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   BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20   

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https://dejure.org/2020,1824
BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20 (https://dejure.org/2020,1824)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20 (https://dejure.org/2020,1824)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 1 BvQ 12/20 (https://dejure.org/2020,1824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner "Mietendeckel"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 30 Abs 2 S 1 LTGO BE 2016, § 30 Abs 2 S 2 LTGO BE 2016, § 34 S 1 LTGO BE 2016, Art 59 Abs 2 Verf BE
    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet gegen das Inkrafttreten des Berliner "Mietendeckels" - vollständiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und unmittelbar bevorstehende Gesetzesverkündung nicht dargelegt - Antrag verfrüht, mithin unzulässig

  • IWW

    Einstweiliger Rechtsschutz, Mietpreisbremse

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet gegen das Inkrafttreten des Berliner "Mietendeckels" - vollständiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und unmittelbar bevorstehende Gesetzesverkündung nicht dargelegt - Antrag verfrüht, mithin unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GO Abghs § 30 Abs. 2 S. 1-2
    Darlegen der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor Verkündung eines Gesetzes hinsichtlich der Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung des Landes Berlin

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet gegen das Inkrafttreten des Berliner "Mietendeckels" - vollständiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und unmittelbar bevorstehende Gesetzesverkündung nicht dargelegt - Antrag verfrüht, mithin unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißliebige Gesetzesvorhaben - und der Eilantrag in Karlsruhe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel verfrüht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner "Mietendeckel"

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Antrag gegen Berliner Mietendeckel zu früh

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Normenkontrolle gegen Berliner Mietendeckel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner "Mietendeckel": Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das noch nicht verkündete Gesetz? (IMR 2020, 258)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Dabei gilt der verfassungsprozessuale Grundsatz, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nicht vor dessen Verkündung erhoben werden kann (vgl. BVerfGE 11, 339 ), prinzipiell auch für den gegen ein Gesetz gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 125, 385 ; 131, 47 ).

    Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn effektiver Grundrechtsschutz andernfalls nicht gewährleistet werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ).

    Dafür muss das Gesetzgebungsverfahren vor den gesetzgebenden Organen vollständig abgeschlossen sein (vgl. BVerfGE 131, 47 ).

    Bei Bundesgesetzen hat das Bundesverfassungsgericht auch die dem Bundespräsidenten vor der Ausfertigung (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG) obliegende Kompetenz zur Prüfung des Gesetzes zu respektieren (vgl. BVerfGE 131, 47 ).

  • BVerfG, 21.10.2008 - 2 BvQ 33/08

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen nicht ausreichender

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Zu diesen spezifischen Begründungsanforderungen gehören Darlegungen, die dem Bundesverfassungsgericht ermöglichen, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris, und vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2008 - 2 BvQ 33/08 -, juris, und vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris), namentlich ob ein Streitfall im Sinne dieser Norm besteht.
  • BVerfG, 22.11.2018 - 1 BvQ 81/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels ausreichender

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. August 2019 - 1 BvQ 63/19 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Zu diesen spezifischen Begründungsanforderungen gehören Darlegungen, die dem Bundesverfassungsgericht ermöglichen, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris, und vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2008 - 2 BvQ 33/08 -, juris, und vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris), namentlich ob ein Streitfall im Sinne dieser Norm besteht.
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Zu diesen spezifischen Begründungsanforderungen gehören Darlegungen, die dem Bundesverfassungsgericht ermöglichen, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris, und vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2008 - 2 BvQ 33/08 -, juris, und vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris), namentlich ob ein Streitfall im Sinne dieser Norm besteht.
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Dabei gilt der verfassungsprozessuale Grundsatz, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nicht vor dessen Verkündung erhoben werden kann (vgl. BVerfGE 11, 339 ), prinzipiell auch für den gegen ein Gesetz gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 125, 385 ; 131, 47 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Dabei gilt der verfassungsprozessuale Grundsatz, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nicht vor dessen Verkündung erhoben werden kann (vgl. BVerfGE 11, 339 ), prinzipiell auch für den gegen ein Gesetz gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 125, 385 ; 131, 47 ).
  • BVerfG, 28.11.2008 - 2 BvQ 36/08
    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Zu diesen spezifischen Begründungsanforderungen gehören Darlegungen, die dem Bundesverfassungsgericht ermöglichen, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris, und vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2008 - 2 BvQ 33/08 -, juris, und vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris), namentlich ob ein Streitfall im Sinne dieser Norm besteht.
  • BVerfG, 08.05.2017 - 1 BvQ 19/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Dabei richten sich die Anforderungen eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach den spezifischen Voraussetzungen für eine solche Anordnung; sie sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht identisch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 08.08.2019 - 1 BvQ 63/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung in einem sorgerechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2020 - 1 BvQ 12/20
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. August 2019 - 1 BvQ 63/19 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2020 - VerfGH 20 A/20

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende

    Die Anforderungen an die Begründung eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 31 Abs. 1 VerfGHG) und sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht identisch (vgl. zum Bundesrecht im Hinblick auf die gleichlautende Vorschrift des § 32 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: BVerfG, Beschlüsse vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, juris Rn. 2, vom 26. März 2017 - 1 BvQ 15/17 -, juris Rn. 3, vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris Rn. 4 und vom 13. Februar 2020 - 1 BvQ 12/20 -, juris Rn. 4).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 178 A/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung im Organstreit über die Pflicht zur

    Die Anforderungen an die Darlegung richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung und sind mit den Darlegungsanforderungen im Hauptsacheverfahren nicht identisch (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2020 - VerfGH 20 A/20 - Rn. 8, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 1 BvQ 12/20 -, juris Rn. 4).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 184 A/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung im Organstreit über eine parlamentarische

    Die Anforderungen an die Darlegung richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung und sind mit den Darlegungsanforderungen im Hauptsacheverfahren nicht identisch (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2020 - VerfGH 20 A/20 - Rn. 8, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichts-entscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 1 BvQ 12/20 -, juris Rn. 4).
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