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   BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97   

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https://dejure.org/2001,24
BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97 (https://dejure.org/2001,24)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.2001 - 1 BvL 32/97 (https://dejure.org/2001,24)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 2001 - 1 BvL 32/97 (https://dejure.org/2001,24)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Anrechnung bestimmter Kuren in begrenztem Umfang auf den Erholungsurlaub war für die Dauer der Geltung des BUrlG § 10 Abs 1 S 1 mit GG Art 9 Abs 3 vereinbar - Beeinträchtigung der Tarifautonomie zum Schutz von Gemeinwohlbelangen gerechtfertigt

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anrechnung von Kuren auf den Erholungsurlaub - Beeinträchtigung der Tarifautonomie zum Schutz von Gemeinwohlbelangen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit - Beschäftigungsförderung - Erholungsurlaub - Anrechnung von Kuren - Urlaub - Tarifvertrag

  • Judicialis

    BUrlG § 10; ; BUrlG § ... 3 Abs. 1; ; BUrlG § 10 Abs. 1 Satz 3; ; BUrlG § 11 Abs. 1; ; BUrlG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; BUrlG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; SGB V § 24; ; SGB V § 41; ; JArbSchG § 19; ; SchwbG § 47; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EFZG § 9; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 109 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 10 Abs. 1 Satz 1
    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung des Bundesurlaubsgesetzes, nach der bestimmte Kuren in begrenztem Umfang auf den Erholungsurlaub angerechnet werden konnten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bundesurlaubsgesetz vom 8. 1. 1963 (BGBl. I S. 2), neugefasst mit Wirku... ng vom 1. 10. 1996 durch das Arbeitsrechtliche Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) vom 25. 9. 1996 (BGBl. I S. 1476) § 10 Abs. 1 Satz 1
    Verfassungsmäßigkeit der (inzwischen weggefallenen) gesetzlich vorgesehenen Anrechnung von Kurtagen auf Erholungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Kurtagen auf Erholungsurlaub war verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Kurtagen auf Erholungsurlaub war verfassungsgemäß

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 293
  • ZIP 2001, 1066
  • ZIP 2001, 1565
  • MDR 2001, 877
  • NZA 2001, 777
  • DVBl 2001, 1128
  • DB 2001, 1367
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
    Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (vgl. BVerfGE 94, 268 m.w.N.).

    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ), wie etwa die Dauer von Arbeit und Urlaub.

    Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ).

    Das stellt erhöhte Anforderungen an das Gewicht der Gründe, die die Beeinträchtigung rechtfertigen sollen (vgl. BVerfGE 94, 268 ).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ), wie etwa die Dauer von Arbeit und Urlaub.

    Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann, obwohl sie ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, jedenfalls zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 100, 271 ).

    Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ).

    Insofern wird das gesetzliche Ziel auch von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG getragen (vgl. BVerfGE 100, 271 ).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
    Darüber hinaus ist die finanzielle Stabilität des Systems der sozialen Sicherung ein Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung (vgl. BVerfGE 70, 1 ; 77, 84 ; 82, 209 ).

    Auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftsordnung gebührt dem Gesetzgeber ein besonders weitgehender Einschätzungs- und Prognosevorrang (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 37, 1 ; 50, 290 ; 51, 193 ; 77, 84 ; 87, 363 ).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Diese erfordert nicht, dass das Regelungsziel in jedem Einzelfall tatsächlich erreicht wird, sondern verlangt lediglich, dass die Zweckerreichung gefördert wird (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Der Schutz der Koalitionsfreiheit ist dabei nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung nicht etwa von vornherein auf den Bereich des Unerlässlichen beschränkt (so noch BVerfGE 19, 303 ; 28, 295 ; 38, 281 ; 50, 290 ), sondern erstreckt sich über den Kernbereich des Art. 9 Abs. 3 GG hinaus auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 93, 352 ; 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    (α) Die gesetzliche Anordnung des Verbundverbots sowie der Abstandsgebote ist ein geeignetes Mittel zur Erreichung der von den Gesetzgebern verfolgten legitimen Gemeinwohlziele, da sie die Bekämpfung der Spielsucht jedenfalls fördern (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).
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