Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.10.1973

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,49
BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62 (https://dejure.org/1971,49)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62 (https://dejure.org/1971,49)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62 (https://dejure.org/1971,49)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,49) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Jugendgefährdende Schriften

  • opinioiuris.de

    Jugendgefährdende Schriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des GjS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Jugendschutzrechtliche Regelung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendgefährdende Schriften - Versand von jugendgefährdenden Schriften - Vereinbarkeit mit GG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendgefährdende Schriften - Versand von jugendgefährdenden Schriften - Vereinbarkeit mit GG

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    JMStV: Versuchen wir es mal mit verfassungskonformer Auslegung

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 336
  • NJW 1971, 1555
  • MDR 1971, 727
  • DVBl 1971, 611
  • DÖV 1971, 601
  • afp 1971, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG - 1 BvL 3/62 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Gegen die Angeklagte -- Inhaberin eines Versandhauses für Ehehygiene in Flensburg -- des dem Verfahren 1 BvL 3/62 zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens ist vor dem Landgericht Flensburg die Hauptverhandlung u.a. unter folgenden Beschuldigungen eröffnet worden:.

    In dem Verfahren 1 BvL 3/62 hat die Bundesregierung dargelegt, daß § 4 Abs. 1 Nr. 3 mit dem Grundgesetz vereinbar sei:.

    Die Angeklagte des der Vorlage 1 BvL 3/62 zugrundeliegenden Verfahrens hält außerdem § 4 Abs. 1 Nr. 3 wegen Verstoßes gegen die Art. 3, 5 und 12 GG für verfassungswidrig.

    Für die Vorlage des Landgerichts 1 BvL 3/62 gilt dasselbe, soweit sie § 6 Abs. 2 betrifft.

  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Der Gesetzgeber darf in die Freiheit der Berufsausübung grundsätzlich schon dann eingreifen, wenn vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls dies zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377 [405 f.]; 20, 31 [34]; 21, 227 [232]; 22, 1 [20 f.]; 23, 50 [56]).

    Die Vorschrift verletzt deshalb nicht den auch bei der Regelung der Berufsausübung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 15, 226 [234]; 18, 353 [362]; 23, 50 [60].

  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Bereits in der Entscheidung BVerfGE 7, 320 sei entschieden, daß die in § 6 Abs. 2 aufgeführten Schriften Jugendliche nicht durchweg sittlich gefährdeten.

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Beschluß vom 10. März 1958 (BVerfGE 7, 320 [325]) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 2 aufgeführten Schriften Jugendliche nicht durchweg sittlich gefährden: "Zeitschriften, die durch Bild für Nacktkultur werben, können verschieden ausgestaltet sein und sind es in der Tat auch.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Es bedarf vielmehr noch einer materiellen Wertung (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; 12, 113 [124]; 25, 45 [55]), bei der das Bundesverfassungsgericht insbesondere zu prüfen hat, ob die gesetzliche Regelung der Bedeutung der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Rechte ausreichend Rechnung getragen und den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet hat.
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Der Gesetzgeber darf in die Freiheit der Berufsausübung grundsätzlich schon dann eingreifen, wenn vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls dies zweckmäßig erscheinen lassen (BVerfGE 7, 377 [405 f.]; 20, 31 [34]; 21, 227 [232]; 22, 1 [20 f.]; 23, 50 [56]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    2 Abs. 1 GG scheidet als selbständiger Prüfungsmaßstab aus (vgl. BVerfGE 6, 32 [37]; 11, 234 [238]).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Es bedarf vielmehr noch einer materiellen Wertung (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; 12, 113 [124]; 25, 45 [55]), bei der das Bundesverfassungsgericht insbesondere zu prüfen hat, ob die gesetzliche Regelung der Bedeutung der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Rechte ausreichend Rechnung getragen und den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet hat.
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Die Vorschrift verletzt deshalb nicht den auch bei der Regelung der Berufsausübung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 15, 226 [234]; 18, 353 [362]; 23, 50 [60].
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    2 Abs. 1 GG scheidet als selbständiger Prüfungsmaßstab aus (vgl. BVerfGE 6, 32 [37]; 11, 234 [238]).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
    Die Vorschrift verletzt deshalb nicht den auch bei der Regelung der Berufsausübung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 15, 226 [234]; 18, 353 [362]; 23, 50 [60].
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG

  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63

    Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Er besteht deswegen unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 33, 1 ; 61, 1 ).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Dabei gilt auch und erst recht für den Schutz des ungeborenen Lebens der Leitgedanke des Vorranges der Prävention vor der Repression (vgl. BVerfGE 30, 336 [350]).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Die insoweit in BVerfGE 30, 336 (350) anklingenden und in der angegriffenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (S. 14 des Urteilsabdrucks) aufgenommenen Zweifel greifen nicht durch.

    a) Schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, daß der Schutz der Jugend nach einer vom Grundgesetz selbst getroffenen Wertung ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen ist (vgl. BVerfGE 30, 336 [347 und 348]; 77, 346 [356]).

    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gebietet jedoch eine verfassungskonforme Auslegung dahin, daß der Kunstvorbehalt auch im Falle des § 6 GjS eingreift (vgl. BVerfGE 30, 336 [350]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 25/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1426
BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 25/61 (https://dejure.org/1973,1426)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1973 - 1 BvL 25/61 (https://dejure.org/1973,1426)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1973 - 1 BvL 25/61 (https://dejure.org/1973,1426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 3, Abs. 4 § 82 Abs. 3
    Erstattung notwendiger Auslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 101
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 25/61
    § 34 Abs. 3 BVerfGG sieht nur die Erstattung derjenigen Auslagen vor, die einem am Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Beteiligten erwachsen sind (BVerfGE 1, 433 [438]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 25/61
    Die gemäß § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens sind nicht Beteiligte des konkreten Normenkontroliverfahrens (BVerfGE 2, 213 [217]; 20, 350 [351]).
  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 25/61
    Die gemäß § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens sind nicht Beteiligte des konkreten Normenkontroliverfahrens (BVerfGE 2, 213 [217]; 20, 350 [351]).
  • BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvL 11/14

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erlaubt § 34a Abs. 3 BVerfGG keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter (vgl. BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvL 4/14 -, juris; sowie BVerfGE 1, 433 ; 20, 350 ; 36, 101; 55, 132 ; 99, 46 ).

    Da die nach § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens aber keine Beteiligten des konkreten Normenkontrollverfahrens sind (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 20, 350 ; 36, 101), scheidet eine Auslagenerstattung zu ihren Gunsten und damit auch zugunsten des Beschwerdeführers aus (vgl. BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvL 4/14 -, juris).

  • BVerfG, 26.03.2018 - 1 BvL 4/14

    Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der konkreten Normenkontrolle - keine

    Als Rechtsgrundlage für die begehrte Anordnung kommt nur § 34a Abs. 3 BVerfGG in Betracht, der jedoch keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter erlaubt (vgl. BVerfGE 1, 433 ; 20, 350 ; 36, 101; 55, 132 ; 99, 46 ).

    Da die nach § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens keine Beteiligten des konkreten Normenkontrollverfahrens sind (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 20, 350 ; 36, 101), scheidet eine Auslagenerstattung zu ihren Gunsten deswegen aus.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09

    Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei Verlängerung der bisher zweijährigen

    § 34 Abs. 2 LVerfGG sieht nur die Erstattung derjenigen Auslagen vor, die einem am Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Beteiligten erwachsen sind; die gemäß § 44 Abs. 2 LVerfGG äußerungsberechtigten Parteien des Ausgangsverfahrens sind jedoch nicht Beteiligte des konkreten Normenkontrollverfahrens (vgl. auch BVerfGE 36, 101).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Nach der bisherigen Auslegung des § 34 Abs. 3 BVerfGG durch das Bundesverfassungsgericht betrifft diese Vorschrift nur die Erstattung der Auslagen, die einem am Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligten Antragsteller erwachsen sind; die Erstattung der einem am Verfahren nicht Beteiligten und nicht Antragsberechtigten entstandenen Auslagen kann danach nicht angeordnet werden (vgl. BVerfGE 1, 433 [438]; 20, 350 [351]; 36, 101).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht