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   BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvQ 26/04   

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https://dejure.org/2004,4256
BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvQ 26/04 (https://dejure.org/2004,4256)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2004 - 1 BvQ 26/04 (https://dejure.org/2004,4256)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04 (https://dejure.org/2004,4256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - Rücknahme der Ausschreibung einer Notarstelle in Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG vom 20.04.2004

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung zur Rücknahme der Ausschreibung einer Anwaltsnotarstelle; Voraussetzungen zur Regelung einer Sache durch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurücknahme der Ausschreibung einer Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvQ 26/04
    Der Notarsenat des Oberlandesgerichts K. regte mit Schreiben vom 8. Juli 2004 beim Präsidenten des Oberlandesgerichts H. unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (NJW 2004, S. 1935) an, die getroffene Auswahlentscheidung zurückzunehmen und anhand der verfassungsgerichtlichen Vorgaben eine neue Auswahlentscheidung zu treffen.
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvQ 26/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvQ 26/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

    Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 2 VA (Not) 47/04

    Ausschreibung einer Notarstelle; Verfassungsmäßigkeit der Anwendung und Auslegung

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  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 28/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 32/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 25/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 29/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Danach war noch nicht abzusehen, für welches Vorgehen sie sich entscheiden würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 1 BvQ 26/04).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 22/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 19/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 23/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 31/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 20/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

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