Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79   

Präklusion im Zivilprozeß

§ 528 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Art. 3, 103 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1979 - 5 U 171/78
  • LG Kiel, 25.10.1979 - 14 S 58/79
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 55, 72
  • NJW 1981, 271



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Wird zitiert von ... (893)  

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02  

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 107, 27 ).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07  

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    aa) Wird durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten, verletzt sie den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99  

    Pensionsbesteuerung

    Weiterhin ist der allgemeine Gleichheitssatz auch dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 93, 386 ).
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