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   BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58, 1 BvL 20/58   

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https://dejure.org/1961,16
BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58, 1 BvL 20/58 (https://dejure.org/1961,16)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1961 - 1 BvL 17/58, 1 BvL 20/58 (https://dejure.org/1961,16)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1961 - 1 BvL 17/58, 1 BvL 20/58 (https://dejure.org/1961,16)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Diplomatische Klausel

  • opinioiuris.de

    Diplomatische Klausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e Halbs. 2 BEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 31
  • DÖV 1963, 705
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
    Härten, die jeder Stichtagsregelung innewohnen, müssen aber nur dann hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 3, 58 [148]; 3, 288 [337]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
    Härten, die jeder Stichtagsregelung innewohnen, müssen aber nur dann hingenommen werden, wenn die Einführung eines Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 3, 58 [148]; 3, 288 [337]).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
    Ob eine gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellte Bestimmung für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens erheblich ist, ist auf Grund der tatsächlichen Würdigung des vorlegenden Gerichts zu beurteilen, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (Ergänzung zu BVerfGE 7, 171 [175]).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 58, 81 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Dies gilt nicht nur für die Auslegung der vorgelegten Norm, sondern auch für die Tatsachenwürdigung durch das vorlegende Gericht (BVerfGE 13, 31 [35 f.]).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    (2) Der dem Grundgesetz verpflichtete Gesetzgeber kann sich allerdings veranlaßt sehen, nach der Übernahme der Staatsgewalt von einem auf andere Ordnungsvorstellungen gegründeten politischen System dessen frühere Maßnahmen, die sich nach rechtsstaatlichen Maßstäben als nicht hinnehmbar erweisen, durch eine über den allgemeinen Lastenausgleich hinausgehende Wiedergutmachung auszugleichen (vgl. BVerfGE 13, 31; 13, 39 [42] zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts; vgl. auch BVerfGE 27, 253 [270, 283 ff.] zu Besatzungsschäden; BVerfGE 41, 126 [150 ff.] zu Reparationsschäden).
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