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   BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88, 1 BvL 15/88   

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https://dejure.org/1994,677
BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88, 1 BvL 15/88 (https://dejure.org/1994,677)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1994 - 1 BvL 14/88, 1 BvL 15/88 (https://dejure.org/1994,677)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 1 BvL 14/88, 1 BvL 15/88 (https://dejure.org/1994,677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der Ausübung seines Beschwerderechts nach 127 Abs. 3 ZPO auf Stichproben beschränken darf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 127 Abs. 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Willkürverbot - Bezirksrevisor - Beschwerderecht - Stichproben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 118
  • NJW 1995, 581
  • Rpfleger 1995, 26
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Regelung kein sachlicher Grund finden läßt und sie deshalb als willkürlich zu bezeichnen ist (vgl. BVerfGE 1, 14 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
    Im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ist eine Norm nur insoweit zur Prüfung gestellt, als sie das vorlegende Gericht für verfassungswidrig hält (BVerfGE 16, 306 ; 53, 257 ).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
    Entscheidungserheblich ist eine Norm nur dann, wenn das Gericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müßte als bei ihrer Gültigkeit (BVerfGE 22, 175 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
    Dies begründet die Entscheidungserheblichkeit, weil die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig eine andere Entscheidung ist als seine sachliche Bescheidung (vgl. BVerfGE 22, 106 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
    Im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ist eine Norm nur insoweit zur Prüfung gestellt, als sie das vorlegende Gericht für verfassungswidrig hält (BVerfGE 16, 306 ; 53, 257 ).
  • LAG Hamburg, 02.05.1988 - 6 Ta 1/88

    Prozesskostenhilfebewilligung ohne Festsetzung der zu zahlenden Beträge;

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
    des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 1988 (6 Ta 1/88) - 1 BvL 15/88 -.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Ein vom Bundesverfassungsgericht zu beanstandender Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (vgl. BVerfGE 83, 1 [23]; - 89, 132 [141 f.]; - 91, 118 [123]; - 99, 367 [389]).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Entscheidungserheblich ist eine Norm nur, wenn das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müsste als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 11, 294 ; 25, 129 ; 46, 268 ; 84, 233 ; 90, 145 ; 91, 118 ).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Betrifft die angegriffene Maßnahme ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1994 - 1 BvL 14, 15/88 - BVerfGE 91, 118 ).
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