Rechtsprechung
   BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81   

Gegendarstellung ("Türken in Bingen")

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, ein effektives Recht auf Gegendarstellung in den Medien (hier: im Fernsehen) zu regeln;

Art. 100 Abs. 1 GG, Vorlage im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Gegendarstellung

  • Telemedicus

    Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 2 Abs. 1; § 12 Abs. 2 Satz 1 des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk
    Gegendarstellung im Rundfunk

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gegendarstellungsanspruch im Bereich von Hörfunkt und Fernsehen

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 29.07.1981 - 74 O 235/81
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 63, 131
  • NJW 1983, 1179
  • MDR 1983, 551
  • GRUR 1983, 316
  • DVBl 1983, 544



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Wird zitiert von ... (120)  

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08  

    Vorratsdatenspeicherung

    Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02  

    Anwaltsdaten

    Der effektive Schutz der Grundrechte bedarf einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04  

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Der Eingriff darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten, muss diesem also zumutbar sein (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
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