Rechtsprechung
   BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1935
BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00 (https://dejure.org/2000,1935)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2000 - 1 BvL 15/00 (https://dejure.org/2000,1935)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 (https://dejure.org/2000,1935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des SchulG HA 1997 § 42 Abs 1 S 1 über die Erfüllung der Schulpflicht an der regional zuständigen Grundschule

  • Wolters Kluwer

    Richtervorlage - Verfassungsmäßige Regelung - Erfüllung der Schulpflicht - Regional zuständige Grundschule - Offene Ganztagesschule - Aufnahmefähige Schule - Platzgründe - Entscheidungserhebliche Frage - Gültigkeit einer Vorschrift - Bezirksgrundschulprinzip - ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 81 a Satz 1; ; BVerfGG § ... 80 Abs. 2 Satz 1; ; HmbSG § 42; ; HmbSG § 42 Abs. 1 Satz 1; ; HmbSG § 42 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 7 Abs. 4; ; GG Art. 7 Abs. 5; ; GG Art. 7 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Voraussetzungen der Zulässigkeit der Verfassungsmäßigkeit - Bezirksgrundschulpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Dieses Ziel dürfe nicht durch einen Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden (vgl. BVerfGE 98, 218 mit Hinweis auf BVerfGE 68, 1 ).

    Das legt - ebenso wie die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den von ihm im Rechtschreibreformurteil überprüften Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 98, 218 ) - die Prüfung nahe, ob nicht die Erwägungen des Verwaltungsgerichts zur Zuständigkeit des parlamentarischen Gesetzgebers zu einer Überdehnung der so genannten Wesentlichkeitstheorie führen.

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 78, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Zwar wäre auch diese Aussetzung eine andere Entscheidung als die, die bei Gültigkeit der Norm zu treffen wäre (vgl. BVerfGE 66, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Das Gericht muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 79, 245 ).
  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 20.04.2000 - 1 BvL 18/98

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob SGB 6 § 54 Abs 3 S 3, § 71 Abs 2, §§ 72,

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Unbeschadet dessen muss vom vorlegenden Gericht aber jedenfalls verlangt werden, dass es aufzeigt, welche der möglichen, vom Gesetzgeber bei der Herstellung einer verfassungsgemäßen Rechtslage offen stehenden Optionen der Klage zum Erfolg verhelfen würde (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. April 2000 - 1 BvL 18/98 -, Abdruck S. 5).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Bei dieser Argumentation lässt das vorlegende Gericht nicht nur unberücksichtigt, dass eine teleologische Reduktion von Vorschriften entgegen dem Gesetzeswortlaut zu den verfassungsrechtlich unbedenklichen Auslegungsgrundsätzen gehört (vgl. BVerfGE 88, 145 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2000, S. 910).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
    Das gilt jedoch beispielsweise nicht, wenn dessen rechtliche oder tatsächliche Würdigung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 86, 52 ) oder die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit von der Beantwortung verfassungsrechtlicher Vorfragen abhängt (vgl. BVerfGE 69, 150 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • VG Hamburg, 29.09.2000 - 4 VG 3515/99
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83

    Grenzziehung - Elternrecht - Schulaufsichtsrechtliche Gestaltungsbefugnis des

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen, die eine verfassungskonforme Auslegung ermöglichen können, zählt auch die teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs einer Norm (vgl. BVerfGE 88, 145 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2000 - 1 BvL 18/99 u.a. -, NVwZ 2000, S. 910; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 2253/09

    Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht bei Vorliegen "gewichtiger pädagogischer

    Überdies haben die Beschwerdeführer nicht dargelegt, ob die Bejahung der Verfassungswidrigkeit der Sprengelpflicht überhaupt zu dem im Ausgangsverfahren geltend gemachten unmittelbaren Anspruch auf Zulassung zu der gewünschten anderen Grundschule (B. Schule) führen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 -, juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
    1 Nrn. 1, 2 LSA-GrdSchÖffzG beachtet noch hinreichend den sog. "Wesentlichkeits-Grundsatz", wonach schon der Gesetzgeber selbst die wesentlichen Grundentscheidungen treffen muss und diese nicht erst dem Gesetzesvollzug überlassen darf (vgl. insoweit zum Bundesrecht, insbes. zum Schulrecht: BVerfG, Beschl. v. 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 [260]; BVerfG, NJW 1977, 1723 [1724]; BVerfGE 98, 218 [251]; BVerfGE 34, 165 [192, 198]; 47, 46 [55, 78]; BVerfG, Beschl. v. 11.12.2000 - 1 BvL 15/00 -, http://www.bverfg.de, AbsNr. 29).
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 7 B 2407/09

    Sprengelpflicht für Grundschüler in Hessen verfassungsgemäß

    Neben organisatorischen Belangen wie etwa einer möglichst gleichmäßigen Aus- und Belastung der einzelnen Schulen spricht für die Verfassungsmäßigkeit der Bildung der Grundschulbezirke das verfassungsrechtlich zulässige Ziel, allen schulpflichtigen Kindern eines Bezirks unabhängig von ihrer sozialen Herkunft in einem einheitlichen Bildungsgang grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und dadurch für alle - unabhängig vom weiteren Bildungsweg - eine gemeinsame Grundlage für die schulische Bildung zu ermöglichen (vgl. zu letztgenannter Zwecksetzung: BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 - NVwZ-RR 2001, 311, 313).
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

    Eine solche Grundrechtsrelevanz ist bei der regelungstechnischen Einfügung des Gebührenzwecks der Vorteilsabschöpfung in die Tarifstelle 2034 c) Nr. 1 und 3 des Gebührenverzeichnisses mit einer derart gebührenerhöhenden Wirkung wie im vorliegenden Fall, die schon aus kompetenzrechtlichen Gründen einer besonderen gesetzlichen Legitimation zur Abgrenzung im Verhältnis zur Steuer bedarf, ohne weiteres zu bejahen, so dass die Gefahr der "Vergesetzlichung" aufgrund eines umfassend verstandenen Parlamentsvorbehalts (Gewaltenmonismus, vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998, NJW 1998, 2515, 2520 zur Rechtschreibreform m.w.N. sowie Beschluss vom 11. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 311, 313 zum Schulrecht) hier nicht gegeben ist.
  • BFH, 18.05.2006 - III R 21/03

    Ausschluss der Investitionszulage bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

    Erweist sich der Wortlaut einer gesetzlichen Regelung --gemessen am Zweck des Gesetzes-- als planwidrig zu weit, ist die Vorschrift ihrem Zweck entsprechend einzuschränken --sog. teleologische Reduktion oder Restriktion-- (ständige Rechtsprechung, z.B. Senats-Urteile vom 17. Oktober 2001 III R 3/01, BFHE 197, 85, BStBl II 2002, 793, und vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753, jew. m.w.N.; BVerfG-Beschlüsse vom 30. März 1993 1 BvR 1045/89 u.a., BVerfGE 88, 145, und vom 11. Dezember 2000 1 BvL 15/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2001, 311).
  • VG Lüneburg, 11.07.2001 - 1 A 279/00

    Einstellungsteilzeit; Haushaltskonsolidierung; Kompensation eines Lehrersolls;

    Dabei hat es im Übrigen einen "Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts" angenommen, der so nicht existiert (BVerfG / 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 11.12.2000 - 1 BvL 15/00 - , NVwZ-RR 2001, 311 m.w.N.).

    Wenn sie nur in einem bestimmten Sinne (verfassungskonform) anwendbar ist, so ist das kein Anlass mehr, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. BVerfG/2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 11.12.2000 - 1 BvL 15/00 -, NVwZ-RR 2001, 311).

  • VG Lüneburg, 07.06.2001 - 1 A 306/00

    Einstellungsteilzeit; Kompensation eines Lehrersolls; Lehrerarbeitszeit;

    Dabei hat es im Übrigen einen "Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts" angenommen, der so nicht existiert (BVerfG / 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 11.12.2000 - 1 BvL 15/00 - , NVwZ-RR 2001, 311 m.w.N.).

    Wenn sie nur in einem bestimmten Sinne (verfassungskonform) anwendbar ist, so ist das kein Anlass mehr, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. BVerfG/2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 11.12.2000 - 1 BvL 15/00 -, NVwZ-RR 2001, 311).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23

    Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert

    Weichen die nach der Festlegung der Schulbezirke zuständige Schule und die "Wunschschule" aufgrund ihres pädagogischen Profils danach über den üblichen pädagogischen Gestaltungsspielraum, den die Lehrpläne gewähren, hinaus im Sinne einer speziellen Profilbildung voneinander ab, ist dies für die Beurteilung des Vorliegens eines "wichtigen Grundes" angesichts der vorstehend dargelegten verfassungsrechtlichen Vorprägung der Ausnahmebestimmung von besonderem Belang (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 -, NJW 2013, 2813 f.; ThürOVG, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 46; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 -, NVwZ-RR 2001, 311 [312 f.]; Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 779).
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05

    Unzulässige Baugenehmigungsgebühren

    Eine solche Grundrechtsrelevanz ist bei der regelungstechnischen Einfügung des Gebührenzwecks der Vorteilsabschöpfung in die Tarifstelle 2034 c) Nr. 1 und 3 des Gebührenverzeichnisses mit einer derart gebührenerhöhenden Wirkung wie im vorliegenden Fall, die schon aus kompetenzrechtlichen Gründen einer besonderen gesetzlichen Legitimation zur Abgrenzung im Verhältnis zur Steuer bedarf, ohne weiteres zu bejahen, so dass die Gefahr der "Vergesetzlichung" aufgrund eines umfassend verstandenen Parlamentsvorbehalts (Gewaltenmonismus, vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998, NJW 1998, 2515, 2520 zur Rechtschreibreform m.w.N. sowie Beschluss vom 11. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 311, 313 zum Schulrecht) nicht gegeben ist.
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 6.05

    Baugebührenordnung Berlin teilweise nichtig

  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 2 MB 12/18

    Notenanforderung für die Zulassung zur Ausbildung für den Polizeidienst

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 241/00

    Arbeitslosigkeit; Arbeitszeitkonto; Arbeitszeitregelung; Berufsbeamtentum;

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 247/00

    Alimentation; Arbeitslosigkeit; Auslegung; Beamte; Besoldung;

  • VGH Bayern, 23.07.2002 - 7 B 01.2384
  • VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 281/00

    Alimentationsgrundsatz; Auslegung; beamtenrechtliche Grundprinzipien;

  • VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 240/00

    Einstellung; erzwungene Teilzeit; Freiwilligkeit; Gesetzeswille; Gesetzgeber;

  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

  • VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 284/00

    Alimentationsprinzip; Auslegung; Beamter auf Probe; Bedeutungszusammenhang;

  • VG Würzburg, 11.08.2009 - W 2 E 09.752

    Gastschulverhältnis; zwingende persönliche Gründe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht