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   BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90   

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https://dejure.org/1992,5773
BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90 (https://dejure.org/1992,5773)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90 (https://dejure.org/1992,5773)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1047/90 (https://dejure.org/1992,5773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugnisverweigerungsrecht und Grundrecht der dadurch benachteiligten Prozeßpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90
    Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung das rechtliche Gehör nur im Rahmen der jeweiligen Prozeßordnungen gewährt und kann durchaus Beschränkungen aus formellrechtlichen oder materiellrechtlichen Gründen erfahren (BVerfGE 66, 260 [263]; 69, 145 [149]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt die Tatsachen- und Beweiswürdigung den Fachgerichten zu (BVerfGE 22, 267 [273]; 25, 137 [140]).
  • BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90
    Die behauptete Grundrechtsverletzung manifestierte sich aber erst mit der Erschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, weil erst damit klar war, daß die angegriffenen Entscheidungen auf dem Umstand beruhten, daß der Zeuge P. das Zeugnis verweigert hatte (1 BvR 1150/89).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt die Tatsachen- und Beweiswürdigung den Fachgerichten zu (BVerfGE 22, 267 [273]; 25, 137 [140]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90
    Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung das rechtliche Gehör nur im Rahmen der jeweiligen Prozeßordnungen gewährt und kann durchaus Beschränkungen aus formellrechtlichen oder materiellrechtlichen Gründen erfahren (BVerfGE 66, 260 [263]; 69, 145 [149]).
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Niemand soll aus seiner Zeugnispflicht zu selbstschädigenden Handlungen gezwungen werden (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 1047/90).
  • BAG, 02.08.2017 - 9 AZB 39/17

    Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 1 ZPO

    Niemand soll aus seiner Zeugnispflicht zu selbstschädigenden Handlungen gezwungen werden (BVerfG 15. Juni 1992 - 1 BvR 1047/90 -; BGH 26. Oktober 2006 - III ZB 2/06 - Rn. 7) .
  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 11 Ta 83/07

    Zu den Voraussetzungen des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 384 ZPO bei

    Niemand soll aus seiner Zeugnispflicht zu selbstschädigenden Handlungen gezwungen werden (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 1047/90, n.v., juris).
  • LG Gießen, 21.03.2019 - 4 O 305/18
    Gemäß Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG soll vielmehr niemand zu einer selbstschädigenden Handlung gezwungen werden (vgl. BVerfG, 1 BvR 1047/90, Rn. 5 in Juris).
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