Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 GG; § 169 Satz 2 GVG; § 32 BVerfGG
    Keine Einstweilige Anordnung gegen das Benutzungsverbot eines Laptops im Gerichtssaal im "Holzklotz"-Fall (fehlender erheblicher Nachteil; Pressefreiheit).

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Notebooks und Laptops müssen draußen bleiben - im Sitzungssaal! - Ein sitzungspolizeiliches Verbot, wonach die Benutzung von Laptops und Notebooks durch Journalisten während einer Hauptverhandlung im Sitzungssaal versagt wird, lässt eine nachhaltige Verletzung der Pressefreiheit nicht befürchten.

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Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden

  • 123recht.net (Pressebericht, 11.12.2008)

    Laptop im Gerichtssaal kann verboten werden // Journalisten-Gewerkschaft kritisiert Karlsruher Beschluss

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden

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  • heise.de (Pressebericht, 11.12.2008)

    Karlsruhe: Laptops im Gerichtssaal dürfen verboten werden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Laptop-Benutzung: Kann in Hauptverhandlung versagt werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verfassungsgericht lehnt erneut Eilantrag zum Verfahren im »Holzklotz«-Fall ab

  • res-media.net (Kurzinformation)

    § 169 GVG
    Versagung der Laptop-Benutzung in Hauptverhandlung möglich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gerichtsjournalisten haben keinen Anspruch auf die Benutzung von Laptops

Besprechungen u.ä.

Zeitschriftenfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 360
  • DVBl 2009, 131 (Ls.)
  • DÖV 2009, 210



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Wird zitiert von ...  

  • AG Freiberg, 18.08.2010 - 4 C 255/10  

    Laptop, Hauptverhandlung, Zulässigkeit, Besorgnis der Befangenheit

    Wegen der Gefahr verbotener Film- und Tonaufnahmen kann der Vorsitzende auch Journalis-ten die Benutzung von Notebooks in der Verhandlung verbieten, basierend auf der BVG-Ent-scheidung NJW 2009 S. 352.
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