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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20   

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https://dejure.org/2020,13049
BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20 (https://dejure.org/2020,13049)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20 (https://dejure.org/2020,13049)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 2020 - 1 BvQ 63/20 (https://dejure.org/2020,13049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag gegen Beschränkung der Zahl der Teilnehmer einer Versammlung auf 5000

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflage zur Beschränkung der Anzahl der Versammlungsteilnehmer zwecks Infektionsschutzes - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflage zur Beschränkung der Anzahl der Versammlungsteilnehmer zwecks Infektionsschutzes - Folgenabwägung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eilantrag gegen Beschränkung der Teilnehmerzahl einer Versammlung auf 5000 abgelehnt

  • RA Kotz

    Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflage - Infektionsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen versammlungsrechtliche Auflage zur Beschränkung der Anzahl der Versammlungsteilnehmer zwecks Infektionsschutzes

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflage zur Beschränkung der Anzahl der Versammlungsteilnehmer zwecks Infektionsschutzes - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Demo mit maximal 5000 Teilnehmern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Beschränkung der Zahl der Teilnehmer einer Versammlung - Corona-Virus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 761

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trüge (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trüge (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 m.w.N.; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 24.03.2018 - 1 BvQ 18/18

    Einstweilige Anordnung: Stadt muss ihre Stadthalle der NPD für

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Zu dem damit bezweckten Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit ist der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
    Zu dem damit bezweckten Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit ist der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Insoweit trifft den Staat überdies eine grundrechtliche Schutzpflicht, in deren Kontext auch zahlreiche zur Bekämpfung der gegenwärtig andauernden Covid-19-Pandemie von Bund, Ländern und Gemeinden ergriffene Infektionsschutzmaßnahmen stehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Mai 2020 - 1 BvQ 63/20 -, Rn. 7).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2022 - 14 K 119/22

    Präventives Versammlungsverbot in Form der Allgemeinverfügung für ein

    Insoweit trifft den Staat überdies eine grundrechtliche Schutzpflicht, in deren Kontext auch zahlreiche zur Bekämpfung der gegenwärtig andauernden Covid-19-Pandemie von Bund, Ländern und Gemeinden ergriffene Infektionsschutzmaßnahmen stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2020 - 3 MR 47/20

    Schleswig-Holsteinisches Beherbergungsverbot ist außer Vollzug gesetzt

    Diesem folgt der Senat - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. Ablehnung einstweilige Anordnung v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 - und - 1 BvQ 31/20 -, juris jeweils Rn. 13; vgl. ferner Ablehnung einstweilige Anordnung v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20 -, juris Rn. 8) - aufgrund der dem Institut als Bundesoberbehörde nach § 4 IfSG obliegenden Sach- und Fachkunde.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20

    Achte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungswidrig, Verordnungsermächtigung

    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16; Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21

    Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß, verfassungskonforme

    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16; Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

    Denn deren privates Interesse, der fraglos erheblichen Freiheitsbeschränkung für einen bestimmten Zeitraum nicht unterworfen zu sein, wird von dem widerstreitenden erheblichen öffentlichen Interesse an einer weiteren Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 und dem damit bezweckten und prinzipiell der staatlichen Pflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschuldeten Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Bevölkerung überwogen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 31.5.2020 - 1 BvQ 63/20 -, juris Rn. 7).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Etwas anderes käme nur dann in Betracht, wenn die Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlerhaft wären oder deren Würdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen offensichtlich nicht trüge (vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 29.8.2015 NVwZ 2016, 244 Rn. 1; vom 31.5.2020 - 1 BvQ 63/20 - juris Rn. 8; vom 7.12.2020 NVwZ 2021, 143 Rn. 7; Lenz/Hansel, a. a. O., Rn. 58, jeweils m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 26.02.2021 - 3 EO 134/21

    Versammlungsrecht: Verbot einer gegen die staatliche Coronapolitik gerichteten

    Insoweit trifft den Staat überdies eine grundrechtliche Schutzpflicht, in deren Kontext auch zahlreiche zur Bekämpfung der gegenwärtig andauernden Covid-19-Pandemie von Bund, Ländern und Gemeinden ergriffene Infektionsschutzmaßnahmen stehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Mai 2020 - 1 BvQ 63/20 -, Rn. 7).
  • VG Hamburg, 17.03.2021 - 3 E 1096/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag auf Öffnung eines coronabedingt geschlossenen

    Trägt eine Person das Virus aber nicht weiter bzw. ist dies mit jedenfalls hinreichender Sicherheit ausgeschlossen, wobei absolute Sicherheit auch im infektionsschutzrechtlichen Kontext ohnehin nicht gefordert werden kann (vgl. BVerfG, einstw. Anordnung v. 17.4.2020, 1 BvQ 37/20, juris, Rn. 26; VG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2020, 14 E 4035/20, abrufbar über die Gerichtshomepage, unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31.5.2020, 1 BvQ 63/20, juris, Rn. 8), ist auch die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten durch diese Person ebenso im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks nach § 1 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO hinnehmbar wie das Anbieten entsprechender Dienstleistungen an eine solche Person bzw. exklusiv an den Kreis mit hinreichender Sicherheit nicht infektiöser Personen.

    Abzustellen ist vielmehr auf eine infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit bzw. hinreichende Sicherheit (vgl. BVerfG, einstw. Anordnung v. 17.4.2020, 1 BvQ 37/20, juris, Rn. 26; VG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2020, 14 E 4035/20, abrufbar über die Gerichtshomepage, unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31.5.2020, 1 BvQ 63/20, juris, Rn. 8), welche vorliegend im Sinne des (Regelungs-) Konzepts der Antragsgegnerin sichergestellt wird.

  • VG Hamburg, 25.09.2020 - 14 E 4035/20

    Weitgehend erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Durchführung der

    Vielmehr sind die Versammlungsveranstalter der Antragsgegnerin im Kooperationsgespräch im Hinblick auf den ursprünglichen Umfang der Versammlungen bereits entgegengekommen und auch sonst sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Antragsteller das Hygienekonzept nicht ernsthaft umsetzen wollte oder die Teilnehmer sich daran nicht halten wollen würden (vgl. zur Erforderlichkeit entsprechender Anhaltspunkte BVerfG, Beschl. v. 31.5.2020, 1 BvQ 63/20, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.6.2020, 11 ME 139/20, juris Rn. 22; VG Berlin, Beschl. v. 28.8.2020, 1 L 301/20, juris Rn. 7; VG Köln, Beschl. v. 31.7.2020, 20 L 1374/20, juris Rn. 7).
  • VGH Hessen, 19.03.2021 - 2 B 587/21

    Versammlung in der Karlsaue bleibt verboten - auf der Schwanenwiese und dem Platz

  • VG Berlin, 23.12.2020 - 1 L 451.20
  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 452.20

    Corona-Pandemie: Feuerwerksverbot 2020 und 2021 war rechtmäßig

  • VG Berlin, 29.08.2020 - 1 L 306.20

    Bei Versammlung per Megaphon und durch Ordner sicherstellen, dass die

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32138
BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20 (https://dejure.org/2020,32138)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20 (https://dejure.org/2020,32138)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 2020 - 1 BvQ 63/20 (https://dejure.org/2020,32138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Maßgeblichkeit des Mindestwertes

  • rechtsportal.de

    RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Maßgeblichkeit des Mindestwertes

  • rechtsportal.de

    RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Maßgeblichkeit des Mindestwertes

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Maßgeblichkeit des Mindestwertes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.01.2020 - 1 BvR 1867/17

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme der

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20
    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, NJW 2000, S. 1399; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2020 - 1 BvR 1867/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20
    Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG beträgt der Mindestgegenstandswert im eigenständigen Verfahren der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 89, 91 ) 5.000 Euro.
  • BVerfG, 25.05.1999 - 2 BvR 1790/94

    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässiger Antrag auf Festsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20
    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, NJW 2000, S. 1399; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2020 - 1 BvR 1867/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvQ 63/20
    Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt oder zurückgenommen worden ist, regelmäßig nicht in Betracht (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage bei einer Verfassungsbeschwerde BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvQ 93/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen

    Auf Anträge gemäß § 32 BVerfGG ist dieser Grundsatz entsprechend anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. September 2020 - 1 BvQ 63/20 -, Rn. 2).
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