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   BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71, 1 BvL 17/71, 1 BvL 10/72, 1 BvR 355/71   

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BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71, 1 BvL 17/71, 1 BvL 10/72, 1 BvR 355/71 (https://dejure.org/1972,15)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1972 - 1 BvL 4/71, 1 BvL 17/71, 1 BvL 10/72, 1 BvR 355/71 (https://dejure.org/1972,15)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1972 - 1 BvL 4/71, 1 BvL 17/71, 1 BvL 10/72, 1 BvR 355/71 (https://dejure.org/1972,15)
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Schmerzensgeld I

Art. 3 Abs. 1 GG, der Ausschluß des Schmerzensgeldanspruchs (§ 847 BGB aF, nun § 253 BGB) durch RVO (Hinweis: nun §§ 104 ff SGB VII) bei Bestehens einer gesetzlichen Unfallversicherung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz

Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses nach §§ 636, 637 RVO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 636; RVO § 637; BGB § 847; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 118
  • NJW 1973, 502
  • VersR 1973, 269
 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Die Rechtsprechung hat die Grundsätze der Einschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrengeneigter Arbeit auch auf den Schaden übertragen, den unter gleichen Voraussetzungen der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeit einem Dritten zufügt (vgl. BAG 5, 1).

    Um dieses Ergebnis zu vermeiden, hat die Rechtsprechung (BAG 5, 1) dem Arbeitnehmer den Schadensersatzanspruch gegen den in demselben Betrieb oder Unternehmen tätigen Schädiger unter den Voraussetzungen der gefahrengeneigten Arbeit abgesprochen.

  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvL 11/62

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Solange sich ein Gericht nach dem Stand seines Verfahrens über die Entscheidungserheblichkeit der Norm noch kein Urteil hat bilden können, ist es zur Vorlage nach Art. 100 GG nicht befugt (vgl. BVerfGE 15, 211 [212 f.]).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Denn bei dieser Rechtsprechung geht es um die Besonderheit, daß bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Schadensfolgen in erster Linie auf immateriellem Gebiet liegen und der Schutz dieses Rechts ohne Anspruch auf Geldersatz weitgehend unwirksam wäre, weil auf das wirksamste und oft einzige Mittel verzichtet würde, das geeignet ist, die Respektierung des Persönlichkeitswerts des Einzelnen zu sichern (vgl. BGHZ 26, 349 [356]; 35, 363 [367 f.]).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Das Sozialstaatsprinzip darf aber nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (BVerfGE 26, 44 [62]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Bei einer solchen Sachlage sind die Grundsätze zu beachten, von denen das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 9, 338; 11, 283 ausgegangen ist.
  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Denn bei dieser Rechtsprechung geht es um die Besonderheit, daß bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Schadensfolgen in erster Linie auf immateriellem Gebiet liegen und der Schutz dieses Rechts ohne Anspruch auf Geldersatz weitgehend unwirksam wäre, weil auf das wirksamste und oft einzige Mittel verzichtet würde, das geeignet ist, die Respektierung des Persönlichkeitswerts des Einzelnen zu sichern (vgl. BGHZ 26, 349 [356]; 35, 363 [367 f.]).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Diese decken sich weitgehend mit denjenigen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Juni 1971 (BVerfGE 31, 212 [218 ff.]) dafür angeführt hat, daß der durch § 91a des Soldatenversorgungsgesetzes bestimmte Ausschluß weitergehender Ansprüche gegen den Bund mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    Zurückhaltung ist aber gegenüber der Auffassung geboten, aus der Ordnung anderer Lebensbereiche, die eine solche Bestimmung nicht kennen, folge bereits das verfassungsrechtliche Gebot ihrer allgemeinen Beseitigung (Art. 3 Abs. 1 GG ; vgl. im einzelnen BVerfGE 11, 283 [293]).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.1972 - 9 Sa 19/71
    Auszug aus BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
    I.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Anerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Rechtsprechung der Zivilgerichte nie beanstandet (s. besonders BVerfGE 30, 173 [194 ff.]; 34, 118 [135 f.] sowie Beschluß vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 - Abschn. B II 2).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Das Sozialstaatsprinzip bestimmt nur das Ziel einer gerechten Sozialordnung, gibt aber einen verbindlichen Weg dorthin oder auch nur eine Ermächtigung, dahin führende Wege zu beschreiten, nicht vor (BVerfGE 22, 180 ; 40, 121 ; vgl. auch BVerfGE 26, 44 ; 34, 118 ; 36, 73 ; 59, 287 ).
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    Diese Kosten werden durch die Unfallversicherung nach dem Haftungsersetzungsprinzip abgedeckt (BAG 22. April 2004 - 8 AZR 159/03 - zu II 2 der Gründe mwN, BAGE 110, 195; vgl. auch 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - zu B II 1 c bb (1) der Gründe mwN) , unabhängig davon, ob die Leistungen den Personenschaden in jeder Hinsicht kompensieren (vgl. auch BGH 8. März 2012 - III ZR 191/11 - Rn. 12; zum Ausschluss des Schmerzensgelds vgl. BVerfG 7. November 1972 - 1 BvL 4/71, 1 BvL 17/71, 1 BvL 10/72, 1 BvR 355/71 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 34, 118; vgl. auch von Koppenfels-Spies in KKW 6. Aufl. SGB VII § 104 Rn. 2 f.; Staudinger/Oetker [2019] § 618 Rn. 358; Kranig in Hauck/Noftz SGB VII Stand August 2018 K § 104 Rn. 15) .

    b) Die Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 - Rn. 11, unter Bezugnahme auf: BVerfG 7. November 1972 - 1 BvL 4/71 ua. - BVerfGE 34, 118, 129 ff.; 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -; vgl. auch BAG 22. April 2004 - 8 AZR 159/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 110, 195) .

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