Rechtsprechung
   BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99   

Ärzterichtlinie

Art. 234 EG, Vorlagepflicht umfaßt auch Fragen der Normanwendungsmethodik, Vorlage auch zur Ermöglichung der Entwicklung von (neuen) allgemeinen Rechtsgrundsätzen / Gemeinschaftsgrundrechten durch den EuGH;

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Voraussetzungen, unter denen das BVerfG bei Nichtvorlage an den EuGH einen Verstoß gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters annimmt

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • rws-verlag.de

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzeiterfordenis für Qualifizierungsabschnitte in der Facharztausbildung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorenthaltung des "gesetzlichen Richters" bei Verkennung der Vorlagepflicht an den EuGH

Kurzfassungen/Presse (7)

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  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Europäischer Grundrechtsschutz

  • zaoerv.de , S. 97 (Kurzinformation)

    EG - Vorabentscheidungsverfahren

  • fuesser.de (Kurzinformation)

    Art. 101 GG; Art. 234 EGV
    Durchsetzung der Vorlagepflicht zum EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EGV: Integrationsfreundliche Tendenzen in der Rechtsprechung des BVerfG zu Art.101 Abs.2

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Grundgesetz, Art. 3 Abs. 3, 12 Abs. 1 und 101 Abs. 1 Satz 2 ; Hamburgisches Ärztegesetz, §§ 13b Abs. 2 und 3 Satz 3 No. 1 und 2
    Sozialvorschriften, Gerichtsverfahren, Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsrecht, Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 1267
  • ZIP 2001, 350
  • EuZW 2001, 255
  • VersR 2001, 1179
  • WM 2001, 749
  • DVBl 2001, 720
  • DÖV 2001, 379
  • NVwZ 2001, 669 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (60)  

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04  

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Eine willkürliche Verkennung der Vorlagepflicht kommt in Betracht, wenn ein letztinstanzliches Hauptsachegericht trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit einer gemeinschaftsrechtlichen Frage eine Vorlage überhaupt nicht in Erwägung zieht, es bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt, oder es den ihm notwendig zukommenden Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise bei Fällen überschritten hat, in denen eine einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch nicht oder noch nicht erschöpfend vorliegt oder ihre Fortentwicklung nicht ganz fernliegend ist; der Beurteilungsspielraum ist unvertretbar überschritten, wenn Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfG 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 - EzA GG Art. 101 Nr. 4; 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -NJW 1988, 1456).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05  

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auch eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, wird insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Gemeinschaftsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. bereits BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 12. Mai 1989 - 2 BvQ 3/89 -, NJW 1990, S. 974; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 1992 - 2 BvR 1096/92 -, NVwZ 1993, S. 883; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, S. 1267; BVerfGK 3, 331; ähnlich nun auch für das französische Verfassungsrecht Conseil d'État, Entscheidung vom 8. Februar 2007, Nr. 287110).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08  

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Nach der ständigen Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Fachgericht Gründe anzugeben, die zeigen, ob es sich hinsichtlich des europäischen Rechts ausreichend kundig gemacht hat, und die so dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfGK 8, 401 [405]; 10, 19 [31]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, S. 1267 [1268]; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 2036/05 -, NVwZ 2007, S. 942 [945], vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, NVwZ 2008, S. 780 [781] und vom 25. Februar 2010, a. a. O.).
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