Rechtsprechung
| BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Vorlage an das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift bei fehlender Darlegung der Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschrift; Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung des Arbeitsentgelts allein wegen des Mutterschutzes bei vorausgehender versicherungspflichtiger Beschäftigung mit Art. 6 Abs. 4 GG; Zugrundelegung eines fiktiven Bemessungsentgelts infolge eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots; Ausgleich jeder mit der Mutterschaft zusammenhängenden wirtschaftlichen Belastung im Hinblick auf Art. 6 Abs. 4 GG; Verzicht der Heranziehung beitragspflichtiger Einnahmen während der Mutterschutzfristen bei der Bestimmung des Bemessungsentgelts
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Aus Inanspruchnahme von Elternzeit resultierende Nachteile bei der Höhe des Arbeitslosengeldes verfassungsrechtlich zulässig
Verfahrensgang
- SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06
- BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2011, 812
Wird zitiert von ... (10)
- BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R
Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische …
aa) Eine teleologische Reduktion (vgl hierzu statt vieler Brandenburg, Die teleologische Reduktion, 1983) gehört zu den anerkannten, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG] Beschluss vom 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04 - NJW 2005, 352, 353; BVerfG Beschluss vom 7.4. 1997 - 1 BvL 11/96 - NJW 1997, 2230, 2231; BVerfGE 88, 145, 167; BVerfGE 35, 263, 279 f; jüngst BVerfG Beschluss vom 14.3. 2011 - 1 BvL 13/07 - juris RdNr 38).2011 - 1 BvL 13/07 - juris RdNr 38).
- BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07
Verfassungsmäßigkeit der Zugrundelegung eines fiktiven Arbeitsentgelts für die …
Diese lagen vielmehr außerhalb des erweiterten Bemessungsrahmens nach § 130 Abs. 3 Satz 1 SGB III (anders insoweit der dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Aachen vom 23. Juli 2007 - S 21 AL 38/06 -, juris, Rn. 2, 44 ff. [anhängig beim Bundesverfassungsgericht unter 1 BvL 13/07], zugrunde liegende Sachverhalt). - VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10
§ 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das vorlegende Gericht die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.3.2011, 1 BvL 13/07, juris, m.w.N.).Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.3.2011, 1 BvL 13/07, juris, m.w.N.).
- BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 19/10 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an …
2008 (…aaO) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 11.3. 2010 - 1 BvR 2909/08) und darüber hinaus zur streitgegenständlichen Problematik Vorlagen des SG Dresden und des SG Aachen als unzulässig angesehen hat (Beschlüsse vom 10.3. 2010 - 1 BvL 11/07 - und vom 14.3. 2011 - 1 BvL 13/07).Der Gesetzgeber ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4 GG auch nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl hierzu ua Beschluss des BVerfG vom 14.3. 2011 - 1 BvL 13/07 - Juris RdNr 64 mwN).
- BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 33/10 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …
Er weist ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 29.5.2008 (…aaO) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08) und darüber hinaus zur streitgegenständlichen Problematik Vorlagen des SG Dresden und des SG Aachen als unzulässig angesehen hat (Beschlüsse vom 10.3.2010 - 1 BvL 11/07 - und vom 14.3.2011 - 1 BvL 13/07) .Der Gesetzgeber ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4 GG auch nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl hierzu ua Beschluss des BVerfG vom 14.3.2011 - 1 BvL 13/07 - Juris RdNr 64 mwN).
- BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 34/10 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …
Er weist ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 29.5.2008 (…aaO) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08) und darüber hinaus zur streitgegenständlichen Problematik Vorlagen des SG Dresden und des SG Aachen als unzulässig angesehen hat (Beschlüsse vom 10.3.2010 - 1 BvL 11/07 - und vom 14.3.2011 - 1 BvL 13/07) .Der Gesetzgeber ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4 GG auch nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl hierzu ua Beschluss des BVerfG vom 14.3.2011 - 1 BvL 13/07 - Juris RdNr 64 mwN).
- BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 32/10 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Höhe der Leistung im Anschluss an …
Er weist ergänzend darauf hin, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 29.5.2008 (…aaO) nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 11.3.2010 - 1 BvR 2909/08) und darüber hinaus zur streitgegenständlichen Problematik Vorlagen des SG Dresden und des SG Aachen als unzulässig angesehen hat (Beschlüsse vom 10.3.2010 - 1 BvL 11/07 - und vom 14.3.2011 - 1 BvL 13/07) .Der Gesetzgeber ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4 GG auch nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl hierzu ua Beschluss des BVerfG vom 14.3.2011 - 1 BvL 13/07 - Juris RdNr 64 mwN).
- BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche …
Erst recht ist der vollständige Ausgleich einer mit der Mutterschaft im weiteren Sinne zusammenhängenden, aber vor allem auf der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub beruhenden wirtschaftlichen Belastung durch Art. 6 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl auch BVerfG [Kammer] vom 14.3. 2011 - 1 BvL 13/07 - Juris RdNr 64). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - L 16 AL 29/11
Arbeitslosenversicherung
Wegen der strikten Trennung von Bemessungsrahmen und Bemessungszeitraum könnten auch Zeiten, die aufgrund von Sonderregelungen bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben, zu keiner Ausweitung des rein kalendermäßig ablaufenden Bemessungsrahmens führen (…siehe dazu auch BSG Urteil vom 29.05.2008, B 11a AL 23/07 R zur Rdnr. 28f. bei juris sowie Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.03.2011, 1 BvL 13/07 zur Rdnr. 38 bei juris).Auch insoweit kann auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den bereits benannten Urteilen vom 29. Mai 2008 Bezug genommen werden (siehe auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.2010 und 14.03.2011 1 BvL 11/07 und 1 BvL 13/07).
- SG Aachen, 30.06.2011 - S 15 AL 118/11
Arbeitslosenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14.03.2011 - 1 BvL 13/07) ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen S 15 AL 118/11 WA wieder aufgenommen worden.
Sie betreiben juristische Internetseiten?