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   BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20   

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https://dejure.org/2020,7141
BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 (https://dejure.org/2020,7141)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 (https://dejure.org/2020,7141)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 (https://dejure.org/2020,7141)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 1 Abs 5 CoronaVV HE 4 vom 20.03.2020
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Gottesdienstverbot zur Bekämpfung des Corona-Virus; Verbot der Eucharistiefeier als schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit; Anforderungen des ...

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - Gottesdienstverbot bedarf fortlaufender Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs. 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020; Folgenabwägung; ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Gottesdienstverbot zur Bekämpfung des Corona-Virus; Verbot der Eucharistiefeier als schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit; Anforderungen des ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse

  • tagesschau.de (Pressebericht, 10.04.2020)

    Coronavirus: Gottesdienstverbot bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gottesdienstverbot in Zeiten der Corona-Epidemie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbot von Gottesdiensten an Ostern: Gesundheitsschutz hat Vorrang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit ... - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Gottesdiensten

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Corona: Gottesdienst-Verbote an Ostern

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zweck und Zweckbindung: Warum die Lockerung der Corona-Maßnahmen verfassungsrechtlich notwendig ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1427
  • NVwZ 2020, 878
 
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Wird zitiert von ... (220)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Der Antragsteller begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem Inhalt, den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N - aufzuheben und die Regelung des § 1 Abs. 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung vom 17. März, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020 (künftig: Corona-Verordnung), welche Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften untersagt, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug zu setzen.

    Der Antrag wurde abgelehnt (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. April 2000 - 8 B 892/20.N-).

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der - hier noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).

    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (vgl. für förmliche Gesetze BVerfGE 122, 342 ; 131, 47 ).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der - hier noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtung bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach der maßgeblichen Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts vom 26. März 2020 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) erheblich erhöhen, obwohl dies durch ein Gottesdienstverbot in verfassungsrechtlich zulässiger Weise hätte vermieden werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (vgl. für förmliche Gesetze BVerfGE 122, 342 ; 131, 47 ).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20

    Eilantrag gegen Mietendeckel erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der - hier noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    cc) Gegenüber diesen Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ), muss das grundrechtlich geschützte Recht auf die gemeinsame Feier von Gottesdiensten derzeit zurücktreten.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
    cc) Gegenüber diesen Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ), muss das grundrechtlich geschützte Recht auf die gemeinsame Feier von Gottesdiensten derzeit zurücktreten.
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Eine Befristung des Gesetzes gewährleistet jedoch regelmäßig deutlich besser als die bloße Beobachtung, dass eine belastende Maßnahme entfällt, wenn die Grundlage für ihre Rechtfertigung nicht mehr gegeben ist (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 14 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; 122, 342 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    bb) Das Robert-Koch-Institut (RKI), dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), schätzt in der erneut überarbeiteten Risikobewertung vom 12. Januar 2021 die Lage in Deutschland auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als sehr hoch ein (https://www...de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.ht ml).
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