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   BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56   

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BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • opinioiuris.de

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen des gesetzgeberischen Eingreifen in das elterliche Erziehungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 320
  • NJW 1958, 1387 (Ls.)
  • NJW 1958, 865
  • MDR 1958, 481
  • DVBl 1958, 396
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Dies ergibt sich daraus, daß der Einzelne nach der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes nicht als isoliertes souveränes Einzelwesen, sondern als verantwortlich lebendes Glied der Gemeinschaft aufgefaßt wird (BVerfGE 4, 7 [15 f.]).
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Hieraus folgt, daß die Eltern ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Staates in ihr Erziehungsrecht haben, die nicht durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind (BVerfGE 4, 52 [57]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Da § 21 Abs. 2 Satz 1 GjS in dem zu prüfenden Umfang gegen Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, erübrigt sich eine Prüfung, ob er insoweit andere Vorschriften des Grundgesetzes verletzt (BVerfGE 6, 55 [82]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Die Vorlage, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (BVerfGE 2, 213 [217]), ist zulässig.
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Soweit das Vorbringen der Angeklagten des Ausgangsverfahrens etwa darauf abzielen sollte, kann ihm nicht entsprochen werden (BVerfGE 4, 387 [398]).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Dieses umfaßt unter anderem die Befugnis, die Lektüre der Kinder zu bestimmen (BVerfGE 7, 320 [323 f.]).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Das so umgrenzte Elternrecht ist ein Grundrecht im klassischen Sinne, das den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe gewährt, soweit diese nicht durch das "Wächteramt" gedeckt sind (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 7, 320 [323]).

    Sie entspricht damit dem Grundsatz, daß individuelle Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der Kinder den Vorrang vor generellen Regelungen haben und der Gesetzgeber sich regelmäßig darauf beschränken muß, die Voraussetzungen für einen Eingriff im Einzelfall zu normieren (vgl. BVerfGE 7, 320 [323 f.]).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Zum Inhalt des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG als Freiheitsgarantie für Ehe und Familie gehört es allerdings, diese prinzipiell in erster Linie wirken und den Staat nur insoweit eingreifen zu lassen, als sie nicht ausreichen (vgl. BVerfGE 7, 320 [323]).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Dabei ist davon auszugehen, daß das Kind einen Anspruch auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit hat (vgl. § 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.April 1977 [BGBl. I S.633]; BVerfGE 7, 320 [323]).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschützt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerfGE 4, 52 (57); 7, 320 (323); 24, 119 (138, 143 f.)).

    Da das Tätigwerden des Staates hierbei darauf gerichtet ist, den Ausgleich zwischen den beiden eigenständigen und durch das Elternrecht geschützten Rechtspositionen der Eltern vorzunehmen, ohne ihren Vorrang als Erziehungsträger anzutasten, ist er nicht an die strengen Voraussetzungen gebunden, die für einen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht vorliegen müssen (vgl. BVerfGE 7, 320 (323); 24, 119 (138, 142 ff.)).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Bereits in der Entscheidung BVerfGE 7, 320 sei entschieden, daß die in § 6 Abs. 2 aufgeführten Schriften Jugendliche nicht durchweg sittlich gefährdeten.

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Beschluß vom 10. März 1958 (BVerfGE 7, 320 (325)) ausgeführt, daß die in § 6 Abs. 2 aufgeführten Schriften Jugendliche nicht durchweg sittlich gefährden: "Zeitschriften, die durch Bild für Nacktkultur werben, können verschieden ausgestaltet sein und sind es in der Tat auch.

  • BGH, 15.04.1959 - IV ZB 286/58

    Weibliche Vornamen für Knaben

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  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Mit der Erziehung zum Haß gegen den anderen Elternteil oder auch nur zu seiner unberechtigten Ablehnung wird das dem Erziehungsberechtigten zustehende erzieherische Ermessen (vgl. BVerfGE 7, 320 [BVerfG 10.03.1958 - 1 BvL 42/56]) verlassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Denn anders als bei der schulischen Erziehung, hinsichtlich derer Art. 7 Abs. 1 GG dem Staat einen eigenständigen - wenn auch beschränkten - Erziehungsauftrag zuweist, besitzt der Staat im Bereich der vorschulischen Erziehung keinerlei Befugnisse außerhalb des Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), durch welches er nur bei einem Missbrauch des elterlichen Erziehungsrechts zum Eingriff befugt ist (BVerfG, Beschluss vom 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 - BVerfGE 7, 320 ).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

  • BVerfG, 07.03.2005 - 1 BvR 552/04

    Unzureichend begründete Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts verletzt

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93

    Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

  • KG, 28.05.1980 - 18 UF 1322/80
  • VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95

    Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz;

  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde

  • BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05

    Entzug der alleinigen elterlichen Sorge; Primäre Entscheidungszuständigkeit der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.03.1976 - V B 18/76
  • AG Kleve, 12.04.2006 - 19 F 77/06

    Rechtsantragsstelle, Sorgerechtsverfahren, Geschäftstelle,

  • AG Kleve, 28.04.2006 - 19 F 120/06

    Rechtsantragsstelle; Sorgerechtsverfahren; Geschäftsstelle; Zuständigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2003 - 10 A 11042/03

    Kindernachzug, familiäre Lebensgemeinschaft, Vormundschaft,

  • OVG Berlin, 07.12.1972 - V B 37.71
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1994 - 13 B 12522/93

    Ausländerrechtliche Verfügung ; Zustellung an gesetzlichen Vertreter;

  • BGH, 21.02.1968 - IV ZB 686/67

    Fürsorgeerziehung für verheiratete Frau

  • LG Koblenz, 09.06.1983 - 4 T 219/83

    Eintragungsfähigkeit des Namens "Pumuckl" als männlicher Vorname; Anforderungen

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