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   BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69, 1 BvL 18/71   

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https://dejure.org/1972,54
BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69, 1 BvL 18/71 (https://dejure.org/1972,54)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1972 - 1 BvL 21/69, 1 BvL 18/71 (https://dejure.org/1972,54)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1972 - 1 BvL 21/69, 1 BvL 18/71 (https://dejure.org/1972,54)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 33, 199
  • NJW 1972, 1701
  • MDR 1972, 842
 
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Wird zitiert von ... (103)

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Das BVerfG hat sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II - soweit ersichtlich - noch nicht befasst, so dass der Zulässigkeit der ersten Vorlagefrage nicht der Einwand der Rechtskraft nach § 31 Abs. 1 BVerfGG entgegensteht (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfG, Beschluss vom 30.05.1972 - 1 BvL 18/71 - Rn. 18).
  • FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 977/17

    Bundesverfassungsgericht soll 6 %igen Rechnungszinsfuß für steuerliche

    Hat der Gesetzgeber eine Prognoseentscheidung getroffen, wie dies auch bei der Typisierung von Zinssätzen der Fall ist, und tritt die Prognose nicht ein (im Streitfall, dass ein Zinssatz von 6% realitätsgerecht ist), wird die Regelung verfassungswidrig (BVerfG vom 30.05.1972 - 1 BvL 21/69 und 18/71, BVerfGE 33, 199, 204).
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Das BVerfG hat sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 22 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB II noch nicht befasst, so dass der Zulässigkeit der Vorlage nicht der Einwand der Rechtskraft nach § 31 Abs. 1 BVerfGG entgegensteht (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfG, Beschluss vom 30.05.1972 - 1 BvL 18/71 - Rn. 18).
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