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   BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05   

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BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05 (https://dejure.org/2008,5981)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05 (https://dejure.org/2008,5981)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05 (https://dejure.org/2008,5981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kraft gesetzlicher Verpflichtung bestehende Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer als Kriterium eines Antrags auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch eine ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann solche Prognosen nur eingeschränkt überprüfen (vgl. BVerfGE 75, 78 ), zumal die Erforderlichkeit gesetzgeberischer Maßnahmen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht rückschauend, sondern nur von dem bei Erlass des Gesetzes gegebenen Erkenntnisstand aus beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 76, 220 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann solche Prognosen nur eingeschränkt überprüfen (vgl. BVerfGE 75, 78 ), zumal die Erforderlichkeit gesetzgeberischer Maßnahmen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht rückschauend, sondern nur von dem bei Erlass des Gesetzes gegebenen Erkenntnisstand aus beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 76, 220 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Aus dem Vortrag der Beschwerdeführer geht jedoch nicht hervor, dass die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG willkürlich unterlassen hätten (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Gegen den allgemeinen Gleichheitssatz wird verstoßen, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Aus dem Vortrag der Beschwerdeführer geht jedoch nicht hervor, dass die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG willkürlich unterlassen hätten (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Zwar kann jemand seinem gesetzlichen Richter auch dadurch entzogen werden, dass ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (vgl. BVerfGE 87, 282 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Es bestehen Zweifel, ob sich dem Vortrag des Beschwerdeführers zu 2) entnehmen lässt, dass das Bundessozialgericht an die Begründung nach § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG überhöhte Anforderungen nach Art. 19 Abs. 4 GG gestellt hat (vgl. BVerfGE 10, 264 ).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02

    Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ).
  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 14 R 4211/02

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung von Zwangsmitgliedern einer Kammer zur

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05
    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 - B 12 RA 6/05 B -, b) das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. März 2005 - L 14 R 4211/02 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 7. August 2002 - S 2 RA 54/99 -, d) den Widerspruchsbescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 3. Februar 1999, e) den Bescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 5. Juni 1998, 2. mittelbar gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1824).
  • LSG Bayern, 17.09.2003 - L 13 RA 109/01

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • BSG, 09.03.2005 - B 12 RA 8/03 R

    Freiwilliges Mitglied einer berufsständischen Kammer - kein Recht auf Befreiung

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Eine vollständige Entlassung aus der öffentlichen Sozialversicherung ist dagegen nicht möglich (vgl BVerfG Beschluss vom 5.5.2008 - 1 BvR 1060/05 ua - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7 RdNr 16) .

    Bei der ausnahmsweisen Eröffnung von Befreiungsmöglichkeiten zur Beseitigung eines unmittelbar gesetzlich angeordneten Versicherungszwangs darf der Gesetzgeber, der die Vorsorgefreiheit Beschäftigter aus Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich bedenkenfrei begrenzt hat, erst recht die Leistungsfähigkeit der verbleibenden Versichertengemeinschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen und insbesondere dem Anliegen, Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten, vor dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) erhebliche Bedeutung beimessen; insofern kommt es auf die möglicherweise geringe Zahl der Betroffenen nicht an (vgl BVerfG Beschluss vom 5.5.2008 - 1 BvR 1060/05 ua - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7 RdNr 16 ff, 19) .

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Eine vollständige Entlassung aus der öffentlichen Sozialversicherung ist dagegen nicht möglich (vgl BVerfG Beschluss vom 5.5.2008 - 1 BvR 1060/05 ua - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7 RdNr 16) .

    Bei der ausnahmsweisen Eröffnung von Befreiungsmöglichkeiten zur Beseitigung eines unmittelbar gesetzlich angeordneten Versicherungszwangs darf der Gesetzgeber, der die Vorsorgefreiheit Beschäftigter aus Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich bedenkenfrei begrenzt hat, erst recht die Leistungsfähigkeit der verbleibenden Versichertengemeinschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen und insbesondere dem Anliegen, Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten, vor dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) erhebliche Bedeutung beimessen; insofern kommt es auf die möglicherweise geringe Zahl der Betroffenen nicht an (vgl BVerfG Beschluss vom 5.5.2008 - 1 BvR 1060/05 ua - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7 RdNr 16 ff, 19) .

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Eine vollständige Entlassung aus der öffentlichen Sozialversicherung ist dagegen nicht möglich (vgl BVerfG Beschluss vom 5.5.2008 - 1 BvR 1060/05 ua - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7 RdNr 16) .

    Bei der ausnahmsweisen Eröffnung von Befreiungsmöglichkeiten zur Beseitigung eines unmittelbar gesetzlich angeordneten Versicherungszwangs darf der Gesetzgeber, der die Vorsorgefreiheit Beschäftigter aus Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich bedenkenfrei begrenzt hat, erst recht die Leistungsfähigkeit der verbleibenden Versichertengemeinschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen und insbesondere dem Anliegen, Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten, vor dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) erhebliche Bedeutung beimessen; insofern kommt es auf die möglicherweise geringe Zahl der Betroffenen nicht an (vgl BVerfG Beschluss vom 5.5.2008 - 1 BvR 1060/05 ua - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7 RdNr 16 ff, 19) .

  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14

    Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer;

    Das Bundesverfassungsgericht hat das gesetzgeberische Anliegen, Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten und ihre Abwanderung in neu zu gründende Versorgungswerke zu unterbinden, als tragfähigen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung von Kammerangehörigen durch die "Friedensgrenze" des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI angesehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05 - juris Rn. 18 f.).

    Darin, dass der Landesgesetzgeber vorsorglich tätig geworden ist, um für Versicherte mit vergleichsweise günstigen Risiken die Attraktivität der gesetzlichen Rentenversicherung vor einer Schwächung durch eine weitere berufsständische Versorgung zu bewahren, liegt auch bei einer geringen Anzahl betroffener Kammermitglieder kein sachwidriges, willkürliches Regelungsziel (vgl. zu § 6 SGB VI BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05 - juris Rn. 19).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 170/12
    Dies ist - in der konkreten gesetzlichen Ausformung - verfassungsrechtlich unproblematisch und entspricht im Übrigen dem tatsächlichen, für eine enge Auslegung des § 6 SGB VI sprechenden Zweck des Gesetzes und der Vorstellung des Gesetzgebers, (gerade) Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten (BT-Drucks 13/2590, 18; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5.5.2008, Az 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05, Rdnr 17-19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 1038/11
    Dies ist - in der konkreten gesetzlichen Ausformung - verfassungsrechtlich unproblematisch und entspricht im Übrigen dem tatsächlichen, für eine enge Auslegung des § 6 SGB VI sprechenden Zweck des Gesetzes und der Vorstellung des Gesetzgebers, Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten (BT-Drucks 13/2590, 18; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5.5.2008, Az 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05, Rdnr 17-19).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 7 R 936/18

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Eine vollständige Entlassung aus der öffentlichen Sozialversicherung ist dagegen nicht möglich (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R - juris Rdnr. 49; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 1060/05 u.a. - SozR 4-2600 § 6 Nr. 7 Rdnr. 16).
  • LSG Bayern, 13.02.2019 - L 13 R 525/17

    Befreiung einer Syndikusanwältin von der Befreiung in der gesetzlichen

    Eine vollständige Entlassung aus der öffentlichen Sozialversicherung ist dagegen nicht möglich (vgl. BVerfG Beschluss vom 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05).
  • LSG Bayern, 17.05.2019 - L 1 R 46/16

    Gesetzliche Rentenversicherung: Keine Fortdauer der Befreiung von der

    Vielmehr folgt § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI der von den Gesetzgebern der Länder bereits vor dem 01.01.1995 geschaffenen Rechtsordnung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05.05.2008 - 1 BvR 1060/05 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2013 - L 18 R 843/11

    Rentenversicherung

    Dies ist - in der konkreten gesetzlichen Ausformung - verfassungsrechtlich unproblematisch und entspricht im Übrigen dem tatsächlichen, für eine enge Auslegung des § 6 SGB VI sprechenden Zweck des Gesetzes und der Vorstellung des Gesetzgebers, (gerade) Versicherte mit typischerweise günstigen Risiken in der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung zu halten (BT-Drucks 13/2590, 18; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5.5.2008, Az 1 BvR 1060/05, 1 BvR 1753/05, Rdnr 17-19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 694/13

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für einen Synikusanwalt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 353/10

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für

  • LSG Bayern, 26.03.2019 - L 1 R 46/16

    Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Bescheid, Befreiung, Arbeitgeber,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 417/12

    Erstmalige Befreiung eines Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - L 14 R 765/14

    Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für einen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 8 R 814/10

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - versicherungsrechtliche

  • BSG, 28.03.2013 - B 5 R 438/12 B
  • VG Berlin, 15.02.2012 - 14 A 20.08

    Verfassungsgericht soll Einrichtung eines Versorgungswerks der Psychotherapeuten

  • SG Köln, 23.02.2015 - S 37 R 215/14

    Anspruch eines Syndikusanwalts auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der

  • BSG, 02.11.2011 - B 9 BL 1/10 B
  • VG München, 18.04.2012 - M 18 K 10.1879

    Befreiung der Lehrer von der Rentenversicherungspflicht

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