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   BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20   

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https://dejure.org/2020,8872
BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 (https://dejure.org/2020,8872)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 (https://dejure.org/2020,8872)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 (https://dejure.org/2020,8872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgelehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG
    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY ...

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger verfassungsrechtlicher Rechtsschutz gegen die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Begrenzung der Öffnung des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens ...

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Die Rügen der Antragstellerin beruhen auch nicht auf der Annahme, dass sich die der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugrundeliegende Sachlage wesentlich geändert habe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 4).

    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von der angegriffenen Regelung Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für die Antragstellerin (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10).

    Infolgedessen könnten sich die Gefahren der Erkrankung vieler Personen an Covid-19 mit teilweise schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen sowie einer Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen erhöhen, obwohl dem durch eine Beschränkung der Öffnung von Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels in verfassungsrechtlich zulässiger Weise hätte entgegengewirkt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 -).

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Mit Beschluss vom 27. April 2020 stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO fest, dass § 2 Abs. 4 und 5 der 2. BayIfSMV in Gestalt der Verordnung zur Änderung der 2. BaylfSMV vom 21. April 2020 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, sah allerdings von einer vorläufigen Außervollzugsetzung der Regelungen ab (BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -).

    Dies ist ihr gegenwärtig jedoch unzumutbar (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG), nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -) entschieden hat, dass die Regelungen in § 2 Abs. 4 und 5 der 2. BayIfSMV in Gestalt der Änderung der 2. BaylfSMV vom 21. April 2020 nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt werden.

    Wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 27. April 2020 ausgeführt hat, ist insofern zu berücksichtigen, dass die angegriffene Regelung bereits mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft tritt und mithin ein zeitlich eng befristeter Eingriff in die Berufsfreiheit vorliegt (BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -).

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von der angegriffenen Regelung Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für die Antragstellerin (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 8 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 10).

    Infolgedessen könnten sich die Gefahren der Erkrankung vieler Personen an Covid-19 mit teilweise schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen sowie einer Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen erhöhen, obwohl dem durch eine Beschränkung der Öffnung von Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels in verfassungsrechtlich zulässiger Weise hätte entgegengewirkt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 - 1 BvQ 31/20 -).

  • BVerfG, 13.08.2019 - 1 BvQ 66/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen mangelndem Vortrag des

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Demnach kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    (3) Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ), müssen die mit der angegriffenen Regelung verbundenen Beschränkungen der Berufsfreiheit und die wirtschaftlichen Interessen der Inhaber von Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels derzeit zurücktreten.
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    (3) Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ), müssen die mit der angegriffenen Regelung verbundenen Beschränkungen der Berufsfreiheit und die wirtschaftlichen Interessen der Inhaber von Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels derzeit zurücktreten.
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen vorrangigem

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
    Demnach kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • VGH Bayern, 05.05.2020 - 20 NE 20.926

    Corona - Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht

    Bei einer Abwägung zeitlich befristeter (vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) und nur auf die Lebensbereiche des Einkaufens und des Personennahverkehrs beschränkter Eingriffe in das Grundrecht der Normadressaten auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 29.4.2020 - 1 BvQ 47/20 -, 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 -, 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - alle juris; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff).
  • VerfGH Bayern, 08.05.2020 - 34-VII-20

    Popularklage gegen die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Infolgedessen würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, einer Überlastung des Gesundheitssystems und schlimmstenfalls des Todes von Menschen erhöhen, obwohl dem durch die angeordneten Eindämmungsmaßnahmen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise hätte entgegengewirkt werden können (VerfGH vom 24.4.2020 - Vf. 29-VII-20 - juris Rn. 26; vgl. auch BVerfG vom 29.4.2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 2-IV-22
    Umstände, unter denen ein solches Vorgehen ausnahmsweise nicht abzuverlangen wäre (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11; Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 1, 8; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 4), lagen nicht vor.
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 9-IV-22
    Entscheidend ist, ob die fachgerichtliche Klärung erforderlich ist, um zu vermeiden, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage trifft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 1 BvR 1185/21 - juris Rn. 3 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 72-IV-20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Gastronomiebetrieben erfolglos

    Dies führte für die Inhaber gastronomischer Einrichtungen zu einem Eingriff in ihre durch Art. 28 Abs. 1 SächsVerf geschützte Berufsfreiheit mit erheblich nachteiligen wirtschaftlichen Folgen, die bis hin zu einer existenzbedrohenden Situation reichen können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 15 [Einzelhandel]; BVerfG, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 11 [Fitnessstudios]).

    Damit entfiele eine vom Verordnungsgeber gewählte Maßnahme, die - was hier nicht abschließend beurteilt werden kann, aber im Rahmen der Folgenabwägung unterstellt werden muss - in einer durch eine Reihe von Unsicherheiten und durch sich dynamisch verändernde Erkenntnislagen geprägten Situation (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 2 B 128/20 - juris Rn. 24) geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, die Infektionsraten des Corona-Virus durch eine Begrenzung der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16 [Einzelhandel]).

    Infolgedessen könnten sich die Gefahren der Erkrankung vieler Personen mit teilweise schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen sowie einer Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen erhöhen, obwohl dem durch die verfahrensgegenständliche Regelung in verfassungsrechtlich zulässiger Weise möglicherweise hätte entgegengewirkt werden können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16 [Einzelhandel]; BVerfG, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 12 [Fitnessstudios]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - VerfGH 67/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Der sich daraus ergebenden Annahme der offensichtlichen Aussichtslosigkeit einer erneuten Befassung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20, NJW 2020, 1429 = juris, Rn. 4) steht nicht entgegen, dass sein Beschluss vom 19. Mai 2020 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20, juris, Rn. 11), zumal das Oberverwaltungsgericht hilfsweise darauf abgehoben hat, dass mit Blick auf das Gewicht dieser Maßnahmen und ihre Eigenschaft als zentrales Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie jedenfalls eine offene Folgenabwägung zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden ausgehe (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 13 B 557/20.NE, juris, Rn. 116 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - VerfGH 179/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Vor diesem Hintergrund ist es dem Beschwerdeführer gegenwärtig unzumutbar, ihm abzuverlangen, nun seinerseits einen Antrag beim Oberverwaltungsgericht gemäß § 47 Abs. 6 VwGO auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs des § 9 Abs. 1 CoronaSchVO zu stellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, NVwZ 2020, 1042 = juris, Rn. 17 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20, NVwZ 2020, 708 = juris, Rn. 4, vom 10. April 2020 - 1 BvR 762/20, juris, Rn. 3, vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20, juris, Rn. 11, und vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
    Umstände, unter denen ein solches Vorgehen ausnahmsweise nicht abverlangt werden kann (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11; Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 1, 8; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 4), sind nicht ersichtlich.

    Damit entfiele eine vom Verordnungsgeber gewählte Maßnahme, die - was hier nicht abschließend beurteilt werden kann, aber im Rahmen der Folgenabwägung unterstellt werden darf - in einer durch eine Reihe von Unsicherheiten und durch sich dynamisch verändernde Erkenntnislagen geprägten Situation (vgl. dazu Trute, Ungewissheit in der Pandemie als Herausforderung, GSZ 2020, 93) geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, die Infektionsraten des Corona-Virus möglichst gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21

    Einstweiliger Rechtsschutz, 9. SARS-CoV-2-EindV

    An solcher Offensichtlichkeit fehlt es schon deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht selbst in seinen Entscheidungen über den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen von Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsverordnungen auf der Grundlage der §§ 28, 32 IfSG die Erfolgsaussichten als offen bezeichnet hat, ohne die Gültigkeit der gesetzlichen Ermächtigung in Zweifel zu ziehen (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 09.04.2020 - 1 BvR 802/20 -, Rn. 11; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 -, Rn. 13; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - LVG 21/20

    Maskenpflicht, einstweiliger Rechtsschutz, Folgenabwägung

    Dies kann sich etwa daraus ergeben, dass eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung keinen Raum für die Erwartung lässt, dass das im konkreten Fall anzurufende Gericht eine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung fällen wird (so für den Eilrechtsschutz gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 4, 7; Beschl. v. 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 -, Rn. 11; allgemein BVerfG, Beschl. v. 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08 -, Rn. 58; entsprechend für die Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Frage, ob die Hauptsache offensichtlich unzulässig ist, VerfGH NRW, Beschl. v. 05.06.2020 - VerfGH 74/20.VB , Rn. 12 f.; im Ansatz - bei im konkreten Fall abweichendem Ergebnis - auch VerfGH NRW, Beschl. v. 29.05.2020 - VerfGH 67/20.VB , Rn. 16; SächsVerfGH, Beschl. vom 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.] -, unter II. 1.; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 05.05.2020 - 5/20 EA -, Rn. 6; zur Subsidiarität im Verfahren der Verfassungsbeschwerde selbst VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.04.2020 - VGH B 25/20, Rn. 8-13; Beschl. v. 29.04.2020 - VGH B 26/20, VGH A 27/20, Rn. 11-16).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1337

    Eilantrag gegen Maskenpflicht

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 78-IV-20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Spielhallen erfolglos

  • VGH Bayern, 17.06.2020 - 20 NE 20.1189

    Corona-Pandemie: Weigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 20 NE 20.843

    Keine einstweilige Anordnung gegen Maskentragpflicht

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 20 NE 20.955

    Schutzmaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - VerfGH 74/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die sogenannte

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 20 NE 20.1017

    Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Arztpraxen

  • VerfG Brandenburg, 05.05.2020 - VfGBbg 5/20

    Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Pflicht zum Tragen einer

  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 20 NE 20.1080

    Erfolgloser Eilantrag gegen Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2020 - 3 MR 14/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Mund-Nasen-Bedeckungs-VO ohne

  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 20 NE 20.1423

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen von Gottesdiensten

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 20 NE 20.971

    Erfolgloser Eilantrag gegen Mund-Nasen-Bedeckungspflicht wegen der

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2022 - 43-IV-22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - 13 B 1917/20

    800 qm-Regelung im Einzelhandel gilt weiterhin

  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1477

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich der

  • VGH Bayern, 14.06.2020 - 20 NE 20.1183

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • VGH Bayern, 04.06.2020 - 20 NE 20.929

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • VGH Bayern, 15.05.2020 - 20 NE 20.1102

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Vollzug der Maskenpflicht nach der Vierten

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 42-IV-22
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