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   BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95   

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BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 (https://dejure.org/2002,38)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2002 - 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 (https://dejure.org/2002,38)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 (https://dejure.org/2002,38)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Festbetragsfestsetzung für Arznei- und Hilfsmittel - Zulässigkeit der Vorlagen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Festbetragsfestsetzung für Arznei- und Hilfsmittel - Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebot zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsauffassung des Sozialgerichts als maßgeblicher Ausgangspunkt für eine verfassungsrechtliche Prüfung; Entgegenstehen von Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts bei einer konkreten Normenkontrolle; Erfordernis der ausreichenden Darlegung der auf die zur Prüfung ...

  • Judicialis

    RVO § 182 Abs. 2; ; SGB V § ... 4 Abs. 4; ; SGB V § 12 Abs. 1; ; SGB V § 12 Abs. 1 Satz 2; ; SGB V § 31; ; SGB V § 33; ; SGB V § 35; ; SGB V § 35 Abs. 1; ; SGB V § 35 Abs. 3; ; SGB V § 35 Abs. 5; ; SGB V § 35 Abs. 5 Satz 1; ; SGB V § 35 Abs. 5 Satz 2; ; SGB V § 35 a Abs. 6; ; SGB V § 35 Abs. 7 Satz 2; ; SGB V § 35 Abs. 7 Satz 3; ; SGB V § 36; ; SGB V § 73; ; SGB V §§ 91 ff.; ; SGB V § 92; ; SGB V § 127; ; SGB V § 212 Abs. 4; ; SGB V § 213; ; SGB V § 213 Abs. 2; ; SGB V § 213 Abs. 3; ; SGB V § 213 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 20; ; GG Art. 80; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 100; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V §§ 35 36
    Verfassungsmäßigkeit der Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigung der Krankenkassenverbände zur Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfahren zur Festbetragsfestsetzung ist verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfahren zur Festbetragsfestsetzung ist verfassungsgemäß

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Verfahren für Festbeträge: Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestätigt

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 17.12.2002)

    Höchstgrenzen für Arzneimittelerstattung gebilligt

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Festbeträge für Medikamente sind zulässig // Preiskompetenz der Krankenkassen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hörgeräte // über dem Festbetrag - wer trägt die Kosten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 265
  • BVerfGE 106, 275
  • NJW 2003, 1232
  • NVwZ 2003, 980 (Ls.)
  • NZS 2003, 144
  • DVBl 2003, 325
  • DB 2003, 2712
 
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Wird zitiert von ... (388)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 14. Juni 1995 (3 RK 20/94) - .

    aa) Die vom Gesetzgeber vorgenommene Einordnung der Festbetragsfestsetzung als Allgemeinverfügung wird auch von der in den Vorlagebeschlüssen angeführten Literatur für zulässig gehalten (vgl. BSG, NZS 1995, S. 502 ) und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Dem könne nicht entgegengehalten werden, dass ein Medikament bei vollständigem Ausschluss der Verordnungsfähigkeit auch nach der Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts (BSGE 67, 251) nicht die Berufsfreiheit der Hersteller berühre.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Die Festbetragsfestsetzung berührt auch die Handlungsfreiheit der Versicherten aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 97, 271 ), weil ihre Freiheit zur Auswahl unter Arznei- und Hilfsmitteln, die ihnen als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden, eingeengt wird.
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Insbesondere gewährleistet das Grundrecht keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb oder auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Das Bundessozialgericht hat auch ausreichend dargelegt, dass es auf die zur Prüfung gestellten Normen für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt (vgl. BVerfGE 79, 240 ).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56

    Bremisches Urlaubsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts ist insoweit maßgeblicher Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 11, 89 ).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts ist insoweit maßgeblicher Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 11, 89 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Dabei umfasst das Grundrecht auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzusetzen oder mit den Interessenten auszuhandeln (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 101, 331 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Das Bundessozialgericht hat seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des Verfahrens zur Festbetragsfestsetzung für Arznei- und Hilfsmittel hinlänglich begründet (vgl. BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ).
  • BGH, 03.07.2001 - KZR 31/99

    Festbetragsregelung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
    Die Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts, die inzwischen unter anderem zu einer Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 EGV geführt haben (vgl. BGH, VersR 2001, S. 1361), stehen im vorliegenden Fall einer konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG nicht entgegen.
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 23/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Sie umfasst das Recht der am Markt Tätigen, die Bedingungen ihrer Marktteilhabe selbst festzusetzen (vgl. BVerfGE 106, 275, 299).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Diese sind ihrem Wesen nach auf sie als juristische Personen des Privatrechts anwendbar (Art. 19 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 66, 116 ; 129, 78 ; 134, 242 für Art. 14 GG, BVerfGE 106, 275 ; 115, 205 ; 126, 112 für Art. 12 GG und BVerfGE 95, 267 ; 99, 367 für Art. 3 GG).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auch Regelungen, die das öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsverhältnis, vor allem in Bezug auf die Beiträge der Versicherten und die Leistungen des Versicherungsträgers, näher ausgestalten, sind am Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 97, 271 ; 106, 275 ).

    In Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung ist verfassungsgerichtlich entschieden, dass eine gesetzliche Regelung das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit des Versicherten berührt, wenn die Freiheit zur Auswahl unter Arznei- und Hilfsmitteln, die ihm als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden, eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 106, 275 ).

    Gleiches gilt für die Entscheidung des Gesetzgebers, die nähere Konkretisierung der durch unbestimmte Gesetzesbegriffe festgelegten Leistungsverpflichtung im Einzelfall im Rahmen der kassenärztlichen Vorgaben, insbesondere der kassenärztlichen Verträge (§§ 82 ff., 87, 125, 127, 131 SGB V), vor allem den Ärzten vorzubehalten (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V; BSGE 73, 271), die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (§ 95 SGB V; vgl. auch BVerfGE 106, 275 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG - 1 BvL 29/95   

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BVerfG - 1 BvL 29/95 (https://dejure.org/9999,121638)
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2014 - L 1 KR 40/13

    Festbetrag - aufschiebende Wirkung - Anfechtungsklage

    Aus der Rechtsprechung des BVerfG (Hinweis auf Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95) ergebe sich, dass pharmazeutische Unternehmen nur reflexhaft von Festbetragsfestsetzungen betroffen seien.

    Bei der Festsetzung von Festbeträgen handelt es sich um Verwaltungsakte in der Erscheinungsform der in § 31 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelten Allgemeinverfügung (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 31; BSG Urt. v. 22. November 2012 - B 3 KR 19/11 R - juris Rn 21).

    Zwar konkretisiert die Festsetzung von Festbeträgen nur den ohnehin im SGB V angelegten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und damit auch den Wettbewerb der pharmazeutischen Unternehmer untereinander (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 110).

    Die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit geht auch nicht soweit, den Unternehmern das Recht einzuräumen, vom Wettbewerb verschont zu bleiben (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 123).

    Gleichsam geschützt ist aber auch das Recht der Abnehmer, selbst darüber zu entscheiden, ob sie zu diesen Preisen kaufen wollen oder nicht (BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 105).

    Soweit das BVerfG ausgeführt hat, dass die im Gesetz verankerte Ermächtigung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festsetzung von Festbeträgen die pharmazeutischen Unternehmer nicht in ihrer Berufsfreiheit verletze (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 101), meinte es die Ermächtigung an sich.

    Festbeträge sollen keine unrealistischen Einsparvorgaben aufstellen sondern sich an den realen Bedingungen der bestehenden Märkte orientieren (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 140).

    Die Festsetzung von Festbeträgen darf deswegen nicht dazu führen, dass die von dem Festbetrag betroffene Leistung nicht zu diesem Preis erhältlich ist (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 138 -141).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2017 - L 1 KR 80/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Neufestsetzung eines Festbetrages

    Bei der Festsetzung von Festbeträgen handelt es sich nämlich um Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung nach § 31 S. 2 SGB X (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 31; BSG Urt. v. 22. November 2012 - B 3 KR 19/11 R - Rdnr. 21).

    Zwar konkretisiert die Festsetzung von Festbeträgen nur den ohnehin im SGB V angelegten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und damit auch den Wettbewerb der pharmazeutischen Unternehmer untereinander (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rdnr. 110).

    Die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit geht auch nicht soweit, den Unternehmern das Recht einzuräumen, von Wettbewerb verschont zu bleiben (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 123).

    Gleichsam geschützt ist aber auch das Recht der Abnehmer, selbst darüber zu entscheiden, ob sie zu diesen Preisen kaufen wollen oder nicht (BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 105).

    Soweit das BVerfG ausgeführt hat, dass die im Gesetz verankerte Ermächtigung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festsetzung von Festbeträgen die pharmazeutischen Unternehmer nicht in ihrer Berufsfreiheit verletze (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 101), meinte es die Ermächtigung an sich.

    Festbeträge sollen keine unrealistischen Einsparvorgaben aufstellen sondern sich an den realen Bedingungen der bestehenden Märkte orientieren (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 140).

    Die Festsetzung von Festbeträgen darf deswegen nicht dazu führen, dass die von dem Festbetrag betroffene Leistung nicht zu diesem Preis erhältlich ist (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 138 -141).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 - L 1 KR 476/12

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Anpassung eines Festbetrags durch den

    Bei der Festsetzung von Festbeträgen handelt es sich nämlich um Verwaltungsakte in der Erscheinungsform der in § 31 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelten Allgemeinverfügung (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 31; BSG Urt. v. 22. November 2012 - B 3 KR 19/11 R - juris Rn 21).

    Zwar konkretisiert die Festsetzung von Festbeträgen nur den ohnehin im SGB V angelegten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und damit auch den Wettbewerb der pharmazeutischen Unternehmer untereinander (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 110).

    Die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit geht auch nicht soweit, den Unternehmern das Recht einzuräumen, von Wettbewerb verschont zu bleiben (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 123).

    Gleichsam geschützt ist aber auch das Recht der Abnehmer, selbst darüber zu entscheiden, ob sie zu diesen Preisen kaufen wollen oder nicht (BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 105).

    Soweit das BVerfG ausgeführt hat, dass die im Gesetz verankerte Ermächtigung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festsetzung von Festbeträgen die pharmazeutischen Unternehmer nicht in ihrer Berufsfreiheit verletze (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 101), meinte es die Ermächtigung an sich.

    Festbeträge sollen keine unrealistischen Einsparvorgaben aufstellen sondern sich an den realen Bedingungen der bestehenden Märkte orientieren (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 140).

    Die Festsetzung von Festbeträgen darf deswegen nicht dazu führen, dass die von dem Festbetrag betroffene Leistung nicht zu diesem Preis erhältlich ist (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 138 -141).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 1 KR 67/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Arzneimittelhersteller -

    Bei der Festsetzung von Festbeträgen handelt es sich nämlich um Verwaltungsakte in der Entscheidungsform der in § 31 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelten allgemeinen Verfügung (Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris RdNr. 3 und Urteil des BSG vom 22. November 2012 - B 3 KR 19/11 R - juris RdNr. 21).

    Zwar konkretisiert die Festsetzung von Festbeträgen nur den ohnehin im SGB V angelegten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und damit auch den Wettbewerb der pharmazeutischen Unternehmer untereinander (Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris, RdNr. 110).

    Die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit geht auch nicht soweit, den Unternehmern das Recht einzuräumen, von Wettbewerb verschont zu bleiben ( Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris, RdNr. 123).

    Gleichsam geschützt, ist aber auch das Recht der Abnehmer, selbst darüber zu entscheiden, ob sie zu diesen Preisen kaufen wollen oder nicht ( Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris, Rn 105).

    Soweit das BVerfG ausgeführt hat, dass die im Gesetz verankerte Ermächtigung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festsetzung von Festbeträgen die pharmazeutischen Unternehmer nicht in ihrer Berufsfreiheit verletze (Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris, Rn 101), meinte es die Ermächtigung an sich.

    Festbeträge sollen keine unrealistischen Einsparvorgaben aufstellen, sondern sich an den realen Bedingungen der bestehenden Märkte orientieren (Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris RdNr. 140).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - L 1 KR 375/16

    Gerichtliche Überprüfung der Anpassung eines Festbetrags für Arzneimittel

    Die Festsetzung eines Festbetrags ist Verwaltungsakt in der Erscheinungsform der in § 31 Satz 2 SGB X geregelten Allgemeinverfügung (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 31; BSG Urt. v. 22. November 2012 - B 3 KR 19/11 R - juris Rn 21, v. 17. September 2013 - B 1 KR 54/12 R - juris Rn 12).

    Zwar konkretisiert die Festsetzung von Festbeträgen nur den ohnehin im SGB V angelegten Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und damit auch den Wettbewerb der pharmazeutischen Unternehmer untereinander (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 110).

    Die in Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit geht auch nicht soweit, den Unternehmern das Recht einzuräumen, vom Wettbewerb verschont zu bleiben (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn 123).

    Gleichsam geschützt ist aber auch das Recht der Abnehmer, selbst darüber zu entscheiden, ob sie zu diesen Preisen kaufen wollen oder nicht (BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn. 105).

    Soweit das BVerfG ausgeführt hat, dass die im Gesetz verankerte Ermächtigung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festsetzung von Festbeträgen die pharmazeutischen Unternehmer nicht in ihrer Berufsfreiheit verletze (BVerfG Urt. v. 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris Rn. 101), meinte es die Ermächtigung an sich.

  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04

    Krankenversicherung - Unwirksamkeit der Festbeträge für Hörhilfen - inzidente

    Klaus S., im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 19. März 2002 im Verfahren 1 BvL 29/95 (Abdruck in HNO-Mitteilungen 2003, 44f) zu den Akten gereicht.

    Die Verbindlichkeit eines (wirksamen) Festbetrages auch im Ausnahmefall wird durch die Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 144-147, bestätigt.

    Bereits der erste Schritt der Begründung der vorgenannten Entscheidung, bei der Festsetzung der Festbeträge handele es sich um eine Allgemeinverfügung (unter Hinweis auf KassKomm-Hess, § 35 SGB V, Rdz. 15), erscheint trotz der dies bestätigenden Gesetzesmaterialien und der Ausführungen des BVerfG (Urteil vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 138f) jedenfalls im Verhältnis zu den Versicherten zweifelhaft.

  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Klaus Seifert, im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG am 19. März 2002 im Verfahren 1 BvL 29/95 (Abdruck in HNO-Mitteilungen 2003, 44f) zu den Akten gereicht.

    Die Verbindlichkeit eines (wirksamen) Festbetrages auch im Ausnahmefall wird durch die Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 144-147, bestätigt.

    Bereits der erste Schritt der Begründung der genannten Entscheidungen, bei der Festsetzung der Festbeträge handele es sich um Allgemeinverfügungen (unter Hinweis auf KassKomm-Hess, § 35 SGB V, Rdz. 15), erscheint trotz der dies bestätigenden Gesetzesmaterialien und der Ausführungen des BVerfG (Urteil vom 17.12.2002, 1 BvL 29/95, Rdz. 138f) jedenfalls im Verhältnis zu den Versicherten zweifelhaft.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AL 228/04
    die Beizuladene (vgl. hierzu Antrag Nr. 2) zu verurteilen, der Klägerin gem. § 36 SGB VI unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu z. B. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 17.12.2002, Az.: 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95 und 1 BvL 30/95, BVerfGE 106, 275-310) einen weiteren ergänzenden Festzuschuss im Sinne der Freistellung von jeglichen Zuzahlungen der Klägerin zu gewähren,.

    Der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des BVerfG vom 17.12.2002 (1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95 und 1 BvL 30/95 - BVerfGE 106, 275 = ">35%20SGB%20V%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2500 § 35 SGB V Nr. 2) kann ihrem Anliegen ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen.

  • VK Bund, 20.03.2009 - 3 VK-40/09

    Offenes Verfahren zum Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a

    Eine neutrale, nicht an Werbegesichtspunkten ausgerichtete und zukünftig durchgängig zertifizierte Praxissoftware wird es den Ärzten möglich machen, schnell und einfach Transparenz über die rabattierten Produkte zu erhalten, § 73 Abs. 8 S. 7 SGB V. Aufgrund des sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots, dem die Ärzte verpflichtet sind und das einen legitimen Rahmen für die ärztliche Therapiefreiheit setzt (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95; 1 BvL 30/95; Bundessozialgericht, Urteil vom 05.05.1988 und vom 20.03.1996), wird bereits die Verordnungshäufigkeit der rabattierten Präparate stark zunehmen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine in der Vergangenheit häufig verordnete Größe handelte oder eher um eine "Exotengröße".
  • SG Lüneburg, 18.05.2006 - S 9 KR 195/03
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat aufgrund der Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts (BVerfG) vom 12.02.2002 - 1 BvL 29/95 - SozR - 2500 § 36 Nr. 2) ent-schieden, dass der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht dann nicht begrenzt, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (Urteil vom 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R -, SozR 34-2500, § 33 Nr. 1).
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