Rechtsprechung
BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der sog. "Pendlerpauschale" in § 9 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006; Anforderungen an eine folgerichtige Abgrenzung von Erwerbsaufwendungen im Einkommensteuerrecht; ...
- kanzlei.biz
Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
- hensche.de
Arbeitsweg, Entfernungspauschale, Pendlerpauschale
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 2 Satz 2
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Volltext)
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Erwerbsaufwendungen im Einkommensteuerrecht
- datenbank.nwb.de
Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
- beck-blog (Kurzinformation)
Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die Neuregelung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Vom praktischen Umgang mit der wiederhergestellten Pendlerpauschale
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Kosten - Entfernungspauschale gilt wieder - Steuererstattung winkt
- IWW (Kurzinformation)
Fahrtkosten - Alte Entfernungspauschale gilt wieder - Steuererstattung winkt
- IWW (Kurzinformation)
Fahrtkosten - Alte Entfernungspauschale gilt wieder - Steuererstattung winkt
- IWW (Kurzinformation)
Fahrtkosten - Alte Entfernungspauschale gilt wieder - Steuererstattung winkt
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer - Gekippte Pendlerpauschale kann auch für Verein relevant sein
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer - Gekippte Pendlerpauschale auch für Stiftungen interessant
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Neuregelung der "Pendlerpauschale"
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Entfernungspauschale: 20 km-Grenze verfassungswidrig
- RA Kotz (Kurzinformation)
Pendlerpauschale verfassungswidrig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
- hensche.de (Zusammenfassung)
Die Neufassung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.
- hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)
Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2008
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Ist die neue Entfernungspauschale verfassungswidrig?
- 123recht.net (Pressebericht, 10.12.2008)
Neuregelung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig gekippt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Werbungskosten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pendlerpauschale, Abzugsverbot, Steueränderungsgesetz, Werkstorprinzip, Verfassung, Gleichheit, Nettoprinzip, Folgerichtigkeit
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Werbungskosten - Entfernungspauschale verfassungsgemäß?
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Besprechungen u.ä. (9)
- nrw.de (Entscheidungsbesprechung)
Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kfz-Kosten - Antworten auf die dringendsten Fragen zur Entfernungspauschale
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Erste BMF-Schreiben - BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale - Antworten auf die dringendsten Fragen!
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Pendlerpauschale - So greifen Sie mittels Steuerpfändung zu
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Umsetzung in der Praxis schwierig - BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale - noch sind viele Fragen ungeklärt!
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Entfernungspauschale ist verfassungswidrig: Das Urteil und seine Auswirkungen
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale: Die Auswirkungen auf die Beratungspraxis
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Entfernungspauschale: 20 km-Grenze verfassungswidrig
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- steuer-schutzbrief.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Pendlerpauschale für 2007 bis 2009 rechtssicher
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
- FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 283/06
- FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06
- BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07
- BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08
- BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07
- BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07
Papierfundstellen
- BVerfGE 122, 210
- NJW 2009, 48
- DVBl 2009, 111
- BB 2008, 2768
- DB 2008, 2803
- DÖV 2009, 169
Wird zitiert von ... (499) Neu Zitiert selbst (40)
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246, 107, 27 ; 116, 164 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
aa) Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Nur dann jedoch, wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie auch geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; vorangehend BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ).
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ), und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (BVerfGE 116, 164 ; stRspr).
Auch wenn der Staat auf Einsparungsmaßnahmen angewiesen ist, muss er auf eine gleichheitsgerechte Verteilung der Lasten achten (vgl. BVerfGE 116, 164 , im Anschluss an BVerfGE 6, 55 ; 19, 76 ; 82, 60 ; vgl. auch BVerfGE 105, 17 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zur doppelten Haushaltsführung (BVerfGE 107, 27) dazu angestellten Erwägungen gälten in gleicher Weise, wenn die Vereinbarkeit von Ehe und Beruf statt mittels einer doppelten Haushaltsführung durch tägliches Pendeln vom gemeinsamen Familienwohnsitz zur jeweiligen Arbeitsstätte erreicht werde.Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).
a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
a) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob das objektive Nettoprinzip, wie es in § 2 Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommt, Verfassungsrang hat; jedenfalls aber kann der Gesetzgeber dieses Prinzip beim Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen und sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 ; 107, 27 m. w. N.).
Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 107, 27 ).
b) Für den Bereich des subjektiven Nettoprinzips ist das Verfassungsgebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie zu beachten (stRspr; vgl. BVerfGE 82, 60; 87, 153; 107, 27 ; 112, 268 ;… Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 -, NJW 2008, S. 1868 ).
Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ).
a) Der Gesetzgeber ist - verfassungsrechtlich unbedenklich - im Anschluss an die Entscheidung des Senats zur doppelten Haushaltsführung (BVerfGE 107, 27 ) davon ausgegangen, dass angesichts der regelmäßig "privaten" Wahl des Wohnorts die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nicht ausschließlich beruflich, sondern auch privat mitveranlasst sind.
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
aa) Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Der Bürger wird dann nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, erhält aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten Verhaltens oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 117, 1 ).
Nur dann jedoch, wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie auch geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; vorangehend BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ).
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ), und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ).
Das ist regelmäßig bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
aa) Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Nur dann jedoch, wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie auch geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; vorangehend BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ).
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ), und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ).
Das ist regelmäßig bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ).
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (stRspr; vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).aa) Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Nur dann jedoch, wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie auch geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; vorangehend BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ).
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ), und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ).
Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 107, 27 ).
Das ist regelmäßig bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ).aa) Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Nur dann jedoch, wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie auch geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; vorangehend BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ).
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ), und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ).aa) Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Nur dann jedoch, wenn solche Förderungs- und Lenkungsziele von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden, sind sie auch geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Belastungen oder Entlastungen zu liefern (BVerfGE 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; vorangehend BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ).
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ), und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ).
- BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07
BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des …
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2008 - VI R 17/07 -.Die Revision führte zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2008 - VI R 17/07 -.
Dazu gehören etwa Aufwendungen für berufliche Aus- und Fortbildung, Dienstreisen oder Geschäftsessen wie auch der gesamte Bereich vorweggenommener und nachträglicher Werbungskosten und Betriebsausgaben (…dazu etwa Tipke, BB 2007, S. 1525 ; vgl. auch mit weiteren Beispielen den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2008 - VI R 17/07 - unter B. VI. 1. d).
Diese Auffassung wird zwar in der steuerrechtlichen Literatur, der sich der Bundesfinanzhof angeschlossen hat (vgl. mit zahlreichen Nachweisen BFH, Vorlagebeschluss vom 10. Januar 2008 - VI R 17/07 unter B. VI. 1. c) bb)), vielfach bestritten.
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).b) Für den Bereich des subjektiven Nettoprinzips ist das Verfassungsgebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie zu beachten (stRspr; vgl. BVerfGE 82, 60; 87, 153; 107, 27 ; 112, 268 ;… Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 -, NJW 2008, S. 1868 ).
Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ).
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ).Auf dieser Grundlage darf er grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; stRspr).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst breite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
- BFH, 10.01.2008 - VI R 27/07
BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des …
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86
Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
- BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des sog. Werkstorprinzips in § 9 Abs. 2 EStG
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
- FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 283/06
Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
Qualifizierung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte …
- FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06
Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage …
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (BVerfGE 122, 210 ; 138, 136 ).Dies spricht schon für sich genommen gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen (vgl. dazu BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Die finanzielle Belastung durch Berufsausbildungskosten könne ebenso wenig "hinwegtypisiert" werden wie die Belastung durch Wegekosten (BVerfGE 122, 210 ).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die tatbestandliche Qualifikation von Aufwendungen nach Maßgabe der einfachgesetzlichen Grundregeln ist zu unterscheiden von der verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Bewertung und Gewichtung der unterschiedlichen jeweils betroffenen Sphären (vgl. BVerfGE 122, 210 ) (aa).
Er darf im Interesse eines praktikablen Gesetzesvollzugs die typische private Mitveranlassung bei der Bestimmung des abzugsfähigen Aufwands mit generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 122, 210 ).
Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
b) Die Höchstbetragsgrenze ist schließlich auch bei einer Würdigung von Erstausbildungsaufwand im Lichte betroffener Grundrechte, zu der der Gesetzgeber auch dann verpflichtet ist, wenn er diesen zulässigerweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuordnet (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ), nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).
Der rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als besonderer sachlicher Grund in diesem Sinne anzuerkennen (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 141, 1 ).
bb) Unabhängig von der Frage, ob sich allein aus dem Erfordernis eines "besonderen sachlichen Grundes" für Abweichungen von einem steuerrechtlichen Ausgangstatbestand erhöhte Begründungsanforderungen gegenüber einem bloßen "sachlich einleuchtenden Grund" für die Differenzierung im Sinne des Willkürverbots ergeben (…vgl. Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 142;… Hey, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 3 Rn. 125;… Kempny, JöR 64, S. 477 ;… Schön, JöR 64, S. 515 ;… Thiemann, in: Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 2, 2011, S. 180 ;… ferner Schmehl, in: Demokratie-Perspektiven, Festschrift für Brun-Otto Bryde zum 70. Geburtstag, 2013, S. 457 ), steigen allgemein die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen in dem Maße, in dem sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Ungeachtet der umfassenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Entscheidungen für neue Regeln (vgl. BVerfGE 122, 210 ) bietet sie deshalb keinen sich aus der Natur der Sache ergebenden oder sonst sachlich einleuchtenden Grund für die gesetzliche Differenzierung.
ee) Der rein fiskalische Zweck der Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform 2008 (…vgl. BTDrucks 16/4841, S. 33 ff., 43) reicht für sich genommen als rechtfertigender Grund für eine Abweichung von dem das Körperschaftsteuerrecht beherrschenden Trennungsprinzip nicht aus (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 141, 1 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ; 122, 210 ).
Demgegenüber kann der Umstand, dass die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung stets umstritten war, gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen sprechen (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08, 2/08, BVerfGE 122, 210, ; BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010 1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224; jeweils m.w.N.).b) Der Senat verkennt nicht, dass zwischen der tatbestandlichen Qualifikation von Aufwendungen nach den einfachgesetzlichen Grundlagen des Einkommensteuerrechts einerseits und der verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Bewertung und Gewichtung multikausaler und multifinaler Wirkungszusammenhänge andererseits zu unterscheiden ist (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, , m.w.N.).
Die gesetzliche Typisierung muss insoweit realitätsgerecht den typischen Fall zum Maßstab nehmen (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, ).
Denn sie betont zwar zutreffend, dass der Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip bei Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen könne, sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen dürfe und dabei keinen atypischen Fall wählen, sondern realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen müsse (so insbesondere FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 2011 14 K 4407/10 F, EFG 2012, 686, Vorentscheidung im Revisionsverfahren VI R 2/12; FG Münster, Urteil vom 20. Dezember 2011 5 K 3975/09 F, EFG 2012, 612; ebenso BFH-Urteil vom 5. November 2013 VIII R 22/12, BFHE 243, 486, BStBl II 2014, 165, mit Hinweis auf das BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, ).
Aber auch diese Typisierungen müssen, selbst wenn sie in weitem Umfang die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen dürfen, jedenfalls den typischen Fall als Leitbild wählen (vgl. z.B. BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, ; BVerfG-Beschluss in BVerfGE 127, 224).
Für die verfassungsgerechte Verteilung von Mehrbelastungen nach dem Maßstab finanzieller Leistungsfähigkeit enthält allein dieser Einnahmeerzielungszweck kein Richtmaß (so BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, ).
Selbst wenn die Aufwendungen aus der verfassungsrechtlichen Perspektive mit Blick auf die multikausalen und multifinalen Wirkungszusammenhänge (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210) als gemischt --nämlich sowohl beruflich als auch privat-- veranlasst zu qualifizieren wären oder ganz der privaten Sphäre zugeordnet werden könnten, können von Verfassungs wegen diese Aufwendungen nicht allein deshalb einkommensteuerrechtlich unberücksichtigt bleiben (so aber Förster, DStR 2012, 486, 492).
Insoweit kann die finanzielle Belastung durch Berufsausbildungskosten ebenso wenig "hinwegtypisiert" werden, wie die Belastung durch Wegekosten (dazu BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, , m.w.N.).
Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (so BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, , m.w.N.).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Dies ist deshalb angezeigt, weil dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die Verfassungsverstöße zu beseitigen (zu dieser Fallgruppe insbesondere bei Gleichheitsverstößen vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 ; stRspr). - BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Im Übrigen ist die Festlegung auf die Mindestquote von über 25 % durch die Typisierungs- und Vereinfachungsbefugnis des Gesetzgebers (vgl. dazu BVerfGE 120, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ) gedeckt.Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 127, 224 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 2104/10 -, juris, Rn. 50).
Das ist grundsätzlich bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 ; stRspr).
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
a) Das BVerfG hat zuletzt in seinem Beschluss vom 29. März 2017 (…a. a. O., Rn. 98 ff.) ausgeführt, dass der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277; 133, 377, 407; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412.431; 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (st. Rspr; vgl. BVerfGE 105, 73, 111; 107, 27, 45 f.; 112, 268, 279; 122, 210, 230; 126, 268, 277;… 133, 377, 407 Rn. 74;… 138, 136, 180 Rn. 121).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (st. Rspr; vgl. BVerfGE 110, 274, 291; 112, 164, 174; 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277;… 133, 377, 407 Rn. 74;… 138, 136, 180 f. Rn. 121 f.;… 141, 1, 38 f. Rn. 93).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60, 89; 99, 246, 260; 107, 27, 46 f.; 116, 164, 180; 122, 210, 231; vgl. auch BVerfGE 117, 1, 30; 121, 108, 119 f.; 127, 1, 28;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 141, 1, 40 Rn. 96).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73, 125; 107, 27, 46 f.; 110, 412, 433; 116, 164, 180 f.; 122, 210, 231; 123, 111, 120 f.; 124, 282, 294 f.; 126, 268, 277 f.; 126, 40, 417; 127, 1, 27 f.;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 137, 350, 366 Rn. 41;… 138, 136, 181 Rn. 123;… 139, 1, 13 Rn. 40;… 139, 285, 309 f. Rn. 72;… 141, 1, 40 Rn. 96).
Der rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als besonderer sachlicher Grund in diesem Sinne anzuerkennen (vgl. BVerfGE 105, 17, 45; 116, 164, 182; 122, 210, 233;… 141, 1, 41 Rn. 96).
bb) Unabhängig von der Frage, ob sich allein aus dem Erfordernis eines "besonderen sachlichen Grundes" für Abweichungen von einem steuerrechtlichen Ausgangstatbestand erhöhte Begründungsanforderungen gegenüber einem bloßen "sachlich einleuchtenden Grund" für die Differenzierung im Sinne des Willkürverbots ergeben (…vgl. Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 142;… Hey, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 3 Rn. 125;… Kempny, JöR 64, S. 477, 484 ff.;… Schön, JöR 64, S. 515, 535;… Thiemann, in: Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 2, 2011, S. 180, 189 f., 203 f.; ferner Schmehl, in: Demokratie-Perspektiven, FS für Brun-Otto Bryde zum 70. Geburtstag, 2013, 457, 473), steigen allgemein die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen in dem Maße, in dem sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (BVerfGE 122, 210, 230; 126, 268, 277;… 138, 136, 181 Rn. 122;… 139, 285, 309 Rn. 71;… 141, 1, 39 Rn. 94).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 78, 214, 227; 84, 348, 359; 122, 210, 232; 126, 268, 278;… 133, 377, 412 Rn. 86).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159, 185 f.; 122, 210, 232; 126, 268, 279;… 133, 377, 412 Rn. 87).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87;… 137, 350, 375 Rn. 66).
Der Gesetzgeber muss das Trennungsprinzip und damit die originäre Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft als einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umsetzen und darf hiervon nur aufgrund sachlicher Gründe abweichen (BVerfG Urteil vom 9. Dezember 2008, 2 BvL 1 /07, BFH/NV 2009, 338).
Eine gesetzliche Typisierung dürfe sich nicht einen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern müsse sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (…vgl. BVerfG Beschluss vom 29. März 2017, a. a. O. und in BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87;… 137, 350, 375 Rn. 66).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 132 m.w.N.; stRspr).d) Die dem Steuergesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit umfasst von Verfassungs wegen die Befugnis, neue Regeln einzuführen, ohne durch die Grundsätze der Folgerichtigkeit an frühere Belastungsentscheidungen gebunden zu sein (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 145).
Die umfassende Gestaltungsfreiheit bei Entscheidungen für neue Regeln kann vom Gesetzgeber allerdings nur in Anspruch genommen werden, soweit diese nach Ziel und Wirkung die Orientierung an alternativen Prinzipien erkennen lassen (vgl. BVerfGE 122, 210 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 145).
Anderenfalls ließe sich jede Ausnahmeregelung als (Anfang einer) Neukonzeption deklarieren (vgl. BVerfGE 122, 210 ).
aa) Der rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung oder Haushaltskonsolidierung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Rechtfertigungsgrund für Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestands anzuerkennen (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Der Steuergesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele aus Gründen des Gemeinwohls zu verfolgen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 160, 41 ; stRspr).
Er darf nicht nur durch Ge- und Verbote, sondern ebenso durch mittelbare Verhaltenssteuerung auf Wirtschaft und Gesellschaft gestaltend Einfluss nehmen (vgl. BVerfGE 98, 106 ; 122, 210 ; 160, 41 ).
Zudem muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 160, 41 ).
Auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Denn der Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften lässt nicht das für einen zulässigen Systemwechsel erforderliche Mindestmaß an neuer Systemorientierung (vgl. BVerfGE 122, 210 ) erkennen (…vgl. Kulosa, in: Schmidt, EStG, 42. Aufl. 2023, § 6 Rn. 818).
Auch soweit mit dem Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften beabsichtigt gewesen sein sollte, einen Rest der ursprünglich im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vorgesehenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen (…vgl. BTDrucks 14/443, S. 2) zu erhalten, handelt es sich hierbei um einen reinen Fiskalzweck, der für sich genommen nicht geeignet ist, die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 141, 1 ).
Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, kann es sinnvoll sein, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ; 133, 377 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; 133, 377 ; siehe auch BVerfGE 122, 39 ).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 51).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52; stRspr).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers und damit höhere Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen können sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 m.w.N.).
Der Gesetzgeber darf sich dabei grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 152, 274 ; stRspr).
Der Grundsatz der Belastungsgleichheit hindert den Gesetzgeber auch nicht, mit Hilfe des Steuerrechts außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele zu verfolgen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 138, 136 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 61; stRspr); bei der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte oder Personen gefördert werden sollen, ist er weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ; 138, 136 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 62).
Derartige Förderungs- und Lenkungsziele sind allerdings nur dann geeignet, rechtfertigende Gründe für steuerliche Be- und Entlastungen zu liefern, wenn entweder Ziel und Grenze der Lenkung mit hinreichender Bestimmtheit tatbestandlich vorbezeichnet sind (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ) oder das angestrebte Förderungs- und Lenkungsziel jedenfalls von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen wird (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 135, 126 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 63).
Das trifft bei Verletzungen des Gleichheitssatzes regelmäßig zu (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 138, 136 ; stRspr).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
a) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 130, 240 ).Er verbietet ungleiche Belastungen ebenso wie ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 121, 108 ; 121, 317 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 130, 240 ; 135, 126 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ; stRspr).
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund, die von auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 1 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 126, 400 ; 127, 224 ; 129, 49 ; 130, 52 ; 130, 240 ; 131, 239 ; 135, 126 ; stRspr).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich aus den neben Art. 3 GG betroffenen Freiheitsrechten (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 111, 176 ; 122, 210 ; 129, 49 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ) und aus der Ungleichbehandlung von Personengruppen ergeben (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 110, 274 ; 131, 239 ; 133, 377 ).
b) Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft und so als rechtlich gleich qualifiziert (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), wird, insbesondere für den Bereich des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), daher vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestands muss zudem die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Demgemäß müssen sich Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands; vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 137, 350 ) und bedürfen folglich eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
Der rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als besonderer sachlicher Grund für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen anzuerkennen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 105, 17 ; 122, 210 ).
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- BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
- BFH, 14.10.2015 - I R 20/15
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 18.12.2019 - I R 29/17
§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- BFH, 17.01.2023 - IX R 15/20
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
- BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10
Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
- BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10
§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches …
- ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Verfassungswidrigkeit
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
- BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
- BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes …
- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes …
- BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der …
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen - …
- BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15
Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R
Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
- BFH, 12.02.2020 - VI R 42/17
Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12
Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der …
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08
Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
- BFH, 01.07.2020 - XI R 20/18
Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; …
- BFH, 28.07.2011 - VI R 5/10
Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11
Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 K 1637/10
Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der …
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R
Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld
- BFH, 11.04.2019 - VI R 36/16
Fahrtkosten eines Gesamthafenarbeiters nach neuem Reisekostenrecht
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- BFH, 01.09.2021 - VI R 18/19
Anwendung des § 33 Abs. 3 EStG auf sogenannte beihilfefähige Aufwendungen im …
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
- BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
- BFH, 18.11.2009 - X R 6/08
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen …
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BFH, 09.12.2009 - X R 28/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine …
- SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20
Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für …
- BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von …
- BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
- BFH, 18.11.2009 - X R 9/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
- BFH, 08.07.2010 - VI R 10/08
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist …
- BFH, 22.05.2019 - X R 19/17
Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 13.03.2012 - I B 111/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG …
- FG Niedersachsen, 12.04.2012 - 14 K 335/10
Verfassungsmäßigkeit von § 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG
- VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
- SG Karlsruhe, 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22
COVID-19-Pandemie und menschenwürdiges Existenzminimum, § 70 Satz 1 SGB II …
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10
Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG …
- BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine …
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweitung der Besteuerung …
- BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 18.12.2019 - III R 33/17
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2018 - III R 35/15 - …
- FG Münster, 09.11.2011 - 2 K 862/09
Kosten eines Erststudiums
- BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13
Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 …
- BFH, 19.12.2019 - VI R 8/18
Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar
- BFH, 11.07.2018 - I R 30/16
Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
- BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten
- BFH, 10.08.2011 - I R 39/10
Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11
Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …
- BFH, 07.09.2011 - II R 68/09
Grunderwerbsteuerpflicht des Grundstückserwerbs im Rahmen der freiwilligen …
- BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") - …
- FG Düsseldorf, 13.03.2018 - 13 K 3024/17
Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen …
- BFH, 22.07.2010 - V R 4/09
Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige …
- BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf …
- FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20
Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen …
- FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12
Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: …
- BFH, 12.11.2020 - III R 38/17
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller …
- FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09
Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch …
- BFH, 18.11.2009 - X R 45/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 - …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14
Körperschaftsteuerminderungspotenzial III - Weitere Übergangsregelung vom …
- BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 243/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Beitragspflicht zur EdW nach dem EAEG …
- BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07
Finanzamt hat Kosten des Revisionsverfahrens zur Pendlerpauschale zu tragen
- BFH, 28.09.2022 - X R 7/21
Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- FG Hamburg, 06.04.2017 - 1 K 87/15
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer: Besteuerung von Streubesitzdividenden
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- SG Neuruppin, 25.01.2011 - S 20 KR 26/08
Freiwillig Krankenversicherter - Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs 1a …
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R
Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der …
- FG Münster, 15.09.2015 - 5 K 257/15
Vergleichbarer Abzug als Sonderausgabe bei konfessionslosen Steuerpflichtigen
- BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvL 3/05
Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 …
- FG Münster, 16.09.2014 - 9 K 1600/12
Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG
- FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1059/11
Abzugsfähigkeit des Verlustes aus Optionsscheinverfall - Abgeltungsteuer: …
- BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17
Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von …
- BFH, 09.07.2019 - X R 7/17
Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des …
- FG Münster, 16.07.2014 - 10 K 2637/11
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Abgeltungssteuer für …
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung
- BFH, 16.10.2012 - I B 128/12
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § …
- BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08
Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
Neuregelung bzgl. Aufwendungenfür Arbeitszimmer verfassungsmäßig
- BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13
Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2 …
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1553/18
Richter in Nordrhein-Westfalen ausreichend besoldet
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 47/14 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Verfassungswidrigkeit der …
- FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12
Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10
Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach …
- BFH, 26.03.2009 - VI R 42/07
Versagung der Entfernungspauschale für Familienheimflüge ist verfassungsrechtlich …
- BFH, 27.05.2020 - XI R 9/19
Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer …
- BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
- BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 05.11.2015 - III R 13/13
Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger …
- BFH, 08.07.2010 - VI R 11/08
Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist …
- BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 11/20 R
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter - …
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und …
- BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
Keine ungeprüfte Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nach Ende 2005
- FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1035/11
Abgeltungsteuer: Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzug
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 673/07
Kinderbezogene Besitzstandszulage - Elternzeit
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1157/11
Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Aktienverkäufen - …
- BVerfG, 18.09.2013 - 1 BvR 924/12
Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung des § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO …
- BFH, 04.02.2010 - X R 52/08
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 9/08
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit
- FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei …
- BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08
Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener …
- BFH, 09.06.2022 - IV R 4/20
Bauabzugsteuer - Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an …
- BFH, 22.10.2015 - IV R 37/13
Keine Einkünfteminderung durch Übernahmeverlust bei Formwechsel - …
- BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung …
- BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge
- FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4489/09
Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten!
- BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten …
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09
Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche …
- FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
Berechnung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Falle eines …
- BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - …
- FG Baden-Württemberg, 05.02.2018 - 10 K 1153/16
Keine Berücksichtigung beihilfefähiger Aufwendungen ohne Ansatz einer zumutbaren …
- BFH, 15.07.2014 - X R 35/12
Berücksichtigung von Beiträgen für eine "Rürup-Rente" eines …
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 25.04.2018 - III R 24/17
Kindergeld; Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"
- FG Niedersachsen, 02.06.2009 - 7 V 76/09
Geltendmachung eines Anspruchs auf Eintragung höherer Freibeträge auf den …
- BFH, 05.11.2015 - III R 12/13
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des …
- BFH, 18.01.2011 - X R 63/08
Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen …
- BFH, 16.10.2012 - XI R 46/10
Keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG a. …
- FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 2357/05
Ausbildungskosten anlässlich der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer im Rahmen …
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 420/07
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit
- FG Münster, 21.03.2018 - 9 K 3187/16
Bankenabgabe: Verfassungs- und Unionsrechtmäßigkeit des …
- SG Mainz, 14.03.2017 - S 14 AS 1063/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vermittlungsbudget …
- BFH, 09.04.2010 - IX B 191/09
Vorrangige Berücksichtigung des Verlustvortrags vor Abzug von Sonderausgaben und …
- BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und …
- VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge …
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 209/08
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit
- FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19
BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer
- SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 29349/11
Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende …
- BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08
Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 - …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2013 - 6 K 1295/11
Ausschluss des tatsächlichen Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BFH, 15.06.2010 - X R 23/08
Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen …
- BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15
Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10
Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4 …
- SG Gießen, 14.06.2016 - S 17 R 391/15
Versicherte der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952, welche die Wartezeit …
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - 8 K 233/05
Abziehbarkeit von Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer …
- FG Nürnberg, 29.07.2014 - 7 K 784/13
Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Fahrten …
- FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10
Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08
Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American …
- BFH, 05.07.2018 - III R 42/17
Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug
- FG Sachsen, 13.12.2017 - 5 K 133/17
Fahrtkosten als Werbungskosten: Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Fiktion …
- BVerwG, 13.06.2009 - 9 B 2.09
Eigentümergebrauch; Gebührenbemessung; Gewässerausbau; Gewässerbenutzung; …
- FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes
- BFH, 21.01.2015 - X R 31/13
Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im …
- FG Köln, 23.10.2014 - 10 K 3473/12
Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus "Altanteilen" geschlossen
- VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- FG Hessen, 06.02.2012 - 4 K 3301/09
Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Beschränkung der …
- FG Nürnberg, 11.08.2011 - 4 K 258/10
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH, 05.01.2012 - III B 59/10
Änderung der Kindergeldfestsetzung wegen des BVerfG-Urteils zur sog. …
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17
Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit …
- FG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - 5 K 500/17
Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale auch bei Aufwendungen wegen …
- FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 192/09
Unterliegen eines im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
- OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09
Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08
Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil; …
- FG Nürnberg, 29.02.2024 - 6 K 984/22
Bescheid, Fahrzeug, Bundesamt, Vergleich, Nutzung, Ermessen, Berufung, …
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- BFH, 07.02.2013 - VI R 12/11
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leistungen zur Altersversorgung aufgrund …
- BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen …
- FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 2486/09
Anwendung der Pendlerpauschale auf Fahrtkosten eines Hochschulstudiums
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der …
- FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 K 798/14
Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG: …
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 48/12
Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer
- FG Münster, 22.01.2014 - 12 K 3703/11
Darlehenszinsen an Gesellschafter
- FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
- FG München, 23.09.2010 - 15 K 4529/06
Neuordnung der Besteuerung der Altersrenten ab 2005 verfassungsgemäß
- FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und …
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - L 11 KA 49/17
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Zulässigkeit der sachlich-rechnerischen …
- FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10
Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen …
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1555/18
- FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18
Umwandlung zu Buchwerten
- FG Nürnberg, 18.09.2013 - 3 K 1205/12
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung eines …
- FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08
Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und …
- VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 128.09
Emissionsberechtigungen; Veräußerungskürzung bei Stromproduzenten rechtens
- BFH, 22.09.2016 - IV R 2/13
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß - Zeitlicher …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 1457/08
Altersrentenhöhe; Rentenanpassungsmitteilung
- VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 17.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
- FG Niedersachsen, 22.06.2015 - 7 K 19/13
Einkommensteuerliche Abziehbarkeit von auf eine untergegangene Beteiligung …
- FG Saarland, 04.04.2012 - 2 K 1020/09
Aufwendungen für ein Erststudium im unmittelbaren Anschluss an die schulische …
- VG Arnsberg, 29.09.2023 - 13 K 1554/18
- FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 900/17
Grunderwerbsteuer
- BFH, 11.09.2012 - VI B 43/12
Grundsätzliche Bedeutung - Entfernungspauschale
- FG Nürnberg, 16.08.2011 - 3 V 868/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen …
- BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07
Kostenentscheidung im Revisionsverfahren des BFH nach Urteil des …
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 3940/18
Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung …
- FG Niedersachsen, 13.09.2012 - 6 K 51/10
Notwendigkeit des Besitzes von mehr als 25% der Anteile an einer Körperschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
- FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 124/10
Streitgegenstand: Gewerbesteuer 2005-2007 - Bindung an Wahl der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07
Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von …
- FG Münster, 22.08.2012 - 10 K 4664/10
§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2008 verfassungsgemäß
- BFH, 16.02.2011 - X R 10/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 02. 2010 X R 10/08 - Kein …
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
- FG Niedersachsen, 23.07.2020 - 1 K 76/16
Abzug von Fahrten mit dem privaten PKW zur Arbeit mit den tatsächlichen …
- BFH, 05.07.2018 - III R 41/17
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2018 III R 42/17 - Steuerbefreiung bei …
- FG Münster, 24.02.2016 - 10 K 1979/15
Berücksichtigung eines Altersentlastungsbetrages bei der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 14 A 1847/09
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler zulässig
- BFH, 22.07.2010 - V R 36/08
Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige …
- VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII
- FG Köln, 19.03.2015 - 13 K 2768/10
Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 d bis f GewStG …
- FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 7 K 223/10
Vorliegen einer gleichheitssatzwidrigen Mehrfachbelastung künftiger …
- FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 2593/09
Übernahmeverlust bei Umwandlung einer GmbH in GbR; Übernahmeverlust; Umwandlung; …
- BFH, 06.10.2009 - I R 39/09
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben
- StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670
Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des …
- FG Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 9 K 242/12
Die Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen zu privaten …
- BFH, 14.04.2011 - IV B 57/10
Keine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Imkereibetriebe ohne …
- VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09
Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen für eine Nebenanlage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 14 A 1027/10
Zulässigkeit einer erhöhten Besteuerung von Hunden der Rasse Rottweiler; …
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- FG Düsseldorf, 09.02.2015 - 6 K 3339/12
Mantelkauf, Wechsel der wirtschaftlichen Identität bei bloßer Verkürzung der …
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - 2 S 1400/08
Rundfunkgebührenpflicht und ALG II
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 3 K 348/17
§ 15b EStG: Verfassungsmäßigkeit bei Definitivverlusten im Falle der Einstellung …
- FG München, 05.10.2009 - 4 V 1548/09
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Zweifel an der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2022 - L 17 R 22/22
Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem nach 1936 …
- FG Köln, 27.01.2022 - 3 K 1835/20
Steuermindernde Berücksichtigung von Schulgeldkosten für eine Internationale …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2021 - L 8 LW 13/19
Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 11 K 4160/13
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 320.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17
Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten …
- FG Hamburg, 19.06.2013 - 2 K 185/11
Körperschaftsteuer: Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbringungsgeborener …
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2012 - 2 S 2542/11
Zur Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf …
- FG Niedersachsen, 15.06.2011 - 3 V 125/11
Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten i.R.d. …
- BFH, 17.11.2010 - I R 68/10
Keine Verzinsung von an den Steuerpflichtigen erstatteten Steuerabzugsbeträgen - …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 96/07
Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Neuregelung der Inkompatibilität der …
- VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 14 A 1479/13
Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen; Gewerbeertrag als …
- LAG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 4 Sa 14/09
Bürgenhaftung nach § 1a AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers - …
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3279/13
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- FG Bremen, 20.02.2014 - 2 K 84/13
Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten nach dem Bremisches …
- FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 73/13
Berücksichtigung ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen …
- LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
Sozialhilfe - Anspruch eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege gegen den …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12197/10
Sonderkonstellation für gewerbliche Zwischenvermieter gebietet …
- BFH, 10.02.2010 - III B 112/09
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter …
- BFH, 16.10.2012 - I B 125/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16. 10. 2012 I B 128/12 - …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 64/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 12 E 1458/08
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.10.2022 - 1 VB 29/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Studiengebühren für Internationale …
- OVG Sachsen, 06.11.2020 - 6 B 269/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisbehörde; Kenntnis; Übermittlung
- FG Hessen, 13.02.2013 - 4 K 559/12
Keine Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG für eine neben den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09
Grundsätze zur Ruhegehaltfähigkeit und Anrechenbarkeit von sog. Vordienstzeiten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 14 A 138/07
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der …
- FG Düsseldorf, 27.06.2014 - 1 K 3740/13
Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG - Steuermindernde …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 57/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- FG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 11 K 4253/08
Abzugsfähigkeit der Kosten der im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 7 K 7010/07
Aussetzung des Verfahrens wegen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 - …
- FG Nürnberg, 30.01.2019 - 3 K 1710/18
Verlustvortrag auf Einkommensteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 10041/18
Eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags ist insgesamt nichtig, …
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 310.14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- OLG Nürnberg, 16.06.2014 - 1 OLG Ss 94/14
Vorabentscheidungsersuchen im Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: …
- LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 17 Sa 345/10
Kürzung von Sonderzuwendungen durch Sonderzahlungsgesetz; unbegründete …
- OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09
Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 14 A 2480/09
Zulässigkeit eines Lenkungszwecks der Erhebung einer Steuer; Selbstständige …
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines …
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1033/17
Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten
- FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1031/17
Mehraufwendungen für Verpflegungskosten bei Einkommensteuer nicht zu beachten
- VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15
Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer
- VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 282/13
Ausschluss; Ermessen; Förderung; Gestaltungsspielraum; Gleichheitssatz; …
- FG Niedersachsen, 28.08.2013 - 2 K 35/13
Steuermindernde Berücksichtigung der Zahlungen von Steuerpflichtigen i.R.d. sog. …
- FG Münster, 23.06.2022 - 10 K 2018/18
Einkünfteermittlung - Zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerrechtlichen …
- FG Düsseldorf, 28.07.2021 - 4 K 865/21
Rechtmäßigkeit der Abzinsung einer Nachlassverbindlichkeit; Marktübliche …
- FG Sachsen, 10.11.2015 - 2 K 741/15
Übergangsregelung anlässlich der Einführung der Abgeltungsteuer zur Behandlung …
- FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 467/09
Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene …
- FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 8 K 3811/09
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von …
- FG Düsseldorf, 13.07.2010 - 6 K 4585/07
Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung gemäß § 233a Abgabenordnung (AO) in Bezug …
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist …
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 874/12
Beihilfeausschluss von Aufwendungen für Leistungen privater Krankenhäuser …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2009 - 1 K 198/04
Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags, von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 1384/17
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 3 N 80.12
Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung
- FG Düsseldorf, 19.10.2012 - 6 K 2439/11
Geltung des Abzugsverbots des § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG im Liquidationsfall - …
- BFH, 14.08.2012 - IX B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 3 EStG
- VG Aachen, 07.11.2011 - 4 K 186/11
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Hundesteuer-Heranziehungsbescheids …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 63/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 58/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- BFH, 06.10.2011 - VI R 54/10
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 10. 2011 VI R 56/10 - Keine Anwendung der 1 …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche …
- FG Köln, 17.05.2018 - 10 K 2695/15
Körperschaftsteuer: Abzug von Verlusten bei schädlichem Beteiligungserwerb im …
- FG Köln, 10.11.2015 - 10 K 410/14
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Steuerbesitzdividenden in Falle der …
- VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 420/10
Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde; Zulässigkeit der …
- FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09
Beiträge für Zusatzversorgung der Schornsteinfeger nur beschränkt steuerlich …
- FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 148/18
Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes nach § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 1000/12
Beihilferechtliche Angemessenheit eines pauschalierten Tagessatzes einer …
- FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/08
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienaufwendungen als vorweggenommene …
- FG Hamburg, 23.10.2009 - 6 K 123/09
Kinderbetreuungskosten
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- FG Niedersachsen, 16.07.2015 - 6 K 196/13
Abzug ausländischer Quellensteuern auf von der Körperschaftsteuer befreiten …
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 9 A 4.11
Normenkontrolle der Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinde Beetzsee
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2020 - 19 B 725/20
Corona-Pandemie: Zehntklässler an privaten Ergänzungsschulen müssen weiterhin …
- FG Düsseldorf, 03.03.2015 - 6 K 853/12
Nichtberücksichtigung der Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung bei …
- FG Köln, 07.12.2011 - 4 V 2831/11
Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV …
- FG Köln, 26.08.2010 - 1 K 1557/08
Besteuerung von Alterseinkünften nach dem AltEinkG verfassungsgemäß
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19
Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der …
- FG Schleswig-Holstein, 14.12.2016 - 4 K 37/16
Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21
Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag
- VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15
Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für …
- FG Niedersachsen, 27.01.2015 - 8 K 345/14
Rechtmäßigkeit einer Begrenzung der Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen …
- FG Hessen, 12.02.2014 - 4 K 1691/12
Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
Erhebung der Vergnügungssteuer als Lenkungszweck zur Eindämmung des Bestands an …
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
- FG Baden-Württemberg, 27.01.2009 - 11 K 4248/08
Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG in Verlustsituationen
- FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 2 K 2668/19
Freibetrag oder ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer privat gehaltenen …
- LSG Hessen, 10.06.2020 - L 4 KA 45/17
Vertragsarztrecht
- VG Weimar, 29.04.2015 - 3 K 208/14
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 3761/10
Kürzung der Vorsorgepauschale auch bei Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung
- FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
Verfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung von Instituten der Universität in …
- FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11215/18
Ansetzen der Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der Körperschaft …
- FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 120/20
Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 2 S 14/20
Beihilferechtliche Höchstbetragsregelung für Behandlungen in stationären …
- LSG Thüringen, 29.11.2016 - L 6 KR 1772/12
(Rückgewähr von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen im Wege der …
- FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
Verfassungsmäßigkeit des in § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 446/06
Umsatzsteuerbarkeit der Abgabe von Zigaretten in geöffneten Schachteln zum …
- FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19
Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf …
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- FG München, 26.11.2014 - 9 K 2594/13
Keine verlängerte Reinvestitionsfrist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei nicht vom …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 3 K 3273/11
Zusammentreffen Halbeinkünfteverfahren mit Abgeltungssteuer: Halbierung von dem …
- FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 119/20
Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land …
- VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 14 A 1677/13
Nordrhein-westfälisches Glücksspielrecht spricht nicht gegen Spielautomatensteuer …
- FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2964/09
Schuldnovation als Vertragsdurchführung
- VG Berlin, 25.05.2011 - 10 K 287.10
Verpflichtung zur Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - 14 A 2394/10
Höhere Hundesteuer für gefährliche Rassen auch bei aus Tierheimen übernommenen …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 8212/06
Mindestbesteuerung in der für den VZ 2004 geltenden Ausgestaltung ist i. d. R. - …
- FG Münster, 07.06.2010 - 4 K 3856/08
Hinzurechnung einkommensteuerlich freigestellter Einkünfte aus Kapitalvermögen …
- FG Saarland, 20.05.2010 - 2 K 1047/09
Kindergeld: Fahrten eines eine Ausbildung als Krankenpflegerin absolvierenden …
- VG Aachen, 04.02.2010 - 4 K 383/09
Anfechtung eines wegen der Vergnügungssteuer erhobenen Steuerbescheids; …
- FG Köln, 15.06.2023 - 10 K 1196/17
Ermittlung des Gewinns der Organgesellschaft selbständig und ungeschmälert um …
- VG Köln, 23.11.2016 - 24 K 3471/15
Besteuerung des Vermittelns oder Veranstaltens von Pferde- und Sportwetten in …
- VG Köln, 25.11.2015 - 24 K 3425/15
Heranziehung zu Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 925/13
Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten …
- FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 2087/11
Festsetzung und Begrenzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags als …
- FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum …
- VG Köln, 23.11.2016 - 24 K 3034/15
Besteuerung des Vermittelns oder Veranstaltens von Pferde- und Sportwetten in …
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 357.14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - 14 A 1353/14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuer gegenüber einem …
- VG Minden, 28.08.2012 - 10 K 233/11
Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als …
- FG Münster, 23.04.2012 - 10 K 3219/11
Kein Kindergeld für ein über 24 Jahre altes Kind während dessen freiwilligem …
- VG Gelsenkirchen, 22.02.2017 - 1 K 1107/16
Pflichtstunden; Angleichung; Sekundarschule; Realschule; Gleichbehandlung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 14 A 2732/12
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung zu …
- VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
Rechtmäßigkeit der Bemessung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit …
- FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11215/18 zurück zur Übersicht Seite drucken
Antrag auf Buchwertübertragung; Formwechsel; Umwandlungsverluste; …
- FG München, 19.04.2018 - 11 K 1450/17
Verlust aus der Auflösung einer Firma
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 14 A 528/14
Vergnügungssteuererhebung bei Aufstellen von Automaten mit Gewinnmöglichkeiten in …
- VG Köln, 12.02.2014 - 24 K 1560/13
Heranziehung eines Spielhallenbetreibers zu Vergnügungssteuern für …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1149/12
Festsetzung der Hundesteuer für einen Hund der Rasse "Fila Brasileiro" der Stadt …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1150/12
Zahlung und Festsetzung einer höheren Hundesteuer für die Haltung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2010 - 14a A 1820/09
Vergnügungssteuerpflicht eines Geräteaufstellers; Pauschalierendes Abstellen auf …
- FG Münster, 11.05.2010 - 8 K 2450/09
Verlängerung des Kindergeldanspruchs bei freiwillig geleistetem sozialen Jahr; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - 14 A 24/08
Anforderungen an eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für einen …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1001/12
Unbedenklichkeit des Verzichts auf die Aufnahme der Hunderasse "Alano" in die …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1148/12
Einstufung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a S. …
- VG Minden, 24.02.2012 - 5 K 408/10
Rechtmäßigkeit der Zahlung einer erhöhten Hundesteuer durch Haltung eines …
- FG Münster, 19.05.2009 - 8 K 2947/08
Kindergeld für ein über 25 Jahre altes Kind, das einen sog. "Anderen Dienst" im …
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 14 B 08.3031
Anrechnung eines Lehrgangs "Fachkraft für Umweltschutz" nach § 5 Abs. 7 Satz 1 …
- OVG Niedersachsen, 31.07.2015 - 2 LA 226/15
Belegpflicht; Entfernungspauschale; Kostenerstattung; Musterprozess; …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1054/12
Rechtmäßigkeit der Zuordnung von Hunden der Rasse "Alano" zu den "gefährlichen" …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2354
Staatliche Förderung des Ausbaus kommunaler Abwasseranlagen; Zuwendungsfähige …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
Gewährung von staatlichen Zuwendungen für den Ausbau einer Abwasseranlage; …
- VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 5091/13
Heranziehung zu Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 5036/13
Heranziehung eines Spielhallenbetreibers zu Vergnügungssteuern für …
- FG Saarland, 30.01.2014 - 2 K 1346/13
Kein Kindergeld für ein studierendes Kind nach Vollendung des 25. Lebensjahres …
- FG Hamburg, 09.05.2012 - 6 V 87/12
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der …
- LSG Sachsen, 14.07.2011 - L 7 SO 83/10
- FG Köln, 09.03.2023 - 15 K 1435/20
Personengesellschaften - Höhe des ausgleichsfähigen Verlustes eines …
- OVG Niedersachsen, 31.07.2015 - 2 LA 225/15
Schülerbeförderung: Antrag auf Zulassung der Berufung; Anhörungsrügeverfahren; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 9/11 AS 239/11
- FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 290/10
Geldwerter Vorteil wegen seltener Dienstwagen-Nutzung für Fahrten zwischen …
- VG Berlin, 10.02.2011 - 10 K 57.09
Einordnung einer Immissionsrechtschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage in …
- FG München, 02.07.2010 - 10 K 2876/09
Keine Bestandskraftwirkung eines den Kindergeldanspruch ablehnenden Bescheids bis …
- SG Berlin, 13.11.2009 - S 37 AS 7127/09
Arbeitslosengeld II - Kosten für Unterkunft und Heizung - Mietkappung bei einem …
- VG Aachen, 13.02.2009 - 9 K 959/08
Anspruch auf Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife; …
- FG Sachsen, 08.02.2019 - 4 K 1155/18
Befreiung eines Fahrzeugs von der Kraftfahrzeugsteuer i.R.d. Einstufung der …
- VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 7486/13
Vergnügungssteuer; erdrosselnde Wirkung; Geldspielgeräte; Abwälzbarkeit
- FG Hamburg, 05.12.2011 - 3 K 202/11
Einkommensteuer: Ausbildungskosten eines Berufspiloten als vorweggenommene …
- FG Düsseldorf, 25.11.2011 - 1 K 2819/11
Aufwendungen für ein Erststudium sind im Rahmen des Verlustabzugs gem. § 10d Abs. …
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 478/10
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 454/10
- FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08
Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits …
- VG Minden, 20.09.2010 - 5 K 241/09
- FG München, 02.10.2009 - 1 K 4886/06
Keine Verböserung durch das Gericht
- VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 242/20
Assistenzarzt; Ausbildung; Studium; Versorgungsbezüge; Vordienstzeit; …
- VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708
Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der …
- VG Hannover, 01.02.2011 - 3 A 5791/07
Altersgrenze und Leistungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UVG nicht …
- VG Münster, 06.05.2009 - 5 K 95/08
Erhebung einer Verpflichtungsklage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des …
- VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 13/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Jagdabgabe
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2067
Anspruch gegen das Wasserwirtschaftsamt auf höhere staatliche Zuwendungen für den …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2357
Staatliche Förderung des Ausbaus kommunaler Abwasseranlagen; Zuwendungsfähige …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2355
Anspruch auf höhere staatliche Zuwendungen für den Ausbau einer Abwasseranlage; …
Rechtsprechung
BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 267 Abs 1 AEUV, Art 288 Abs 2 AEUV, Art 288 Abs 3 AEUV
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 267 Abs 1 AEUV, Art 288 Abs 2 AEUV, Art 288 Abs 3 AEUV
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ... - Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Vorlage eines das Recht der Europäischen Union durchsetzenden Gesetzes nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
- rewis.io
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...
- ra.de
- rewis.io
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG - zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht ...
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Vorlage eines das Recht der Europäischen Union durchsetzenden Gesetzes nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht
- datenbank.nwb.de
Unzulässigkeit der Vorlage des FG des Landes Sachsen-Anhalt, ob der in § 2 Satz 2 Nr. 4 InvZulG i. d. F. des StEntlG 1999 vorgesehene rückwirkende Ausschluss der Gewährung einer Investitionszulage für vor dem 28. September 1998 getroffene Investitionsentscheidungen wegen ...
- Der Betrieb
Investitionszulage 1996
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der Europäischen Union umsetzt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der Europäischen Union umsetzt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsetzung von EU-Recht und die deutsche Normenkontrolle
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Bundesverfassungsgericht verweist auf EuGH
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Konkrete Normenkontrolle bei Gesetz zur Umsetzung von Europarecht
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der EU umsetzt
- DER BETRIEB (Kurzinformation und Leitsatz)
Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der EU umsetzt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit eine konkreten Normenkontrolle bei europäischen Angelegenheiten
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Art. 100 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 267 AEUV
Wahlfreiheit und Subsidiarität zwischen Richtervorlagen an das BVerfG bzw. an den EuGH (Prof. Dr. Lothar Michael; ZIS 3/2012, S. 376-382) - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 267, 288 AEUV
Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle bei der Umsetzung von Unionsrecht
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
GG Art 20 Abs 3, InvZulG § 2 S 2 Nr 4, EGEntsch 173/94, EG Art 93, EG Art 88, StEntlG 1999 Art 4
Investitionen, Investitionszulagengesetz, Steuerentlastungsgesetz - Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 129, 186
- NJW 2012, 45
- EuZW 2012, 232
- FamRZ 2011, 1925
- DB 2011, 2468
- AnwBl 2012, 39
- DÖV 2012, 75
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
c) Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 88, 187 ; 105, 61 ).Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Beschluss mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, dass und aus welchen Gründen das Gericht bei der Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 187 ; 105, 48 ; 105, 61 ).
Das vorlegende Gericht muss im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 187 ; BVerfGK 14, 429 ).
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie den Fachgerichten obliegt, sind sie auch zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts berufen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 89; ferner BVerfGE 126, 286 ).Diesem steht insoweit vielmehr ein weitergehendes Überprüfungsrecht zu (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 90).
Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht das Unterlassen einer Vorlage zum Europäischen Gerichtshof durch ein letztinstanzliches Gericht im Rahmen einer auf einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde lediglich auf eine unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kontrolliert (vgl. zuletzt BVerfGE 126, 286 ;… BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 [Tz. 104 f.] und vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 98).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Beschluss mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, dass und aus welchen Gründen das Gericht bei der Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 187 ; 105, 48 ; 105, 61 ).Das vorlegende Gericht muss im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 187 ; BVerfGK 14, 429 ).
Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 86, 71 ; BVerfGK 14, 429 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
a) Über die Anwendbarkeit von Unionsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden in Anspruch genommen wird, übt das Bundesverfassungsgericht - jenseits des hier nicht in Rede stehenden Ultra-vires- und Verfassungsidentitätsvorbehalts (vgl. dazu BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ) - seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Union generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ).Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie den Fachgerichten obliegt, sind sie auch zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts berufen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 89; ferner BVerfGE 126, 286 ).
Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht das Unterlassen einer Vorlage zum Europäischen Gerichtshof durch ein letztinstanzliches Gericht im Rahmen einer auf einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde lediglich auf eine unhaltbare Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV kontrolliert (vgl. zuletzt BVerfGE 126, 286 ;… BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, NJW 2011, S. 1427 [Tz. 104 f.] …und vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, juris, Rn. 98).
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
a) Über die Anwendbarkeit von Unionsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden in Anspruch genommen wird, übt das Bundesverfassungsgericht - jenseits des hier nicht in Rede stehenden Ultra-vires- und Verfassungsidentitätsvorbehalts (vgl. dazu BVerfGE 123, 267 ; 126, 286 ) - seine Gerichtsbarkeit nicht mehr aus und überprüft dieses Recht mithin nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Union generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ).Auch eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie oder einen Beschluss in deutsches Recht umsetzt, wird insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Unionsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 125, 260 ).
- BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08
Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde …
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Das vorlegende Gericht muss im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen und die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 187 ; BVerfGK 14, 429 ).Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 86, 71 ; BVerfGK 14, 429 ).
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
c) Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 88, 187 ; 105, 61 ).Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Beschluss mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, dass und aus welchen Gründen das Gericht bei der Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 187 ; 105, 48 ; 105, 61 ).
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Diese Pflicht der Instanzgerichte zur Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV korrespondiert mit der im Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht vorrangig den Fachgerichten zukommenden Kompetenz und Aufgabe, das einfache innerstaatliche Recht auszulegen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ) und gegebenenfalls die Auswirkungen des Unionsrechts auf eine einfachrechtliche innerstaatliche Rechtsvorschrift zu beurteilen. - BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Auch eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie oder einen Beschluss in deutsches Recht umsetzt, wird insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Unionsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 125, 260 ). - BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Diese Pflicht der Instanzgerichte zur Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV korrespondiert mit der im Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht vorrangig den Fachgerichten zukommenden Kompetenz und Aufgabe, das einfache innerstaatliche Recht auszulegen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 113, 88 ) und gegebenenfalls die Auswirkungen des Unionsrechts auf eine einfachrechtliche innerstaatliche Rechtsvorschrift zu beurteilen. - BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
- BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97
Bananenmarktordnung
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
Die Verfassungsmäßigkeit einer nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegten Norm, die in Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ergangen ist, ist wegen der vom Bundesverfassungsgericht in Fällen vollständiger unionsrechtlicher Determinierung praktizierten Zurücknahme der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit nur dann entscheidungserheblich, wenn das Gesetz in Ausfüllung eines nationalen Umsetzungsspielraums ergangen ist (vgl. BVerfGE 129, 186 ).Das Gericht muss insoweit mit hinreichender Deutlichkeit begründen, dass einschlägiges Unionsrecht dem nationalen Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum belässt (vgl. BVerfGE 129, 186 ).
Das Unionsrecht belässt vielmehr schon nach dem Wortlaut von § 5 der Rahmenvereinbarung zu RL 1999/70/EG den Mitgliedstaaten unzweifelhaft einen weiten Umsetzungsspielraum (zum "acte clair" vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, CILFIT, C-283/81, Slg 1982, I-3415, sowie BVerfGE 82, 159 ; 129, 186 ).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
aa) Dass in vollvereinheitlichten Materien des Unionsrechts die deutschen Grundrechte nicht anwendbar sind, entspricht für die Gültigkeitsprüfung dieser Normen ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 121, 1 ; 123, 267 ; 125, 260 ; 129, 78 ; 129, 186 ).Dementsprechend erkennt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung einen die Überprüfung an den Grundrechten des Grundgesetzes ausschließenden Anwendungsvorrang des Unionsrechts nur unter dem Vorbehalt an, dass der Grundrechtsschutz durch die stattdessen zur Anwendung kommenden Grundrechte der Union hinreichend wirksam ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 129, 186 ; stRspr).
Erforderlich ist deshalb, dass der Schutz der Charta dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 129, 186 ; stRspr).
Nach dem derzeitigen Stand des Unionsrechts - zumal unter Geltung der Charta - ist entsprechend ständiger Rechtsprechung davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 129, 186 ; stRspr).
Es handelte sich um Fälle, in denen darüber zu entscheiden war, ob das Bundesverfassungsgericht die Wirksamkeit entweder von bestimmten Entscheidungen (vgl. etwa BVerfGE 129, 186 - Investitionszulagengesetz -) oder Rechtsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 73, 339 - Solange II - 102, 147 - Bananenmarktordnung -) der Union selbst oder aber von deutschen Normen, die zwingendes Unionsrecht innerstaatlich umsetzen (vgl. etwa BVerfGE 118, 79 m.w.N. - Emissionshandel -), prüfen kann.
a) In der Erstreckung der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz auf die Unionsgrundrechte liegt keine Abweichung von der mit der sogenannten Solange II-Entscheidung des Zweiten Senats (BVerfGE 73, 339) begründeten Rechtsprechung beider Senate (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ; 118, 79 ; 121, 1 ; 123, 267 ; 125, 260 ; 129, 78 ; 129, 186 ).
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
a) Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, sind grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern am Unionsrecht und damit auch den durch dieses gewährleisteten Grundrechten zu messen, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 73, 339 [387]; 118, 79 [95]; 121, 1 [15]; 125, 260 [306 f.]; 129, 186 [198 f.];… 133, 277 [313 ff. Rn. 88 ff.];… zur fortbestehenden Identitätskontrolle zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, NJW 2016, S. 1149 [1151 Rn. 43 ff.]); zu den Grenzen der Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Hernández, C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35; Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27).
- BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen …
Hoheitsakte der Europäischen Union und - soweit sie durch das Unionsrecht determiniert werden - auch Akte der deutschen öffentlichen Gewalt sind daher mit Blick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts grundsätzlich nicht am Maßstab der im Grundgesetz verankerten Grundrechte zu messen (BVerfG 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 - [Europäischer Haftbefehl] Rn. 36, BVerfGE 140, 317; 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 - [Investitionszulagengesetz] zu B I 1 a der Gründe, BVerfGE 129, 186 ) .Dies gilt auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 GG nicht nur für Verordnungen, sondern auch für Richtlinien nach Art. 288 Abs. 3 AEUV und an die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschlüsse der Kommission nach Art. 288 Abs. 4 AEUV (früher: Entscheidungen der Kommission nach Art. 249 Abs. 4 EGV; BVerfG 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 - [Investitionszulagengesetz] aaO) .
Auch eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie oder einen Beschluss in deutsches Recht umsetzt, wird nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, soweit das Unionsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern - wie hier - zwingende Vorgaben macht (BVerfG 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 - [Investitionszulagengesetz] aaO; vgl. auch BVerfG 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - [Emissionshandel] zu C I 1 d der Gründe, BVerfGE 118, 79; 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 - [Vorratsdatenspeicherung] zu B II der Gründe, BVerfGE 125, 260) .
Dies gilt jedenfalls solange, wie die Europäische Union einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Union generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt (BVerfG 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 - [Investitionszulagengesetz] aaO;… vgl. auch BVerfG 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 - [Europäischer Haftbefehl] Rn. 43, aaO und 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - [Solange II] BVerfGE 73, 339; 7. Juni 2000 - 2 BvL 1/97 - [Bananenmarktordnung] BVerfGE 102, 147 ;… 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - [Emissionshandel] aaO) .
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist nur zulässig, wenn das vorgelegte Gesetz für das von dem vorlegenden Gericht zu entscheidende Verfahren entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 129, 186 ).Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist dabei grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ).
Hierzu bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 129, 186 ).
- BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis
Dies gilt allerdings bei innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die Richtlinien des Unionsrechts umsetzen, nur dann, wenn das Unionsrecht zwingende Vorgaben macht, also dem nationalen Gesetzgeber keinen Umsetzungsspielraum lässt (BVerfG 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 - Rn. 46, NJW 2012, 45) . - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 88, 187 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ). - BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an, sofern dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 57, 295 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 126, 77 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 138, 1 ; 141, 1 ) oder es sich um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 48, 29 ; 67, 26 ; 69, 150 ; 78, 165 ; 89, 144 ; 131, 1 ). - BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Selbst wenn neben den verfassungsrechtlichen Bedenken weiterhin Zweifel an der Vereinbarkeit von § 40 Abs. 1a LFGB mit europäischem Sekundärrecht bestünden, könnte das Bundesverfassungsgericht unabhängig hiervon auf einen Normenkontrollantrag hin die Vereinbarkeit von § 40 Abs. 1a LFGB mit dem Grundgesetz überprüfen (vgl. entsprechend zur konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG BVerfGE 116, 202 ; 129, 186 ). - BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Der Bundesgerichtshof war insbesondere nicht gehalten, die Entscheidungserheblichkeit auch spezifisch mit Blick auf den Einfluss des Unionsrechts darzulegen (vgl. hierzu BVerfGE 129, 186 ). - BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16
§ 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14
Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
- BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender …
- BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11
Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16
Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf …
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- SG Karlsruhe, 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22
COVID-19-Pandemie und menschenwürdiges Existenzminimum, § 70 Satz 1 SGB II …
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- AGH Baden-Württemberg, 19.10.2018 - AGH 13/18
Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung von …
- VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvR 1375/14
Verfassungswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Verbot …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - VGH N 12/19
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig …
- FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11
Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG …
- BFH, 11.01.2012 - I R 25/10
Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der …
- BFH, 06.11.2012 - I B 28/12
Grundsätzlich keine Vorlagepflicht an den EuGH für ein FG
- BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20
Zur Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal …
- BVerfG, 04.05.2022 - 2 BvL 1/22
Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände …
- BVerfG, 19.11.2018 - 1 BvR 1335/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen zumutbaren fachgerichtlichen Rechtsschutz
- BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen einen fernstraßenrechtlichen …
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- FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21
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- FG Schleswig-Holstein, 27.09.2023 - 2 K 211/21
Hilfsweise Erhebung einer Anfechtungsklage neben einer …
- LG Stuttgart, 03.08.2017 - 5 S 30/17
Fluggastrechteverordnung: Anwendbarkeit auf einen im Rahmen einer Pauschalreise …
- LG Stuttgart, 20.07.2017 - 5 S 30/17
Anwendbarkeit der FluggastrechteVO
- VG Frankfurt/Main, 09.04.2014 - 5 K 8/14
Ausfuhr in den Iran
Rechtsprechung
BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
Artt. 14, 3 Abs. 1 GG; § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAUeG
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR - Bundesverfassungsgericht
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG idF vom 21.06.2005 - Vereinbarkeit der beschränkten Überleitung der Rentenansprüche und -anwartschaften von Ministern und Mitgliedern des Staats- oder Ministerrats der ehemaligen DDR sowie deren Stellvertretern mit Art 14 Abs 1 ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG vom 21.06.2005, Anl 5 AAÜG
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG idF vom 21.06.2005 - Vereinbarkeit der beschränkten Überleitung der Rentenansprüche und -anwartschaften von Ministern und Mitgliedern des Staats- oder Ministerrats der ehemaligen DDR sowie deren Stellvertretern mit Art 14 Abs 1 ... - Wolters Kluwer
Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets; Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz für die in der DDR begründeten Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen und ...
- rewis.io
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG idF vom 21.06.2005 - Vereinbarkeit der beschränkten Überleitung der Rentenansprüche und -anwartschaften von Ministern und Mitgliedern des Staats- oder Ministerrats der ehemaligen DDR sowie deren Stellvertretern mit Art 14 Abs 1 ...
- ra.de
- rewis.io
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG idF vom 21.06.2005 - Vereinbarkeit der beschränkten Überleitung der Rentenansprüche und -anwartschaften von Ministern und Mitgliedern des Staats- oder Ministerrats der ehemaligen DDR sowie deren Stellvertretern mit Art 14 Abs 1 ...
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de
Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets; Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz für die in der DDR begründeten Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen und ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR
- spiegel.de (Pressemeldung, 28.07.2010)
Rentenkürzungen für DDR-Funktionäre rechtmäßig
- mz-web.de (Pressemeldung, 28.07.2010)
DDR-Erbe: Minister ziehen den Kürzeren
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Hans Reichelt
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Nordhausen, 31.05.2002 - S 3 RA 759/99
- SG Nordhausen, 01.12.2005 - S 3 RA 759/99
- LSG Thüringen, 03.01.2006 - L 6 R 886/05
- LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 R 885/05
- SG Berlin, 09.06.2006 - S 35 RA 5653/97
- LSG Thüringen, 25.02.2008 - L 6 R 885/05
- BSG, 14.07.2008 - B 13 R 115/08 B
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 126, 233
- NZS 2011, 225
- FamRZ 2010, 1412
- DÖV 2010, 862
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Die Alterssicherung in der DDR beruhte neben der allgemeinen Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung auf einer Vielzahl spezieller Sicherungssysteme für bestimmte Personengruppen (Zusatz- und Sonderversorgungssysteme), deren Ausgestaltung zum Teil erhebliche Unterschiede aufwies (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 59 ).§ 6 Abs. 2 AAÜG in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz - RÜ-ErgG) vom 24. Juni 1993 (BGBl I S. 1038) führte für Angehörige bestimmter Zusatzversorgungssysteme eine so genannte progressiv-degressive Entgeltbegrenzung ein (vgl. hierzu BVerfGE 100, 59).
Mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen der Rentenüberleitung für grundgesetzwidrig (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).
Es befand § 6 Abs. 2 (i.V.m. den Anlagen 4, 5 und 8) und § 6 Abs. 3 Nr. 7 AAÜG in der Fassung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes vom 24. Juni 1993 seit dem 1. Juli 1993 für mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar und verpflichtete den Gesetzgeber, bis zum 30. Juni 2001 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen (vgl. BVerfGE 100, 59 ff.).
Der Bestimmung von Überhöhungstatbeständen von Arbeitnehmereinkommen müssten aber Kriterien zugrunde gelegt werden, die in den tatsächlichen Verhältnissen eine Entsprechung fänden (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
Es sei ihm jedoch verfassungsrechtlich verwehrt gewesen, dies generell für die in § 6 Abs. 3 AAÜG erfassten Funktionsebenen anzunehmen, wenn es dafür keine tatsächlichen Anhaltspunkte gegeben habe (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
Unter Hinweis auf BVerfGE 100, 59 hielt das Gericht zwar fest, die Zugehörigkeit zu bestimmten Versorgungssystemen und - als zusätzliches Kriterium - die Höhe der Arbeitsentgelte seien nicht von vornherein ungeeignet, den Tatbestand eines überhöhten Entgelts zu erfassen; es forderte aber erneut, die Umsetzung einer solchen Regelung auf Tatsachen zu gründen, welche die Annahme rechtfertigten, dass überhöhte Arbeitsentgelte gerade an die vom Gesetz erfassten Gruppen gezahlt worden seien oder dass Entgelte ab den vom Gesetz festgelegten Grenzen als überhöht angesehen werden müssten; der Bestimmung von Überhöhungstatbeständen müssten Kriterien zugrunde gelegt werden, die in den tatsächlichen Verhältnissen eine Entsprechung fänden (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
Dem Gesetzgeber kommt bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung und insbesondere bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften ein besonders großer Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 59 ).
Denn eine uneingeschränkte und bedingungslose Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsverdienste bei der Versorgungsüberleitung war bereits von der DDR nicht gewollt (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
Zur Bestimmung, wann eine überhöhte Leistung vorliegt, kann der Gesetzgeber an die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Versorgungssystem oder an die Höhe des Arbeitsentgelts anknüpfen, falls dafür eine Tatsachengrundlage besteht (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
Er braucht beim Abbau überhöhter Leistungen nicht an der Beitragsbemessungsgrenze haltzumachen, da ungerechtfertigte Privilegien auch im normalen Streubereich der Gehälter unterhalb dieser Grenze vorkommen können (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 AAÜG alter Fassungen verstieß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil die Regelung an Merkmale anknüpfte, die allein nicht als Indikatoren für ein überhöhtes Entgelt ausreichten (vgl. BVerfGE 100, 59 ; ebenso später BVerfGE 111, 115 ).
Insbesondere ist die durch § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG vorgenommene Anknüpfung an bestimmte und durchweg sehr eng begrenzte Funktionen in Führungspositionen des Staatsapparates der DDR ein geeignetes Kriterium, um der Vorgabe des Einigungsvertrages zu entsprechen, überhöhte Anwartschaften abzubauen (vgl. BVerfGE 100, 59 ; 100, 138 ).
In Bezug auf die Sonderregelung des § 6 Abs. 3 AAÜG in der Fassung durch das Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht es offen gelassen, ob der Gesetzgeber daran anknüpfen durfte, dass die erfassten Personen "Förderer" des Systems waren, die durch ihre besondere Stellung zur Stärkung oder Aufrechterhaltung des Staats- oder Gesellschaftssystems der DDR beitrugen (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
In Bezug auf diesen eng gefassten Personenkreis ist der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schluss des Gesetzgebers gerechtfertigt, dass "diese Personengruppen bei generalisierender Betrachtungsweise leistungsfremde, politisch begründete und damit überhöhte Arbeitsverdienste bezogen haben" (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
Dieses Ziel ist ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
Solche Prämien für Systemtreue konnte der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise auf das durch Arbeit und Leistung gerechtfertigte Maß begrenzen (vgl. BVerfGE 100, 59 ; 100, 138 ).
Zwar schließt die Zugehörigkeit zu bestimmten Versorgungssystemen nicht von vornherein den Tatbestand eines überhöhten Entgelts aus (vgl. BVerfGE 100, 59 ).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen der Rentenüberleitung für grundgesetzwidrig (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).Hingegen erklärte das Bundesverfassungsgericht die Entgeltbegrenzungen nach § 7 AAÜG bei den Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit für grundsätzlich legitim und beanstandete lediglich den Umfang der Kürzung, welche das berücksichtigungsfähige Entgelt unter das Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten im Beitrittsgebiet abgesenkt und damit für die Betroffenen eine übermäßige Eigentumsbeschränkung bedeutet hatte, weil sie dazu führte, dass eine bedürftigkeitsunabhängige Altersversorgung nicht gewährleistet war (BVerfGE 100, 138 ).
Hierbei habe sich der Gesetzgeber zusätzlich darauf stützen können, dass das Ministerium für Staatssicherheit im Laufe der Zeit ein System von Einrichtungen aufgebaut hatte, das zwar der Form nach den Einrichtungen in den Betrieben und sonstigen Institutionen der DDR entsprochen, tatsächlich die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit aber in vielerlei Hinsicht privilegiert habe (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
Er darf dabei an Differenzierungen anknüpfen, die schon der mit den Verhältnissen vertraute Gesetzgeber der DDR zur Grundlage von Entgeltkürzungen gemacht hat, und sie weiterführen (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
Der Gesetzgeber durfte die generelle Wertung des Gesetzgebers der DDR aufgreifen und weiterführen (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
Insbesondere ist die durch § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG vorgenommene Anknüpfung an bestimmte und durchweg sehr eng begrenzte Funktionen in Führungspositionen des Staatsapparates der DDR ein geeignetes Kriterium, um der Vorgabe des Einigungsvertrages zu entsprechen, überhöhte Anwartschaften abzubauen (vgl. BVerfGE 100, 59 ; 100, 138 ).
Während der Gesetzgeber im Bestreben, überhöhte Anwartschaften abzubauen, wegen der Sonderstellung des MfS die Mitarbeiter der Staatssicherheit mit der Begrenzungsregelung des § 7 AAÜG unterschiedslos ohne Differenzierung nach der ausgeübten Tätigkeit erfassen konnte (vgl. BVerfGE 100, 138 ), würde eine entsprechende Regelung für alle Mitarbeiter des Partei- und Staatsapparats indessen zu weit gehen.
Dass der Gesetzgeber gegenüber spezifisch eingegrenzten Gruppen im Blick auf deren allgemein privilegierte Sonderstellung in der DDR ohne langwierige Ermittlungen des Gesetzgebers zu deren Beschäftigungs- und Qualifikationsstruktur sowie zur Struktur des von dieser Gruppe erzielten Pro-Kopf-Einkommens zu solchen Rentenkürzungen befugt sein kann, widerspricht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine auf hinreichende Tatsachen gegründete Differenzierung nicht (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
Noch vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags hat der demokratisch gewählte Gesetzgeber der DDR durch den Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 und die Begrenzungsregelungen im Rentenangleichungsgesetz vom 28. Juni 1990 verdeutlicht, dass er bestimmte, unter den Bedingungen der Diktatur begründete staatliche Bevorzugungen im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme gerade nicht aufrechterhalten wollte, und deshalb die Versorgungsansprüche von Bestandsrentnern mit Ansprüchen aus systemnahen Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, in denen es nach seinen Erkenntnissen strukturelle Entgeltüberhöhungen gegeben hatte, auf bestimmte Höchstbeträge beschränkt (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
An die Differenzierungen des mit den Verhältnissen vertrauten Gesetzgebers der DDR hat der bundesdeutsche Gesetzgeber bei der Gestaltung des Übergangsrechts anknüpfen dürfen (vgl. BVerfGE 100, 138 ).
Solche Prämien für Systemtreue konnte der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise auf das durch Arbeit und Leistung gerechtfertigte Maß begrenzen (vgl. BVerfGE 100, 59 ; 100, 138 ).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Die Alterssicherung in der DDR beruhte neben der allgemeinen Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung auf einer Vielzahl spezieller Sicherungssysteme für bestimmte Personengruppen (Zusatz- und Sonderversorgungssysteme), deren Ausgestaltung zum Teil erhebliche Unterschiede aufwies (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 59 ).Während die Sonderversorgungssysteme Angehörigen der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr, des Strafvollzugs, der Zollverwaltung und des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit offenstanden (vgl. BVerfGE 100, 1 ), erfassten die rund 60 unterschiedlich ausgestalteten Zusatzversorgungssysteme verschiedene Gruppen von Begünstigten (hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates, der Gewerkschaft FDGB und der Parteien, aber auch Ärzte und Zahnärzte mit eigener Praxis, Pädagogen und Hochschulprofessoren sowie künstlerisch Beschäftigte des Rundfunks, Fernsehens und Filmwesens, vgl. Anlage 1 zum AAÜG).
Zusammen mit der höchstmöglichen Rente aus der Sozialpflichtversicherung ergab sich für solche Berechtigten eine Obergrenze von 2.010 DM monatlich (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
Die Harmonisierung des materiellen Rentenrechts sollte zum 1. Januar 1992 auf der Grundlage des bereits 1989 verkündeten Sozialgesetzbuches Sechstes Buch erfolgen (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
Mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen der Rentenüberleitung für grundgesetzwidrig (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).
Diesen Eigentumsschutz erlangen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften nur in dem Umfang, den sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrages erhalten haben (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
Dem Gesetzgeber kommt bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung und insbesondere bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften ein besonders großer Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 59 ).
Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers verengt sich in dem Maß, in dem die Rentenansprüche und Rentenanwartschaften durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistung des Versicherten geprägt sind (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
Nur in dieser modifizierten Form sind die Rentenansprüche und -anwartschaften aufgrund ihrer Anerkennung durch den Einigungsvertragsgesetzgeber in den Geltungsbereich des Grundgesetzes als Rechtspositionen eingetreten (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
Den späteren Versuch des Gesetzgebers der Bundesrepublik, durch § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG auch für diese Versorgungssysteme eine Zahlbetragsbegrenzung auf 2.010 DM bzw. später auf 2.700 DM zu erreichen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. April 1999 für mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Mit Beschluss vom 23. Juni 2004 (vgl. BVerfGE 111, 115) stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass auch § 6 Abs. 2 AAÜG (i.V.m. den Anlagen 4 und 5) und § 6 Abs. 3 Nr. 8 AAÜG vom 25. Juli 1991 in der Fassung des AAÜG-ÄndG vom 11. November 1996 und des 2. AAÜG-ÄndG vom 27. Juli 2001 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind.Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2005 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen, anderenfalls trete Nichtigkeit der beanstandeten Vorschriften ein (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
Unter Hinweis auf BVerfGE 100, 59 hielt das Gericht zwar fest, die Zugehörigkeit zu bestimmten Versorgungssystemen und - als zusätzliches Kriterium - die Höhe der Arbeitsentgelte seien nicht von vornherein ungeeignet, den Tatbestand eines überhöhten Entgelts zu erfassen; es forderte aber erneut, die Umsetzung einer solchen Regelung auf Tatsachen zu gründen, welche die Annahme rechtfertigten, dass überhöhte Arbeitsentgelte gerade an die vom Gesetz erfassten Gruppen gezahlt worden seien oder dass Entgelte ab den vom Gesetz festgelegten Grenzen als überhöht angesehen werden müssten; der Bestimmung von Überhöhungstatbeständen müssten Kriterien zugrunde gelegt werden, die in den tatsächlichen Verhältnissen eine Entsprechung fänden (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
Die unzulässige Gleichstellung von hohem Einkommen und überhöhtem Einkommen bestimme auch das Konzept der zur Beurteilung stehenden Vorschriften (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 AAÜG alter Fassungen verstieß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil die Regelung an Merkmale anknüpfte, die allein nicht als Indikatoren für ein überhöhtes Entgelt ausreichten (vgl. BVerfGE 100, 59 ; ebenso später BVerfGE 111, 115 ).
- BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwachsenen bei homosexuellen …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Die Vorlagebeschlüsse bedürfen allerdings der einschränkenden Auslegung (vgl. hierzu BVerfGE 3, 187 ; 24, 220 ; 36, 41 ; 56, 1 ).Eine solche Beschränkung ist zulässig, wenn die zu prüfende Vorschrift nach ihrem Wortlaut und Sinngehalt zwischen verschiedenen Tatbeständen, beispielsweise zwischen verschiedenen Personengruppen, unterscheidet (vgl. BVerfGE 36, 41 ).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96
Rentenüberleitung III
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen der Rentenüberleitung für grundgesetzwidrig (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).Dabei kann auch berücksichtigt werden, dass die Empfänger von Zusatz- und Sonderversorgungen grundsätzlich weniger schutzbedürftig als die sonstigen Rentner sind (vgl. BVerfGE 100, 104 ).
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 117, 1 ; 120, 1 ). - BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Die Vorlagebeschlüsse bedürfen allerdings der einschränkenden Auslegung (vgl. hierzu BVerfGE 3, 187 ; 24, 220 ; 36, 41 ; 56, 1 ). - BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Allerdings setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 117, 1 ; 120, 1 ). - BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; 96, 315 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88
Eingliederungsprinzip
- BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Wohngeld bei Begleitstudium
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52
Unterbringungsanspruch
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
- LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 R 885/05
Voraussetzungen der Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und …
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ). - BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ). - BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Eine zulässige Typisierung - die normative Zusammenfassung bestimmter, in wesentlichen Elementen gleich gearteter Lebenssachverhalte - setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 111, 176 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 360; 126, 233, 263 f.;… 133, 377, 413 Rn. 88). - BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R
Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von ge-lockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßig-keitserfordernissen reichen können (BVerfG vom 26.1.1993 - 1 BvL 38/92 - ua BVerfGE 88, 87; BVerfG vom 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267; BVerfG vom 6.7.2010 - 1 BvL 9/06; BVerfG vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07- BVerfGE 130, 240) . - BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Die Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ).Derartige Ungleichbehandlungen können durch den Gesichtspunkt der Typisierung nicht gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ).
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1069/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Nichtberücksichtigung von …
Mit Beschluss vom 6. Juli 2010 (BVerfGE 126, 233) bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Neufassung von § 6 Abs. 2 AAÜG für dessen Nummer 4, also hinsichtlich der Minister, stellvertretenden Minister und stimmberechtigten Mitglieder des Staats- oder Ministerrats oder ihre jeweiligen Stellvertreter.Der Einwand der Beschwerdeführerin, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 (BVerfGE 126, 233) gebe keine Antwort auf die Frage, ob § 6 Abs. 2 Nr. 7 AAÜG mit dem Grundgesetz in Einklang stehe, verfange nicht.
Denn obgleich es in diesem Beschluss heiße (Hinweis auf BVerfGE 126, 233 ), dass die auf § 6 Abs. 2 AAÜG insgesamt zielenden Vorlagebeschlüsse des Thüringer Landessozialgerichts und des Sozialgerichts Berlin der einschränkenden Auslegung bedürften, da in beiden Verfahren nur § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG entscheidungserheblich sei, ließen die Gründe der Entscheidung keinen Zweifel, dass auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts alle Tatbestände des § 6 Abs. 2 AAÜG mit dem Grundgesetz in Einklang stünden.
Die Senatsentscheidung vom 6. Juli 2010 (BVerfGE 126, 233) kann zwar formell keine Bindungswirkung für das hiesige Verfahren beanspruchen, hat aber inhaltlich doch Maßstäbe formuliert, die nicht nur für die dort gegenständliche Norm des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG von Bedeutung waren, sondern dies auch für § 6 Abs. 2 Nr. 7 AAÜG sind.
(1) Allgemein ist das Gericht damals unter Verweis auf die grundlegenden Entscheidungen zur Überführungen von Renten und Anwartschaften aus der DDR vom 28. April 1999 davon ausgegangen, dass die Rentenansprüche und -anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (nur) mit der Maßgabe nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind, dass ungerechtfertigte Leistungen abgeschafft und überhöhte Leistungen abgebaut werden dürfen, da sie Eigentumsschutz nur in dem Umfang erlangen, den sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrags erhalten haben und bereits dieser entsprechende Vorbehalte enthielt (vgl. BVerfGE 126, 233 unter Hinweis auf BVerfGE 100, 1 ).
Dem Gesetzgeber kommt bei der notwendigen Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung und insbesondere bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften ein besonders großer Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 126, 233 unter Hinweis auf BVerfGE 100, 1 ; 100, 59 ).
Er ist berechtigt, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck, insbesondere der Abschaffung ungerechtfertigter und dem Abbau überhöhter Leistungen, dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt; er darf dabei an Differenzierungen anknüpfen, die schon der mit den Verhältnissen vertraute Gesetzgeber der DDR zur Grundlage von Entgeltkürzungen gemacht hat, und sie weiterführen (BVerfGE 126, 233 unter Hinweis auf BVerfGE 100, 138 ).
Der Gesetzgeber kann dabei auch berücksichtigen, dass die Empfänger von Zusatz- und Sonderversorgungen grundsätzlich weniger schutzbedürftig sind als die sonstigen Rentner (BVerfGE 126, 233 unter Verweis auf BVerfGE 100, 104 ).
Er muss daher bei der Begrenzung der überführten Entgelte nicht zwingend an der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze haltmachen, da ungerechtfertigte Privilegien auch im normalen Streubereich der Gehälter unterhalb dieser Grenze vorkommen können (vgl. BVerfGE 126, 233 unter Verweis auf BVerfGE 100, 59 ).
Dabei hatte es das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Regelung in § 6 Abs. 3 AAÜG alter Fassung offengelassen, ob der Gesetzgeber daran anknüpfen durfte, dass die erfassten Personen "Förderer" des Systems waren, die durch ihre besondere Stellung zur Stärkung oder Aufrechterhaltung des Staats- oder Gesellschaftssystems der DDR beigetragen hätten (vgl. BVerfGE 100, 59 ); für § 6 Abs. 2 AAÜG in seiner aktuellen Fassung hat es diese Frage mit Blick auf den wesentlich enger und zielgenauer gefassten Personenkreis mit im Staats- und Parteiapparat der DDR herausgehobener Funktion dagegen ausdrücklich bejaht (BVerfGE 126, 233 ).
Aus ähnlichen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht auch die mit der Entgeltbegrenzung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer der in § 6 Abs. 2 AAÜG genannten Gruppen verbundene Ungleichbehandlung und namentlich auch die damit einhergehende Typisierung grundsätzlich und für den konkreten Fall des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG als gerechtfertigt erachtet (vgl. BVerfGE 126, 233 ).
Zudem hat es das Gericht sowohl im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG als auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG gebilligt, dass eine Kürzung nicht zwingend eine individuelle Prüfung in jedem Einzelfall voraussetzt, sondern dass der Gesetzgeber Gruppen - wenn auch eng zugeschnittene Gruppen - bilden durfte, bei denen für alle der ihnen zugehörigen Personen die Anwendung der besonderen Bemessungsgrenze als gerechtfertigt angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 126, 233 ).
Da der Gesetzgeber bei der Neufassung von § 6 Abs. 2 AAÜG durch das 1. AAÜG-ÄndG auf das früher verwendete Tatbestandsmerkmal einer bestimmten Entgelthöhe verzichtet hat, hat es das Gericht weiter ausdrücklich gebilligt, dass der gesetzgeberischen Entscheidung keine tatsächlichen Erhebungen zu Lohn- und Gehaltsstrukturen zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 126, 233 ).
Auch die typisierende Begrenzung auf das Durchschnittsentgelt mit seiner zweifellos stark generalisierenden Wirkung hat das Gericht nicht beanstandet (vgl. dazu BVerfGE 126, 233 ).
Dabei übersieht sie jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzungsregelung für gerechtfertigt erachtet hat, obwohl für die damals maßgebliche Gruppe aus § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG (Minister etc.) nach den tatrichterlichen Feststellungen im damaligen Ausgangsverfahren davon auszugehen war, dass ein solches Weisungsrecht nicht bestand (vgl. BVerfGE 126, 233 ).
Das Gericht hat damals ausgeführt (vgl. BVerfGE 126, 233 ), der entsprechenden Kritik des vorlegenden Sozialgerichts Berlin an der Lückenhaftigkeit des Katalogs in § 6 Abs. 2 AAÜG sei nicht zu folgen.
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2369/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtberücksichtigung von …
Mit Beschluss vom 6. Juli 2010 (BVerfGE 126, 233) bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit dieser Neufassung von § 6 Abs. 2 AAÜG gerade für dessen hier maßgebliche Nummer 4. Sowohl im Hinblick auf den grundrechtlichen Eigentumsschutz für Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG als auch im Hinblick auf den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG hielt es die Begrenzung der zu überführenden Entgelte für verfassungsgemäß.In diesem Zusammenhang führte es aus, für die Angehörigen der Zusatzversorgungssysteme der technischen und wissenschaftlichen Intelligenz, denen Generaldirektoren oder Kombinatsdirektoren typischerweise angehört hätten, habe § 6 AAÜG zu keinem Zeitpunkt Begrenzungen des zu berücksichtigenden Einkommens auf Werte unterhalb der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen; es habe daher kein Anlass bestanden, die Verdienste dieser Berufsgruppen anlässlich der Neufassung von § 6 Abs. 2 AAÜG erstmals zu begrenzen (vgl. BVerfGE 126, 233 ).
Das Landessozialgericht führte zur Begründung im Wesentlichen aus, trotz der auf die AVItech bezogenen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 6. Juli 2010 (BVerfGE 126, 233), auf die sich der Beschwerdeführer berufe, zeige sich an der Entscheidung im Übrigen, dass das Bundesverfassungsgericht wie auch der Gesetzgeber zur Rechtfertigung von § 6 Abs. 2 AAÜG allein an die ausgeübte Funktion und nicht zusätzlich an die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Versorgungssystem, etwa der Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates, anknüpfe.
Insoweit stehe die Regelung in der Auslegung, die ihr das Landessozialgericht gegeben habe, auch im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 (BVerfGE 126, 233), nachdem das Bundesverfassungsgericht selbst dort davon ausgegangen sei, dass Zeiten der Zugehörigkeit zur AVItech von einer Kürzung ausgenommen werden müssten.
a) Soweit der Beschwerdeführer allgemein die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung aus § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG in Verbindung mit Anlage 5 zum AAÜG geltend macht, kann er damit schon deswegen nicht durchdringen, weil das Bundesverfassungsgericht die Regelung in der Entscheidung vom 6. Juli 2010 ausdrücklich und damit mit der aus § 31 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 BVerfGG folgenden Gesetzeskraft für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat (BVerfGE 126, 233 ).
b) Aber auch soweit er unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 (BVerfGE 126, 233) rügt, die Auslegung von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG durch die Beklagte und die Fachgerichte sei verfassungswidrig, weil sie zu einer Begrenzung auch der Entgelte aus einer Zeit der Zugehörigkeit zur AVItech (oder der AVIwiss) führe, ist eine mögliche Verletzung in Grund- oder grundrechtsgleichen Rechten nicht hinreichend dargetan.
Die Ausführungen, auf die der Beschwerdeführer seine entsprechende Argumentation in erster Linie stützt (BVerfGE 126, 233 ), zielen aber ersichtlich nicht darauf, dass § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts für den hier vorliegenden Fall einer einschränkenden, verfassungskonformen Auslegung bedürfte oder gar die tenorierte Übereinstimmung der Vorschrift mit dem Grundgesetz nur unter der Maßgabe angenommen werden könnte, dass Zeiten der Zugehörigkeit zur AVItech oder auch zur AVIwiss von der Entgeltbegrenzung nicht umfasst werden.
Zwar trifft es zu, dass das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 6. Juli 2010 korrespondierend auf die Einbeziehung in das Versorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates einerseits und die Funktionshöhe im System der DDR andererseits (vgl. z.B. BVerfGE 126, 233 ) als gemeinsam tragende Grundlage für die Entgeltbegrenzung nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG in Verbindung mit Anlage 5 zum AAÜG abgestellt hat.
Erkennbar entscheidend für die damalige Argumentation war überdies, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung von § 6 Abs. 2 AAÜG durch das Erste Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes nur noch Funktionen auf höchster Staatsebene erfasst hat, bei denen in typisierender Betrachtungsweise der Schluss gerechtfertigt ist, dass die Position entscheidend durch Parteilichkeit und Systemtreue erlangt wurde und die gewährte Besoldung und Versorgung eben dies honorierte (BVerfGE 126, 233 ).
Das trifft zwar zu; die Anknüpfung der bundesdeutschen Überführungsvorschriften an die noch von der letzten Volkskammer geschaffenen Regelungen ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Ausgestaltung der Entgeltbegrenzung im Detail: Zwar darf der Gesetzgeber an die diesen zugrunde liegenden Wertungen anknüpfen (vgl. BVerfGE 100, 138 ; 126, 233 ); sie bilden jedoch keinen bis in die Einzelheiten abschließenden Rahmen für die Überführungsregelungen.
- BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR …
Der Eigentumsschutz für Anwartschaften und Ansprüche aus dem DDR-Alterssicherungssystem beruht darauf, dass der Einigungsvertrag, der im Übrigen selbst auch die Abschaffung ungerechtfertigter und die Kürzung überhöhter Leistungen als Regelungsauftrag bei der Überführung vorsah, diese anerkannt hat (grundlegend BVerfGE 100, 1 ; außerdem BVerfGE 100, 138 ; 126, 233 ).Wegen der Besonderheit des MfS/AfNS und seines Sonderversorgungssystems, die das Bundesverfassungsgericht durchgängig betont hat (vgl. zuletzt BVerfGE 126, 233 ), können auch die wiederholten, einschränkenden Änderungen von § 6 AAÜG und die diesen zugrunde liegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht als maßgebliche Änderungen im rechtlichen Umfeld und damit neue Tatsachen begriffen werden.
Das Gericht hat vielmehr schon in den Urteilen vom 28. April 1999 die Regelungen des § 7 AAÜG einerseits (BVerfGE 100, 138) und die des § 6 AAÜG andererseits (BVerfGE 100, 59) substantiell unterschiedlich beurteilt und auch in den nachfolgenden Entscheidungen zu § 6 AAÜG auf die Spezifik der MfS-Versorgung, die die Vorschrift des § 7 AAÜG trägt, wiederholt hingewiesen (BVerfGE 111, 115 ; 126, 233 ).
- BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R
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- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - L 33 R 747/18
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- LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
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- BSG, 17.01.2013 - B 5 RS 27/12 B
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- LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - L 8 R 1214/09
Ministerium für Staatssicherheit - Sonderversorgung - besondere …
- BSG, 14.11.2012 - B 5 R 322/12 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - L 22 R 1117/11
Entgeltbegrenzung - Staatsanwalt
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
Versorgungsträger; Zuständigkeit
- BSG, 29.10.2014 - B 5 R 238/14 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - L 8 R 64/11
Bewertung der von Mitarbeitern der Staatssicherheit der ehemaligen DDR …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - L 33 R 851/12
Verfassungsmäßigkeit der Bewertung der von Mitarbeitern der Staatssicherheit der …
- BSG, 30.04.2013 - B 5 RS 48/12 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - L 3 B 1516/07
Aussetzung des Verfahrens; entsprechende Anwendung; Musterverfahren beim BVerfG; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2011 - L 1 R 238/08
Feststellung eines Sondertatbestandes aus einem Zusatzversorgungssystem des …
- BSG, 15.01.2015 - B 5 R 186/14 B
Divergenzfähige Entscheidungen
- BSG, 30.04.2014 - B 5 RS 47/13 B
- BSG, 27.01.2014 - B 5 R 346/13 B
- BSG, 17.01.2013 - B 5 RS 40/12 B
- SG Berlin, 16.08.2011 - S 14 RA 2111/02
Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig
- BSG, 03.07.2013 - B 5 RS 18/13 B
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 1117/10
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 1272/11
- LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 1337/11
- BSG, 17.01.2013 - B 5 RS 36/12 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 1/08
Verfassungsmäßigkeit des einer Verletztenrente zugrundezulegenden …
- VG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 K 11301/17
- BSG, 16.07.2014 - B 5 RS 3/14 B
- BSG, 26.11.2013 - B 5 RS 21/13 B
- BSG, 08.01.2014 - B 5 RS 35/13 B
- SG Bremen, 10.01.2012 - S 14 R 335/09
Verfassungsgemäßheit des Erhalts einer niederen Rente auf Basis der Entgeltpunkte …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - L 7 R 210/10
Beitrittsgebiet - Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Entgelte nach dem AAÜG …
Rechtsprechung
BVerfG - 1 BvL 2/08 |
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)