Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,114
BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83 (https://dejure.org/1985,114)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 BvL 12/83 (https://dejure.org/1985,114)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 BvL 12/83 (https://dejure.org/1985,114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Doppelanrechnung - Ersatz- und Ausfallzeiten - Gesetzliche Rentenversicherung - Beamtenversorgung - Rentenanwartschaft

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 101
  • NVwZ 1985, 893
  • BB 1985, 1986
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 58, 81 (109); 64, 87 (97)).

    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergibt sich aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; diese ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 50, 290 (339 ff.); 53, 257 (292)).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hat für die vermögenswerten Güter im Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG ) eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 142 (168); 53, 257 (309); 64, 87 (104)).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 58, 81 (109); 64, 87 (97)).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Einführung des § 37 c AVG verfassungsrechtlich verpflichtet war, für die Betroffenen - weitergehende - schonende Übergangsregelungen vorzusehen, bedarf es grundsätzlich einer Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 58, 81 (121)).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergibt sich aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; diese ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 50, 290 (339 ff.); 53, 257 (292)).

    Insbesondere müssen Inhalts- und Schrankenbestimmungen stets verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 50, 290 (341); 53, 270 (292)).

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Versichertenrenten und die hierauf gegründeten Anwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 53, 257 (289 f.); 58, 81 (109); 64, 87 (97)).

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hat für die vermögenswerten Güter im Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG ) eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 142 (168); 53, 257 (309); 64, 87 (104)).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergibt sich aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; diese ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 37, 132 (140); 50, 290 (339 ff.); 53, 257 (292)).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 (226); 22, 241 (253)).
  • BSG, 17.03.1983 - 11 RA 46/82

    Angestelltenversicherung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    In einem Urteil des Elften Senats vom 17. März 1983 - 11 RA 46/82 - sei dies auch ausdrücklich dargelegt worden.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes hat für die vermögenswerten Güter im Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG ) eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren (vgl. BVerfGE 45, 142 (168); 53, 257 (309); 64, 87 (104)).
  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
    Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 (226); 22, 241 (253)).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auf den Fortbestand dieses Freiraums eigenverantwortlicher Lebensgestaltung im privaten und wirtschaftlichen Bereich können sie auch vertrauen (vgl. BVerfGE 36, 281 ; 42, 263 ; 45, 142 ; 53, 257 ; 58, 81 ; 64, 87 ; 70, 101 ; 71, 1 ; 75, 78 ; 76, 220 ; 122, 151 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Die den Beschwerdeführern zustehenden Rentenansprüche, die grundsätzlich den Schutz des Art. 14 GG genießen (vgl. BVerfGE 53, 257 [289 f.]; 58, 81 [109]; 64, 87 [97]; 70, 101 [110]; 71, 1 [12]), werden durch die Anrechnung weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe entwertet oder sonstwie berührt.

    Ein wesentliches Element des sozialen Ausgleichs stellt ferner der aus Steuermitteln finanzierte Bundeszuschuß zur Rentenversicherung dar (vgl. zum Gesamten BVerfGE 17, 1 [9]; 48, 346 [357 f.]; 53, 257 [290 ff.]; 58, 81 [110, 113]; 70, 101 [111]).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Einschränkungen vornehmlich in Bereichen vorgenommen werden, wo nur schwer verständliche Begünstigungen vorgelegen haben (vgl. BVerfGE 70, 101 [114]).

    Gleiches muß auch deshalb gelten, weil in Anwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen angelegt ist (vgl. BVerfGE 11, 221 [226]; 22, 241 [253]; 58, 81 [110]; 70, 101 [111]).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folge dann aber die Notwendigkeit einer schonenden Übergangsregelung (Verweis auf BVerfGE 58, 300 ), deren Umfang von einer Abwägung zwischen Vertrauensschaden und Allgemeininteresse abhänge (Verweis auf BVerfGE 70, 101 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht