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   BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14   

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https://dejure.org/2014,25466
BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14 (https://dejure.org/2014,25466)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14 (https://dejure.org/2014,25466)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 (https://dejure.org/2014,25466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 93 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von höchstrichterlicher Rspr - hier: sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) bei Ergänzung einer ursprünglich unschlüssigen Klage - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von höchstrichterlicher Rspr - hier: sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) bei Ergänzung einer ursprünglich unschlüssigen Klage - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von höchstrichterlicher Rspr - hier: sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) bei Ergänzung einer ursprünglich unschlüssigen Klage - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05

    Anforderungen an die Darlegung einer Gläubigerbenachteiligung bei Abwicklung der

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Eine Partei ist nicht gehalten, einen erst im weiteren Verlauf des Rechtsstreits substantiiert vorgetragenen Klageanspruch schon zuvor - gleichsam auf Verdacht - als begründet anzuerkennen, nur um sich der Kostentragungslast entziehen zu können (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 999; NZI 2007, S. 283 Rn. 11 f.).

    Den daraufhin - knapp vier Jahre nach Zustellung der Klageschrift - erstmals schlüssig formulierten Klagevortrag und hinreichend bestimmt gefassten Klageantrag der Klägerin erkannte der Beschwerdeführer mit seinem dazu innerhalb einer ihm gewährten Fristverlängerung eingegangenen Schriftsatz - und damit "sofort" im Sinne des § 93 ZPO (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 999 a.E.; NZI 2007, S. 283 Rn. 15) - an.

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Eine Begründung der Entscheidung ist verfassungsrechtlich dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ).

    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) verlangt das Willkürverbot jedoch, dass die eigene Auffassung begründet wird (vgl. BVerfGE 71, 122 ).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Eine Partei ist nicht gehalten, einen erst im weiteren Verlauf des Rechtsstreits substantiiert vorgetragenen Klageanspruch schon zuvor - gleichsam auf Verdacht - als begründet anzuerkennen, nur um sich der Kostentragungslast entziehen zu können (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 999; NZI 2007, S. 283 Rn. 11 f.).

    Den daraufhin - knapp vier Jahre nach Zustellung der Klageschrift - erstmals schlüssig formulierten Klagevortrag und hinreichend bestimmt gefassten Klageantrag der Klägerin erkannte der Beschwerdeführer mit seinem dazu innerhalb einer ihm gewährten Fristverlängerung eingegangenen Schriftsatz - und damit "sofort" im Sinne des § 93 ZPO (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 999 a.E.; NZI 2007, S. 283 Rn. 15) - an.

  • OLG Hamm, 29.12.2005 - 2 WF 426/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Diese Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs wird von der Literatur (Herget, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rn. 6 Stichwort: unschlüssige Klage; Lackmann, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 93 Rn. 27; Schulz, in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 93 Rn. 59; Gierl, in: Saenger, ZPO, 5. Aufl., § 93 Rn. 12; Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 93 Rn. 3; Jaspersen/Wache, in: Beck'scher Online-Kommentar, ZPO, Stand: 15. März 2014, § 93 Rn. 37; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 93 Rn. 12; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 10), dem Bundesarbeitsgericht (NZA 2008, S. 1086 Rn. 48) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, S. 1967; OLG Hamm, FamRZ 2006, S. 1770; OLG Naumburg, FamRZ 2003, S. 1576; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 W 29/11 -, juris, Rn. 9) geteilt.
  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 8 WF 236/02

    Zur Prozesskostenlast bei Anerkenntnis des Beklagten im Rahmen einer unzulässigen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Diese Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs wird von der Literatur (Herget, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rn. 6 Stichwort: unschlüssige Klage; Lackmann, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 93 Rn. 27; Schulz, in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 93 Rn. 59; Gierl, in: Saenger, ZPO, 5. Aufl., § 93 Rn. 12; Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 93 Rn. 3; Jaspersen/Wache, in: Beck'scher Online-Kommentar, ZPO, Stand: 15. März 2014, § 93 Rn. 37; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 93 Rn. 12; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 10), dem Bundesarbeitsgericht (NZA 2008, S. 1086 Rn. 48) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, S. 1967; OLG Hamm, FamRZ 2006, S. 1770; OLG Naumburg, FamRZ 2003, S. 1576; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 W 29/11 -, juris, Rn. 9) geteilt.
  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Soweit vereinzelt die Berücksichtigung der Schlüssigkeit des Klagevorbringens für unerheblich gehalten und vom Beklagten auch das Anerkenntnis im Falle der Unschlüssigkeit gefordert wird, um in den Genuss der Kostenfolge des § 93 ZPO zu gelangen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2007, S. 1346 <1347 m.w.N. zur älteren OLG-Rechtsprechung>; Looff, JurBüro 2008, S. 65 ), verkennen diese Stimmen, dass die beklagte Partei keine Veranlassung zur Klage geben kann, solange der Sachvortrag den Klageanspruch nicht begründet.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Eine Begründung der Entscheidung ist verfassungsrechtlich dann geboten, wenn ein Gericht von dem eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht (vgl. BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Jedenfalls muss die Begründung erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat; außerdem darf seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehren (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Nichtbegründung einer Entscheidung trotz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14
    Eine Abweichung von dieser gefestigten und in der Literatur ganz überwiegend geteilten Rechtsprechung hätte aber zumindest der Begründung bedurft (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 1 BvR 1506/93 -, NJW 1995, S. 2911 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 49/12

    Nachbarrecht in Nordrhein-Westfalen: Notwendiger Inhalt einer Anzeige der

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Kostenentscheidung nach Erledigung der

  • BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach

    Auf diese Rechtsprechung bezieht sich das Bundesverfassungsgericht, wenn es ausführt, ein unschlüssiger Klagevortrag indiziere die fehlende Klageveranlassung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Eine Begründung wäre angesichts der Tatsache, dass das Landgericht dabei von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. IV.1.a)bb)(3)) zur Anwendung der maßgeblichen Normen abgewichen ist, verfassungsrechtlich geboten gewesen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, Rn. 13, 16 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - VerfGH 86/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem

    Das ist anzunehmen, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13; VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6).
  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 25/18

    Verletzung des Willkürverbot durch begründungslose fachgerichtliche Abweichung

    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 2 Abs. 5 LV) verlangt das Willkürverbot jedoch, dass die eigene Auffassung begründet wird (vgl. zu Art. 20 Abs. 3 GG BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, juris, Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/13

    Begründete Verfassungbeschwerde gegen Urteil im Zivilprozess - Verletzung des

    Jedenfalls muss die Begründung erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat; außerdem darf seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehren (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 67/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Vergütungsansprüche aus einem Rechtsanwaltsvertrag

    (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der

    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 45/23

    Verfassungsbeschwerde wegen zivilrechtlicher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

    (VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 1/21.VB-1, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14, juris, Rn. 13).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    In dieser Lage stattdessen - und ohne in der Begründung mögliche Gesichtspunkte anzugeben, die dies im Rahmen des "billigen Ermessens" tragen könnten (vgl. zur Begründungspflicht BVerfG, Beschl. v. 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14 -, Rn. 13) - die Kosten vollumfänglich der Beschwerdeführerin als Klägerin im Ausgangsverfahren aufzuerlegen, wie es der Beschluss des Amtsgerichts vom 03.02.2021 entschied, ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verständlich und schlechthin unvertretbar.
  • VerfGH Berlin, 17.02.2015 - VerfGH 130/14

    Verletzung des Anspruchs auf willkürfreie Entscheidung durch Berücksichtigung

    Die Begründung muss erkennen lassen, dass das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat (Beschluss vom 30. September 2014 - VerfGH 138/13 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 1 BvR 1063/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - VerfGH 187/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 1/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenfestsetzung in einem sozialgerichtlichen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 39/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Ablehnungsverfahren gegen einen

  • VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 1454/19

    EEG-Umlagenbegrenzung: Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) ist rechtmäßig

  • BayObLG, 17.05.2023 - 102 Sch 44/22

    Aufhebungsverfahren - inländischer Schiedsspruch

  • VG Frankfurt/Main, 03.11.2022 - 5 K 75/19

    Wesentlicher Inhalt der nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchstab. c EEG 2014 vorzulegenden

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