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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,819
BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,819)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,819)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses Cappenberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 130
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Im Hinblick auf die Unsicherheit, die einer lediglich summarischen Beurteilung regelmäßig anhaftet und die mit den Auswirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen schwer vereinbar ist (vgl. auch BVerfGE 33, 247 (264 f.)), muß ein solches Vorgehen jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen anders eine befriedigende Regelung nicht zu erzielen wäre.
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Auf der anderen Seite wird, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich jedoch später als unbegründet erweist, in Belange Dritte eingegriffen, die bei der Abwägung ebenfalls zu berücksichtigen sind (BVerfGE 12, 276 (280)).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Die enteignungsrechtlichen Vorschriften über die Grundabtretung entsprächen nach den im Boxberg-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 264 ) aufgestellten Maßstäben nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in besonders liegenden Fällen die Prüfung nicht auf die Folgenabwägung beschränkt, sondern darauf abgestellt, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausfallen würde (vgl. insbesondere BVerfGE 46, 160 (164)).
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Im Rahmen dieser Abwägung ist nicht nur zu prüfen, ob das öffentliche Interesse an der Gewinnung gerade des bestimmten Bodenschatzes zur Versorgung des Marktes mit Rohstoffen und damit im Ergebnis gleichlaufend das durch eine Bergbauberechtigung gesicherte Interesse des Bergbautreibenden an dessen Gewinnung und Verwertung (vgl. dazu BVerfGE 77, 130 ) so gewichtig sind, dass es den Zugriff auf privates Eigentum erfordert.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auch in diesen Fällen fordert das Bundesverfassungsgericht nicht regelmäßig eine Prüfung der Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens (vgl. BVerfGE 77, 130 ).
  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    (2) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die bergbaurechtliche Bewilligung (§ 8 Bundesberggesetz vom 13. August 1980 <BGBl I S. 1310>) als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG angesehen (vgl. BVerfGE 77, 130 ; ebenso BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2007 - 1 BvR 284/05 -, Rn. 4).
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   BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87   

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BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,1831)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,1831)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,1831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses Cappenberg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 253
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (st. Rspr., vgl. BVerfGE 71, 350 (351 f.) m. w. N.).

    Dieser Eingriff läßt sich nicht rückgängig machen und muß, da sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
    Dieser Eingriff läßt sich nicht rückgängig machen und muß, da sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22

    Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60

    Vielmehr stellt die Frage, ob durch die angegriffene Maßnahme ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wiederausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden, einen der Gesichtspunkte dar, welcher im Rahmen der umfassenden - aber ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmenden - Folgenabwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 91, 70 ; vgl. ferner BVerfGE 64, 67 ; 76, 253 ; 106, 51 ; Graßhof, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 32 Rn. 120 ; Schneider, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl. 2022, § 32 Rn. 173 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.10.1987 - 1 BvR 1048/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6594
BVerfG, 20.10.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,6594)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,6594)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 1 BvR 1048/87 (https://dejure.org/1987,6594)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Untersuchungshandlung - Gebäude - Unterlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1076
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