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   BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96   

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BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96 (https://dejure.org/1999,2357)
BVerfG, Entscheidung vom 27.08.1999 - 1 BvL 7/96 (https://dejure.org/1999,2357)
BVerfG, Entscheidung vom 27. August 1999 - 1 BvL 7/96 (https://dejure.org/1999,2357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11 Abs 1 Anl 1 Nr 1201 für erstinstanzliche Versäumnisurteile fehlenden Möglichkeit der Ermäßigung der Gerichtskosten auf eine Gebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3550
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Gebühren dürften nicht völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistungen festgesetzt werden (unter Hinweis auf BVerfGE 50, 217 [227]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß das Grundgesetz einen eigenständigen Gebührenbegriff, aus dem sich unmittelbar Kriterien für die Verfassungsmäßigkeit von Gebührenmaßstäben, Gebührensätzen oder Gebührenhöhen ableiten ließen, nicht enthält (vgl. BVerfGE 50, 217 [225 f.]; 97, 332 [344 f.]).

    Aus dieser Zweckbestimmung folgt, daß Gebühren für staatliche Leistungen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen; die Verknüpfung zwischen Kosten und Gebührenhöhe muß sachgerecht sein (BVerfGE 50, 217 [226]; 85, 337 [346]; 97, 332 [345]).

    Art. 3 Abs. 1 GG steht weder einer Unterdeckung noch einer Überdeckung der Kosten durch die Gebühren von vornherein entgegen (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]).

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (vgl. BVerfGE 50, 217 [226 f.]; 97, 332 [345]).

    Dadurch, daß das Gericht diesen Gesichtspunkt ausgeklammert und auf ein in dieser Weise eingeengtes gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip abgestellt hat, dessen Verfassungsrang das Bundesverfassungsgericht auch in dem Beschluß vom 6. Februar 1979, auf den sich das Landgericht in erster Linie bezieht, gerade nicht bestätigt hat (vgl. BVerfGE 50, 217 [233]), hat es einen Prüfungsmaßstab angewandt, der den Gestaltungsrahmen des Gesetzgebers wesentlich stärker einschränkt, als dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geboten ist.

    Bei der Frage, ob der mit einer Gebührenregelung verfolgte Zweck außer Verhältnis zu der dem Bürger auferlegten Gebühr steht, sind alle mit der Gebührenregelung verfolgten, verfassungsrechtlich zulässigen Zwecke als Abwägungsfaktoren in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 50, 217 [227]).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß das Grundgesetz einen eigenständigen Gebührenbegriff, aus dem sich unmittelbar Kriterien für die Verfassungsmäßigkeit von Gebührenmaßstäben, Gebührensätzen oder Gebührenhöhen ableiten ließen, nicht enthält (vgl. BVerfGE 50, 217 [225 f.]; 97, 332 [344 f.]).

    Aus dieser Zweckbestimmung folgt, daß Gebühren für staatliche Leistungen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen; die Verknüpfung zwischen Kosten und Gebührenhöhe muß sachgerecht sein (BVerfGE 50, 217 [226]; 85, 337 [346]; 97, 332 [345]).

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (vgl. BVerfGE 50, 217 [226 f.]; 97, 332 [345]).

    Diese zuletzt in dem Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1998 (BVerfGE 97, 332 ff.), der zum Zeitpunkt der Abfassung des Ergänzungsbeschlusses des Landgerichts Tübingen vom 6. August 1998 in der Fachpresse bereits veröffentlicht war (z. B. in NJW 1998, S. 2128 ff.), zusammengefaßten Gesichtspunkte hat das vorlegende Gericht nicht ausreichend berücksichtigt.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 [76]).

    Darüber hinaus verlangt der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung sichern soll, daß das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür maßgeblichen Gesichtspunkten bildet (vgl. BVerfGE 86, 71 [77]).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Insbesondere hat sich das Gericht nicht damit auseinandergesetzt, daß dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 [333 f.]) sowie die Befugnis, sich bei komplexeren Sachverhalten zunächst mit groben Typisierungen zu begnügen, um binnen angemessener Zeit Erfahrungen zu sammeln (vgl. BVerfGE 75, 108 [162]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Insbesondere hat sich das Gericht nicht damit auseinandergesetzt, daß dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zusteht (vgl. BVerfGE 50, 290 [333 f.]) sowie die Befugnis, sich bei komplexeren Sachverhalten zunächst mit groben Typisierungen zu begnügen, um binnen angemessener Zeit Erfahrungen zu sammeln (vgl. BVerfGE 75, 108 [162]).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Der Berichterstatter hat das vorlegende Gericht in einem Schreiben auf Zweifel an der Zulässigkeit der Vorlage im Hinblick auf den zugrunde gelegten Prüfungsmaßstab hingewiesen, der anhand der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebührenrecht (Hinweis auf BVerfGE 68, 237 [250]; 80, 103 [107]; 91, 207 [223]) sowie zur unterschiedlichen Kontrolldichte bei personenbezogenen und nicht personenbezogenen Differenzierungen (Hinweis auf BVerfGE 55, 72 [89]; 60, 329 [346]) nochmals überdacht werden solle.
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; stRspr).
  • LG Tübingen, 21.03.1996 - 7 O 417/95
    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Mit Beschluß vom 21. März 1996 (JurBüro 1997, S. 650 ff.) setzte das Landgericht Tübingen das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die Vorschrift der Nr. 1201 KV insoweit verfassungswidrig sei, als sie für erstinstanzliche Verfahren, die mit einem Versäumnisurteil endeten, eine dreifache Gebühr vorsehe.
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Hierbei muß es insbesondere die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 79, 240 [243 ff.]) und sich gegebenenfalls auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 92, 277 [312]; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Der Berichterstatter hat das vorlegende Gericht in einem Schreiben auf Zweifel an der Zulässigkeit der Vorlage im Hinblick auf den zugrunde gelegten Prüfungsmaßstab hingewiesen, der anhand der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebührenrecht (Hinweis auf BVerfGE 68, 237 [250]; 80, 103 [107]; 91, 207 [223]) sowie zur unterschiedlichen Kontrolldichte bei personenbezogenen und nicht personenbezogenen Differenzierungen (Hinweis auf BVerfGE 55, 72 [89]; 60, 329 [346]) nochmals überdacht werden solle.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • LG Tübingen, 06.08.1998 - 7 O 417/95
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03

    Gebühr für Erteilung eines Erbscheins

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (vgl. BVerfGE 50, 217 [225 ff]; BVerfGE 80, 103 [106 f]; BVerfGE 85, 337 [346 f]; BVerfGE 97, 332 [334 ff]; BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Nach den von ihm hierzu entwickelten Grundsätzen muß eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, diese Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf die Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]) und neben der Deckung der angefallenen Kosten auch andere Ziele verfolgen (vgl. BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Aus der Zweckbindung der Gebühr ergibt sich keine verfassungsrechtlich begründete Begrenzung der Gebührenhöhe durch die tatsächlichen Kosten einer staatlichen Leistung; das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang (vgl. BVerfG JurBüro 2000, 146).

  • OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06

    Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muss eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217/226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Aus der Zweckbindung der Gebühr ergibt sich keine verfassungsrechtlich begründete Begrenzung der Gebührenhöhe durch die tatsächlichen Kosten einer staatlichen Leistung; das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang (BVerfG JurBüro 2000, 146).

  • OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19

    Geschäftswert im Erbscheinserteilungsverfahren

    (i) Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber nämlich über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (vgl. BVerfG NJW 1999, 3550 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217, 225 ff.; 80, 103, 106 f.; 85, 337, 346 f.; 97, 332, 334 ff.; BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muss eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung mit dem Zweck bestehen, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217, 226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Aus der Zweckbindung der Gebühr ergibt sich keine verfassungsrechtlich begründete Begrenzung der Gebührenhöhe durch die tatsächlichen Kosten einer staatlichen Leistung; das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang (BVerfG JurBüro 2000, 146).

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muß eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217/226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Aus der Zweckbindung der Gebühr ergibt sich keine verfassungsrechtlich begründete Begrenzung der Gebührenhöhe durch die tatsächlichen Kosten einer staatlichen Leistung; das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang (BVerfG JurBüro 2000, 146).

  • KG, 29.11.2005 - 1 W 348/04

    Gerichtskostenermäßigung nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger

    Die Regelung in Nr. 1211 b KV ist auf den Fall der Beendigung des gesamten Verfahrens durch Versäumnisurteil auch nicht entsprechend anwendbar ist (Senat, JurBüro 1999, 152; in diesem Sinn auch BVerfG, JurBüro 2000, 146).

    Dies konnte der Gesetzgeber bei seiner pauschalisierenden Regelung berücksichtigen (BVerfG, JurBüro 2000, 146).

  • LG Bonn, 12.08.2002 - 4 T 435/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage der Vereinbarkeit von Wertgebühren mit dem Grundgesetz beschäftigt (BVerfGE 50, 217/225 ff.; 80, 103/106 f.; 85, 337/346 f.; 97, 332/334 ff.; JurBüro 2000, 146).

    Nach den hierzu entwickelten Grundsätzen muß eine Verknüpfung zwischen der Gebühr und den Kosten der öffentlichen Leistung bestehen mit dem Zweck, die Kosten ganz oder teilweise zu decken; die Gebühr darf diese Kosten jedoch übersteigen oder unterschreiten (BVerfGE 50, 217/226) und neben der Deckung der anfallenden Kosten auch andere Ziele verfolgen (BVerfG JurBüro 2000, 146).

    Das Kostendeckungsprinzip und ähnliche gebührenrechtliche Prinzipien sind keine Grundsätze mit verfassungsrechtlichem Rang (BVerfG JurBüro 2000, 146).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 11 S 2980/08

    Keine Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach Nr 5111 des Kostenverzeichnisses zu §

    Zugleich verfolgt die Gebührenermäßigung den sachlich begründeten Zweck, durch eine Beendigung des Verfahrens ohne Urteil den richterlichen Arbeitsaufwand gering zu halten (vgl. BVerfG , Beschl. v. 27.08.1999 - 1 BvL 7/96 - NJW 1999, 3550 ; BT-Drs. 12/6962 a.a.O.).

    Die Verknüpfung der Gebührenermäßigung mit einer Gesamtbeendigung des Verfahrens aufgrund eines (oder mehrerer) der in Nr. 5111 KV bezeichneten Beendigungstatbestände verlässt den weiten Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.05.2008 - 4 KSt 1000/08 u.a. - juris zur entsprechenden Nr. 5115 KV; BVerfG , Beschl. v. 27.08.1999 - 1 BvL 7/96 - u. v. 25.08.1999 - 1 BvL 9/98 - NJW 1999, 3550 und NJW 1999, 3549 zur vergleichbaren Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Beendigung einer zivilrechtlichen Streitigkeit ohne Urteil).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07

    Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der

    Das Verbot der Kostenüberdeckung ist dem Begriff der Gebühr nicht immanent und daher nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162; BVerfG, Beschl. v. 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, NJW 1979, 1345 und Beschl. v. 27.8.1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, 3550).
  • BVerfG, 02.12.2013 - 1 BvL 5/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Bußgeldvorschrift des § 24 Abs 1

    Hierbei muss es insbesondere die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, S. 3550; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 79, 240 ) und sich gegebenenfalls auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; stRspr).
  • KG, 13.06.2012 - 5 W 102/12

    Geschäftswert der Bestellung einer Sicherungshypothek - Verfassungsmäßigkeit

  • LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14

    Keine Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Klagerücknahme nach Teilurteil

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06

    Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen

  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche

  • OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12

    Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12

    Unrichtige Sachbehandlung bei Vermessungskosten

  • BVerwG, 20.05.2008 - 4 KSt 1000.08

    Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers im Hinblick auf die Verfolgung über

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 8 LA 112/11

    Ablehnung der Annahme eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17

    Gerichtsgebühren bei Stellung von Auskunftsersuchen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Teilvergleich und vorherigem Erlass eines

  • KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07

    Kostenberechnung: Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Klage gegen

  • OLG Köln, 20.07.2006 - 17 W 127/06

    Volle Gerichtsgebühr bei Versäumnisurteil im ersten Rechtszug

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17

    Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach

  • VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 28/17

    Heranziehung zu Kosten für Geobasisdaten zum Bereitstellungsaufwand

  • KG, 16.10.2003 - 1 AR 6/03

    Gerichtskosten: Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für den Beschluss über die

  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 3 W 29/03

    Voraussetzungen für die Entstehung einer Verhandlungsgebühr und einer

  • OLG Köln, 10.08.2023 - 17 W 118/23
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17

    Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen

  • VG Minden, 03.06.2004 - 9 K 3698/03

    Verfassungsmäßigkeit von Gebührenmaßstäben, Gebührensätzen oder Gebührenhöhen im

  • BPatG, 31.05.2002 - 10 W (pat) 36/01
  • BPatG, 11.03.2002 - 10 W (pat) 36/01
  • VG Dessau, 22.12.2004 - 1 A 444/02
  • KG, 18.07.2006 - 1 W 328/04

    Verfahrenskosten im Zivilprozess: Gebührenermäßigung durch Erlass eines

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