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   BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83, 1 BvL 45/83, 1 BvL 52/83   

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https://dejure.org/1985,573
BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83, 1 BvL 45/83, 1 BvL 52/83 (https://dejure.org/1985,573)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.1985 - 1 BvL 25/83, 1 BvL 45/83, 1 BvL 52/83 (https://dejure.org/1985,573)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 1985 - 1 BvL 25/83, 1 BvL 45/83, 1 BvL 52/83 (https://dejure.org/1985,573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Steuerberaterprüfung

  • Simons & Moll-Simons

    Es Ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn bereits die Zulassung von Angehörigen der Finanzverwaltung zur Steuerberaterprüfung davon abhängig gemacht wird, daß der Bewerber vor... her seine Entlassung aus dem öffentlichen Dienst beantragt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Angehörige der Finanzverwaltung - Steuerberaterprüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Angehörige der Finanzverwaltung - Steuerberaterprüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit; Angehörige der Finanzverwaltung; Steuerberaterprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 209
  • NJW 1985, 1949
  • DVBl 1985, 847
  • BStBl II 1985, 471
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.10.1981 - VII R 48/81

    Steuerbevollmächtigte - Entlassung eines Finanzbeamtem - Zulassung zur Prüfung -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFHE 134, 384) ist diese Regelung verfassungskonform in dem einschränkenden Sinne auszulegen, daß der Bewerber seine Entlassung als Finanzbeamter erst mit dem Antrag auf Bestellung zum Steuerbevollmächtigten nach bestandener Prüfung und nicht schon als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beantragen muß.

    In ihren Vorlagebeschlüssen gehen die drei Finanzgerichte in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof (BFHE 134, 384 (BStBl 1982 II S. 85)) davon aus, daß der Gesetzgeber es verhindern darf, die Berufe des Finanzbeamten und des Steuerberaters nebeneinander auszuüben.

    Um die Steuerrechtspflege vor den Gefahren zu schützen, die mit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Finanzbeamter und als Steuerberater verbunden wären, würde - wie bereits der Bundesfinanzhof dargelegt hat (BFHE 134, 384 [387 f.]) - eine Inkompatibilitätsregelung des Inhalts ausreichen, daß der Bewerber vor seiner Bestellung zum Steuerberater aus der Finanzverwaltung ausgeschieden sein muß.

  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
    Von der Steuerberaterprüfung sind gemäß § 38 Abs. 1 StBerG ehemalige Beamte und Angestellte der Finanzverwaltung zu befreien, die bereits längere Zeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in bestimmten Stellungen tätig gewesen sind (vgl. dazu BVerfGE 55, 185).

    Solche Einschränkungen sind nur statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 55, 185 [196]); sie dürfen nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen und keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 64, 72 [82]).

    Mildere Möglichkeiten bestehen nach den zutreffenden Ausführungen in den Vorlagebeschlüssen auch insoweit, als einer Abwanderung von Finanzbeamten aus ihrem bisherigen Beruf und dem damit verbundenen Verlust an Ausbildungsaufwendungen begegnet werden soll (vgl. dazu BVerfGE 55, 185 [200]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
    Solche Einschränkungen sind nur statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 55, 185 [196]); sie dürfen nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen und keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 64, 72 [82]).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
    Solche Einschränkungen sind nur statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 55, 185 [196]); sie dürfen nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen und keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 64, 72 [82]).
  • Drs-Bund, 10.01.1958 - BT-Drs III/128
    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
    Zum Schutze der Steuerrechtspflege vor Loyalitätskonflikten, die in der Person eines in der Steuerberaterprüfung erfolgreichen Angehörigen der Finanzverwaltung ("Steuerberater auf Abruf") zu befürchten sein könnten, genügt die bereits geltende Vorschrift des § 61 StBerG, wonach ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung für die Dauer von drei Jahren nach ihrem Ausscheiden nicht für solche Auftraggeber tätig werden dürfen, mit deren Steuerangelegenheiten sie innerhalb der letzten drei Jahre vor ihrem Ausscheiden befaßt waren (vgl. dazu BT-Drucks. III/128 S. 33 zu § 33).
  • FG Hessen, 26.10.1983 - 3 K 366/83
    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
    § 37 Absatz 1 Nummer 3 und § 36 Absatz 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2735) sind mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, soweit sie die Zulassung zur Steuerberaterprüfung davon abhängig machen, daß der Bewerber seine Entlassung aus dem Dienst der Finanzverwaltung beantragt haben muß.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
    Bei der Prüfung, ob die beanstandete Regelung diesen Anforderungen genügt, ist davon auszugehen, daß an der Erhaltung einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege ein hohes Allgemeininteresse besteht (vgl. BVerfGE 21, 173 [179]); 54, 301 [315]); 55, 185 [196]; 59, 302 [317].
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Obwohl nach Art. 12 Abs. 1 GG strenge fachliche Qualifikationsnachweise verlangt werden dürfen, können die entsprechenden Regelungen nur Bestand haben, wenn sie zu diesem Zweck nicht außer Verhältnis stehen, wenn sie also dafür geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sind (st. Rspr.; BVerfGE 7, 377 (406); 69, 209 (218) m.w.N.).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Vor diesem Hintergrund müssen Freiheitsstrafe und Maßregel einander sachgerecht zugeordnet werden (vgl. BVerfGE 91, 1 ) und die Auswirkungen des mit ihnen verbundenen Freiheitsentzugs für den Betroffenen zumutbar bleiben (vgl. BVerfGE 69, 209 ; 77, 1 ; 119, 394 ).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Es wird ein Beitrag zu einer funktionierenden Rechtspflege als einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut geleistet (vgl. BVerfGE 97, 12 für die patentrechtliche Beratung; 69, 209 für die Steuerrechtspflege).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Subjektive Berufswahlbeschränkungen, also auf persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten bezogene Zulassungsvoraussetzungen, sind nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig (vgl. BVerfGE 69, 209, 218; Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 355).
  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

    Solche Einschränkungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll, sie nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen und keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten (BVerfG, Beschluss vom 12. März 1985 - 1 BvL 25, 45, 52/83 - BVerfGE 69, 209 ).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Zu dem angestrebten Zweck dürfen sie nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 9, 338 ; 64, 72 ; 69, 209 ; vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1991, S. 358 f. und NJW 1993, S. 1575 f.; 3. Kammer des Zweiten Senats, DVBl 1994, S. 43 f. und NVwZ 1997, S. 1207 f.).

    Die angegriffenen Regelungen genügen auch den Anforderungen, die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 9, 338 ; 64, 72 ; 69, 209 ).

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    Subjektive Berufswahlbeschränkungen, also auf persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten bezogene Zulassungsvoraussetzungen, sind nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig (vgl. BVerfGE 69, 209, 218; Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 355).
  • BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06

    Keine Verletzung von Art 80 Abs 1 GG durch Übernahme der Altersgrenze von 65

    Sie müssen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, erforderlich sein und dürfen zum angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen sowie keine übermäßigen unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. nur BVerfGE 64, 72 [82]; 69, 209 [218]).
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 59/02

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung bei Finanzbeamten

    Die Beschränkung des Befreiungsanspruches auf "ehemalige" Beamte und Angestellte ist auch nicht --auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Verfassungskonformität-- dahin auslegungsfähig, dass der Kläger trotz Fortbestehens seines Beschäftigungsverhältnisses in der Finanzverwaltung unter diese Vorschrift fiele (ebenso Lambrecht, Zur Verfassungsmäßigkeit der Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 2 Satz 2 StBerG, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 611; insoweit unklar Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, Rdnr. B 443 zu § 38 StBerG; vgl. zu einem vergleichbaren Auslegungsproblem BVerfG-Beschluss vom 12. März 1985 1 BvL 25/83 u.a., BVerfGE 69, 209, BStBl II 1985, 471).

    Mit Recht macht zwar die Revision geltend, mit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung einer funktionsfähigen Steuerrechtspflege und dem Schutz der Steuerrechtspflege vor den Gefahren, die mit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Beamter oder Angestellter der Finanzverwaltung und als Steuerberater verbunden wären (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 69, 209, BStBl II 1985, 471), lasse sich nicht rechtfertigen, dass ein künftiger Steuerberater, der seine fachliche Befähigung für die Ausübung dieses Berufes anders als durch die Ablegung der Steuerberaterprüfung, nämlich anhand seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit in der Finanzverwaltung, nachweisen will, zunächst sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Finanzverwaltung auflösen muss, um erst dann die Befreiung von der Prüfung erhalten zu können, welche der Gesetzgeber als der Ablegung der Steuerberaterprüfung in den in § 38 Abs. 1 Nr. 3 StBerG genannten Fällen gleichwertigen Befähigungsnachweis vorsieht.

    Es kann folglich keine Rede davon sein, dass, wie die Revision (ebenso Späth, a.a.O.) meint, der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 69, 209, BStBl II 1985, 471 folgerichtig auf die verfassungsrechtliche Bewertung der Befreiung von der Steuerberaterprüfung zu übertragen wäre, obwohl er zu der Frage ergangen ist, ob es mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, wenn nur aus dem öffentlichen Dienst zuvor ausgeschiedene Bewerber zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden.

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98

    Beratungsstelle im Nahbereich

    Eine wirksame Steuerrechtspflege ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut, zu dessen Wahrung eine Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerfGE 55, 185, 196; 60, 215, 231; 69, 209, 218; BGH, Urt. v. 9.10.1986 - I ZR 16/85, GRUR 1987, 176, 177 f. = WRP 1987, 450 - Unternehmensberatungsgesellschaft II).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

  • OVG Saarland, 24.11.2021 - 2 B 218/21

    Beschwerde, vorläufige Erlaubnis für den Betrieb einer professionellen

  • BFH, 07.03.1995 - VII R 84/94

    Die Verschärfung der berufspraktischen Zulassungsvoraussetzung gilt auch für

  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 23/22

    Anspruch eines ehemaligen ausländischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die

  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 538/04

    Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Erziehungsstelle mit zwei Plätzen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06

    Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 2008/05

    Ausübung des Berufs eines Dachdeckers durch einen Dachdeckergesellen hinsichtlich

  • BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97

    Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß

  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 572/07

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 13 B 1282/19

    Anordnung der Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierter und der Wahrnehmung der

  • VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 573/07

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 24/22

    Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer als Anspruch eines Rechtsanwalts nach

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

  • BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97

    Steuerberatung durch Partnerschaftsgesellschaft

  • BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im

  • OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 1 U 220/10

    Amtshaftung bei Klausurkorrektur 2. juristische Staatsprüfung

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85

    Erschwerung des Berufswechsels eines Berufssoldaten

  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 5 K 16.851

    Ausübungsberechtigung für Handwerksberuf - Vergleichbarkeit von Handwerksberufen

  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit durch kammergerichtliche Ablehnung des

  • OLG Oldenburg, 16.07.2009 - 1 U 34/09

    Zur Vertretungsmacht eines Makler in der Zwangsversteigerung

  • FG Brandenburg, 18.09.2002 - 2 K 1972/01

    Befreiung eines bei einem Landesfinanzministerium Angestellten von der

  • VG München, 28.05.2019 - M 16 K 17.4056

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

  • VG Berlin, 26.08.2022 - 12 K 23.21

    Staatsprüfung für die Lehrämter während der COVID-19-Pandemie in Berlin:

  • VG Berlin, 28.06.2022 - 12 K 572.19

    Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen: Nichtbestehen und Nichtzulassung

  • LG Kempten, 08.03.2019 - 13 O 61/18

    Kein Anspruch eines Rentners auf Erteilung eines Hochseepatents

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2000 - L 16 P 137/98

    Pflegeversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 10 S 792/94

    Berufsrecht: Voraussetzungen für die Befugnis zur Leitung eines Kindergartens

  • VG Minden, 10.01.2023 - 3 L 896/22
  • VG München, 05.12.2012 - M 18 K 11.5772

    Inobhutnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge;

  • BFH, 16.07.1985 - VII R 28/85

    Zulässigkeit eines Antrags auf Streitwertfestsetzung durch das Gericht

  • VG Köln, 22.11.2021 - 1 K 2922/21
  • BFH, 30.07.1985 - VII R 48/85

    Rücknahme der Revision und Antrag auf Streitwertfestsetzung - Bestimmung des

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