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   BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74   

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https://dejure.org/1974,1141
BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74 (https://dejure.org/1974,1141)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74 (https://dejure.org/1974,1141)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1974 - 1 BvQ 5/74 (https://dejure.org/1974,1141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 5, Art. 9, Art. 14
    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-tschechoslowakischen Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74
    Eine einstweilige Anordnung kann daher nicht ergehen (vgl. BVerfGE 7, 367 (371); 24, 252 (259)).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74
    Eine einstweilige Anordnung kann daher nicht ergehen (vgl. BVerfGE 7, 367 (371); 24, 252 (259)).
  • BVerfG, 22.05.1972 - 1 BvQ 2/72

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Sowjetischen

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74
    Auch wenn zu seinen Gunsten davon auszugehen wäre, daß das Inkrafttreten des Vertrages die von ihm beanspruchte vermögensrechtliche Position unmittelbar verschlechterte, könnte nicht außer Betracht bleiben, daß einerseits die Rechte, die er durch den Vertrag beeinträchtigt sieht, schon bisher faktisch nicht ausgeübt werden konnten und daß andererseits die Möglichkeit eines irgendwie gearteten Ausgleichs durch die Ratifizierung des Vertrages jedenfalls nicht ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 33, 195 (198)).
  • FG Hamburg, 19.04.2011 - 3 K 6/11

    Geltung des deutschen Verfassungs-, Verfahrens- und Steuerrechts

    c) Die Souveränität des deutschen Staates und damit seine Fähigkeit zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge (Art. 6 Wiener Vertragsrechts-Übereinkommen) ist im Übrigen international zugleich durch eine Vielzahl von Staatsverträgen anerkannt (vgl. fünfstellige Zahl von Fundstellen im BGBl II); dazu gehören u. a. mindestens 194 beim Europarat in Straßburg in ihrer aktuellen Fassung dokumentierte Verträge (conventions.coe.int/Treaty) und mehr als 90 Doppelbesteuerungs- und Steuerauskunfts-Abkommen (vgl. auch BVerfG vom 25. Januar 1977 1 BvR 210/74 u.a., BVerfGE 43, 203; vom 7. Juli 1975 1 BvR 274/72 u.a., BVerfGE 40, 141; vom 11. Juli 1974 1 BvQ 5/74, BVerfGE 38, 49 zu den Ostverträgen).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Handlungspflichten oder Verhaltenspflichten, die geeignet wären, die Rechte der Beschwerdeführer aus Art. 5 und 9 GG zu beeinträchtigen, werden durch den deutsch-tschechoslowakischen Vertrag nicht begründet, da der Vertragstext keinerlei Formulierungen enthält, die auf derartige rechtliche Verbindlichkeiten hindeuten könnten (BVerfGE 38, 49 (51)).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75

    Verfassungsmäßigkeit des deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April

    Der Gesetzgeber kann gehalten sein, alle "Möglichkeit(en) eines irgendwie gearteten Ausgleichs" (BVerfGE 38, 49 (51)) auszuschöpfen, um auf diese Weise den Erfordernissen beider Rechtskreise Rechnung zu tragen.
  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81

    Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen

    Vielmehr hat die Beklagte der Klägerin für die Nachteile, die sie ihr im Rahmen des Abschlusses eines bindenden völkerrechtlichen Vertrages zugefügt hat, im innerstaatlichen Bereich einen Ausgleich zu gewähren (vgl. auch BVerfGE 45, 83, 96 im Anschluß an BVerfGE 38, 49, 51 und 33, 195, 198).
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