Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,42
BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59 (https://dejure.org/1960,42)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1960 - 1 BvL 5/59 (https://dejure.org/1960,42)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1960 - 1 BvL 5/59 (https://dejure.org/1960,42)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,42) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 283
  • NJW 1960, 1899
  • NJW 1961, 19 (Ls.)
  • MDR 1960, 818
  • DVBl 1960, 943
  • DVBl 1961, 344
  • DÖV 1960, 754
  • Rpfleger 1961, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59
    Bei dieser strukturellen Verschiedenheit des ganzen Lebensverhältnisses müßten besondere Umstände vorliegen, um eine Gleichbehandlung in dem einen Vergleichspunkt Vollstreckungsschutz zu gebieten (BVerfGE 9, 338 (349 f.)).

    Bei dieser Sachlage geht das Gericht von den in der Entscheidung vom l6. Juni 1959 (BVerfGE 9, 338 (349)) ausgesprochenen Grundsätzen aus.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59
    Das Ruhegehalt des Beamten ist ein Ausfluß der dem Staat obliegenden Pflicht zu angemessener Alimentation (BVerfGE 8, 1 (14 ff.)); die Rente ist das auf Grund eines gegenseitigen Vertrages bürgerlichen Rechts geschuldete Entgelt für einbezahlte Prämien.
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Der Gesetzgeber hat darauf zu achten, dass eine Bestimmung von ihrem eigenen System aus sinnvoll ist bzw. er seine das Gesetz rechtfertigende Motivation folgerichtig umsetzt (BVerfGE 11, 283, 293).

    Der Gesetzgeber hat darauf zu achten, dass eine Bestimmung von ihrem eigenen System auch sinnvoll ist (BVerfGE 11, 283, 293) bzw. er seine das Gesetz rechtfertigende Motivation folgerichtig umsetzt.

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Solange nicht feststeht, daß eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozial-geschichtlichen Zusammenhängen stehen (BVerfGE 11, 283 [293]; vgl. auch BVerfGE 9, 338 [349 f.]; 34, 118 [130 f.]; 38, 187 [203]).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Solange nicht feststeht, daß eine Bestimmung innerhalb des eigenen Sachbereichs nicht oder nicht mehr sachgerecht ist, kann sie nicht mit Hilfe des Gleichheitssatzes im Hinblick auf andere Bestimmungen eliminiert werden, die anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (BVerfGE 11, 283 (293); 40, 121 (139 f.)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht