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   BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00   

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https://dejure.org/2001,384
BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00 (https://dejure.org/2001,384)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2001 - 1 BvL 17/00 (https://dejure.org/2001,384)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 1 BvL 17/00 (https://dejure.org/2001,384)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Entschädigung auch bei "kalter Enteignung" geboten - § 1 Abs. 3 Entschädigungsgesetz nichtig

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 EntschG; Art. 3 GG
    Entschädigungsausschluss für Überschuldungsfälle - Gleichheitssatz

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitssatz - Entschädigung - Vermögensfrage - Wirksamkeit - DDR - Mieter - Miete - Grundstück - Entschädigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung für überschuldete Mietwohngrundstücke; Eigentumsverzicht; Schenkung; Erbausschlagung; nicht kostendeckende Mieten

  • Judicialis

    VermG § 1; ; VermG § 3 Abs. 1; ; VermG § 2 Abs. 1; ; VermG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 4 Abs. 2; ; EntschG § 1 Abs. 3; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 1; EntschG § 1 Abs. 1, 3
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer Entschädigung für in Volkseigentum übernommene Mietshausgrundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entschädigung auch bei "kalter Enteignung" geboten, § 1 Abs. 3 Entschädigungsgesetz nichtig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Entschädigung auch bei "kalter Enteignung" geboten - § 1 Abs. 3 Entschädigungsgesetz nichtig

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 111 (Zusammenfassung)

    Wiedervereinigung - Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Entschädigung nach "kalter Enteignung" überschuldeter DDR-Mietshäuser

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 EntschG; Art. 3 GG
    Entschädigungsausschluss für Überschuldungsfälle - Gleichheitssatz

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 74
  • NZM 2002, 191 (Ls.)
  • ZMR 2002, 256
  • NJ 2002, 140
  • NJ 2002, 20
  • WM 2002, 36
  • DVBl 2002, 189
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Auch Art. 14 GG verpflichtet den Bundesgesetzgeber daher nicht zu Regelungen, die einen Ausgleich solcher Schäden durch die Gewährung einer Entschädigung in Geld oder Geldeswert vorsehen (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

    Das Volumen der Entschädigungsleistungen, die das Entschädigungsgesetz für diejenigen vorsieht, die in der Deutschen Demokratischen Republik von Vermögensverlusten betroffen wurden und Wiedergutmachung in Natur nicht erhalten, ist insgesamt nicht so niedrig, dass von einem mit den genannten Verfassungsgrundsätzen noch vereinbaren Verlustausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

    Abgesehen davon ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich ohnehin nicht verpflichtet, alle Nachteile auszugleichen, die die Menschen unter der Herrschaft der Deutschen Demokratischen Republik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen haben hinnehmen müssen (vgl. BVerfGE 102, 254 ).

  • BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00

    Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 (BVerwG 7 C 1.00) -.

    Sodann hat es das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Abs. 3 EntschG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. VIZ 2001, S. 81).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu zutreffend auf die Vorschriften des § 1 Abs. 1 Buchstabe d VermG (vgl. dazu BTDrucks 11/7831, S. 2) und des § 1 Abs. 3 VermG (vgl. BTDrucks 11/7831, S. 3, und auch schon BVerfGE 95, 48 ) verwiesen.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Abweichung vom System sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 81, 156 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Abweichung vom System sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 9, 20 ; 81, 156 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Entscheidungserheblich ist die zur Prüfung gestellte Norm nur, wenn es für die Endentscheidung auf den Bestand der Regelung ankommt (vgl. BVerfGE 79, 240 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Aus den Erwägungen des vorlegenden Gerichts muss sich deshalb hinreichend deutlich ergeben, dass bei Gültigkeit der Norm ein anderes Ergebnis zu erwarten ist als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Es dient daher der mit der Normenkontrollentscheidung des Bundesverfassungsgerichts angestrebten rechtlichen Befriedung, wenn § 1 Abs. 3 EntschG hinsichtlich aller Regelungsvarianten verfassungsrechtlich überprüft wird (vgl. BVerfGE 62, 354 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Aus den Erwägungen des vorlegenden Gerichts muss sich deshalb hinreichend deutlich ergeben, dass bei Gültigkeit der Norm ein anderes Ergebnis zu erwarten ist als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00
    Das reicht für die Zulässigkeit aus (vgl. BVerfGE 18, 257 ).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist zwar grundsätzlich der Tenor der Entscheidung in der jeweiligen Instanz maßgeblich (vgl. BVerfGE 16, 286 ; 18, 257 ; 24, 119 ; 104, 74 ) und eine Vorlage nur zulässig, wenn sämtliche erforderlichen Beweiserhebungen durchgeführt sind (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Das ist die zur Prüfung gestellte Norm nur, wenn es für die Endentscheidung auf den Bestand der Regelung ankommt (vgl. BVerfGE 104, 74 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Steht eine gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz nicht in Einklang, hat der Gesetzgeber aber mehrere Möglichkeiten, den Verfassungsverstoß zu beseitigen, trägt das Bundesverfassungsgericht dem regelmäßig in der Weise Rechnung, dass es die Regelung nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 104, 74 ; 105, 73 ).
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