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   BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00   

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BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 (https://dejure.org/2000,1618)
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Letzte Postleerung Freitag

Art. 103 Abs. 1 GG, § 233 ZPO, Vertrauen auf normale Postlaufzeiten, grundsätzlich kein Verschulden, wenn bei Fristablauf am Montag der Schriftsatz am Freitag zur Post gegeben wird

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Vertrauen in Postlaufzeiten kein Verschulden iSv ZPO § 233

  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufung - Rechtsstaatsprinzip - Verschulden - Sorgfaltspflicht - Briefkasten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 516
    D (A), Verfahrensrecht, Fristen, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Postlaufzeiten, Verschulden, Rechtsstaatsprinzip, Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 ... Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 516; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 516; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Wiedereinsetzung bei Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516
    Vertrauen auf Postlaufzeit bei Zustellung an einem Montag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 744
  • NVwZ 2001, 426 (Ls.)
  • VersR 2001, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Tübingen, 17.04.2000 - 1 S 47/00
    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    a) den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 17. April 2000 - 1 S 47/00 -,.

    b) den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 24. März 2000 - 1 S 47/00 -.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Tübingen vom 17. April 2000 - 1 S 47/00 - und vom 24. März 2000 - 1 S 47/00 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).

    Gleiches folgt aus der Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 50, 1 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).

    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Gleiches folgt aus der Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 50, 1 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726; siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Der Bundesgerichtshof gehe davon allerdings aus (unter Hinweis auf BGH, NJW 1999, S. 2118).

    Dabei hat sich an der Maßgeblichkeit dieser Grundsätze durch die Neuorganisation der Post im Zuge der so genannten Postreform von 1994 nichts geändert (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2000, S. 726; siehe auch BGH, NJW 1999, S. 2118).

  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Doch ist hier für den Fristbeginn nach § 93 Abs. 1 BVerfGG die Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung maßgeblich, weil mit dieser ausschließlich die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Landgericht als letztinstanzlichem Gericht gerügt wurde (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot, aus dem für zivilrechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ), den Prozessparteien bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 53, 25 ).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Versagen diese Vorkehrungen, darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluss hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00
    Die insoweit geltend gemachten Verfassungsverletzungen haben besonderes Gewicht, weil die Begründung der angegriffenen Entscheidungen erwarten lässt, dass das Landgericht die genannten Verfassungsrechtspositionen ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht hinreichend wahren wird (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

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