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   BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88   

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https://dejure.org/1992,410
BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88 (https://dejure.org/1992,410)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1992 - 1 BvL 21/88 (https://dejure.org/1992,410)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 (https://dejure.org/1992,410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Richtervorlage - Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung - Bemessung der Sachverständigengebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 329
  • NJW 1992, 1951
  • MDR 1993, 21
  • DVBl 1992, 792
  • Rpfleger 1992, 453
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    a) Der Ausgangspunkt des Oberlandesgerichts ist allerdings zutreffend: Die Verpflichtung zur Erstattung von Gutachten in Verbindung mit einer Regelung, die als Gegenleistung gesetzlich begrenzte Entschädigungssätze vorsieht, bedeutet eine Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, die sich am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen muß (BVerfGE 33, 240 (244) [BVerfG 27.06.1972 - 1 BvL 34/70]).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Das verlangt eine Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (BVerfGE 80, 96 (100) [BVerfG 20.04.1989 - 1 BvL 7/88]).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Da der Vorlagebeschluß auf diese naheliegende Möglichkeit - anders als etwa die Vorlage des Landgerichts Köln zu § 48 Abs. 2 WEG (vgl. BVerfG, Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvL 1/89 -) - mit keinem Wort eingeht, ist er unzureichend begründet.
  • BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1165/87

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsverordnung für Konkurs- und

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Jedenfalls ist nicht ohne nähere Begründung erkennbar, daß die in der Stellungnahme des Bezirksrevisors mitgeteilte Entschädigungspraxis, die im Regelfall Entschädigungen zwischen 70 DM und 180 DM zubilligt, gegen das Gesetz verstößt (zu einer vergleichbaren Entwicklung bei der Entschädigung für Konkursverwalter vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluß nach § 93 b Abs. 1 BVerfGG, ZIP 1989, S. 382 f.).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Der Beschluß muß den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung näher darlegen (BVerfGE 80, 59 (65) [BVerfG 06.04.1989 - 2 BvL 8/87]).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Dazu gehört auch die Erörterung einer verfassungskonformen Auslegung, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlich starken Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen führen und den verfassungsrechtlichen Bedenken des vorlegenden Gerichts nicht in gleicher Weise ausgesetzt sind (vgl. BVerfGE 80, 68 (72) [BVerfG 06.04.1989 - 2 BvL 4/89]; anders noch BVerfGE 25, 198 (204) [BVerfG 04.02.1969 - 2 BvL 20/63]).
  • BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Dazu gehört auch die Erörterung einer verfassungskonformen Auslegung, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlich starken Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen führen und den verfassungsrechtlichen Bedenken des vorlegenden Gerichts nicht in gleicher Weise ausgesetzt sind (vgl. BVerfGE 80, 68 (72) [BVerfG 06.04.1989 - 2 BvL 4/89]; anders noch BVerfGE 25, 198 (204) [BVerfG 04.02.1969 - 2 BvL 20/63]).
  • OLG Hamm, 10.12.1986 - 4 Ws 450/86
    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Ob eine Überschreitung des Höchstsatzes von 70 DM gerechtfertigt ist, beurteilen die Gerichte nach dem Arbeitsumfang und der Art der erforderlichen Analysemethoden, ohne sich auf bestimmte Kriterien festzulegen (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 Ws 450/86 -, KostRsp., § 5 ZSEG Nr. 50; OLG Schleswig, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 1 Ws 967/83 -, KostRsp., § 5 ZSEG Nr. 47).
  • OLG Schleswig, 19.12.1984 - 1 Ws 967/83
    Auszug aus BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
    Ob eine Überschreitung des Höchstsatzes von 70 DM gerechtfertigt ist, beurteilen die Gerichte nach dem Arbeitsumfang und der Art der erforderlichen Analysemethoden, ohne sich auf bestimmte Kriterien festzulegen (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 Ws 450/86 -, KostRsp., § 5 ZSEG Nr. 50; OLG Schleswig, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 1 Ws 967/83 -, KostRsp., § 5 ZSEG Nr. 47).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Schließlich hat es die Möglichkeit einer vorrangigen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ) geprüft und vertretbar verneint.
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Das vorlegende Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung vorgelegten gesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 22, 175 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ) sowie seine Überzeugung von deren Verfassungswidrigkeit (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 85, 329 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 121, 108 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ) in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügenden Weise begründet.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Weist eine gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Defizite auf, die sich weder durch Auslegung noch im Wege der Analogie beheben lassen (vgl, hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 - BVerfGE 78, 306 und vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 - BVerfGE 85, 329 ), so ist es den Fachgerichten verwehrt, unter Umgehung des einfachen Rechts unmittelbar auf der Grundlage der Verfassung Ansprüche zu gewähren, die von der Entscheidung des hierzu berufenen Gesetzgebers nicht gedeckt werden.
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