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   BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 1 BvR 128/61   

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https://dejure.org/1964,11
BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 1 BvR 128/61 (https://dejure.org/1964,11)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1964 - 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 1 BvR 128/61 (https://dejure.org/1964,11)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 1 BvR 128/61 (https://dejure.org/1964,11)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 232
  • NJW 1964, 1067
  • NJW 1964, 1174 (Ls.)
  • MDR 1964, 385
  • DVBl 1864, 226
  • DÖV 1964, 452
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
    Die Befugnis des Gesetzgebers, die "Berufsbilder" typischer Berufe gesetzlich zu fixieren, kann dazu führen, daß der Einzelne auf die freie Wahl des so geprägten Berufes beschränkt wird, während ihm die Möglichkeit zu untypischer Betätigung in diesem Bereich verschlossen ist (vgl. BVerfGE 13, 97 [106, 117]).
  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
    Die Erlaubnis zum Betrieb mehrerer Apotheken konnte daher nur während eines kurzen Zeitraums und überwiegend nur in der früheren amerikanischen Zone erteilt werden, da in den Gebieten der früheren britischen und französischen Zone das alte, den Mehrbetrieb ausschließende Recht teils bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167), teils bis zum Apotheken-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377) weiter angewandt wurde.
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf behindert wird, desto stärker müssen die Interessen des öffentlichen Wohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 11, 30 [42 f.], Urteil vom 22. Mai 1963 - 1 BvR 78/561).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
    Diese Apothekenpflichtigkeit ist nicht zuletzt dadurch gerechtfertigt, daß von dem, der Arzneimittel abgibt, auch bei industriell hergestellten Spezialitäten mehr gefordert wird als etwa die übliche Fachkunde des Drogisten (vgl. BVerfGE 9, 73 [80]).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auch wenn die Genehmigungen nach § 7 Abs. 1, 1a AtG erst nach erheblichen Investitionen des Anlagenbetreibers in Grundstück und Anlage erteilt werden oder die Erteilung Voraussetzung für solche Investitionen ist, werden sie dadurch nicht zum Eigentum in der Hand des Genehmigungsinhabers (offen hingegen noch BVerfGK 16, 473 und BVerfGK 17, 88 ; vgl. auch BVerfGE 17, 232 ).

    Es bedarf daher weiterhin keiner Entscheidung, ob und inwieweit im Einzelnen das im Fachrecht als sonstiges Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB anerkannte (vgl. etwa BGHZ 23, 157 ; 45, 150 ; 48, 58 ; 133, 265 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 91.82 -, NJW 1983, S. 1810 ; Beschluss vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 -, NVwZ 1993, S. 63 ; BVerwGE 121, 382 ; 143, 249 ) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 51, 193 ; 58, 300 ; 66, 116 ; 68, 193 ; 84, 212 ; 87, 363 ; 96, 375 ; 105, 252 ; 123, 186 ).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Eine solche braucht nicht bereits eingetreten zu sein; es genügt, dass die Beschränkung des Grundrechts dem Zweck dient, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würde (vgl. BVerfGE 17, 232, 251 f.).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Zwar wird in manchen Fällen der Zweck der "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" den Eingriff rechtfertigen, zumal bei der weiten, die mittelbare Gefahrenverhütung einschließenden Auslegung dieser Klausel, wie sie der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 1964 (BVerfGE 17, 232 [251 f.]) zugrunde liegt.
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