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   BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94   

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https://dejure.org/1996,2965
BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der gerichtlich bestätigten Kürzung einer von der VBL gekürzten Hinterbliebenenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 665
  • FamRZ 1996, 1067
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    Ein weitergehender Anspruch läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (so auch BAG, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BGH, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen = VersR 1986, 259 [260 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    a) Zwar gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ), einem Beamten wenigstens einen Rest des von seinem verstorbenen Ehegatten erworbenen Versorgungsanspruchs zu belassen (BVerfGE 46, 97 [109]).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    Ein weitergehender Anspruch läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (so auch BAG, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BGH, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen = VersR 1986, 259 [260 f.]).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.

    c) Gerade die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einer aus dem Alimentationsgedanken entwickelten betrieblichen Altersversorgung (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 1067 zu § 65 VBLS a.F.) auf ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem gibt keine Veranlassung zu einer anderweitigen Beurteilung.

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 7/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeitskontrolle für eine

    Insoweit besteht von je her ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Privatversicherungsverhältnis und dem gesetzlichen Rentenversicherungsverhältnis (vgl. BVerfGE 70, 101, 111; 58, 81, 110; BSGE 90, 279, 280, 284; 85, 161, 170), der durch die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einer aus dem Alimentationsgedanken entwickelten betrieblichen Altersversorgung (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 1067 zu § 65 VBLS a.F.) auf ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem eher bekräftigt als beseitigt worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2007 - 10 Sa 904/07

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung von Witwergeld

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG vom 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 - AP Nr. 112 zu Art. 3 GG; BVerfG vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - NVwZ-RR 1996, 665) ist, wenn nach dem Tod eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche oder ein Erwerbseinkommen und eine Versorgungsrente in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • SG Gießen, 02.11.1998 - S 3 U 1593/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit der UV-Rentenlastverteilung aus den im Beitrittsgebiet

    vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - EzA - SD 1996, Nr. 9; Entsch.
  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • VG Hannover, 07.07.2005 - 2 A 639/03

    Alimentation; Beamter; Mindestversorgung; Pastor; Verwendungseinkommen;

    Allerdings ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 - ; Beschl. v. 04.11.1992 - 2 BvR 699/91 - ; Beschl. v. 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - ) durchaus Anhaltspunkte für Zweifel daran, ob die vom Gesetzgeber getroffene Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht.
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