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   BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15   

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BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15 (https://dejure.org/2015,22798)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15 (https://dejure.org/2015,22798)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 (https://dejure.org/2015,22798)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundesverfassungsgericht

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft gesetzt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG SN, § 32 Abs 1 Nr 4 VersammlG SN
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufhebung des Versammlungsverbots in Heidenau aufgrund einer Folgenabwägung

  • Telemedicus

    Versammlungen am Wochenende mit besonderer Bedeutung für erwerbstätige Teile der Bevölkerung - Heidenau

  • Telemedicus

    Versammlungen am Wochenende mit besonderer Bedeutung für erwerbstätige Teile der Bevölkerung - Heidenau

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Teilnahme an einer Versammlung in Heidenau

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufhebung des Versammlungsverbots in Heidenau aufgrund einer Folgenabwägung

  • ra.de
  • sciebo.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Teilnahme an einer Versammlung in Heidenau

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft gesetzt

  • faz.net (Pressebericht, 30.08.2015)

    Sächsische Polizei: "Wir basteln uns ein Einsatzkonzept"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heidenauer Versammlungsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG hebt OVG-Entscheidung auf - Demonstrationsverbot in Heidenau verfassungswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft gesetzt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.08.2015)

    Debatte über "polizeilichen Notstand" in Heidenau: Fußball oder Flüchtlinge?

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft gesetzt

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Demonstrationsverbot für das Gebiet der Stadt Heidenau

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Demonstrationsverbot für das Gebiet der Stadt Heidenau

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Sachsen rechtsstaatsfrei?

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 30.08.2015)

    Heidenau: Störung und Empörung sind Teil der Demokratie

Sonstiges (3)

  • zvr-online.com (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG - 28.08.2015 - "Versammlungsverbot in Heidenau"

  • lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Jurastudent lässt Demoverbot in Heidenau aufheben - "Das BVerfG hat unserem Antrag stattgegeben"

  • bonner-rechtsjournal.de PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Heidenau, Karlsruhe und ich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 244
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Die Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden können, ob, wann und wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls, aber nicht notwendig auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - zur Geltung bringen wollen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 128, 226 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Etwas anderes wäre nur geboten, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Die Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden können, ob, wann und wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls, aber nicht notwendig auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - zur Geltung bringen wollen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 128, 226 ).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Etwas anderes wäre nur geboten, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Etwas anderes wäre nur geboten, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 111, 147 ; BVerfGK 3, 97 ).
  • OVG Sachsen, 28.08.2015 - 3 B 276/15

    Antragsbefugnis bei vorläufigem Rechtsschutz gegen Versammlungsverbot - Heidenau

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
    Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 - wird aufgehoben.
  • BVerfG, 31.01.2022 - 1 BvR 208/22

    Erfolgloser Eilantrag zu einem Versammlungsverbot durch Allgemeinverfügung im

    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trügen (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Untersagungsverfügung bezüglich einer

    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trügen (vgl. BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trüge (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Beschränkung der Zahl der Teilnehmer einer

    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trüge (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20

    Eilantrag auf Ausnahme von der Obergrenze von 50 Teilnehmern für Versammlungen in

    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trüge (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2152/20

    Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen

    Anderes gilt nur, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht tragen (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Etwas anderes käme nur dann in Betracht, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlerhaft wären oder deren Würdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen offensichtlich nicht trüge (vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 29.8.2015 NVwZ 2016, 244 Rn. 1; vom 31.5.2020 - 1 BvQ 63/20 - juris Rn. 8; vom 7.12.2020 NVwZ 2021, 143 Rn. 7; Lenz/Hansel, a. a. O., Rn. 58, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - VerfGH 20/22

    Erfolgloser Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf

    Von diesen Feststellungen hat der Verfassungsgerichtshof grundsätzlich und so auch hier auszugehen, weil diese Tatsachenfeststellungen nicht offensichtlich fehlsam sind und die Würdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen nicht offensichtlich unzulänglich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15, NVwZ 2016, 244 = juris, Rn. 1, und vom 31. Januar 2022 - 1 BvR 208/22, NJW 2022, 612 = juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.12.2020 - 1 BvR 2719/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend eine Abseilaktion an einer Autobahnbrücke

    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trügen (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22

    Erfolgloser Eilantrag betreffend den Ort einer Versammlung in der Nähe des

    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trügen (vgl. BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2022 - 1 BvR 208/22 -, Rn. 6; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 06.12.2018 - 3 A 196/18

    Mögliche Rechtsverletzung; Allgemeinverfügung; Versammlungsrecht;

  • VG München, 01.10.2019 - M 13 K 18.1000

    Abspielen von Ruf des Muezzins in einer Versammlung

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