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   BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01   

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https://dejure.org/2003,13404
BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01 (https://dejure.org/2003,13404)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2003 - 1 BvL 3/01 (https://dejure.org/2003,13404)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2003 - 1 BvL 3/01 (https://dejure.org/2003,13404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer höheren Spielbankabgabe nach SpielbkG ND § 3 Abs 1 S 2 - fehlende Darlegung der fortbestehenden Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 100 Abs. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; NSpielbG 1973 § 3 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de

    Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer höheren zusätzlichen Spielbankabgabe nach § 3 Abs. 1 Satz 2 SpielbkG ND

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm eine andere Entscheidung treffen würde als bei ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (seit BVerfGE 7, 171 stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 94, 315 ; 97, 49 ).

    Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, es sei denn, es geht um ausschließlich verfassungsrechtliche Vorfragen oder die Rechtsauffassung des Vorlagegerichts ist offensichtlich unhaltbar (stRspr, vgl. BVerfGE 69, 150 ; 81, 40 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm eine andere Entscheidung treffen würde als bei ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (seit BVerfGE 7, 171 stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 94, 315 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01
    Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, es sei denn, es geht um ausschließlich verfassungsrechtliche Vorfragen oder die Rechtsauffassung des Vorlagegerichts ist offensichtlich unhaltbar (stRspr, vgl. BVerfGE 69, 150 ; 81, 40 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01
    Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, es sei denn, es geht um ausschließlich verfassungsrechtliche Vorfragen oder die Rechtsauffassung des Vorlagegerichts ist offensichtlich unhaltbar (stRspr, vgl. BVerfGE 69, 150 ; 81, 40 ; 94, 315 ).
  • FG Niedersachsen, 14.03.2001 - 3 K 264/95

    Verfassungswidrigkeit der Erhebung höherer (zusätzlicher) Spielbankabgaben

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. März 2001 (3 K 264/95) -.
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 1 BvL 3/01
    Der Vorlagebeschluss muss gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm eine andere Entscheidung treffen würde als bei ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (seit BVerfGE 7, 171 stRspr, vgl. zuletzt BVerfGE 94, 315 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 08.09.2008 - 2 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer

    Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Ergänzungsgesetzes stellte das Bundesverfassungsgericht die Unzulässigkeit der Vorlage des Finanzgerichts fest (Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2003 - 1 BvL 3/01 -, vgl. auch BVerfGK 1, 124 ff.).
  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 3 K 264/95

    Vereinbarkeit des Niedersächsischen Gesetzes zur Ergänzung abgaberechtlicher

    Mit Beschluss vom 28. April 2003 (1 BvL 3/01) wies das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Senats vom 14. März 2001 als unzulässig zurück.

    Der Vorlage steht nach Ansicht des Senats auch nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. April 2003 (1 BvL 3/01) die Vorlage des Senats vom 14. März 2001 als unzulässig zurückgewiesen hat.

  • BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03

    Mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung

    4. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Unzulässigkeit der erwähnten Vorlage festgestellt hatte (vgl. BVerfGK 1, 124 ff.), setzte das Finanzgericht den Rechtsstreit erneut gemäß Art. 100 Abs. 1 GG aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die im Rubrum wiedergegebenen Fragen zur Entscheidung vor (vgl. im einzelnen EFG 2004, S. 445 ff.).
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