Rechtsprechung
| BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84; 1 BvL 16/84 |
Privatschulfinanzierung I
Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Schutzpflicht, Art. 3 Abs. 1 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Privatschulfinanzierung I
- Alpmann Schmidt
GG Art. 7 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 7 Abs. 4
Verfassungsrechtliche gebotener Umfang staatlicher Schutzpflichten für Privatschulen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 31.10.1983 - 4 VG 2434/79
- VG Hamburg, 31.10.1983 - 4 VG 2611/78
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84; 1 BvL 16/84
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 75, 40
- NJW 1987, 2359
- MDR 1987, 641
- DVBl 1987, 621
- DÖV 1987, 592
- NVwZ 1987, 881 (Ls.)
Wird zitiert von ... (154)
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …
Das Grundgesetz öffnet sich damit für die Vielfalt der Erziehungsziele und Bildungsinhalte und für das Bedürfnis seiner Bürger, in der ihnen gemäßen Form die eigene Persönlichkeit und die ihrer Kinder im Erziehungsbereich der Schule zu entfalten (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.04.1987 - 1 BvL 8/84 u.a. -, BVerfGE 75, 40 [62 f.]).Aus der Normstruktur des Art. 7 Abs. 4 GG folgt daher, sofern die Gewährleistung "nicht zu einem wertlosen Individualgrundrecht auf Gründung existenzunfähiger Ersatzschulen und zu einer nutzlosen institutionellen Garantie verkümmern" soll (BVerfGE 75, 40 [65]), eine staatliche Kompensationspflicht als Ausgleich der durch Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 GG selbst geschaffenen Bindungen.
Insofern kann sich aus Art. 7 Abs. 4 GG über dessen Abwehrcharakter hinaus ein Anspruch auf staatliche Förderung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88-, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfGE 75, 40 [62]).
Die damit begründete Förderpflicht findet einen weiteren Grund darin, dass der Staat den mit der Privatschulfreiheit gewährleisteten schulischen Pluralismus auch gegen sich selbst und die öffentlichen Schulen in der Weise garantiert, dass er auf eigenen Akten beruhende Beeinträchtigungen dieses Pluralismus durch staatliche Förderung in ihrer Wirkung neutralisiert (vgl. BVerfGE 75, 40 [66]).
Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die staatliche Förderung an den Kosten des öffentlichen Schulwesens orientiert (vgl. BVerfGE 75, 40 [68]; 90, 107 [116]), wie in Baden-Württemberg durch § 18 Abs. 2 PSchG hinsichtlich der laufenden Betriebskosten vorgesehen.
Denn damit vereitelt der Staat den durch Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG gewollten "schulischen Pluralismus auch gegen sich selbst" (vgl. BVerfGE 75, 40 [66]; Hess. VGH…, Beschluss vom 13.05.1999 - 7 UE 2961/95 -, NVwZ-RR 2000, 157 [Rn. 43]).
Eine widerspruchsfreie Veranlagung der Vergleichskosten setzt daher entweder eine Berücksichtigung der jedenfalls gerade zur Verwirklichung des pädagogischen Konzeptes erforderlichen Aufwendungen voraus - da die Profilbildung und "Pluralität" ja gerade Wesensmerkmal und Sinn der Privatschulautonomie ist (vgl. zur Zulässigkeit einer entsprechenden Differenzierung auch BVerfGE 75, 40 [71]) - oder aber eine realitätsnahe Maßstabsbildung der an öffentlichen Schulen tatsächlich anfallenden Kosten.
Das Grundgesetz will damit eine der deutschen Schultradition widersprechende Herausbildung von Eliteschulen für Besserverdienende - in der Art von "Standes- oder Plutokratenschulen" (BVerfGE 75, 40 [63]) nach angelsächsischem Vorbild - vermeiden.
Die Privatschule habe "allgemein zugänglich" zu sein, zwar nicht in dem Sinne, dass sie wie die öffentliche Schule jeden Schüler bei Erfüllung allgemeiner Voraussetzungen aufnehmen müsse, wohl aber in dem Sinne, dass sie grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Wirtschaftslage besucht werden könne (vgl. BVerfGE 75, 40 [64]).
Die Anfangsfinanzierung für die Gründung einer Privatschule darf dem freien Träger von Verfassungs wegen daher überbürdet werden (vgl. BVerfGE 90, 107 [120]; dazu auch bereits BVerfGE 75, 40 [68]).
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem für staatliche Förderverpflichtungen stets geltenden "Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann" (vgl. BVerfGE 75, 40 [68]).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts löst die dem Staat obliegende Schutz- und Förderpflicht erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 75, 40 [67]; BVerfGE 112, 74 [84]).
Die in der Entscheidung des Jahres 1987 (BVerfGE 75, 40) noch als Leitsatz festgehaltene Einschränkung, mit der die Förderpflicht ausdrücklich nur auf die Einrichtungsgarantie bezogen wurde, findet sich vielmehr an keiner Stelle mehr.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der Anfangsfinanzierung und der Investitionskosten von der Förderung grundsätzlich gebilligt, um neue Privatschulen nicht vom Wettbewerb mit anderen Schulen freizustellen (vgl. BVerfGE 75, 40 [68]).
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Waldorfschule/Bayern
a) Es kann hier unerörtert bleiben, ob und welche Rechte sich aus der Garantie der Privatschule als Institution (vgl. BVerfGE 6, 309 [355]; 75, 40 [61 f.]) für den einzelnen Träger des Grundrechts aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG ergeben.Insofern kann sich aus Art. 7 Abs. 4 GG über dessen Abwehrcharakter hinaus ein Anspruch auf staatliche Förderung ergeben (vgl. auch BVerfGE 75, 40 [62 f.]).
Die generelle Hilfsbedürftigkeit privater Ersatzschulen ist heute ein empirisch gesicherter Befund (vgl. BVerfGE 75, 40 [67]).
Es räumt ihm eine weitgehende Gestaltungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 75, 40 [66 f.]).
Eine bessere Ausstattung als vergleichbare öffentliche Schulen können die Ersatzschulen nicht beanspruchen (vgl. BVerfGE 75, 40 [68]).
Im übrigen steht die Förderpflicht, wie alle aus Freiheitsrechten abgeleiteten Leistungsansprüche, von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 33, 303 [333]; 75, 40 [68]).
Er braucht nicht die Ersatzschulen zu Lasten seiner Schulen zu bevorzugen (vgl. BVerfGE 75, 40 [68 f.]).
Einige wenige Freiplätze oder Schulgeldstipendien in Ausnahmefällen für besonders begabte oder besonders arme Kinder gewährleisten die allgemeine Zugänglichkeit in diesem Sinne nicht (vgl. BVerfGE 75, 40 [63 ff.]).
Der Gesetzgeber darf dem Umstand sinkender Schülerzahlen im öffentlichen Schulwesen als Folge des Geburtenrückganges Rechnung tragen und ist nicht etwa verpflichtet, ohne Rücksicht hierauf die privaten Ersatzschulen zu unterstützen (vgl. BVerfGE 75, 40 [69]).
- BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99
Privatschulfinanzierung II
Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (Fortführung von BVerfGE 75, 40; 90, 107).Ebenfalls geschützt ist das Recht, Prägung und Ausgestaltung des in der Privatschule erteilten Unterrichts - insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte - eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 40 ; 88, 40 ; 90, 107 ).
Mit der Gründungsfreiheit und dem Recht, private Schulen nach den Erziehungszielen und dem darauf ausgerichteten Unterrichtsprogramm des jeweiligen Schulträgers zu betreiben, garantiert Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG zugleich die Privatschule als Institution (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 75, 40 ; 90, 107 ).
Diese Gewährleistung sichert der Institution Privatschule verfassungskräftig ihren Bestand und eine ihrer Eigenart entsprechende Verwirklichung (vgl. BVerfGE 27, 195 ; 34, 165 ; 75, 40 ).
Wahrgenommen wird dieser Schutz durch die für die Schulgesetzgebung ausschließlich zuständigen Länder, die nach Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet sind, das private Ersatzschulwesen neben dem öffentlichen Schulwesen zu fördern und in seinem Bestand zu schützen (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Bei der Entscheidung, in welcher Weise dieser Schutz- und Förderpflicht nachzukommen ist, hat der Landesgesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 75, 40 ; 90, 107 ).
Die den Staat treffende Schutz- und Förderpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Auch hat er andere Gemeinschaftsbelange und die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (vgl. Art. 109 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen; er bleibt daher befugt, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel auch für andere wichtige Gemeinschaftsbelange einzusetzen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ; 90, 107 ).
Das gilt auch, wenn sich der Gesetzgeber entschließt, im Rahmen seiner Schutzpflicht das private Ersatzschulwesen durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen zu unterstützen (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98
Privatschulförderung
Weil aber private Schulträger bei dem bestehenden hohen Kostenniveau nicht (mehr) in der Lage sind, aus eigener Kraft diese Genehmigungsvoraussetzungen gleichzeitig und auf Dauer zu erfüllen, erwächst dem Staat hieraus die - zugleich sozialstaatliche (Art. 20 Abs. 1 GG) - Pflicht, die privaten Ersatzschulen zu fördern, damit das private Ersatzschulwesen nicht zum Erliegen kommt (BVerfG, Urt. vom 08.04.1986 - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 (62ff.); Beschluß vom 09.03.1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 (114ff.); BVerwG…, Urt. vom 17.03.1988 - 7 C 99.86 -, BVerwGE 79, 154 (155ff.)).Zur Annahme der Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Regelung bedarf es vielmehr der Feststellung, daß der Fortbestand des privaten Ersatzschulwesens als Institution gefährdet ist (BVerfGE 75, 40 (67); Beschluß vom 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 (141); BVerwG…, Urt. vom 30.11.1984 - 7 C 66.82 -, BVerwGE 70, 290 (292); BVerwGE 79, 154 (158)).
Daher können die Gerichte eine Verletzung der Förderpflicht erst dann annehmen, wenn der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet ist (BVerfGE 75, 40 (67); BVerwGE 79, 154 (156, 161f.)).
Auch dann ist noch in Rechnung zu stellen, daß der Gesetzgeber - vor allem in Zeiten knapper Haushaltsmittel - auch andere Gemeinschaftsbelange berücksichtigen und das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wahren muß (BVerfGE 75, 40 (68f.)).
Wie sehr er hierbei differenzieren muß und wie sehr er nivellieren darf, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 GG selbst (vgl. BVerfGE 75, 40 (71)).
Das Bundesverfassungsgericht hat dem entnommen, daß die Privatschule in dem Sinne allgemein zugänglich sein muß, daß sie grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Wirtschaftslage des Schülers und seiner Eltern besucht werden kann (BVerfGE 75, 40 (64, 65)).
In diesem Sinne haben das Bundesverwaltungsgericht (…BVerwG, Urt. v. 22.09.1967 - VII C 71.66 -, BVerwGE 27, 360 (365); Urt. v. 30.11.1984 - 7 C 66.82 -, BVerwGE 70, 290 (295); vgl. Urt. v. 17.03.1988 - 7 C 99.86 -, BVerwGE 79, 154 (159f.)) und ihm folgend das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß zu den angemessenen Eigenleistungen des Schulträgers vor allem die Anfangsfinanzierung und die Investitionskosten gehören (BVerfGE 75, 40 (68)).
Damit verletzt der Gesetzgeber seit 1996 seine verfassungsrechtliche Förderpflicht (BVerfGE 75, 40 (67) unter Bezugnahme auf BVerfGE 56, 54 (81)).
Wenn er in Wahrnehmung dieser seiner Verantwortung, die ihm die Rechtsprechung nicht abnehmen kann, zu der Entscheidung gelangt, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel für andere wichtige Gemeinschaftsbelange einzusetzen, so ist das hinzunehmen; ein Verfassungsverstoß liegt dann nicht vor (BVerfGE 33, 303 (333, 335); 75, 40 (68)).
Notwendige Kürzungsmaßnahmen müssen dann vielmehr den Gesamtetat für das öffentliche und das private Schulwesen betreffen (vgl. BVerfGE 75, 40 (68f.)).
- VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06
Art. 47 Abs. 3 BaySchFG ist nicht verfassungswidrig
Private Schulen dagegen werden in Wahrnehmung der in Art. 134 BV, Art. 7 Abs. 4 GG verbürgten Privatschulfreiheit errichtet und unterhalten (VerfGH vom 17.3.2004 = VerfGH 57, 30/34; BVerfG vom 23.11.2004 = BVerfGE 112, 74/83; zur geschichtlichen Entwicklung vgl. VerfGH vom 26.3.1959 = VerfGH 12, 21/27 ff.; BVerfG vom 8.4.1987 = BVerfGE 75, 40/56 ff.).Zu dieser grundrechtlich verbürgten Privatschulfreiheit gehört das Recht, Prägung und Ausgestaltung des an der Privatschule erteilten Unterrichts - im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethoden und die Lehrinhalte - eigenverantwortlich zu bestimmen (VerfGH 57, 30/34; BVerfG vom 14.11.1969 = BVerfGE 27, 195/200 f.; BVerfG vom 6.12.1972 = BVerfGE 34, 165/197; BVerfGE 75, 40/62; BVerfG vom 9.3.1994 = BVerfGE 90, 107/114; BVerfGE 112, 74/83).
Damit verbunden ist auch die prinzipielle Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler auszuwählen, sowie das Recht, auf privatrechtlicher Basis in wirtschaftlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit Schulgeld zu erheben (vgl. VerfGH 12, 21/30 f.; 57, 30/35; BVerfGE 75, 40/68; 90, 107/115 ff.; 112, 74/83), wie dies in Art. 47 Abs. 1 BaySchFG ausdrücklich verankert ist.
Insbesondere hat der Staat die privaten Ersatzschulen auch finanziell zu fördern und als Institution in ihrem Bestand zu schützen (VerfGH 36, 25/34 ff.; 37, 148/155 ff.; 57, 30/34; BVerfGE 75, 40/61 ff.; 90, 107/114 ff.; 112, 74/83).
Soll deshalb die Privatschulfreiheit nicht leerlaufen, schuldet der Staat einen finanziellen Ausgleich für die von der Verfassung errichteten Hürden (vgl. BVerfGE 75, 40/61 ff.).
Nicht unberücksichtigt bleiben kann hierbei, dass sich der Staat durch die Errichtung privater Ersatzschulen eigene Aufwendungen erspart, wobei allerdings nicht dieser Aspekt, sondern die verfassungsrechtlich verankerte Institutsgarantie die Pflicht zur finanziellen Förderung begründet (BVerfGE 75, 40/65 f.).
Der Staat ist deshalb nicht zur vollen Kostenübernahme verpflichtet, sondern lediglich dazu, einen Beitrag zu den Kosten zu leisten, falls andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (VerfGH 37, 148/158 f.; BVerfGE 75, 40/68; 112, 74/84).
Dem Gesetzgeber ist deshalb eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt, wobei die Förderpflicht ohnehin unter dem Vorbehalt dessen steht, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (VerfGH 37, 148/157; BVerfGE 75, 40/66 ff.; 90, 107/116; 112, 74/84).
Der Gesetzgeber könnte sogar ganz oder zumindest teilweise von einer direkten finanziellen Förderung absehen und diese durch ein System von Personal- und/oder Sachleistungen (etwa durch Abstellen von Lehrern - unter Rücksichtnahme auf die Eigenarten des jeweiligen Trägers - oder durch Überlassung von Schulgebäuden und anderen Einrichtungen) ersetzen (BVerfGE 75, 40/67).
b) Bei welcher Höhe des Schulgeldes ein Verstoß gegen das Verbot der Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern anzunehmen wäre, ist verfassungsgerichtlich bislang nicht geklärt (vgl. BVerfGE 75, 40/64).
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
Nicht geklärt ist damit aber die Grenze zum Schul- und Ausbildungsrecht, für das die Länder ausschließlich zuständig sind (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 53, 185 ; 59, 360 ; 75, 40 ). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Die in beiden Vorlagen nur hilfsweise zur Prüfung gestellten Vorschriften des KLG, soweit sie für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 eine Leistung für Kindererziehung nicht schon vom 1. Januar 1986 an vorsehen, sind wegen des inneren Zusammenhangs mit den in erster Linie vorgelegten Normen des HEZG in die verfassungsrechtliche Prüfung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [163]; 66, 214 [222]; 75, 40 [56]; 82, 60 [83 ff.]).Finanzielle Erwägungen sind gerade bei Leistungsgesetzen zulässig (vgl. BVerfGE 75, 40 [72] m.w.N.).
Der Gesetzgeber hätte sonst nur die Möglichkeit gehabt, die begrenzten öffentlichen Mittel nach dem "Gießkannenprinzip" zu verteilen [vgl. BVerfGE 75, 40 [72] m.w.N.].
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 47/03
Zumutbarkeit von Eigenleistungen privater Schulträger zu den laufenden Kosten des …
Die in Art. 7 Abs. 4 GG begründete sozialstaatliche Einstandspflicht, die den für die Schulgesetzgebung ausschließlich zuständigen Ländern aufgibt, das private Ersatzschulwesen neben dem öffentlichen Schulwesen zu fördern und in seinem Bestand zu erhalten (BVerfG, Urteil vom 08. April 1987 - 1 BvL 8 und 16/84 -, BVerfGE 75, 40), erschöpft sich nicht in einem Gesetzgebungsauftrag des Grundgesetzes an die Länder, von dem der einzelne Ersatzschulträger nur in der Form des Rechtsreflexes ohne eigene Berechtigung betroffen wäre.Ebenfalls geschützt ist das Recht, Prägung und Ausgestaltung des in der Privatschule erteilten Unterrichts - insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte - eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 40 ; 88, 40 ; 90, 107 ).
Mit der Gründungsfreiheit und dem Recht, private Schulen nach den Erziehungszielen und dem darauf ausgerichteten Unterrichtsprogramm des jeweiligen Schulträgers zu betreiben, garantiert Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG zugleich die Privatschule als Institution (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 75, 40 ; 90, 107 ).
Diese Gewährleistung sichert der Institution Privatschule verfassungskräftig ihren Bestand und eine ihrer Eigenart entsprechende Verwirklichung (vgl. BVerfGE 27, 195 ; 34, 165 ; 75, 40 ).
Wahrgenommen wird dieser Schutz durch die für die Schulgesetzgebung ausschließlich zuständigen Länder, die nach Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet sind, das private Ersatzschulwesen neben dem öffentlichen Schulwesen zu fördern und in seinem Bestand zu schützen (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Bei der Entscheidung, in welcher Weise dieser Schutz- und Förderpflicht nachzukommen ist, hat der Landesgesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 75, 40 ; 90, 107 ).
Die den Staat treffende Schutz- und Förderpflicht löst erst dann eine Handlungspflicht aus, wenn andernfalls der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Auch hat er andere Gemeinschaftsbelange und die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (vgl. Art. 109 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen; er bleibt daher befugt, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel auch für andere wichtige Gemeinschaftsbelange einzusetzen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ; 90, 107 )." .
- BFH, 11.06.1997 - X R 74/95
Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen
Ergänzungsschulen sind inländische Schulen, die keine Ersatzschulen sind (vgl. BVerfG in BVerfGE 27, 195, 201, und Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 62); sie bedürfen - im Gegensatz zu Ersatzschulen - keiner Genehmigung und müssen lediglich die Aufnahme des Betriebs anzeigen (…vgl. z. B. Heckel/ Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl. 1986, 155).Diese Anforderungen können sie nicht gleichzeitig und auf Dauer erfüllen, denn die Möglichkeit der Selbstfinanzierung durch Schulgelder ist den Ersatzschulen wegen des Verbots der "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern" praktisch genommen (ausführlich BVerfG in BVerfGE 75, 40, und 90, 107, m. w. N.).
Zum Ausgleich der durch Art. 7 Abs. 4 GG gestellten und durch die Gleichwertigkeitsbedingung sich ständig verschärfenden Anforderungen (vgl. z. B. BVerfG in BVerfGE 75, 40; Beschluß vom 9. März 1994 1 BvR 1369/90, BVerfGE 90, 128) besteht nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine staatliche Förderungspflicht für Ersatzschulen.
Der Gesetzgeber hat jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum, in welcher Weise er seiner Schutz- und Förderpflicht nachkommt (z. B. BVerfGE 75, 40 unter III.; BVerfGE 90, 107).
Tatsächlich gewähren die Bundesländer den Ersatzschulen in der Regel Zuschüsse, die deren Finanzbedarf zu weit über die Hälfte decken (vgl. bereits BVerfG in BVerfGE 75, 40 unter C. II. 2. b).
Zwar besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht zur finanziellen Unterstützung nur für Ersatzschulen (vgl. BVerG in BVerfGE 75, 40, und BVerfGE 90, 107).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Der Funktion der Normenkontrolle entsprechend ist deshalb eine umfassende Prüfung des fraglichen Normenkomplexes vorzunehmen (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 75, 40 m.w.N.). - BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
- VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08
Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
- BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
(Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90
Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- OVG Sachsen, 29.04.2010 - 2 A 42/09
GG Art 7 Abs. 4; SächsVerf Art 102 Abs. 3, Art 102 Abs. 4; SächsFrTrSchulG …
- OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
Privatschulfinanzierung, Grundschulen, Mittelschulen, Zuschusssatz, Integration
- BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
BSHG § 11 Abs. 1 S. 1; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1 Art. 7 Abs. 4 S. 1
- BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92
Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet
- BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87
Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule
- BVerfG, 04.03.1997 - 1 BvL 26/96
Unzulässige gerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 3045/06
- BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
- BFH, 11.06.1997 - X R 144/95
Schulgeld absetzbar
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06
Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 2914/06
- BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf …
- BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
- VG Stade, 14.03.2002 - 4 A 489/01
Kosten für den Besuch einer Waldorfschule; Jugendhilfe; Besuch einer …
- BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
Schulrecht
- BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03
Schulgeld in Brüssel mindert Einkommensteuer // Europa-Schulen werden deutschen …
- BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
- BFH, 23.07.1997 - X R 162/95
- BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen im Ausland
- BVerwG, 18.12.2000 - 6 B 15.00
- BVerfG, 16.04.2004 - 2 BvR 88/03
Verfassungsmäßigkeit der Regelung der differenzierten Abzugsfähigkeit von …
- BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (vom 25. April 1994 - BGBl I S. 922) §§ 1, 2, …
- BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Steuerliche Abziehbarkeit von Schulgeld als Sonderausgabe
- BFH, 21.10.2008 - X R 15/08
Abzug von Schulgeld für den Besuch eines schottischen Internats als Sonderausgabe …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - 3 B 24.09
Jungengymnasium in Potsdam grundsätzlich genehmigungsfähig
- BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95
Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis …
- VGH Hessen, 31.05.1999 - 7 UE 2961/95
Ersatzschulfinanzierung - Schulen besonderer pädagogischer Prägung
- BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
BRRG § 125b; GG Art. 3 Abs. 1 -3 Art. 6 Abs. 1, 4 Art. 20 Abs. 1; HBG …
- OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
Zur Schülerbeförderungspflicht eines behinderten Kindes zu einer Waldorfschule; …
- BVerwG, 18.12.2000 - 6 B 16.00
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
Ersatzschulfinanzierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 12 A 2866/07
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09
Zur Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei Verlängerung der bisher …
- VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86
- BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95
Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für …
- BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99
Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg
- BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 29/04 R
Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für intrazytoplasmatische …
- VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 1638/08
Erweiterung der Ersatzschulgenehmigung einer Freien Waldorfschule um das Recht …
- BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 und 5
- VG Sigmaringen, 12.08.2003 - 4 K 1314/02
Widerspruch gegen vorläufigen Verwaltungsakt erstreckt sich auf endgültigen
- OVG Sachsen, 29.09.1999 - 2 S 775/98
SächsFrTrSchulG § 14
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 427/00
Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
Keine Zuschuss für die Stelle eines zweiten Konrektors an einer privaten …
- BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08
Schulrecht: Leistungsüberprüfung an privater Grundschule
- BFH, 17.05.1994 - X B 280/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2003 - 2 A 10258/03
Schulrecht, Privatschulrecht, Privatschule, Ersatzschule, Finanzhilfe, …
- BVerwG, 26.07.2005 - 6 B 24.05
- BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Zuerkennung der Nebenklagebefugnis - Ehe …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
- BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00
Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt
- BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10
Anspruch einer Freien Waldorfschule auf staatliche Förderung
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 24.97
- BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 486/94
TV-Auslegung: § 63 BAT Anspruch auf Übergangsgeld; Berücksichtigung von …
- BVerwG, 23.05.1996 - 5 B 185.95
- FG Münster, 14.03.2000 - 6 K 3959/99
Abzugsfähigkeit von Schulgeld für eine Ergänzungsschule
- BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche …
- BFH, 18.07.2005 - XI B 50/04
Schulgeld für britische Privatschule
- FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06
Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 2 LC 616/10
Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschule
- BVerwG, 12.09.1989 - 7 B 131.89
- BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90
Schulaufsichtliche Genehmigung für
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 6/98
- FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 2 K 228/03
Abzugsfähigkeit des für den Besuch einer ausländischen Schule entrichteten …
- OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 255/08
Schulrecht; Anzeigepflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage …
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 475/00
Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt
- OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Privatschulfinanzierung; Fachschule; Teilzeit; Vollzeit; Sachkosten; …
- VG Hamburg, 24.02.2011 - 15 E 36/11
Gebühr für die Teilnahme an der externen Abiturprüfung
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 476/00
Eingruppierung - Realschullehrerin im Land Sachsen-Anhalt
- LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05
Arbeitslosengeld II - Besuch einer Privatschule - Sozialbeitrag zum Schulgeld - …
- BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11
Art. 7 Abs. 4 GG als Maßstab für die Frage der Gewährung einer finanziellen …
- VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718
Physiologie-Praktikum ohne Tötung von Versuchstieren
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 12/92
- BVerwG, 14.08.1997 - 6 B 34.97
Verfassungsrecht - Verbot der Benachteiligung Behinderter; Schulrecht - Aufnahme …
- VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 104/97
Abschaffung der unentgeltlichen Beförderung von Behinderten mit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04
Schulrecht, Schülerbeförderung, Beförderungssorge, Beförderungskosten, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05
Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle
- FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05
Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats
- VG Karlsruhe, 15.07.2008 - 11 K 922/08
Erfüllung der Schulpflicht nur an anerkannter Ersatzschule
- OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 256/08
Schulrecht; Genehmigungspflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage …
- VGH Bayern, 17.02.2011 - 7 BV 10.3030
Zuschüsse für Baumaßnahmen privater Volksschulträger nach Haushaltslage
- VerfGH Sachsen, 25.10.1996 - 18-III-95
- OVG Thüringen, 16.08.2001 - 1 KO 945/00
Schülerbeförderung, Kosten; Erstattung; Schulen in freier Trägerschaft; …
- FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 9791/97
Vermietung zwischen nahen Angehörigen und Studiengebühren
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 913/02
Normenkontrolle: Abiturprüfungsregelung für Schulfremde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch vom türkischen Vater bewirkte …
- OVG Sachsen, 10.03.2006 - 2 B 774/04
Privatschulfinanzierung, Integration, Zuschusssatz, Grundschüler
- LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - …
- OVG Hamburg, 29.03.2012 - 4 Bf 271/10
Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei Zahlung des Familieneigenanteils …
- VG Aachen, 26.10.2012 - 9 K 2372/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 2758/06
- OVG Sachsen, 16.01.2007 - 2 B 21/06
Privatschulfinanzierung, Sachkosten, Förderschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2011 - 12 A 266/10
§ 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung …
- BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 38/86
- BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98
- FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 69/98
Aufwendungen für einen Schulbesuch im Ausland
- VG Karlsruhe, 12.11.2008 - 11 K 2899/08
Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer ungenehmigten Schule in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1996 - 2 A 1309/96
- VGH Bayern, 20.08.2009 - 7 B 07.453
Kostenerstattung für Pflegepersonal an einer kirchlichen Förderschule; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 3 B 18.09
Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen; vergleichbare Personalkosten; Berechnung; …
- BVerwG, 27.01.1988 - 7 B 1.88
- VG Oldenburg, 26.06.2007 - 13 A 3349/06
Erstattung; Fahrgeldausfälle; Schwerbehinderte; Nahverkehr; Selbstbehalt
- VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2007 - 7 K 39/04
Steuerfreiheit von Landeszuschüssen an eine Privatschule
- FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
Schulgeldzahlung an eine englische Schule im Jahr 2003 als Sonderausgabe oder als …
- FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04
Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als …
- VG Potsdam, 19.06.2009 - 12 K 1013/07
Versagung der Genehmigung eines privaten Jungen-Gymnasiums wegen Grundsatzes der …
- VG Stuttgart, 02.02.2010 - 13 K 3238/09
Voraussetzungen der Genehmigung einer Ersatzschule
- FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen …
- VGH Bayern, 25.10.2010 - 7 ZB 10.880
Finanzielle Förderung privater Ersatzschulen durch den Staat; sonderpädagogisches …
- OVG Sachsen, 24.06.2012 - 2 C 16/10
- LSG Hessen, 21.04.1999 - L 3 U 1764/98
Unfallversicherung - übergangsrecht - Versicherungsfall im Oktober 1990 - …
- OVG Hamburg, 21.02.2003 - 1 Bf 185/00
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 107/03
Schulrecht, Sonderschule, Sonderschularten, Förderung, Bezuschussung, Private …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1010/10
Schulgeld für Schulbesuch in Australien
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 3 B 7.09
VBL-Sanierungsgeld als Bestandteil der für die Finanzierung der genehmigten …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 225/06
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger: …
- BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 7.87
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1992 - 3 L 70/92
- VG Braunschweig, 15.05.2007 - 6 A 64/06
Versagung einer Zuwendung für den Ausbau des Ganztagsschulangebots nach dem …
- VG Köln, 24.05.2007 - 26 K 3996/06
- VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07
- OVG Sachsen, 10.09.2010 - 2 B 238/10
Einstweilige Anordnung, Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, staatlich …
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 255.08
Art 7 Abs 4 GG, § 4 PrSchulG BE, § 8 Abs 2 PrSchulG BE, § 8 Abs 3 PrSchulG …
- FG Schleswig-Holstein, 19.03.1998 - I 184/95
Ausstellerhaftung für unzutreffende Spendenbescheinigung
- VG Berlin, 11.12.2008 - 3 A 373.08
Einbeziehung der VBL-Sanierungskosten in die Berechnung der vergleichbaren …
- FG Sachsen, 01.10.2009 - 1 K 2304/07
Schulgeld für den Besuch einer nicht staatlich anerkannten Ergänzungsschule im …
- VG Stade, 18.08.2003 - 6 B 1242/03
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung einer in Niedersachsen lebenden Schülerin für …
- VG Münster, 06.05.2011 - 1 K 2149/09
- VGH Bayern, 17.10.2011 - 7 ZB 11.544
Privatschulfreiheit; staatlich anerkanntes Gymnasium; Betriebszuschuss; …
- VG Cottbus, 20.07.2012 - 1 K 801/10
Schulrecht
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.10.1989 - 13 A 54/87
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 733.08
Art 7 Abs 4 GG, § 4 PrSchulG BE, § 8 Abs 2 PrSchulG BE, § 8 Abs 3 PrSchulG …
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
Art 7 Abs 4 GG, § 4 PrSchulG BE, § 8 Abs 2 PrSchulG BE, § 8 Abs 3 PrSchulG …
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 680.05
Art 7 Abs 4 GG, § 4 PrSchulG BE, § 8 Abs 2 PrSchulG BE, § 8 Abs 3 PrSchulG …
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 778.08
Art 7 Abs 4 GG, § 4 PrSchulG BE, § 8 Abs 2 PrSchulG BE, § 8 Abs 3 PrSchulG …
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 292.08
Art 7 Abs 4 GG, § 4 PrSchulG BE, § 8 Abs 2 PrSchulG BE, § 8 Abs 3 PrSchulG …
- VG Augsburg, 24.04.2009 - Au 3 K 08.928
Private Volksschule; Förderung; Personalaufwand; Wiederbesetzungssperre
Für Blogger: