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   BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00   

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https://dejure.org/2001,1728
BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00 (https://dejure.org/2001,1728)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00 (https://dejure.org/2001,1728)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 1 BvR 1030/00 (https://dejure.org/2001,1728)
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Mangelhafter Teppich

Art. 103 Abs. 1 GG, zum Verhältnis zwischen § 288 ZPO und § 138 Abs. 3 ZPO, keine Anwendung von § 290 ZPO auf ein einfaches Nichtbestreiten, Anforderungen an ein konkludentes Geständnis (Geständniswille);

§ 93 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Wiedereinsetzung bei Verzögerung im Briefverkehr

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Geständnis - Beweiswürdigung - Beweisantrag - Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 288; ; ZPO § ... 290; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; BGB § 464; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Übergehen eines Beweisangebots im Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verzögerung bei der Postbeförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1565
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 69, 145 ; 75, 302 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, dass das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 69, 145 m.w.N.).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der entsprechenden Vorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145 ).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 69, 145 ; 75, 302 ).

    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (vgl. BVerfGE 75, 302 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 69, 145 ; 75, 302 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 m.w.N.).

  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Ein gerichtliches Geständnis im Sinne des § 288 ZPO, das von der betroffenen Partei nur unter den engen Voraussetzungen des § 290 ZPO widerrufen werden kann, ist von dem bloßen Nichtbestreiten (§ 138 Abs. 3 ZPO) zu unterscheiden, das eine solche Bindungswirkung nicht entfaltet (vgl. BGH, NJW 1994, S. 3109; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 288 Rn. 3; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. 1996, § 288 Rn. 3).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn zu der ausdrücklichen Erklärung, dass eine Behauptung des Gegners nicht bestritten werden solle, weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss auf ein Geständnis nahe legen (vgl. BGH, NJW 1994, S. 3109).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Da in der fristgerecht eingegangenen Beschwerdeschrift das angegriffene Urteil nicht in einer Weise wiedergegeben ist, die eine Beurteilung erlaubt, ob es mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht, war zur hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde die Vorlage einer Ablichtung der Entscheidung erforderlich (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ), die erst einen Tag nach Fristablauf zu den Akten gelangte.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Da in der fristgerecht eingegangenen Beschwerdeschrift das angegriffene Urteil nicht in einer Weise wiedergegeben ist, die eine Beurteilung erlaubt, ob es mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht, war zur hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde die Vorlage einer Ablichtung der Entscheidung erforderlich (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ), die erst einen Tag nach Fristablauf zu den Akten gelangte.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG darf den Beschwerdeführern nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 11. November 1999, 1 BvR 762/99, veröffentlicht in JURIS).
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00
    Dem Verhalten der Prozesspartei muss ein konkludenter Geständniswille zu entnehmen sein (vgl. BGH, NJW 1991, S. 1683).
  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

    a) Die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht darauf, dass die Auslegung der Vorschrift des § 322 Abs. 1 ZPO durch das Berufungsgericht und die hierauf beruhende Zurückweisung des Vorbringens der Beklagten zu den mit der Widerklage verfolgten Ansprüchen in der Zivilprozessordnung keine Stütze findet (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1565, 1566).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Der Kläger hat in erster Instanz kein Geständnis erklärt (zu den Anforderungen vgl. BVerfG 6. Februar 2001 - 1 BvR 1030/00 - zu II 2 b der Gründe; BGH 7. Juli 1994 - IX ZR 115/93 - zu I 2 a der Gründe) .
  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 599/16

    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung erstinstanzlich geänderten

    Es hat Parteivortrag der Kläger nicht berücksichtigt, ohne dass sich hierfür eine Grundlage im Prozessrecht findet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZR 258/15, NJW 2017, 736 Rn. 11; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1566).
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