Rechtsprechung
| BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88 |
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Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits erfolgter Normenkontrolle
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 02.08.1988 - 22 Js 215540/87
- AG Wuppertal, 24.02.1992 - 34 Js 553/89
- AG Wuppertal, 24.02.1992 - 36 Js 2249/88
- BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 87, 341
- DVBl 1993, 252
- NVwZ 1993, 881 (Ls.)
Wird zitiert von ... (35)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
EGMR Sicherungsverwahrung
Das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfällt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn später rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage eintreten (vgl. BVerfGE 82, 198 ; 87, 341 ; 109, 64 ). - BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Schließlich genügt das Finanzgericht mit seinem erneuten Vorlagebeschluss nunmehr auch den erhöhten Anforderungen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm zu stellen sind (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ), über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wie es in Beschlüssen aus den Jahren 1969 und 1977 (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ) der Fall war, in denen es Entscheidungen über die Vereinbarkeit der Nichteinbeziehung von freien Berufen, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirten in die Gewerbesteuer mit dem Gleichheitssatz getroffen hat. - BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
Sie muß von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ).Stützt sich das vorlegende Gericht auf Veränderungen der einfach-rechtlichen Lage oder auf offenkundige und allgemein bekannte Tatsachen, so genügt es, wenn deren Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewürdigt wird (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ).
Soll sich hingegen die Veränderung der verfassungsrechtlichen Lage aus dem Eintritt neuer Umstände ergeben, die nicht als allgemein bekannt gelten können, so muß die Vorlage zumindest erkennen lassen, auf welche Weise das vorlegende Gericht die Feststellungen getroffen hat, auf die es seine verfassungsrechtlichen Bedenken gründet (BVerfGE 87, 341 ).
Es fehlt an jeglichen Ausführungen, die die Bedeutung der Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts würdigen (vgl. dazu BVerfGE 87, 341 ).
Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, weil es sich insoweit nicht um Umstände handelt, die als allgemein bekannt gelten können (vgl. BVerfGE 87, 341 ).
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Hat das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit einer vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz bereits in einer früheren Entscheidung bejaht, so ist eine erneute Vorlage nur zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahe legen (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 178 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ).Das vorlegende Gericht muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 87, 341 m.w.N.).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Eine erneute Vorlage kommt dann in Betracht, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen ein getreten sind, die eine Grundlage der früheren Entscheidungen berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 87, 341 [346] m.w.N.). - BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97
Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß
Eine erneute Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit dieser Frage und damit eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG wäre allenfalls dann veranlaßt, wenn rechtserhebliche tatsächliche oder rechtliche Veränderungen oder - möglicherweise - ein Wandel der allgemeinen Rechtsauffassung festzustellen wären (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 1972 - 1 BvL 21/69 und 18/71 - BVerfGE 33, 199 , vom 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242 und vom 16. November 1992 - 1 BvL 31/88 und 10, 11/92 - BVerfGE 87, 341 ). - BFH, 21.07.2004 - X R 72/01
Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK
Sie muss von der Entscheidung des BVerfG ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschluss vom 16. November 1992 1 BvL 31/88 u.a., BVerfGE 87, 341, 346). - BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvL 2/02
Weitere Richtervorlage zur Wehrpflicht unzulässig
In einem solchen Fall ist eine erneute Vorlage nur zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahe legen (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 178 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ).Das vorlegende Gericht muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 87, 341 m.w.N.).
- BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
Kostentragung bei Auslandskopfüberwachung - Zu den Anforderungen des Art. …
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
Allerdings muß in einem solchen Fall hinreichend substantiiert dargelegt werden, daß zwischenzeitlich tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 94, 315 ;… Benda / Klein, a.a.O., Rdnrn. 1230, 1246 ). - BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00
Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; …
- FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
Unzulässigkeit einer neuerlichen Richtervorlage mangels Auseinandersetzung mit …
- VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04
Geräuschimmissionen eines Volksfestes
- BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 24/03 R
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
GG Art. 4 Abs. 1; ZDG § 15a, § 53, § 56
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner …
- BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvL 7/95
Besteuerung der Versorgungsbezüge der pensionierten Beamten und Richter
- BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvL 7/04
Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage betreffend die …
- BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R
Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02
- BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvL 7/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97
Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK
- SG Berlin, 26.04.2004 - S 18 RA 7460/01
Stasi-Mitarbeiter - Rentenkürzung verfassungswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1996 - 25 E 723/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - 4 A 4670/00
- BVerwG, 19.11.1991 - 1 B 169.89
- BVerwG, 13.12.1991 - 1 B 127.90
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 B 129.90
- BVerwG, 17.03.1992 - 1 B 128.90
- VG Würzburg, 08.07.1998 - W 10 K 98.535
- VG Düsseldorf, 16.11.1999 - 3 K 1888/99
