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   BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01   

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https://dejure.org/2001,2559
BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01 (https://dejure.org/2001,2559)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01 (https://dejure.org/2001,2559)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 (https://dejure.org/2001,2559)
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Bevorstehendes Oster- und Passahfest

Spezialität des nordrhein-westfälischen Feiertagsrechts (vgl. für Baden-Württemberg: §§ 1 ff FTG) vor § 15 VersG;

Bestimmungen StGB des Strafgesetzbuches zur Abwehr nationalsozialistischen Bestrebungen (§ 84 ff StGB) sind auch in ordnungsrechtlicher Hinsicht abschließend

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für eine Demonstration am Karsamstag in Bochum begrenzt wieder herzustellen - Annahme einer Missachtung des Osterfestes und des Passahfestes verkennt Spezialregelung von FeiertG NW

  • Wolters Kluwer

    Osterfest - Passahfest - Öffentliche Ordnung - Einstweilige Anordnung - Versammlungsverbot - Feiertag

  • Judicialis

    VersG § 15; ; StGB § 130; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 5; ; GG Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; GG Art. 8 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 1
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Kriminalisierung nationaler Patrioten"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 5 B 496/01
    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2001 - 5 B 496/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. April 2001 - 3 L 430/01 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Bochum vom 9. April 2001 - VL 1.2-231 - wieder herzustellen.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Beschluss vom 12. April 2001 - 5 B 496/01 - den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.

  • VG Arnsberg, 11.04.2001 - 3 L 430/01

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein sofort vollziehbares

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2001 - 5 B 496/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. April 2001 - 3 L 430/01 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Bochum vom 9. April 2001 - VL 1.2-231 - wieder herzustellen.

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs im Beschluss vom 11. April 2001 - 3 L 430/01 - abgelehnt.

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 257 f.; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
    Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Gefahrenprognose der Behörde oder des Gerichts auf Umstände gestützt wird, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt der Art. 5 und 8 GG offensichtlich widerspricht, oder wenn das für eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogene Schutzgut und die angewandten Normen in rechtlicher Hinsicht die Einschränkung offensichtlich nicht tragen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvQ 15/01 -).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
    Das Oberverwaltungsgericht beruft sich zu Unrecht auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 -.
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
    Die im Strafgesetzbuch auch zur Abwehr nationalsozialistischer Bestrebungen geschaffenen Strafnormen (insbesondere §§ 84 ff. StGB) sind abschließend in dem Sinne, dass daneben ein Verbot von Meinungsäußerungen allein wegen ihres Inhalts unter Rückgriff auf das Schutzgut der öffentlichen Ordnung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 und 18/01 -).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 257 f.; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Unter ausdrücklicher Kritik an der Rechtsprechung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - insbesondere an den Beschlüssen vom 24. März 2001 (1 BvQ 13/01) und vom 12. April 2001 (1 BvQ 19/01 sowie 1 BvQ 20/01) - hält das Oberverwaltungsgericht an seiner in früheren Entscheidungen niedergelegten Rechtsauffassung fest, nach der das öffentliche Auftreten neonazistischer Gruppierungen und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts in öffentlichen Versammlungen und Aufzügen auch insoweit, als sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten, an jedem Tag des Jahres verhindert werden dürfen.

    b) Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zur Bestätigung des Versammlungsverbots wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch die erwartbaren Inhalte der Versammlung stehen im Widerspruch zu den Entscheidungen des Senats vom 14. Mai 1985 und vom 13. April 1994 (BVerfGE 69, 315; 90, 241) sowie zu den darauf aufbauenden Entscheidungen der 1. Kammer des Ersten Senats (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 sowie 1 BvQ 20/01 -).

  • VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11

    Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

    Dabei geht es nicht - wie in einer Mehrzahl von in der letzten Zeit bis zum Bundesverfassungsgericht geführten Streitigkeiten (Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, betreffend eine Versammlung am Ostermontag, und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - betreffend eine Versammlung am Karsamstag) - um den Schutz des Empfindens einer Mehrheit der Bevölkerung vor tatsächlich oder vermeintlich unzumutbaren Provokationen durch die öffentliche Darbietung politischer Gesinnungen mit einer Nähe zu nationalsozialistischem Gedankentum an bestimmten Tagen und damit um eine zu befürchtende unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung .
  • BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Die früheren strafrechtlichen Verurteilungen des Antragstellers aus den 80er Jahren und dem Jahre 1994, auf die sich die Behörde und die Gerichte zur Begründung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit berufen, liegen zu lange zurück, als dass sie als hinreichende Grundlage für die Prognose genommen werden könnten, der Antragsteller würde seinerseits Straftaten begehen oder deren Begehung dulden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - und Beschluss vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 - Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - und vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - Diese Rechtsprechung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschlüsse vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 - sowie 1 BvQ 20/01 - im Wesentlichen mit der Begründung verworfen, die vom beschließenden Senat bejahten verfassungsimmanenten Schranken gebe es nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 5 B 392/04

    Verbot der NPD-Demonstrationen in Bochum am 13. und 20. März 2004

    bb) Aber auch bei Anlegung der von der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vertretenen Maßstäbe vgl. die Beschlüsse vom 26.1.2001 - 1 BvQ 9/01 -, vom 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 -, vom 12.4.2001 - 1 BvQ 20/01, vom 4.1.2002 - 1 BvQ 1/02 - und vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03 -, sämtlich http://www.bverfg.de/entscheidungen/.konnte der Antragsgegner die Versammlungen wegen unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Ordnung verbieten.
  • VG Sigmaringen, 02.03.2009 - 1 K 3340/08

    Versammlung; Aufzug; 1. Mai

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, juris; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 - Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • OVG Brandenburg, 15.11.2002 - 4 B 326/02

    Versammlungsrecht, Beschwerde, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verletzung

    Es geht dabei nicht - wie in einer Mehrzahl von gerade in der letzten Zeit bis zum Bundesverfassungsgericht geführten Streitigkeiten (s. etwa Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 19/01 -, betreffend eine Versammlung am Ostermontag, und vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 -, betreffend eine Versammlung am Karsamstag) - um den Schutz des Empfindens einer Mehrheit der Bevölkerung vor tatsächlich oder vermeintlich unzumutbaren Provokationen durch die öffentliche Darbietung politischer Gesinnungen mit einer Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut an bestimmten (Feier-)Tagen, sondern - ganz unabhängig von den Inhalten der Versammlung - um eine infolge der Durchführung der Versammlung zu erwartende konkrete und handfeste tatsächliche Störung eines Trauer- und Gedenktages für die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus ausgerechnet an einer Gedenkstätte, die die letzte Ruhestätte eben dieser Opfer ist und die deren Hinterbliebenen (auch und gerade) am Volkstrauertag ein ungestörtes Gedenken an ihre Angehörigen ermöglichen sollte.
  • AG Reutlingen, 30.06.2022 - L 4 OWi 24 Js 6379/22

    Versammlungsverbot mittels Allgemeinverfügung aufgrund versammlungsrechtlicher

    Ein Versammlungsverbot setzt demnach hinreichende, auf die konkrete Versammlung bezogene Tatsachen voraus, dass solche Straftaten vom Veranstalter selbst oder durch Versammlungsteilnehmer begangen werden und dann vom Veranstalter unterstützt oder jedenfalls durch ihn nicht unterbunden - und damit geduldet - werden, oder dass sie auf andere Weise den Gesamtcharakter der Versammlung prägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.04.2001, Az.: 1 BvQ 20/01).
  • VG Sigmaringen, 30.09.2009 - 5 K 2457/09

    Junge Nationaldemokraten dürfen am 3. Oktober eine Versammlung mit Aufzug in

    Entsprechendes kann gelten, wenn einem symbolträchtigen Datum oder Ort eine spezifische Provokationswirkung zukommt (vgl. zum symbolträchtigen Datum BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409, 1410 ; vgl. auch Beschlüsse vom 12.04.2001, - 1 BvQ 19/01 -, NJW 2001, 2075, 2076, sowie - 1 BvQ 20/01 -, [...]; vgl. zum symbolträchtigen Ort OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2002 - 5 B 12/02 - Hoffmann- Riem, NVwZ 2002, 257, 261).
  • VG Schleswig, 02.06.2009 - 3 B 75/09

    Voraussetzungen für das Verbot einer Versammlung nach § 15 Abs. 1

  • VG Osnabrück, 14.06.2002 - 3 B 51/02

    Assoziation mit der SA; NPD; paramilitärischer Aufmarsch; Parteifahnen;

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