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   BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85   

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https://dejure.org/1994,14
BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berücksichtigung eines Kirchensteuerhebesatzes für arbeitslose Nichtkirchenmitglieder

  • ladisch.de

    Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei kirchenlosen Arbeitslosen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslosengeld: Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung eines Kirchensteuer-Hebesatzes bei Berechnung des Nettoentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslose - Kirche angehören - Berechnung des Nettoentgelts - Höhe des Arbeitslosengeldes - Kirchensteuer-Hebesatz

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 226
  • NJW 1994, 2346 (Ls.)
  • NZS 1994, 417
  • BB 1994, 1868
  • DB 1994, 1296
 
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Wird zitiert von ... (348)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung ist es allerdings nicht geboten, das Arbeitslosengeld in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BVerfGE 51, 115 [124]; 53, 313 [328]).

    So ist es beispielsweise auch nicht geboten, bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes zuvor geleistete Überstunden zu berücksichtigen, um dem Versicherten die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards zu sichern (vgl. BVerfGE 51, 115 [125]).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld fällt jedenfalls dann in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Bezug vorliegen (vgl. BVerfGE 72, 9 [18 f.]).

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, dem Arbeitslosen durch die Bemessung des Arbeitslosengeldes die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards voll zu ermöglichen (BVerfGE 72, 9 [20 f.]).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Allerdings muß er die Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 53, 313 [329]; 67, 70 [8Sf.]; st. Rspr.).

    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung ist es allerdings nicht geboten, das Arbeitslosengeld in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BVerfGE 51, 115 [124]; 53, 313 [328]).

  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Das entspricht dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49 ff.]; 63, 152 [171]).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 4, 31 [42]; 86, 81 [87]).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Dabei kann der Gesetzgeber sich aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität für eine Pauschalierung entscheiden, die eine zügige Feststellung der Leistungshöhe ermöglicht (vgl. BVerfGE 17, 1 [23]; 63, 255 [262]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Allerdings muß er die Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 53, 313 [329]; 67, 70 [8Sf.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Das entspricht dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49 ff.]; 63, 152 [171]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 21, 12 [26]; 23, 242 [252]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 [329]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Als Differenzierungsgebot ist der allgemeine Gleichheitssatz nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 110, 141 ).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Allerdings gebietet es Art. 3 Abs. 1 GG nicht, dass der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, auch tatsächlich vornimmt (vgl BVerfGE 86, 81, 87; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 29 f) .

    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als "gleich" ansehen will (vgl BVerfGE 21, 12, 26; 23, 242, 252; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BSG SozR 4-2500 § 309 Nr. 1 RdNr 18) , solange bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich ein einleuchtender Grund für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte vorliegt (vgl BVerfGE 76, 256, 329; 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6 S 30; BVerfGE 109, 96, 123 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 69) .

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