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   BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05   

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BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05 (https://dejure.org/2005,265)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, das Inkrafttreten bzw den Vollzug der Vorschriften über den automatisierten Abruf von Kontenstammdaten vorläufig auszusetzen - Abwägung zwischen dem Risiko des Fortbestandes von Vollzugsdefiziten im Steuer- und ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit (StEhrlFördG) - Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten - Grenzen der zulässigen Feststellung der Existenz von Konten und ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes zur Steuerehrlichkeit; Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten; Grenzen der zulässigen Feststellung der Existenz von Konten und Depots; Voraussetzungen des ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • RA Kotz

    Steuerehrlichkeit: Gesetzes zur Förderung - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontenabruf ? Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung ? Bedenken gegen die Regelung über den Kontenabruf durch AEAO gemildert ? Keine einstweilige Anordnung dahingehend, dass § 93 Abs. 7 und 8, § 93b AO, § 5 Abs.??1 Nr. 24 FVG und § 24c Abs. 1 Satz 1 KWG bis zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten abgelehnt

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kontrollmöglichkeiten: Was der Fiskus darf

  • IWW (Kurzinformation)

    Staatliche Kontrolle von Konten ist erlaubt

  • IWW (Kurzinformation)

    Gesetzesänderungen - BVerfG erlaubt staatliche Kontrolle von Bankkonten

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Automatisierter Abruf von Kontostammdaten

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2007)

    Kontenabfrage größtenteils rechtmäßig

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Kontenabrufverfahren in Kraft

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von einstweiliger Anordnung gegen den automatischen Abruf von Kontostammdaten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; AO § 93 Abs. 7, 8, § 93b i. d. F. vom 23. 12. 2003; KWG § 24c i. d. F. vom 23. 12. 2003
    Keine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kontenabrufverfahren freigegeben

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit - Kontenabfragemöglichkeit vorläufig zulässig

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuererklärung - Aktuelle Kontrollmöglichkeiten: Was darf der Fiskus?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen automatisierten Abruf von Kontostammdaten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 284
  • NJW 2005, 1179
  • NVwZ 2005, 925 (Ls.)
  • WM 2005, 641
  • DB 2005, 754
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 365 ; stRspr).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; stRspr).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am In-Kraft-Treten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem In-Kraft-Treten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird bei der Abgabenerhebung die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies sogar zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlagen der Abgabenerhebung führen (so BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 zur Steuererhebung).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Ein hinreichender Anlass für Ermittlungsmaßnahmen wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte oder auf Grund allgemeiner Erfahrungen die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt (vgl. BFHE 199, 451 ).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird bei der Abgabenerhebung die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies sogar zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlagen der Abgabenerhebung führen (so BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 zur Steuererhebung).
  • BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Erfolg mit Rücksicht auf solche Vorkehrungen auf der Anwendungsebene versagt und zeigt sich vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, dass die Vorkehrungen zur Nachteilsbegrenzung nicht ausreichen oder dass die Behörden ihre Praxis zum Nachteil der Antragsteller ändern, kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen (vgl. BVerfGE 1, 74 ; 46, 337 ) einstweiligen Rechtsschutz gewähren.
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am In-Kraft-Treten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem In-Kraft-Treten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur bezogen auf die Antragsteller (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 -, JURIS).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
    Die Antragsteller zu 2, die zwischenzeitlich ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben haben (1 BvR 603/05), sehen sich als Bezieher von Wohngeld und von Sozialhilfe durch die angegriffenen Regelungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    aa) Das Bestimmtheitsgebot findet auch im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, Art. 28 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 110, 33 ; 112, 284 ; 113, 348 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Insbesondere lässt die Verfassung grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" nicht zu (vgl. BVerfGE 112, 284 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 1989 - 1 BvR 33/87 -, NJW 1990, S. 701 ).
  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).

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