Sozialgericht Berlin …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07
Ermittlung von EP (Ost) für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet ab Juli 1990
- OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09
GG Art 3, Art 33 Abs. 5; SächsVerf Art 18, Art 91; BBesG § 73; …
- LSG Thüringen, 30.10.2007 - L 6 R 140/07
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 33 R 1326/08
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; …
- LSG Thüringen, 31.03.2009 - L 6 RA 532/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - 13 A 648/10
Vereinbarkeit einer im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vorgesehenen Baupauschale …
- BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 34/99 R
Revision - Beschwer - Klageantrag - Abweichung - Berufung - Umdeutung - Revision
- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 57/99 B
Unterschiedliche Behandlung von Gemeinschaftspraxen und Praxen mit …
- LSG Thüringen, 25.06.2007 - L 6 R 1003/06
Betriebliche Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen …
- LSG Thüringen, 28.01.2008 - L 6 R 327/05
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 3 R 1695/06
Akademie der Wissenschaften der DDR zu Berlin; Zentralinstitut für …
- LSG Thüringen, 03.03.2009 - L 6 R 344/07
Beschäftigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung während der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 33 R 1239/08
Aktueller Rentenwert (Ost); aktueller Rentenwert; Verfassungsgemäßheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - 13 B 1614/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum …
- LSG Sachsen, 21.06.2005 - L 4 RA 341/04
Zugehörigkeit des Konsortiums Investkomplex Handel, Hauptauftraggeber zur …
- LSG Sachsen, 21.06.2005 - L 4 RA 232/04
Zugehörigkeit der Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb zur zusätzlichen …
- LSG Sachsen, 21.06.2005 - L 4 RA 681/04
Zugehörigkeit des VEB Datenverarbeitungszentrum zur zusätzlichen Altersversorgung …
- LSG Thüringen, 19.12.2005 - L 6 RA 166/02
Zugehörigkeit der Beschäftigten der VEB Kraftfahrzeuginstandhaltung Leipzig zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2006 - L 16 R 471/05
- SG Kassel, 19.05.2006 - S 2 RA 2232/04
KVdR - Bemessung der Beiträge nach allgemeinem Beitragssatz - Belastung mit …
- LSG Thüringen, 11.08.2009 - L 6 R 555/06
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen zur Zugehörigkeit zur zusätzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 980/08
Zusatzversorgung; betriebliche Voraussetzung (volkseigener Produktionsbetrieb); …
- FG Niedersachsen, 14.04.2005 - 4 K 317/91
Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben bzw. gewerblich geprägten …
- LSG Thüringen, 17.12.2007 - L 6 R 706/05
- LSG Thüringen, 31.03.2009 - L 6 R 782/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2009 - L 33 R 378/09
Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2009 - L 13 AS 167/09
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung bei Kindern und alleinstehenden …
- VG Hamburg, 24.02.2010 - 5 K 122/08
§§ 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 AlsterschifffahrtsVO; §§ 9, 11 Abs. 1, 10 Abs. 1 HWaG; § …
- VGH Hessen, 06.04.2011 - 1 A 2375/09
Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 478/11
Wehrpflicht - Rentenberechnung - Beitrittsgebiet
- LSG Brandenburg, 16.10.2002 - L 2 RA 170/02
- LSG Brandenburg, 15.04.2003 - L 2 RA 194/01
- LSG Sachsen, 25.02.2004 - L 4 RA 178/03
- LSG Thüringen, 19.12.2005 - L 6 R 226/05
Zugehörigkeit der Beschäftigten der VEB Geodäsie und Kartographie Erfurt zur …
- LSG Thüringen, 30.01.2006 - L 6 RA 1031/02
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 16 R 39/06
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Thüringen, 25.09.2006 - L 6 R 206/05
Einbeziehung der Beschäftigten der VEB Landtechnisches Instandsetzungswerk Erfurt …
- LSG Bayern, 18.09.2008 - L 14 R 4183/02
- LSG Thüringen, 26.05.2009 - L 6 R 367/05
- LSG Thüringen, 07.07.2009 - L 6 R 717/05
Zugehörigkeit des VEB Reparaturwerk Clara Zetkin Erfurt zur zusätzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 30 R 1260/06
Altersversorgung der technischen Intelligenz; AAÜG; Produktionsbetrieb; Stichtag …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - L 1 R 1467/08
MfS; Einkommensniveau; Selbstprivilegierung; Rentengebrenzung
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 4 R 1478/06
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und …
- LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 KR 34/99
- LSG Sachsen, 24.03.2004 - L 4 RA 278/03
- LSG Brandenburg, 31.03.2004 - L 2 RA 224/03
- LSG Schleswig-Holstein, 28.04.2004 - L 8 RA 44/03
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag eines …
- LSG Thüringen, 24.01.2005 - L 6 RA 13/04
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur …
- LSG Thüringen, 26.09.2005 - L 6 RA 423/04
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, …
- LSG Thüringen, 28.11.2005 - L 6 RA 1006/04
Zugehörigkeit der Beschäftigten einer Bezirksdirektion des volkseigenen …
- LSG Thüringen, 19.12.2005 - L 6 RA 364/03
Zugehörigkeit der Beschäftigten der VEB Verkehrskombinat Erfurt zur zusätzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2006 - L 16 R 439/06
Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen …
- LSG Thüringen, 06.11.2006 - L 6 RA 950/04
Einbeziehung der Beschäftigten der VEB Textilreinigung Greiz zur zusätzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 16 R 171/06
Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen …
- LSG Thüringen, 10.09.2007 - L 6 R 680/05
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit der …
- FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07
Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld; …
- SG Detmold, 27.05.2008 - S 2 R 72/07
Rentenversicherung
- LSG Thüringen, 11.08.2009 - L 6 R 160/06
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen zur Zugehörigkeit zur zusätzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 R 1219/09
Sonderversorgung MfS/AfNS; Verfassungsgemäßheit der Beschränkung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 30 R 1160/06
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; …
- LSG Thüringen, 09.11.2010 - L 6 R 422/08
- SG Berlin, 16.08.2011 - S 14 RA 2111/02
Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl; …
- SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96
- SG Dresden, 21.10.2003 - S 14 RA 882/02
- LSG Bayern, 28.04.2004 - L 1 RA 268/03
- SG Dresden, 26.07.2004 - S 14 RA 567/01
- LSG Bayern, 20.04.2005 - L 1 R 4168/04
- LSG Thüringen, 25.04.2005 - L 6 RA 334/03
Persönliche Voraussetzung zur Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - L 17 U 74/03
Unfallversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2006 - L 16 R 555/05
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - 5 N 12.06
Einkommensberechnung in der Wohnungsbauförderung
- LSG Thüringen, 26.02.2007 - L 6 RA 268/03
- LSG Thüringen, 07.07.2009 - L 6 R 941/05
Zugehörigkeit des VEB IBAUPRO Jena und Erfurt zur zusätzlichen Altersversorgung …
- SG Berlin, 08.12.2009 - S 81 KR 1781/07
Krankenversicherung - Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel - Gemeinsamer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 4 R 619/09
Sonderversorgung MfS/AfNS; Verfassungsgemäßheit der Beschränkung der …
- LSG Thüringen, 27.04.2010 - L 6 R 748/06
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2003 - L 1 RA 260/02
- LSG Sachsen, 09.12.2003 - L 4 RA 337/03
- LSG Bayern, 07.04.2004 - L 13 RA 279/03
- LSG Berlin, 07.04.2004 - L 6 RA 123/98
- LSG Bayern, 07.04.2004 - L 13 RA 187/03
- LSG Thüringen, 29.01.2007 - L 6 R 312/06
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, …
- LSG Thüringen, 26.02.2007 - L 6 R 279/06
- LSG Thüringen, 30.04.2007 - L 6 R 1125/06
- OVG Thüringen, 08.07.2008 - 2 ZKO 458/06
Besoldung und Versorgung; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen iSd § 4 Abs. 1 S. …
- LSG Thüringen, 25.05.2010 - L 6 R 202/06
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 31 R 54/10
Zusätzliche Altersversorgung für freischaffende bildende Künstler
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 688/11
Rentenwert Ost - Rentenformel
- LSG Bayern, 21.05.2003 - L 1 RA 160/02
- LSG Sachsen, 10.10.2003 - L 4 RA 255/03
- LSG Sachsen, 11.11.2003 - L 4 RA 172/03
- LSG Berlin, 16.04.2004 - L 16 RA 161/03
- LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02
- LSG Berlin, 11.06.2004 - L 6 RA 49/96
- LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
- LSG Berlin, 13.12.2004 - L 16 RA 67/03
- LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
- SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 560/02
Feststellung von Daten nach §§ 7 , 8 AAÜG für die Rentenberechnung, …
- LSG Bayern, 17.11.2005 - L 14 R 4031/02
- ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
Benachteiligung bei der Einstellung wegen der Weltanschauung Marxismus-Leninismus …
- SG Aachen, 25.09.2009 - S 6 R 32/09
Rentenversicherung
- LSG Thüringen, 28.09.2010 - L 6 R 979/07
- LSG Thüringen, 22.03.2012 - L 2 R 649/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 209/10
VEB - AVI - Betrieb
- LSG Thüringen, 26.06.2012 - L 6 R 339/08
- LSG Berlin, 15.05.2003 - L 8 RA 2/01
- SG Berlin, 02.06.2003 - S 18 RA 4760/02
- LSG Berlin, 17.09.2003 - L 6 RA 153/94
- LSG Sachsen, 21.04.2004 - L 4 RA 302/03
- SG Dortmund, 27.07.2004 - S 22 RA 105/03
Rentenversicherung
- LSG Berlin, 25.10.2004 - L 16 RA 57/04
- LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 133/03
- LSG Berlin, 28.02.2005 - L 16 RA 150/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2006 - L 22 R 30/05
- SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Begrenzung des Arbeitsentgelts während einer …
- LSG Thüringen, 28.09.2010 - L 6 R 956/07
- LSG Thüringen, 09.11.2010 - L 6 R 173/09
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der …
- LSG Thüringen, 23.08.2011 - L 6 R 944/08
- LSG Berlin, 09.12.1999 - L 3 U 28/99
- LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
- SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
- VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05
Gesundheitsschäden durch PVC-Folien in Polizeischutzwesten (Bleichromat-und …
- SG Berlin, 19.06.2006 - S 16 RA 1160/06
- SG Nordhausen, 16.04.2007 - S 5 R 594/05
- SG Meiningen, 04.04.2008 - S 12 RA 555/03
- VG Cottbus, 05.11.2009 - 5 K 1126/05
Versetzung an anderes Schulamt
- VG Cottbus, 16.11.2009 - 5 K 15/06
Auswahl bei der Versetzungsentscheidung
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
- SG Leipzig, 19.05.2004 - S 4 RA 743/03
- SG Dresden, 04.06.2004 - S 5 RA 794/03
- VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 216.05
Herausgabe von Daten betreffend Arbeitsentgelte früherer Stasi-Mitarbeiter
- VG Schwerin, 18.11.2009 - 6 A 1287/07
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Berücksichtigung von Zuschlägen
- SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
- SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97 W 05
Rechtsprechung
| BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94 |
Selbstablehnung Richter Papier
§ 19 Abs. 3 BVerfGG, wissenschaftliche Stellungnahmen
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de
Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
BVerfGG § 19 Abs. 3
Verfahrensgang
- SG Berlin, 18.03.1994 - S 5 An 1679/93
- BSG, 30.03.1994 - 4 RA 33/92
- SG Berlin, 30.08.1994 - S 22 J 42/91
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94
- BSG, 25.03.1997 - 4 RA 23/95
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 1560/97
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 98, 134
- NJW 1999, 413
- NVwZ 1999, 290 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26)
- BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvL 3/98
Selbstablehnung des Präsidenten Papier begründet
Hierzu verweist er darauf, dass er bereits in den Verfahren 1 BvL 22/95 und 1 BvL 34/95 (vgl. BVerfGE 100, 59), die § 6 Abs. 2 AAÜG in der Fassung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes betrafen, von der Mitwirkung an der Entscheidung entbunden war (Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998, 1 BvL 11/94; vgl. zum Verfahren 1 BvL 11/94 BVerfGE 98, 134).a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; stRspr).
Etwas anderes gilt nach dem Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 (1 BvL 11/94) aber dann, wenn die Nähe solcher Äußerungen zu der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsauffassung bei einer Gesamtbetrachtung nicht zu übersehen ist und die wissenschaftliche Tätigkeit des Richters vom Standpunkt anderer Beteiligter aus die Unterstützung dieses Beteiligten bezweckte.
Die Sorge, dass der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 ).
- BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Besorgnis der Befangenheit und Verhinderung eines Verfassungsrichters
Insbesondere verweisen die Beschwerdeführer auf den Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 (BVerfGE 98, 134), der die Selbstablehnung des Vizepräsidenten Papier für begründet erachtet hat.Für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass sich Vizepräsident Papier im Rahmen eines Rechtsgutachtens oder in sonstiger Weise (vgl. BVerfGE 98, 134 ) zu Verfassungsfragen geäußert hat, die durch die vorliegenden Verfahren aufgeworfen werden.
b) Vizepräsident Papier war auch nicht durch den Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 (BVerfGE 98, 134) rechtlich gehindert, an den oben genannten Entscheidungen mitzuwirken.
- BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 98, 134 ).a) Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 98, 134 ; stRspr).
Die Sorge, dass der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99 -, NJW 1999, S. 2801).
- BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über seine Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ; 98, 134 ).b) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
- BVerfG, 19.04.2010 - 1 BvR 626/10
Beschwerden gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und gegen eine …
Wissenschaftliche Äußerungen zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage alleine sind kein Befangenheitsgrund (vgl. BVerfGE 98, 134 [137]; - 102, 122 [125]; BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2002 - IX ZR 388/01 -, NJW 2002, S. 2396).Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters kann erst bestehen, wenn die Nähe der Äußerungen zu der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsauffassung bei einer Gesamtbetrachtung nicht zu übersehen ist und die wissenschaftliche Tätigkeit des Richters vom Standpunkt anderer Beteiligter aus die Unterstützung dieses Beteiligten bezweckt (vgl. BVerfGE 98, 134 [138]).
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
Die Sorge, daß der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 ).Im Unterschied zu den in BVerfGE 95, 189 und BVerfGE 98, 134 vom Ersten Senat beurteilten Sachverhalten fehlt es in bezug auf die nunmehr anhängigen Normenkontrollverfahren zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht an einer Beziehung des Richters Kirchhof zur antragstellenden Landesregierung von Baden-Württemberg, die sich als Übernahme einer "Gewährfunktion" (vgl. BVerfGE 82, 30 ) für den vom antragstellenden Land vertretenen verfassungsrechtlichen Standpunkt verstehen ließe.
- BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. …
Wissenschaftliche Äußerungen zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage (§ 18 Abs. 3Nr. 2 BVerfGG) können deshalb für sich genommen kein Befangenheitsgrund sein (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; 98, 134, [137]; 101, 46 [51]; BVerfGK 11, 232 [233 f.]).Rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters können auch dann aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit vom Standpunkt anderer Beteiligter aus die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte (BVerfGE 98, 134 [137 f.]; 102, 122 [125]; 108, 279 [281 f.]) oder der Richter eine von seiner eigenen abweichende Rechtsauffassung deutlich abwertend beurteilt hat (BVerfGE 20, 9 [16 f.]; 35, 246 [254]).
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]). - BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht …
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ). - BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht wegen Vorbefassung mit …
a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr). - BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04
Begriff der Besorgnis der Befangenheit
- BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09
Verfahrensrecht - Besorgnis der Befangenheit eines Richters
- BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters wegen Vorbefassung
- VerfG Schleswig-Holstein, 17.02.2012 - LVerfG 2/11
Anzeige eines befangenheitsrelevanten Sachverhalts durch ein Mitglied des …
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/99
FAG § 1 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 1 und 2, §§ 4 bis 10, § …
- BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des …
- BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
- OLG Brandenburg, 30.12.2004 - 11 W 93/04
Zur Ablehnung wegen Befangenheit eines in der ehemaligen DDR in …
- VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
Sitzblockade als Versammlung i.S.d. Versammlungsrechts; Auflösung; …
- BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1219/10
Befangenheitsantrag gegen den Richter des BVerfG Prof. Dr. Dr. Di Fabio …
- OLG München, 11.08.2011 - 31 Wx 294/11
Sachverständige - Besorgnis der Befangenheit wegen Fachveröffentlichung?
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Ablehnung einer Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
- VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 19/01
- VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 110/06
- OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 7 KS 3682/01
Zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters, der im Auftrag von …
- OLG Naumburg, 02.05.2012 - 10 W 14/12
Sachverständige - Wissenschaftliche Veröffentlichung kein Grund für Befangenheit
