Rechtsprechung
   BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11160
BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04 (https://dejure.org/2004,11160)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04 (https://dejure.org/2004,11160)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2004 - 1 BvQ 41/04 (https://dejure.org/2004,11160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Angebot eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs; Umsetzung eines Beschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache; Abwägung von Nachteilen und Folgen bei Verfassungswidrigkeit eines angegriffenen Hoheitsakts; ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 2; BVerfG § 32 Abs. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten der Juristischen Fakultät der Universität Dresden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 87, 107 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 87, 107 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • OVG Sachsen, 16.09.2004 - 2 BS 360/04
    Auszug aus BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04
    die Wirkung des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 - 2 BS 360/04 - für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache, auszusetzen,.
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 87, 107 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 87, 107 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Ein gegen die angegriffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG, mit dem die Beschwerdeführerin erreichen wollte, dass auch im Wintersemester 2004/2005 eine Immatrikulation von Erstsemestern im rechtswissenschaftlichen Studiengang erfolgt, hatte ebenfalls keinen Erfolg (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2004 - 1 BvQ 41/04 -, JURIS).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Eilentscheidung vom 27. September 2004 - 1 BvQ 41/04 - bereits festgestellt, dass der sonstige Betrieb der Beschwerdeführerin weder in der Forschung noch in der Lehre betroffen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht