Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4408
BVerfG, 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06 (https://dejure.org/2006,4408)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06 (https://dejure.org/2006,4408)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 (https://dejure.org/2006,4408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Ethikunterrichts im Land Berlin als ordentliches Lehrfach ohne Abmeldemöglichkeit; Spannungsverhältnis zwischen dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und der Religionsfreiheit sowie dem Erziehungsrecht der Eltern ; ...

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Ethikunterrichts als Pflichtfach ohne Abmeldemöglichkeit in Berlin; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ethikunterricht - Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.7.2006)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ethikunterricht in Berlin erfolglos // Zunächst ist die Behörde dran

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06
    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

    Allerdings kann einem Beschwerdeführer die Durchführung eines Erlaubnisverfahrens und anschließend die Anrufung der Fachgerichte nicht zugemutet werden, wenn dies offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 102, 197 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06
    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06
    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06
    Der Subsidiaritätsgrundsatz stellt sicher, dass dem Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 86, 382 ).
  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

    Eine im April 2006 unmittelbar gegen die Neufassung des Schulgesetzes erhobene Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführer in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden konnten, zunächst einen Antrag auf Befreiung vom Ethikunterricht nach § 46 Abs. 5 Satz 1 SchulG zu stellen und anschließend fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, JURIS).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    a) Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende und auch auf unmittelbar gegen Gesetze gerichtete Verfassungsbeschwerden anwendbare (Urteil vom 1. November 2004, a. a. O., S. 45) Subsidiaritätsgrundsatz verpflichtet den jeweiligen Beschwerdeführer - auch in Fällen unmittelbarer Betroffenheit durch eine Norm (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 90, 128 ; Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 - juris) -, über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus - ein solcher ist gegen die gesetzlichen Regelungen nicht eröffnet - alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten vor den Fachgerichten zu ergreifen, um vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde eine Grundrechtsverletzung zu verhindern bzw. deren Korrektur zu erwirken (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 - LVerfGE 16, 29 ; Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 53; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt danach insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt (Urteile vom 31. Oktober 1996, a. a. O., 12. Juli 2001, a. a. O. und 1. November 2004, a. a. O., S. 45; Beschluss vom 13. April 2005 - VerfGH 214/03 - juris Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006, a. a. O.).

  • EGMR, 06.10.2009 - 45216/07

    J. A.-I. u. a. ./. Deutschland

    Im April 2006 erhoben die der evangelischen Konfession angehörenden Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz (Az. 1 BvR 1017/06).
  • VG Berlin, 21.08.2006 - 3 A 391.06

    Verwaltungsgericht lehnt Befreiung vom Ethikunterricht ab

    Mit ablehnendem Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 - verwies das Bundesverfassungsgericht die Antragsteller auf die Möglichkeit, einen Antrag nach § 46 Abs. 5 Satz 1 SchulG auf Befreiung vom Ethikunterricht zu stellen.

    Daher lässt diese Vorschrift grundsätzlich auch die Befreiung eines Schülers vom Ethikunterricht zu (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, S. 9 des UA).

  • BVerfG, 22.01.2008 - 2 BvR 66/08

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Subsidiarität); Ausschluss des Empfangs

    Auf diese Weise ist einerseits ein wirksamer Schutz der Grundrechte sichergestellt und andererseits gewährleistet, dass dem Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die Materie speziell zuständiges Gericht unterbreitet wird (vgl. BVerfGE 74, 69 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 13/05 -, www.bverfg.de; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 -, www.bverfg.de, und vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, juris).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 1 BvR 790/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der

    Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität gewährleistet zudem, dass das Bundesverfassungsgericht nicht aufgrund der im Eilverfahren häufig ungesicherten Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 sowie Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht